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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1904
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- Deutsch
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- Saxonica
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5516 Nichtamtlicher Teil — Sprechfaul. 145, 25. Juni 1964. Aufsichtsrates und Vorstandes einer Aktiengesellschaft zur Einberufung einer Generalversammlung? Gut- Rostock. — 7. Wie weit ist bei Versicherungsverträgen die Ver tragsfreiheit hinsichtlich der Verwirkungsklausel durch zwingende Rechtssätze zugunsten des Versicherten cinzuschränken? Gutachter: Privatdozent vr. Gierke-Göttingen und Direktor vr. Samwer (Lebcnsversicherungsgesellschaft) in Gotha. — 8. Die strafrecht liche Behandlung der geistig minderwertigen Personen. Gut achter: Geheimer Justizrat Professor vr. Kahl-Berlin und Medizinalrat vr. Leppmann-Berlin. — 9. Die strafrechtliche Be handlung der jugendlichen Personen. Gutachter: Professor Di. Groß-Prag und Direktor der Strafanstalt zu Tegel Amts richter Klein. — lO.^Soll die Strafbarkeit der fahrlässigen^falschen Kartelle? Gutachter: Professor Waentig-Münster, Rechtsanwalt Professor vr. Landesberger-Wien, Rechtsanwalt vr. Scharlach- Hamburg, Oberlandesgerichtsrat Konrad Schneider-Stettin. — Grund und Bodens von darauf haftenden Lasten und Schulden Au treffen und eine Verschuldungsgrenze festzusetzen? Gutachter: Regierungsrat Vr. Ritter von Hattingberg-Wien und General- vr. Dade-Verlin. Der Beginn der ersten Plenarversammlung wurde für Sonn abend den 10. September, 9 Uhr vormittags, festgesetzt. Nach Schluß derselben beginnen die Beratungen in den einzelnen Die Königliche Akademie zu Posen. — Die -Nordd. Allg. Ztg.« meldet: Der Reichskanzler empfing am 17. Juni die Verwaltungskommission der Königlichen Akademie zu Posen, wichtigste Frage unserer inneren Politik sei. Er lege für die Hebung des Deutschtums im Osten auf die geistige Seite großes Gewicht, denn, wie einer unserer großen Philosophen gesagt habe, komme das Heil den Deutschen von den Ideen und durch die Ideen. Hierfür nun zu sorgen, sei die Akademie in erster Linie ausgesprochen hat, von der notwendigen Unabhängigkeit der Wissenschaft und der nationalen Aufgabe der Posener Akademie. Wir würden mit unserer Ostmarkenpolitik schon weiter sein, wenn unterschiede, kleinliche Standes- und Klassenvorurteile in den Hintergrund treten ließen. Möge die Akademie eine Einigungs quelle und ein Bindeglied unter den Deutschen in Posen werden. bezirk Posen wird über die königliche Akademie folgendes Urteil abgegeben: »Ihr bisheriger, über alles Erwarten zahlreicher Besuch dürfte wohl jeden Zweifel darüber beseitigt haben, daß die Staatsregierung mit der Errichtung dieses Instituts einem vor- rechtigt erscheinen, daß die Akademie die ihr zugedachten Aufgaben auch lösen wird. Im besonderen erkennen wir mit Dank an, daß gerade diejenigen Disziplinen, die für die Ausbildung des Kaufmanns übrigen Ausgaben, darunter auch die stipulierten Gehalts bezüge, aus den Erträgen des sogenannten Nansenfonds be stritten werden. Der im Jahre 1896 mit ziemlich bescheidenen Mitteln etablierte Nansenfonds hat in den letzten Jahren mehrfache bedeutende Zuwendungen von privater Seite (auch von Schweden aus) erhalten, so daß bei der jüngsten Rechen schaftslegung nur noch annähernd 38 000 ^ an einer Million man nunmehr den Zeitpunkt für gekommen, daß mit der Nutzbar machung der reichen Ernteerträge im Sinne der Stiftungsvor schriften praktisch vorgegangen werde. Ein besonderes Augenmerk ist bei der Aufstellung des akademischen Arbeitsplanes auf die Bestrebungen der internationalen Nobel st ist ung gerichtet worden, vor allem auf den auf Norwegen entfallenden Teil des schwedischen Vermächtnisses, der der Förderung der Friedensbewegung gewidmet ist. Es werden zu diesem Ende besondere Fächer für Völkerrecht, Lehrämter dürfte ^in Übereinstimmung mit d«m Satzungen des Nobeltestaments in erster Reihe auf den internationalen Charakter des Instituts Rücksicht genommen werden. (Veil. z. Allg. Ztg.) Personalnachrichten. Gestorben: am 23. Juni an den Folgen einer Operation der Buchhändler Herr Julius Bernhard Alfred Fest in Leipzig, seit 1884 Teilhaber der Verlags- und Kommissionsbuchhandlung E. F. W. Fest in Leipzig. Hohe Geburtslage. — Der Mitschöpfer des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs, Wirklicher Geheimer Rat Prof. vr. Gotl- zigste Lebensjahr. Göttingen ist auch seine Vaterstadt. Planck hat sich zunächst als praktischer Jurist betätigt, sowie als Politiker. Mit Bennigsen und Miquel war Planck 1859 einer der Mit begründer des Deutschen Nationalvereins. 1874 wurde er in die musikalischen Welt Leipzigs und viel weiterer Kreise konnte am 23. Juni Professor vr. Carl Reinecke in Leipzig die Vollendung des achtzigsten Lebensjahres in geistiger Frische und guter Ge sundheit feiern. Seine schöpferische Tätigkeit als Komponist und die unübertreffliche Interpretation, die er als Kapellmeister und Klaviervirtuose den besten Meistern musikalischen Schaffens hat angedeihen lassen, haben seinen Ruhm in alle Welt getragen. (Sprechsaal.) Wer ist der Vermittler? (Vgl. Börsenblatt Nr. 115.) Zu der unter obiger Frage im Börsenblatt Nr. 115 von Herrn Paul Böttger in Bernburg veröffentlichten Mitteilung kann man folgende ^-rage und Auskunft in Beziehung bringen, die »Verkauf von Büchern unter dem Ladenpreis. »Frage: Ich verkaufe in meinem Papiergeschäft, in welchem ich sonst keine buchhändlerischen Erzeugnisse führe, Koenigs Kursbuch (neueste Ausgabe) mit 40 -H. Kann ich, da der Preis vom Ver leger auf 50 festgesetzt ist, aus Grund des Gesetzes gegen un lauteren Wettbewerb infolgedessen bestraft werden? »Antwort: Das Düsseldorfer Landgericht hat in einem ähn lichen Falle eine Verurteilung ausgesprochen aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und namhafte Juristen glauben, daß es durch das Reichsgericht aufgehoben wird. Wenn sich je doch Fragesteller demjenigen gegenüber, von dem er diese Bücher kaufte, verpflichtet hat, den Ladenpreis einzuhallen, und diese Verpflichtung nicht einhält, so kann er vom Verkäufer auf Schadenersatz verklagt werden. Es wird also darauf ankommen, ob das Gericht als festgestellt annimmt, daß der Verleger bei Ab gabe der Bücher deren Verkauf an das Publikum zu 50 zur Bedingung macht, ob also Fragesteller mit dem Verkauf zu 40 H den mit dem Verleger abgeschlossenen Kauf-Vertrag verletzt.- Nichtbeantwortung von Neklamationen. Bei der Firma Walther Roock in Colmar ^Elsaß) bestellte ich am 7. Mai d. I. ein gebundenes Exemplar von Hauviller, F.L.Kraus, direkt, nachdem ich vorher schon zwei broschierte Exemplare bar und mehrere a cond. bezogen hatte. Unterm 10. Mai wurde der Betrag für das angeblich direkt gesandte Exemplar in Leipzig bei meinem Kommissionär erhoben, ohne daß dasselbe mir wirklich zugegangen märe. Ich reklamierte sofort, aber erhielt keine Ant wort; ich reklamierte nach einiger Zeit nochmals und vor einigen Tagen zum drittenmal, stellte auch weitere Schritte in Aussicht, habe aber bis heute weder das Buch noch sonst irgend eine Auf klärung erhalten. Kann mir diese vielleicht einer der Herren Kollegen geben? Freiburg i. Br. E. Jedele, i. Fa. G. Ragoczy's Univ.-Buchhandlung.
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