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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-09-03
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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7300 Sprechsaal. 205, 3. September 1904. Inserat werde auch andern als den von ihm bestellten, nament lich aber den^ von Konkurrenzgeschäften ^bezogenen Führern auf klar und deutlich auf das Irrtümliche seiner Voraussetzung auf merksam zu machen. Zumindest hätte Herr H. im Verlauf unsrer Korrespondenz sich durch eine Anfrage darüber orientieren können, ob seine weitgehende und, wie ich glaube, durchaus ungerechte Voraus setzung Hoffnung auf Verwirklichung habe. Zu glauben, daß man bei einem Massenartikel, wie meine billigen Führer sind, Umschlag und Firma-Aufdruck beziehe, ohne weiteres vorauszu setzen, daß ein als Entschädigung für größeren Bezug zuge standenes Umschlag-Inserat nun auch auf den Umschlägen der an die andern örtlichen Handlungen gelieferten Exemplare abgedruckt werde, dies ohne weiteres anzunehmen, dazu gehört meines Erachtens eigentlich mehr Harmlosigkeit, als man im allgemeinen von einem Geschäftsmann vorauszusetzen pflegt. Ich glaube, daß wohl der größte Teil der Sortimenter unter obwgltenden Umständen der Auffassung des Verlegers beipflichten wird, der nicht dazu beitragen wollte, eine ungehörige Konkurrenz des Sortimenters H. gegen seine Kollegen am Platze zu ermöglichen. Wäre Herr H. nüt diesen seinen Anforderungen schon vor oder bei der Bestellung genügend deutlich gewesen, Warcnhausbnchhcmdel und Verlagsbuchhandel. (Vgl. Nr. 186 d. BI.) Börsenblatt, bezüglich des Verkaufs der beiden Beyerleinschen Bücher »Jena oder Sedan?« und -Zapfenstreich« haben mir folgendes mitzuteilen: Nach Kenntnisgabe unsers Standpunktes den Warenhäusern gegenüber, erhielten wir u. a. von einer Sortimentsbuchhandlung die wir hier mit l, 2, 3 bezeichnen wollen, die Beyerleinschen Bücher mit Preisunterbietung verkauften. Sofort nach Eingang dieser Mitteilung teilten wir den drei Firmen mittels ein- Aufforderung nachgekommen sind, beziehungsweise sofort gegen Sie vorzugehen.- Die Firma ^ (anscheinend^ eine Filiale eines andern unerhörten Vorhalt, ich hätte mich auf unerlaubte Art^und Weise in den Besitz Ihres Verlagswcrkes -Jena oder Sedan« gesetzt.^mit Entrüstung zurück und behalte mir weitere Schritte Worauf sie von uns die nachstehende Antwort erhielt: »Ihre Mitteilung vom .... geht uns soeben zu. Da unser Brief vom .... noch an Deutlichkeit zu wünschen übrig ließ, wollen wir Ihnen die Aufklärung so geben, daß Ihre Entrüstung sehr rasch entweichen wird. Sie, wie jeder andre Warenhaus besitzer, wissen ganz genau, daß kein Buchhändler Ihnen auch nur ein Exemplar von Werken, die im regulären Buchhändler vertrieb sind, aushändigen kann. Sie haben also bei An schaffung der Bücher Ihren Lieferanten zum Vertrauensbruch beziehungsweise zu einer gesetzlich unerlaubten Handlung ver leitet. Damit wir den Mann herausbekommen, der Ihnen ge liefert hat, haben wir nunmehr die Klage unserm Anwalt heute noch übertragen und werden den Inhaber Ihrer Firma unter Eid zwingen, Ihren Lieferanten zu nennen. Bei uns sind Sie an die falsche Adresse mit Ihren Manipulationen ge langt, und werden Sie ja die Wirkung Ihrer Mitteilung in ganz kurzer Zeit spüren.« An demselben Tage, an dem dieser Brief beim Empfänger eintraf, verschwanden die Beyerleinschen Bücher aus dem Warenhause. und ließ uns durch ihren Rechtsanwalt folgenden Brief schreiben: -»Die Firma hat mir ihre Vertretung übertragen. Namens derselben erwidere ich Ihnen auf Ihr Schreiben vom : Meine Mandantin lehnt Ihre Anforderung, in dem Verkaufspreis des Werkes »Jena oder Sedan, irgend eine Änderung eintreten zu lassen, ab und überläßt es Ihnen, Ihrerseits die Ihnen geeignet erscheinenden Maßnahmen zu treffen. Meine Klientin weist ferner Ihre Behauptung, daß sie sich auf unerlaubte Art und Weise in den Besitz der Bücher gesetzt habe, zurück, ersucht Sie, solche Äußerungen zu unter lassen, und behält sich wegen dieser Behauptung und wegen des übrigen Inhalts Ihres Briefes das Weitere vor. — Gleichzeitig fordere ich Sie hiermit auf, mir anzugeben, auf welche uner laubte Art und Weise meine Mandantin in den Besitz der Bücher gekommen sein soll, sowie ferner, auf welche gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen Sie das Begehren Ihres Briefes vom stützen. — Werden Sie dieser Aufforderung inner halb von vier Tagen nicht Nachkommen, so' wird meine Mandantin annehmen, daß Sie ohne jede Unterlage die Auf forderung vom haben ergehen lassen.*« Wir antworteten sofort wie folgt: »Auf Ihr soeben eingegangencs Schreiben vom be ehren wir uns Ihnen das Nachstehende zu erwidern: »Die buchhändlerische Verkehrsordnung regelt den geschäft lichen Verkehr der deutschen Buchhändler untereinander. Sie stellt für die darin geregelten Rechtsverhältnisse die allgemein im Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche fest, auf die in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen unter Buchhändlern Rücksicht zu nehmen ist. Der Verleger bestimmt den Ladenpreis, zu dem seine Verlags artikel an das Publikum verkauft werden dürfen. Exemplare von Verlagswerken kann nur derjenige erhalten, der sich durch eine freiwillige schriftliche Erklärung den Satzungen der buch händlerischen Verkchrsordnung unterworfen hat; diese Verkehrs ordnung verbietet prinzipiell die Lieferung an Warenhäuser. Dieser Umstand ist jedem Warenhausinhaber bekannt. Auch Ihre Mandantin hat niemals den Versuch gemacht, bei uns zu dem normalen Preis von 1 ./L 20 H, zu dem wir die Exemplare ausliefern beziehungsweise verkaufen, Exemplare von uns zu erwerben, sondern hat die^se von einer Mittelsperson^ teurer a^ls erst in dem von uns gegen diese anzustrengenden Prozeß Antwort zu erteilen. Es ist für uns außerordentlich wertvoll, a^tch^in diesem Fall, wie in sämtlichen a^nalogen^oorhergehendem Lust zu Preisunterbietungen vergehen wird, da sie doch außer der Unannehmlichkeit des Rückzugs noch die Anwaltkosten für Kon ferenzen, Schreibgebühren ilsw.^ gehabt hat ^ Sache bis zum^Neichsgcricht zu verfolgen denken, an dieser Stelle über die endgültige Entscheidung berichten. Vita Deutsches Verlags Haus.
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