Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmttglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.: Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 218. Leipzig, Montag den 19. September 1904. 71. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 20. Oktober 1903 und 9. April 1904 (Börsenblatt Nr. 244 vom 20. Oktober 1903 und Nr. 81 vom 9. April 1904) zeigen wir an. daß das Msrenkaus Leonkarct Lietr in Böln auch für seine Filialen die Satzungen des Börsenvereins, die Verkaufsbestimmungen der Orts- und Kreisvereine und die Bestimmungen der Restbuchhandels - Ordnung als bindend anerkennt. Das genannte Warenhaus hat erklärt, daß es seine am 15. Oktober 1908 für das Hauptgeschäft in Köln eingegangene Verpflichtung auch für seine Filialen in allen Punkten als verbindlich anerkenne, insbesondere damit einverstanden sei, daß die von ihm geleistete Kaution fällig sein soll, wenn eine oder die andere der Filialen zu erkennen gegeben haben werde, daß sie den abgegebenen Verpflichtungen zuwiderhandelt. Leipzig, den 15. September 1904. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Albert Brockhaus. vr. Wilhelm Ruprecht. Rudolf Winkler, vr. Ernst Vollert. Alexander Francke. Bernhard Hartmann. Lreisverein -cr Minisch-Westfälischen Siichhiindler. Wir versandten heute die Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung des Kreisvereins der Rhein.-Westfäl. Buchhändler am Sonntag den 16. Oktober in Aachen mit nachstehender Tagesordnung: 1. Bericht des Vorsitzenden über das verflossene Vereinsjahr. 2. Rechnungsablage des Schatzmeisters. Sigismund Theißing-Münster, 1. Schatzmeister. Emil Griebsch-Hamm, 2. Schatzmeister. 4. Antrag des Vorstandes: -Die Hauptversammlung wolle dem Vorstande die Voll macht erteilen, mit dem Vorstande des Vörsenvereins die jenigen Rabatt-Ausnahmebestimmungen zu vereinbaren, welche im Interesse der Universitäts-Buchhändler, des Kreisvereins und des gesamten deutschen Buchhandels erforderlich er scheinen.« 5. Beratung über die Bekämpfung der satzungswidrigen Zugaben beim Schulbüchergeschäft. 6. Antrag des Vereins Kölner Buchhändler: »Einführung fester Verkaufspreise im Restbuchhandel und im Kunsthandel zum Schutz gegen Preisunterbietungen durch nicht-buch- und -kunsthändlerische Betriebe.« 7. Erläuterungen des Geschäftsganges bei Beschwerden über Satzungsverletzungen. 8. Wahl des Ortes für die nächste ordentliche Hauptversammlung. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. Weitere Anträge zur Tagesordnung müssen satzungs- gemäß bis spätestens zum 2. Oktober 'bei dem Vorstand schriftlich eingereicht werden. Zur Erläuterung von Punkt 6 der Tagesordnung drucken wir nachstehend ein Zirkular ab, -das von den Unter zeichneten Firmen an alle Restbuchhändler und diejenigen Verleger, die ihre Auflagereste selbst vertreiben, versandt worden ist: Köln, den 15. September 1904. Einführung fester Verkaufspreise für Restbuchhandelsartikel. Die immer weiter um sich greifende Zunahme derjenigen buchhändlerischen Artikel, deren ursprünglicher Verkaufspreis erloschen ist, und die sich daran knüpfenden unschönen Konkurrenz-Manöver und Preisunterbietungen veranlassen uns, Einrichtungen zu treffen, die feste Verkaufspreise auch für die Restbuchhandels-Artikel gewährleisten. Wir sehen uns hierzu gezwungen, besonders auch mit Rücksicht auf das Publikum, das den Unterschied zwischen neuen Büchern mit festem Ladenpreis und neuen Büchern mit beliebigen Verkaufspreisen nicht zu verstehen vermag und infolge der jetzigen Art des Vertriebes nicht zu dem Glauben an eine allseitig geschützte Einheitlichkeit des buchhändlerischen Laden preises gelangen kann. buchhandel anschlietzen wird, erbitten wir Ihre Mithilfe insofern, als wir Sie ersuchen, vom 1. Oktober d. I. an, 1030