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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-07-05
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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./H 153, 5. Juli 1904. Nichtamtlicher Teil. 5805 Herrn. Große in Weimar. (Heikler, IrLum in äen 36rd8t. 3 ^ 60 -H. I. H. Cd. Heitz (Heiß L Mündel) in Straßbnrg. LtevAtzl, k'orrnalilronoAig.xliis. Leit I. 80 Modern-Paedagogischer n. Psychologischer Verlag in Bcrlin-Charlottenbnrg. 1'au86nä. 4 öäs. 2 5821 5818 5821 13.-24. I. Nenmann in Nendamm. 5818 Walter, Die Schleienzucht. Geb. 2 Hermann Peters Verlag in Berlin. 5821 Veit L Comp, in Leipzig. 5822 Friedr. Vicweg L Sohn in Brannschweig. 5818 stand. 50 ^ ^ ^ ^ h ) Nichtamtlicher Teil. Der Schuh der Photographien gegen Nachbildung. Zum Entwürfe eines Gesetzes betr, das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie. (Vergl. Börsenblatt Nr. 113, 135 u. 145.) Die Ausführungen in Nr. 135 des Börsenblatts, be treffend den Schutz der Photographien gegen Nachbildung, tragen keineswegs der heutigen Bedeutung der Photographie Rechnung, sondern sind geeignet, in nicht eingeweihten Kreisen falsche Vorstellungen zu erwecken. Der Verfasser polemisiert besonders gegen den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie und sucht an der Hand der in andern Ländern darüber geltenden Bestim mungen nachzuweisen, daß die heutige Vorschrift, die den Autor einer Photographie zwingt, seinen Namen und die Jahreszahl der Entstehung daraus anzubringen, dem Be dürfnis in jeder Weise gerecht werde. Ich möchte vor allen Dingen darauf Hinweisen, daß sich keineswegs die Interessenten der einen Seite, d. h. alle Photographen und alle Verleger von Photographien, an diese Bestim mung gewöhnt haben. Sie werden vielmehr ganz erheblich durch sie belästigt. Das Recht der Inter essenten der andern Seite, nämlich der Buchhändler und Verleger, daß der Ablauf der Schutzfrist bei jeder Photo graphie mit Sicherheit festgestcllt werden kann, braucht photo graphischen Erzeugnissen gegenüber kaum weitgehender zu sein, als beliebigen andern Erzeugnissen: Kupferstichen, Gemälden usw. gegenüber. Aus den Ausführungen geht vor allen Dingen hervor, daß der Verfasser ohne weiteres jede Photographie für ein graphisches Erzeugnis zweiten Ranges betrachtet, während alle andern Darstellungsarten, also Gemälde, Zeichnungen rc, ohne weiteres höher gearteter Natur seien. Demgegenüber gestatte ich mir festzustellen, daß der Prozentsatz der wirk lich künstlerischen Erzeugnisse auf allen Gebieten der Flächenkunst ein gleich geringer ist, und daß es sich bei dem Schutz der Photographie gegen Nachbildung keinesfalls um einen Schutz der Kunst handelt, sondern um einen Schutz der geistigen Arbeit sowohl, wie des Aufwandes an Energie und Kapital von seiten des Unternehmers, d. h. also: Photographien werden in der weitaus überwiegenden Anzahl von Fällen nicht hergeftellt, um Kunstwerke zu schaffen, sondern um diese wirtschaftlich, industriell oder technisch zu verwerten. In dieser Hinsicht unterschätzt der Herr Verfasser ganz erheblich die init einer photographischen Aufnahme verbundenen Unkosten, so wie den bedeutenden Aufwand an Geschicklichkeit und künstle rischen! Empfinden, der nötig ist, um wirklich Tadelloses herzu stellen. Eine wirklich vollkommene Außenaufnahme läßt sich auch unter günstigsten Verhältnissen einschließlich Retouche und Kopie in größerm Format nicht unter 20 pro Stück auch bei laufender Beschäftigung Herstellen, und wenn man Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. erwägt, daß die Zahl der Unternehmungen, deren Existenz allein auf dem Besitz von Hunderten im Laufe der Zeit mühsam erworbenen Negativen beruht, bereits eine sehr große ist, so kann man doch diesen Firmen nicht verdenken, daß sie ein dringendes Interesse am Schutze dieses in Form von Negativen angehäuften Kapitals an Geld und Intelli genz beanspruchen. Weitaus größer ist der Aufwand an Kapital z. B. bei Landschasten-Verlagsgeschäften, in denen viele Tausende von Aufnahmen im Laufe vieler Jahre sorgfältig zusammen getragen werden. Hier belaufen sich die Selbstherstellungs kosten eines einzigen Negativs infolge des Aufwands an Führern, an erfolglosen Expeditionen, die infolge schlechter Witterung oft tagelang in den schwierigsten Situationen auf gutes Wetter warten müssen, oft auf mehrere hundert Mark für ein einziges Negativ. Wir haben Firmen in Deutschland, die für derartige Negative viele hunderttausend Mark ange legt haben und denen heute auch unter dem alten Photo graphie-Schutzgesetz die Früchte ihrer Tätigkeit in der gewissen losesten Weise von Nachdruckern gestohlen werden, ohne daß sie imstande sind sich dagegen in wirksamer Weise zu schützen. Ich schließe aus den vorangestellten Tatsachen, daß die Photographie mindestens ein Recht darauf hat, den gleichen Schutz zu genießen, wie er heute schon der stümper haftesten Zeichnung oder dem dilettantenhaftesten Ölgemälde zukommt. Auch die Masse der heute erzeugten Photographien kann kein Hindernis bieten; denn die schlechten, mißratenen Aufnahmen wird kein Mensch Nachdrucken. Schutzbedürftig find nur die auch heute nur in geringer Anzahl vorhandenen wirklich tadellosen Negative. Wenn ich also dafür spreche, daß jede Photographie geschützt werde, so kommt dies Be streben in der Praxis doch nur für eine verhältnismäßig kleine Anzahl von Aufnahmen in Betracht, während alles Wertlose baldiger Vergessenheit anheimfällt. Der Verfasser führt besonders an, daß illustrierte Zeitschriften, die auf Photographien angewiesen sind, nicht wissen können, ob das Nachdrucksrecht schon erloschen ist oder noch besteht. Dieser Einwand besteht auch gegen über den übrigen bildlichen Darstellungen. Denn wer ein Ölgemälde reproduzieren will, steht ohne weiteres in dem selben Zweifel, und es ist seine Sache, sich aus dieser Verlegenheit hcrauszufinden. Es ist selbstverständlich, daß Photographien mit der Zeit einen gewissen Seltenheitswert erlangen können und daß es daher für einen Verleger sehr unangenehm ist, wenn er für diesen Seltenheitswert erhöhte Preise zahlen muß. Warum sollen aber auch Photographien, wenn sie schön und selten find, nicht auch teurer bezahlt werden? Wenn Schönheit und Seltenheit den Wert aller andern Dinge erhöhen, so liegt kein Grund vor, gerade bei den Photographien eine Ausnahme zu machen. Die Bestimmung, Namen und Jahreszahl der Entstehung anzugeben, ist völlig veraltet und entspricht einer Zeit, in der infolge der Höhe der Materialpreise die Zahl der Kopien nach 766
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