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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-08-06
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1904
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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181, s. August 1904, Nichtamtlicher Teil, 8593 schäftsverbindung, oder hat er schon früher unverlangte An sichtssendungen erhalten, ohne sich weitere derartige Zu sendungen zu verbitten, so ist er zur Aufbewahrung nach Art »eines guten Hausvaters«, ja unter Umständen zur Rücksendung, jedenfalls zum Ersatz etwa abhanden ge kommener Bücher verpflichtet. Schickt aber ein Sortimenter einer Person, mit der er bisher in keiner regelmäßigen Ge schäftsverbindung stand — der zufällige Kauf eines oder des andern Buches ist keine Verbindung — ein Buch zur An sicht, so ist der Empfänger zu gar keiner Sorgfalt verpflichtet; nur zur beliebigen Verschleuderung, zum Verschenken oder zur Ingebrauchnahme ist er nicht berechtigt. Daraus folgt, daß der Empfänger zur Zahlung solcher Bücher, die Spuren des Gebrauchs tragen, nur dann verpflichtet ist, wenn diese Spuren von ihm selbst oder von jemand, für den er haftet, herrühren, nicht aber von beliebigen Dritten?) Fischer weist auf die reichhaltigen bibliographischen Hilfs mittel hin, die dem deutschen Buchhändler zur Verfügung stehen, und die ihm die Beschaffung bestellter Bücher so wesentlich erleichtern. Auf den Trieb des modernen Sorti ments, sich zu spezialisieren, sowie auf das Streben nach Konzentration der Betriebe in den buchhändlerischen Haupt plätzen macht der Verfasser aufmerksam. Den Nebenzweigen des Buchhandels, dem Kunst-, Musikalien-, Landkartenhandel, dem Betrieb der Leih bibliothek, des Journal- und Lesezirkels ist der folgende Abschnitt gewidmet. Wenn Verfasser aber auch das Anti quariat als einen Nebenzweig des Sortimentsbuchhandels (S, 68) ansehen will, so kann ich ihm nicht beipflichten. Das Antiquariat ist eine selbständige Betriebsform, ebenbürtig dem Sortimentsbuchhandel, Der Name Antiquariat ist eben irreführend; die wissenschaftlichen Antiquariate haben sich heute zu den großen wissenschaftlichen Spezialgeschäften ent wickelt, denen die Deckung eines guten Teils des wissenschaft lichen Bedarfs des In- und Auslands obliegt, — Der Ver fasser bespricht sodann das moderne Antiquariat, hen Kolportage- und Reisebuchhandel, das Barsortiment, das Vereinssorttment, mit guter Charakterisierung der einzelnen Geschäftszweige; der Kommissionsbuchhandel macht den Beschluß, Den buchhändlerischen Geschäftsverkehr behandelt der nächste Abschnitt, Einer kurzen historischen Einleitung folgt eine Aufführung der Verkehrseinrtchtungen, die — sehr klar auch für den Nichtbuchhändler — die einzelnen Tätig keiten beschreibt, Proben der Formulare gibt, u, a, m. Ihnen schließt sich die Besprechung der Bezugs- und Lieferungs formen, der Abrechnung, von Preis und Rabatt an. Ich kann auf jedes einzelne Kapitel hier nicht eingehen, muß vielmehr auf das Buch selbst verweisen, Wenn der Verfasser (S, 125) den Sortimenter für rechtlich befugt erachtet, L condition bezogene Bücher sowohl unter wie über dem Ladenpreise zu verkaufen, da der Verleger sich durch die Konditionssendung jeder Einsprache begeben hat, so bezieht sich dies wohl nur auf das Verhältnis des Sortimenters zu dem Verleger, dürfte aber auch hier wesentlich einzu schränken sein. Dem Publikum gegenüber würde sich meines Erachtens der Sortimenter, der ein Buch höher als zum Ladenpreise verkauft, ohne dem Käufer dies mitzuteilen, eines Betruges schuldig machen. In dem Abschnitt über »Preis und Rabatt« kommt Verfasser auch auf das Buch als Ware zu sprechen, ohne sich über den Warencharakter des Buches näher auszulassen. Er begnügt sich damit zu sagen: »Gemäß seiner Eigenart als Ware bedarf es auch einer ganz besonderen Art von Handel» (S, 179), Es wäre interessant gewesen, die Ansicht *) Siehe meinen Aufsatz über diesen Gegenstand im Börsen blatt 190t Nr, 225, 258, Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. des Verfassers über diese so bestrittene Materie zu erfahren. Die Frage, ob der Börsenverein ein Kartell sei, wird gestreift (S, 198), worauf ich noch weiter unten zurückkomme. Daß die deutschen Bücher durchweg höhere Preise haben, als die ausländischen, bestreitet Fischer (S, 197), Die deutsche wissenschaftliche Literatur sei billiger als die des Auslandes, »dank dem verhältnismäßig billigen, aber intensivsten Ver trieb durch den ausgebreiteten deutschen Sortimentsbuch handel«, Auch den Bestrebungen zur Reform der buch händlerischen Zahlungsweise wird Beachtung geschenkt. Einer Besprechung der Frommannschen Vorschläge und der, die diesen gefolgt sind, fügt der Verfasser eigne hinzu, die sicher Beachtung verdienen, wenn ihre Einführung auch auf größere Schwierigkeiten stoßen dürfte, als Verfasser voraussetzt. Mit einer ausführlichen Besprechung der buchhändle rischen Vereine, auch der Gehilfenvereine, schließt das Buch, das Buchhändlern und Bücherkäufern warm empfohlen sei. Die Frage, ob der Börsenverein ein Kartell sei, ist von verschiednen Seiten aufgeworfen worden und hat die Veranlassung zu den kontradiktorischen Verhandlungen gegeben, die am 11,—18, April 1904 im Reichsamt des Innern stattgefunden haben und im Zusammenhang später besprochen werden sollen. Hier soll uns nur die Frage, ob der Börsenverein ein Kartell sei, beschäftigen. In Nr, 607 (1903) und Nr, 13 (1904) des -Tages« hat der bekannte Volkswirtschaftler Professor vr, Gustav Cohn in Göttingen unter dem Titel »Das deutsche Buchhandels-Kartell« eine Untersuchung veröffentlicht, deren Gedankengang im Nachstehenden kurz dargestellt werden soll. Zwei Organisationen der Wirtschaft gebe es, sagt Cohn, die Konkurrenz und die obrigkeitliche Ordnung, Da die letztere trotz der Bestrebungen der jungen Volks wirtschaftslehre, sie ins Mittelalter zu verweisen, mit zu starken Anforderungen belastet worden war, so hoffte man, bei der Annahme der Konkurrenz um so mehr Verlaß zu finden. Die Konkurrenz aber löste sich in ihr Gegenteil auf, in die Kartelle, das Syndikat, Trust, Den Konsumenten wurde Schutz zugesichert, ihr Interesse als mit dem Interesse der Produzenten harmonisierend hingestellt. Die Konsumenten, die diese Jnteressenharmonie bezweifelten, versuchten diesem Zweifel durch Gegen organisationen Ausdruck zu geben. Das Konsumvereins wesen ist ein solcher Versuch, dessen Gelingen oder Mißlingen von den Umständen abhängt. Bei Waren für den Haus haltsbedarf ist eine solche Gegenorganisation so leicht zu bewerkstelligen, weil die Konsumenten die Möglichkeit haben, sich durch ihren Verein die Waren aus dem Großhandel zu beschaffen, und es ist bezeichnend, daß die Interessenten der andern Seite versuchen, die Hilfe der Gesetzgebung gegen die Konsumvereine anzurufen. Während man bisher unter einem Kartell eine Ver einigung von Produzenten zur Regulierung der Produktion und der Preise verstanden hat, sagt Cohn: -Das Buch handelskartell ist ein Kartell des Detailhandels,« Aber ab gesehen von der Frage, ob es berechtigt ist, beim Detail- Handel das Wort Kartell anzuwenden, ist die buchhändlerische Vereinigung nicht nur eine solche des Detailhandels, sondern vielmehr eine Vereinigung der Produzenten mit den Detail händlern, aber nicht zum Zwecke der Regelung der Pro duktion und ihrer Anpassung an den Bedarf und Fest setzung der Preise nach dem Bedarf, sondern lediglich eine Vereinigung zur Aufrechterhaltung des Ladenpreises, zur Er haltung eines kaufkräftigen und zahlungsfähigen Detaillisten standes, der auch imstande sein soll die Vertriebsarbeit für neue, erst einzuführende Werke sachgemäß zu übernehmen, 869
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