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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.08.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-08-19
- Erscheinungsdatum
- 19.08.1904
- Sprache
- Deutsch
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192, 19. August 1904. Nichtamtlicher Teil. 8897 permanentes Bureau des Internationalen Verleger-Kongresses, Bern. .Kurzer Bericht über die Tätigkeit im dritten Geschäftsjahre *>1 (1. Juli 190S bis SO. Juni 1904). Im Laufe des dritten Jahres erstreckte sich die Tätig keit des Permanenten Bureaus weniger als früher auf Ar beiten und an die Verlegervercine gerichtete Zirkulare, be treffend die Durchführung der Beschlüsse und Wünsche des Kongresses. Das Bureau beschäftigte sich besonders und eingehend mit der Frage der Aufrechterhaltung des Ladenpreises, der buchhändlerischen Fachschulen und mit verschiedenen andern Fragen, die sich auf das Urheberrecht beziehen. Die Verlegung der Mailänder Tagung auf das Jahr 1906 erlaubt nicht immer, die unternommenen Arbeiten und Umfragen schon jetzt zum Abschluß zu bringen; die Ver hältnisse können sich nämlich in manchen Ländern während der beiden, bis zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Jahre so ändern, daß manche Arbeiten bei der neuen Tagung des' Kongresses unvollständig sein würden, wenn das Bureau sie jetzt schon fertig stellen müßte. Außerdem gab und -holte das Bureau öfters Infor mationen über verschiedene Fragen ein, die die Verleger sämtlicher Länder interessieren; es trat in Verbindung mil den Verlegern eines Landes, das dem Kongresse noch nicht augehört, nämlich Rumänien, nachdem diese Verleger in Bukarest einen -Allgemeinen Verein der Buchhändler Rumäniens» gegründet haben. Neben der Durchführung der in den verschiedenen Tagungen des Kongresses gefaßten oder zu fassenden Be schlüsse scheint die Aufgabe des Permanenten Bureaus immer mehr sich dahin auszubilden, ein Mittelpunkt für Auskünfte und für ständige Beziehungen unter den Vereinen der ver schiedenen Länder zu werden, und je mehr sich die Vereine daran gewöhnen werden, das Bureau als ein zentrales internationales Auskunftsamt zu betrachten, desto mehr wird sich dessen Nützlichkeit erweisen. Nachstehend sind die hauptsächlichsten Arbeiten des Bureaus während des S. Geschäftsjahres auf dem Gebiet des Urheberrechts, sowie auf demjenigen des Verlags- und Sortiments-Buchhandels zusammengefaßt. Urheberrechtsfragen. Beitritt zur Berner Übereinkunft. Schweden. Brief an die schwedische Regierung, um sie einzuladen, die Berner Übereinkunft zu unterzeichnen. Schweden schickte sich an, der Union beizutreten und dem Beispiel der beiden andern skandinavischen Staaten zu folgen, und hat dies auch mit einem Brief an den schweizerischen Bundesrat, vom 8. Juli, ausgeführt, so daß dieser Beitritt nun eine Tatsache ist. Kuba. Brief an das »Z^oäieat ckes soeieiös pour lg. proteetiou litterrüre et artiLtigue internationale« in Paris mit der Bitte, bei der französischen Regierung Schritte zu tun, damit diese den Beitritt Kubas zur Union erziele. Das Syndikat erwiderte, es werde sich i» der gewünschten Richtung bei seiner Regierung verwenden. Ägypten. Auf Wunsch sandte das Bureau ein Schreiben worin über die Schritte berichtet wurde, die getan werden könnten, um eine Verbesserung der Lage der fremden Autoren und Verleger in Ägypten zu erzielen. Das Bureau ist der Meinung, die gegenwärtigen Verhältnisse und besonders das englisch-französische Abkommen seien günstig, um jetzt unter den Mächten eine früher vergeblich angestrebte Verständigung zu erzielen, der Berner Übereinkunft beizutreten und ein Gesetz über das Urheberrecht auszuarbeiten. Mexiko. Brief von der dortigen Regierung, in dem diese anfragt, auf welcher Grundlage die Berner Über einkunft ruhe. Dieser Brief wurde dem Internationalen Bureau für das geistige Eigentum übergeben, das der mexikanischen Regierung als Antwort ein Memorandum über die Frage geschickt hat. Revision der Übereinkunft. Auf seinen Wunsch schickte das Bureau an den Börsen- verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig ein Gutachten über diejenigen Postulats, die für eine Revision der Berner Übereinkunft vorzuschlagen wären. Deutsch-Nordamerikanisches Literarabkommen. Memorandum an den Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig (auf dessen Wunsch) über den Zu stand, der bezüglich der deutschen Werke in Amerika eintreten würde, falls das deutsch-amerikanische Abkommen gekündigt werden sollte. Musikalien. Griechenland, Holland, Rumänien, Ägypten. Brief wechsel mit der -Ubambre sz-ruiieale Ü68 liläitours cke musigue äs ?»ris>, mit den Herren Djuvara in Bukarest und Sokolis in Athen, mit dem Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig und Herrn Brunetidre in Paris, um die besten und wirksamsten Mittel zu finden, wie gegen den Musikalien- nachdruck in Griechenland, Holland und Rumänien anzu- kämpfeu und der Beitritt dieser Staaten zur Berner Über einkunft zu erzielen sei. Zirkular an die Musikalienhändler-Vereine der einzelnen Länder, betreffend die jetzige Lage der fremden Autoren und Verleger in den drei obenerwähnten Ländern und in Ägypten. Amerikanischer Schutz der fremden in nicht-englischer Sprache verfaßten Werke. Auf Veranlassung des Herrn Präsidenten Albert Brock haus schickte das Bureau den Verlegervereinen der einzelnen Länder ein Exemplar der amerikanischen Bill vom 9. De zember 190S, betreffend den von den Vereinigten Staaten den fremden in nicht-englischer Sprache verfaßten Werken ge währten Schutz, mit der Bitte, ihre Ansicht über diese Bill Herrn Putnam, Sekretär der rltmerieau llublisbors' 6op>-rizbt l-eügus-, mitzuteilen, und dem Bureau eine Abschrift der betreffenden Briefe zu senden. Folgende Vereine antworteten auf dieses Schreiben: Der Stuttgarter Verlegerverein sandte dem Bureau eine Abschrift seines Briefes an Herrn Putnam. Der Verein findet in der Änderung keinen nennenswerten Vorteil; der große Nachteil des amerikanischen Gesetzes für deutsche Werke sei nicht aufgehoben. Deutschland müsse den Vertrag, so lange die »Aaiiukaeturiug Ol-mse- in Kraft bleibe, beseitigen. Der Leipziger Verlegeroerein hat die Zuschrift des Bureaus erhalten und den Wortlaut der Bill in der Original sprache verlangt. Der klorsüe leorlseL-gerkoreumg: gleiche Antwort. Der Ungarische Buchhändlerverein sandte dem Bureau eine Abschrift seines Briefes an Herrn Putnam. Er meint, die Bill sei ein erster Schritt zu einem bessern Schutz fremder Werke in den Vereinigten Staaten. Der Niederländische Verlegerverein: Empfangsanzeige. Seines Erachtens sei diese Revision für die holländischen Autoren günstig; er hoffe, der Amerikanische Kongreß werde sie annehmen. 90?
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