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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.07.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-07-22
- Erscheinungsdatum
- 22.07.1904
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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6254 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 168. 22. Juli 1904. Württemberg das Prädikat »Hofbuchhändler« verliehen wurde, ist soeben auch vom Großherzog von Baden zum großherzoglich ba dischen Hoflieferanten ernannt worden. Jubiläum. — Herr Robert Brandt. Prokurist der Firma George Westermann in Braunschweig, feierte am 16. d. M. sein fünfundzwanzigjähriges Geschäftsjubiläum. Herzliche Ansprachen und wertvolle Angebinde seitens der Chefs, der Beamten und -j- Anton Tschechow. — In Badenweiler im Schwarzwald ist am 14. Juli der namhafte russische Dichter Anton Pawlo- witsch Tschechow gestorben. (Sprechsaal.) Laqcreibernfsgenossenschaft. Die beiden Unterzeichneten Firmen sind zur Lagereiberufs genossenschaft herangezogen worden; — andre hiesige Firmen, so weit bekannt, nicht. Es wäre wohl eine Aussprache wünschenswert, ob in andern Städten ein gleiches geschehen ist. Steht überhaupt fest, daß Buchhandlungen zu einer derartigen Berufsgenossenschaft heran gezogen werden können? Unser Betrieb ist wohl ein gänzlich gefahrloser zu nennen. Ließe sich, im Fall trotzdem Buchhandlungen berufsgenossenschaft- bedeutend billiger dabei fahren würden. Eine Aussprache wäre erwünscht. Hildesheim. August Lax. Louis Steffen. Antwort der Redaktion. — Das Börsenblatt hat den in der vorstehenden Beschwerde vorgebrachten Gegenstand seit Jahren mehrfach behandelt, so daß eine erschöpfende Erörterung dieser Angelegenheit vielleicht angenommen werden darf. Aus den letzten Jahren verweisen wir auf die Mitteilungen im Jahr gang 1898 Nr. 142 vom 23. Juni (im amtlichen Teil); 1900 Nr. 258 vom 6. November (im Sprechsaal); 1902 Nr. 213 vom 13. September (im amtlichen Teil). Die zuletzt erwähnte Mitteilung bildet ein Stück des im Börsenblatt an amtlicher Stelle veröffentlichten 11. Auszugs aus der laufenden Registrande des Börsenvereins-Vorstandes. Sie sei im nachstehenden hier wiederholt: -19. August 1902. Nr. 1296. Einem buchhändlerischen Orts verein hat der Vorstand auf seine Anfrage mitgeteilt, daß nach einer Entscheidung des Reichsversicherungsamts die buch händlerischen Betriebe unfalloersicherungspflichtig seien und zur Lagereiberufsgenossenschaft herangezogen werden können. Nach dieser Entscheidung sind bisher für die Versicherungs pflicht der Buchhandlungsbetriebe die folgenden allgemeinen Gesichtspunkte maßgebend gewesen: 1. Vuchhändlerische Betriebe, die ausschließlich Handlager haben, unterliegen in der Regel der Versicherungspflicht nicht. 2. Zu den an sich versicherungspflichtigen Arbeiten der Buchhandlungsbetriebe gehören nicht allein die Arbeiten in den Ballenlagerräumen selbst, sondern in der Regel auch die Beförderung der Ballen von und zu den Lagern, das Ver packen der aus den Ballenlagern entnommenen Bücher zu neuen Ballen, sowie das Ab- und Aufladen der von den Spediteuren angelieferten, bezw. abzufahrenden Vücherballen. 3. Der bei dem Reichsversicherungsamt geltende allgemeine Grundsatz, »daß ein an sich nicht versicherungspflichtiger Be triebsteil eines einheitlichen Gesamtbetriebs der Versicherungs pflicht unterliegt, sofern der Hauptteil des letztern oersiche- rungspflichtig ist und jener Betriebsteil als Nebenbetrieb jenes Hauptteils einen wesentlichen Bestandteil des Gesamt betriebs bildet«, findet auch auf die mit Ballenlagern ver bundenen Buchhandlungsbetriebe Anwendung. Nach diesen Gesichtspunkten beurteilt das Reichsversiche rungsamt die Unfallversicherungspflicbt der Vuchhandlungs- betriebe und hat dabei eine Unterscheidung zwischen Verlags und Sortimentsgeschäften hinsichtlich der Versicherungspfllcht nicht gemacht.« Zur Richtigstellung. (Vgl. Börsenblatt 1904, Nr. 155.) Herr vr. Giesecke bemängelt meine Verständnislosigkeit für die -positive« Seite seiner Ausführungen, wie ebenso für deren übrigen Teil; ich kann diese seine Auffassung allerdings nur als vollkommen richtig anerkennen. Ich verstehe Herrn vr. Giesecke in der Tat nicht; ich stehe vielmehr direkt vor einem Rätsel, wenn ich mir seine Auffassung zur Beschränkung der Sortimentsbetriebe und zu der hiermit eng zusammenhängenden Stammrollenfrage vergegenwärtigen und klarmachen will. In Anbetracht des Um standes, daß Herr vr. Giesecke in seiner Eigenschaft als Verleger der Bücherschen Schrift zu den Kontradiktorischen Verhandlungen hinzugezogen worden ist, und weil von gewisser Seite seinen dort geäußerten Anschauungen vielleicht besonderes Gewicht beigelegt werden dürfte, erachte ich es nun für durchaus notwendig, daß Herr vr. Giesecke einmal klipp und klar ausspricht, wie er sich den von ihm erwähnten »einzig richtigen Weg zur Erreichung des Zieles der Verringerung der eigentlichen Buchhandlungen« wirklich denkt. Leicht macht er das Verständnis für seine An sichten jedenfalls nicht; wie aus nachstehenden Zitaten hervor geht, verstrickt er sich in geradezu unlösliche Widersprüche: »Indes auch für andere (als für wissenschaftliche), im wesentlichen also belletristische und populärwissenschaftliche Literatur wird das (der rationellere Vertrieb für Verlag wie Sortiment) möglich sein, wenn der Verlag die Zahl der Sortimenter, mit denen er in Rechnung steht, wesentlich einschränkt.« (Deutsche Literaturzeitung.) -Auf allen Seiten stimmt man darüber ein, daß die große Zahl der Sortimenter an einem Orte weder für den Verlag noch für das Sortiment erwünscht ist, daß die dadurch bedingten Zustände auf die Dauer unhalt bar sind.« (Kontradiktor. Verhandlungen S. 396.) »Was Herr Springer nach seiner Mitteilung für sein Geschäft erreicht hat (die Einschränkung des Rechnungs verkehrs mit den Sortimentsbuchhandlungen auf eine relativ nur geringe Zahl derselben nämlich), das ist das, was mir als Ziel für meine Firma vorschwebt. — Ich bin noch nicht so verständig gewesen, wie es Herr Springer nehmen und die Zahl der Sortimentshandlungen in diestr Weise einzuschränken. — Es handelt sich nur um die Er haltung der beiden oberen Kategorien der Buchhändler: Verlegern aus geschehen.^^^ S. 470 u. 471.) -Ich erblicke als den einzig richtigen Weg, der zu diesem Ziele (der Verringerung der Zahl der »eigentlichen Buchhandlungen«) führen könnte, den, daß eine Kon- ^ minder tüchtr^gen Betrle u sg^e s ch " t^erdem ) cs für »verständig, die Zahl der Sortimentsbuchhandlungen ein zuschränken. und zwar »muß das vor allen Dingen von den Verlegern aus geschehen«, — aus , der anderin Seite bezeichnet er durch möglichst große neue Konkurrenz, mit einem Wortes Zerfleischung des systematischen Sortiments durch sich selbst und Krieg gegen den geschäftlichen Nebenbuhler bis aufs Messer! Anders kann ich das nicht auffassen. Diese Gegensätze vermag ich allerdings nicht unter einen Hut zu bringen; dafür mangelt mir in der Tat alles und jedes Verständnis. Oder will Herr vr. Giesecke in Verfolgung des von ihm er wähnten -einzig richtigen Weges« die Konkurrenzfähigkeit der »oberen Kategorien der Buchhändler, erhöhen? Dann müßte er das in klarer, unzweideutiger Weise zum Ausdruck bringen. Und wie anders kann der Verleger diese erhöhte Konkurrenzfähigkeit des ihm der Unterstützung wert erscheinenden Teils des Sorti ments wohl ermöglichen als durch systematische Beschränkung der Rechnungsauslieferungen auf einen bestimmten »Stamm« von Sortimentern? Von hier bis zur Errichtung der u. a. von mir propagierten Stammrollen aber ist nur ein Schritt; über die bei deren Errichtung zu berücksichtigenden Grundsätze gedenke ich mich an dieser Stelle späterhin einmal mit Herrn vr. Giesecke aus einanderzusetzen. Dresden, 19. Juli 1904. Rudolf Heinze.
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