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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.09.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-09-02
- Erscheinungsdatum
- 02.09.1904
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- Deutsch
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7270 Nichtamtlicher Teil. 204, 2. September 1904. v. Isutt in I^onäori. 3u1I, L., ?LAkl,n Irelanä. 80. 3 8k. 6 6. NO. L. kaul, 1?i'6nod, Irübusr L 6o. in I-onäon. Lutro, K., La.8ie Irb^v ok^voeal uttsranes. 8". 3 8k. no. sl., Örclsal ok 08ea.r NanninA. 8". 3 sk. 6 ä. L. L I'. 1^. SpOQ in Iioodou. 6l08tk>vaite, k. KI., vi8edarA6 ok pip68 rrncl eulveit.8. 4". 2 8k. 6 ä. no. I'. HQ^vin in iMQäon. 8t6V6N8, ?6lil3 ok 8)7Mpir>tK)7. 8". 6 8k. Französische Literatur. ^ärainistratLon äs 1a ^urispi'uäsuss ^snsrals vallos in karls. Nouveau eoäs oivil avnoto. I^ivr. 6. 8". 15 kr. Die neue Satzung des Allgemeinen Deutschen Vnchhandlungs-Gehilsen-Verbandes. (Vgl. Nr. 148, ISO, 1SK, 1K1, 1kg, 173, 188, 188, SOI, SOS, L03 d. Bl.) In Nr. 198 des Börsenblatts äußert Herr I. Schaesfer über die Neugestaltung der Hilfskassen des Verbandes An sichten, die von der bisher an dem Plan geübten Kritik abweichen und zum erstenmale praktische Gegenvorschläge enthalten. Der mit offenbarem Verständnis für die Sach lage geschriebene Aufsatz berührt einen Punkt, der auch nach meinem Dafürhalten allerdings bisher noch nicht ge nügend hervorgehoben worden ist und dessen Besprechung vielleicht doch noch viel zur Klärung und Überzeugung skeptischer Gemüter beitragen kann. Mit Herrn Schaesfer sind alle an dem Aufbau der neuen Satzung beteiligten Personen darin einig, daß wir uns mit der Erhöhung der Beiträge und Herabminderung der Leistungen abfinden müssen und daß die verhältnismäßig unbedeutenden Änderungen der Kranken- und Begräbniskasse von den Mitgliedern unbedenklich angenommen werden können. Wesentliche Änderungen und ganz neue Gesichts punkte ergeben sich nur für die Witwen- und Jnvalidenkaffe. Hier sind es in erster Linie die stark gekürzten Leistungen und ihr Vergleich mit der Höhe der bisher gezahlten Pen sionen, die große Bedenken erregen mußten. Unzweifelhaft genügen die von der Witwenkaffe in Aussicht gestellten Renten auch bei allerbescheidensten Ansprüchen nicht zur Sicherstellung der Hinterbliebenen. Aber auch gegen diese Zahlen ist leider nicht anzukämpfen; Gesetz und versicherungs technische Grundlagen lassen sich nicht abändern, und die Berechtigung dieser mathematischen Berechnungen liegt klar zutage, wenn man die Leistungen mit den Gesamtbeiträgen des einzelnen vergleicht. Nach der neuen Satzung hat die Witwe eines Mitglieds bei einfacher Versicherung, wenn der Beitritt zur Kasse 1885 erfolgte, auch jetzt noch eine Pension von ca 96 jährlich zu erwarten — und das für eine Gesamtzahlung an die Kasse von 100 Diese Rente erhöht sich gegen jährliche Zahlung von 10 Beitrag um 2 ^ 30 H pro Jahr und würde nach weiteren zehn Jahren also etwa 120 betragen. Es sind dies doch gewiß für jeden vorsorgenden Familienvater immer noch Ansprüche, die er im Interesse seiner Familie nicht leichten Herzens im Stich lassen kann, solange sich noch eine Möglichkeit bietet, sie auf die Dauer sich sicherzustellen. Die Unverheirateten müssen nach dem Entwurf aus l'oms I (livr. I—13) 4—u. 8". droobe 3? kr. so o. koalier, 6., Llaoöcloiao ol les puissaaoos. 18". 3 kr. SO o. lluiiuO ia Varls Olaser, 11, Kioö68868 laiaSralee clo 1a tloavollo OaloOoalo. 8". 10 kr. 7 kr. SO o. "k".' 8 kr. ^ I-ibrairis söaörals äs Orolt st Os snrispruclsnos ln Varls. pamleetes kraacalsss. tlouveau röporloirs äs äoolriao, de IeA>8- 8ou8oriplloa dr. 20 kr., rol. 23 kr. Llaimi, to.vaiil L OIs. in Varls. da '1'our au müsse de 8ainl-l)uealia. Sa albuia ia 4". 0ompo8e de der Witwenkasse ausscheiden, und die Mitgliederzahl dieser Kasse verringert sich deshalb um etwa 1000, wird also ca. 1600 betragen. Die Frage des Herrn Schaesfer! »Wird die verbleibende Mitgliederzahl groß genug sein, um die Kasse lebensfähig zu erhalten?» muß mit einem unbedingten »Ja» beantwortet werden. Selbstverständlich ist dieser Mit- glieder-Abgang bei der technischen Berechnung berücksichtigt worden, und das zurzeit vorhandene Kassenoermögen gilt als Prämienreserve für die verbleibenden 1600 Mitglieder. Die ausgestellten Tarife, d. h. die in Aussicht gestellten Leistungen, sind eben genau so hoch berechnet, daß die vorhandene Prämienreserve einschließlich der künftigen Beiträge dazu ausreicht, um die Ansprüche dieser Mitglieder für alle Zeiten sicherzustellen. Selbst wenn also — was im Interesse der einzelnen Personen zu beklagen wäre — auch von den Verheirateten ein Teil austreten sollte, so würde nach meiner Anschauung die Kasse dadurch nur günstig beeinflußt werden, denn diese Austretenden würden ja nicht nur ihre Ansprüche verlieren, sondern auch noch den ihnen zukommenden Teil am Vermögen der Kasse zu gunsten derselben verfallen lassen. Viel schwieriger und viel weniger zuversichtlich ist die Frage zu beantworten, ob es nicht besonders schwer halten wird, unter den neuen Bedingungen neue Mitglieder zu werben. Dies wird meiner Ansicht nach sehr schwer halten und sehr vieler Mühe bedürfen. Wer einen Rechtsanspruch auf eine auch noch so bescheidene Witwenrente sich erwerben will, muß überall, nicht nur in unsrer Kasse, hohe Beiträge zahlen. Nur um ein Beispiel anzuführen, sei erwähnt, daß einer unsrer größten und bekanntesten Handlungsgehilfen- Verbände für seine Witwenkassc einen jährlichen Mindest beitrag von 100 fordert. Mit solchen Summen können aber Buchhandlungsgehilsen nicht rechnen, und wer außerdem noch in Erwägung zieht, daß eventuell die Ehefrau vor dem Ehemann stirbt, so daß die Ansprüche an die Kasse über haupt nicht erhoben werden können, der ist nur zu leicht geneigt, seine Beiträge für die Sicherstellung der Seinigen lieber in einer Lebensversicherung oder Begräbniskasse anzu legen. Deshalb, glaube ich, hat unsre Begräbniskasse eine aussichtsreiche Zukunft, zumal nach den Ansichten des tech nischen Sachverständigen deren Ausbau bis zu Höchstleistungen von 2- bis 3000 keine großen Schwierigkeiten bereiten würde. Durch diesen Gedankengang ist auch Herr Schaesfer zu dem ungemein verlockenden Vorschlag gekommen,
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