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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-08-06
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1904
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- Deutsch
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6S94 Nichtamtlicher Teil. ^ 181, 6. August 1904. Das unterscheidet ja gerade wesentlich die Bewegung im Buchhandel von sämtlichen andern ähnlichen in andern Ge werben, daß die Unternehmer (die Verleger) kein unmittel bares Interesse befriedigen durch einen Zusammenschluß zur Erhöhung der Preise, daß sie auch nicht versuchen, die Produktion dem Bedarf anzupassen und die Preise nach dem Bedarf zu regeln, daß vielmehr die volle Freiheit zu produzieren innerhalb seines Betriebes jedem Produzenten, und die Freiheit, sein Geschäft beliebig nach allen Richtungen auszudehnen — lediglich mit Ausschluß der Preisunterbietung —, jedem Detaillisten verbleibt. Cohn betont, daß die Ab sichten der buchhändlerischen Vereinigung mit den Ideen der Mittelstandsbewegung zusammenfallen, »nur daß sie hier auf eigentümlich günstigem Boden ihre Ziele verwirklichen kann ...» Das Interesse der Konsumenten, die der Ver sicherung nicht glauben mögen, daß ihr Interesse mit dem der Produzenten und der Händler parallel laufe, hat die Gegenorganisation, »den Akademischen Schutzverein», ge schaffen. »Die Zeit wird lehren, welchen Erfolg der Akade mische Schutzverein erreichen kann. Ob es ihm vergönnt sein wird, eine gleich starke Macht zu entfalten, ist zweifel haft. Der lebhafte Ton, mit dem seine Entstehung eingeleitet worden, deutet vielleicht, wie öfters, nicht auf starke Taten, die der starken Worte nicht bedürfen. Ob die Preise der deutschen Bücher viel teurer sind als früher, teurer als gleiche Bücher der ausländischen Literatur, ist noch nicht er wiesen. Aus einzelnen Stichproben läßt sich eine allgemeine Frage nicht beantworten, und die Masse des Materials ver langt eine statistisch gezeichnete, im übrigen sehr sachkundige Kritik.» Cohn untersucht, worin die Tätigkeit des Akademi schen Schutzvereins bestehen könne, führt aus, daß die Grün dung eines Konsumvereins versagen dürste, denn »vermöge der Verlagsrechte ist der Ring der Organisation geschlossen.« Der Übergang zur Produktivgenossenschast, die eigene Pro duktion, wäre möglich, aber bei dieser höheren Genossen- schaftssorm würden die Schwierigkeiten noch wachsen. »Denn es scheint, trotz alledem und alledem, daß die Mehrzahl der Autoren, und gerade der wünschenswerten Autoren, in Zufriedenheit mit ihren gegenwärtigen Verlegern leben . . . .» Einen Sieg über den Buchhandel würde der Akademische Schutzverein in absehbarer Zeit wohl nicht erleben.» Koehler widmet in dem bereits besprochenen Buche der Kartellfrage ein besondres Kapitel: -Der Börsenverein ein Kartell?« (S. 131 u. ff.) Koehler stellt seiner Erörterung die Büchersche Defi nition voran (3. Ausl. S. 99 ff.) aus der ich die Worte an führe: »Allein der Begriff des Kartells beschränkt sich nicht auf die Produktion, sondern gilt ebenmäßig auch im Handel für jede Vereinigung selbständiger Unternehmungen, welche den Zweck verfolgt, durch dauernde monopolistische Be herrschung des Marktes den höchstmöglichen Kapitalprofit zu ziehen. - Demgegenüber stellt Koehler fest, daß in der unter dem Vorsitz des Staatsministers v. Posadowsky-Wehner am 14. November 1902 im Reichstagsgebäude stattgehabten Vorbesprechung über das Kartellwesen') der Regierungsrat vr. Voelcker als Referent das Wesen der Kartelle folgender maßen charakterisiert habe: »Unter Kartellen, Syndikaten und Konventionen ver steht die Behörde alle Vereinigungen von selbständigen Unternehmern, welche den Zweck verfolgen, auf Grundlage eines privatwirtschaftlichen Vertrags eine Einwirkung auf die Preise der von ihnen hergestellten oder vertriebenen Erzeugnisse aus zuüben.» ') Kontradikt. Verhandlungen über deutsche Kartelle. Hest 1, Seite 1 u. folg. Koehler führt an, daß sich Bücher also von vornherein auf einen der Behörde völlig fremden Standpunkt stelle, »er schafft ganz einfach einen neuen, seinen Wünschen und Be strebungen und denen seiner bekannten Hintermänner gerecht werdenden Begriff und glaubt, damit ein Werkzeug für seine Wirtschaftspolitik geschaffen zu haben». (S. 133.) Es mag dahin gestellt bleiben, ob die Definition Büchers eine richtige ist, die Berechtigung sie aufzustellen, kann man ihm ja nicht abstretten. Wesentlicher scheint mir, daß auch Büchers Definition auf den Börsenverein nicht paßt. Unter einer »Einwirkung auf die Preise der . . Erzeugnisse« kann man doch lediglich eine »Einwirkung auf die Feststellung der Preise« verstehen. Nun hat und hatte jeder Unter nehmer bezw. Verleger, auch ehe ein Börsenverein bestand, das Recht, die Preise für seine Erzeugnisse festzusetzen und übte dieses Recht auch aus, damals wie noch heute. Aber auch heute noch hat die »Vereinigung der selbständigen Unternehmer», der Börsenverein, nicht den mindesten Ein fluß auf die Festsetzung der Preise der Erzeugnisse des einzelnen Unternehmers. Also die Definition Büchers stellt als ein Kartell eine solche Vereinigung hin, die den Zweck verfolgt, auf Grundlage eines privat wirtschaftlichen Vertrages eine Einwirkung auf die Preise der Erzeugnisse, natürlich auch der Mit- mtternehmcr, auszuüben. Da dies im Buchhandel aus geschlossen ist, vielmehr jeder Produzent die Preise für seine Erzeugnisse selbst bestimmt, ohne daß die Vereinigung bezw. der Börsenverein dies beeinflussen kann, so paßt auch Büchers Kartelldefinition nicht auf den Buchhandel. Die Aufrecht erhaltung des von dem einzelnen Verleger — nicht von der Vereinigung — festgesetzten Preises, die Aufrechterhaltung des Ladenpreises, läßt sich schlechterdings in die Büchersche Definition nicht hineinzwängen. Der Verfasser weist aus dem Fortgange der Verhandlungen nach, daß die »typischen Kartelle«, die die Reichsregierung vernehmen will, ausschließ lich solche Waren produzieren, die Jndustrieerzeugnisse, Massenprodukte sind, für das tägliche Leben unentbehrliche Bedürfnisse von bekannter Intensität und Stetigkeit. -Der Preis derselben, dessen Niveau im wesentlichen von Angebot und Nachfrage abhängig ist, wurde durch kartellmäßigen Zusammenschluß der Unternehmer in seinen Schwankungen kontrolliert ... und auf diese Weise der Hauptzweck dieser Kartelle ,Erzielung angemessener Preise auf Grund der Anpassung der Produktion an den Bedarf' mehr oder minder zutreffend erreicht.» Koehler prüft nun die wichtigsten Voraussetzungen, die das Buchgewerbe darbieten müßte, um Büchers Behauptung zu rechtfertigen an der Hand der Satzungen des Börsen vereins. Er findet, daß wir cs im Börsenverein mit einem Vereinsgebilde zu tun haben, »welches nicht bestimmten Wirtschaftszwecken einseitig dient, vielmehr die Sonder interessen als Teile des Gesamtinteresses auffaßt, mit welchem sie in stetem harmonischen Einklang zu halten sind.« In seinen »Grundzügen der Organisation des Deutschen Buchhandels- streift auch Gustav Fischer die Frage, ob der Börsenverein ein Kartell sei (S. 196). Er definiert Kartelle als -freiwillige Vereinigungen der Unternehmer zur Vermeidung der gegenseitigen Konkurrenz und zu gemein samem Vorgehen zwecks Beherrschung der Konjunkturen. So weit es sich um die Beschränkung der gegenseitigen Kon kurrenz des Zwischenhandels handelt, muß diese buchhändle rische Vereinigung ein Kartell genannt werden « Erscheint schon die Definition der Kartelle als etwas sum marisch und keineswegs einwandfrei, so widerspricht aber auch der zweite Satz dem ersten. Es handelt sich nicht um eine »Beschränkung der gegenseitigen Konkurrenz des Zwischenhandels», wie ich schon mehrmals ausgesprochen
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