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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.10.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-10-05
- Erscheinungsdatum
- 05.10.1904
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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8474 Nichtamtlicher Teil. 232, 5. Oktober 1904. 1899^4^" libliU), Naneboster. 3Vol8. ^s.no 6 tm 1904. 8. Nit ^.bbilcluvASu u. Leilußeu. VIII. Ranä8elirMio1i68. 1542. (Oopie um 1750.) Irl. 4. Proctor, ködert, OruelrerreZiZter 2U kav26r'3 ckeutsoden banalen unä ^Veller^ Kepertorium 1501—1520. AsttellrataloA in UeipriA 1904. 8. Kleine Mitteilungen. § 29 des Preßgesetzes. — über polizeiliche Strafbefehle gegen die Presse findet sich in der Kölnischen Zeitung folgende Betrachtung: In dem Vereinsblatt des Vereins deutscher Zeitungsverleger ist kürzlich von mehreren Fällen berichtet worden, in denen wegen Preßübertretungen polizeiliche Strafbefehle erlassen wurden, und man hat die Zulässigkeit dieses Verfahrens im Hinblick auf § 29 des Preßgesetzes bezweifelt. Dieser Artikel bestimmt, daß die strafrechtliche Verfolgung der mittels der Presse begangenen strafbaren Handlungen ausschließlich den Ge richten zustehe. Ob nun diese Vorschrift heute noch zu Recht besteht oder durch die Einführung der deutschen Strafprozeß ordnung beseitigt worden ist, bildet den Gegenstand einer in Theorie und Praxis ziemlich lebhaft umstrittenen Frage, jedoch geht die herrschende Ansicht dahin, daß die Zulässigkeit des Er lasses von polizeilichen Strafbefehlen wegen Preßübertretungen nicht zu beanstanden sei. Man stützt diese Auffassung auf den Umstand, daß durch die Strafprozeßordnung und das Ein- sührungsges-tz zu ihr das Verfahren im Erlaß polizeilicher Straf befehle ganz allgemein in Deutschland eingeführt worden sei, und daß § 29 des Preßgesetzes nur eine Übergangsbestimmung gebildet habe. Indessen erscheint diese Beweisführung keineswegs schlechthin überzeugend, denn einerseits sind ja durch das Ein führungsgesetz zur Strafprozeßordnung ausdrücklich die prozeß rechtlichen Vorschriften der Neichsgesetze aufrecht erhalten worden, anderseits aber wird man doch dem Charakter des § 29 nicht voll ständig gerecht, wenn man in ihm nur eine Vorschrift mit vorüber gehender Bedeutung erblicken will. Die Beseitigung der Zuständig keit der Verwaltungsbehörden in Preßsachen und die Aufstellung des Grundsatzes, daß nur die ordentlichen Gerichte zur Aburteilung der mittels der Presse verübten strafbaren Handlungen zuständig sein sollen, hat vielmehr die Bedeutung einer Garantie der Preß freiheit, und dies muß auch gegenüber der Strafprozeßordnung betont werden. Es wäre wünschenswert, daß die Frage einmal für das ganze Reichsgebiet einheitlich ausgelegt würde, was ja allerdings wegen der Beschränkung der Revision auf die Rüge von prozessualen Mängeln auf Schwierigkeiten stößt. Süddeutsches Verlags-Institut, Stuttgart. — Die diesjährige Generalversammlung ist auf 29. Oktober anberaumt. Vorgeschlagen wird die Verteilung einer Dividende von 7A lgegen 6A im Vorjahre und 5A in 1902), ferner wie im Vor jahre eine außerordentliche Auszahlung aus dem Gewinn, über die die Generalversammlung zu beschließen hat. Der Ertrag des Verlags beträgt 119 529 11 A der der Druckerei 9420 ^ 55 o), der Neinüberschuß 69748 ^ 68 §), zu dem noch ein Vortrag von 12417 ^ 47 o) hinzukommt. Im Bilanzkonto werden ausgewiesen: Kasse, Wechsel und Bankguthaben mit 79945 ^ 60 -Z, sonstige Guthaben mit 123278 ^ 78 H. Um dem Vorstand die gewünschte Konzentrierung seiner Tätig keit auf das Hauptgeschäft der Gesellschaft, den Verlag, zu er möglichen, wurde im neubegonnencn Geschäftsjahre die Druckerei nebst Anwesen an die Herren Decker L Hardt in Stuttgart verkauft, die mit dem (auch seine Räume beibehaltenden) Institut geschäftlich verbunden bleiben. Stuttgarter Buchhandlungsgehilfen-Verein. — Der Stuttgarter Buchhandlungsgehilfen-Verein wird seine diesjährige ordentliche Generalversammlung am Donnerstag den 6. Oktober, um 8'/, Uhr abends, im Vereinslokal, Hotel »König von Württemberg--, abhalten. Personalnachrichten. Paul Thumann. — Einer der liebenswürdigsten deutschen Künstler, der Maler Paul Thumann, Professor an der König lichen Kunstakademie zu Berlin, feiert heute seinen siebzigsten Geburtstag. Dem Buch- und Kunsthandel ist Paul Thumann wohlbekannt und^ gan^ besonders Ueb und wert^durch seln^ Gebilden seiner zarten, immer lebens- und gemütvoll gestaltenden Hand. Wo sie den Zeichenstift oder den Pinsel geführt hat, ist ihre Eigenart unverkennbar, immer zeich- immer voll Innigkeit und Feinheit der Empfindung. So darf erwartet werden, daß auch die Leser dieses Fachblatts gern einmal aufblicken werden von ihrer nie rastenden Arbeit, um für lehrenden Meister herzliche Teilnahme zu widmen bei seinem heutigen Eintritt ins Greisenalter, einem Ehrentage in des Wortes vollster Bedeutung. Paul Thumann hat am 5. Oktober 1834 in Tschacksdorf in der Niederlausitz das Licht der Welt erblickt. 1838 mit den Eltern nach Pförten (Kreis Sorau) verzogen, genoß er dort privaten Unterricht, der ihm einen tüchtigen Schatz an Kenntnissen fürs Leben mitgab. Schon früh bekundete sich sein zeichnerisches graph im kartographischen Institut Carl Flemmings in Glogau und fand auch in dieser Betätigung eine zeichnerische Vorbildung, die seiner künstlerischen Meisterschaft sicher aufs^ beste vorgearbeUet anlagung aufs beste verwertete. Bald nach Vollendung dieser Studien wirkte er längere Jahre hindurch selbständig in Leipzig, wo sich ihm als glücklichem und begehrtem Zeichner ein weites kommnerem strebend, begab er sich 1863 wieder zurück ins Studium zu neuem Lernen. Der Ruhm des farbengewaltigen belgischen Malers Ferdinand Pauwels, den Großherzog Karl Alexander an seine in Weimar neugegründete Kunstschule zu fesseln verstanden hatte, führte ihn dorthin, wo er in Pauwels' Werkstatt als Schüler eintrat und drei Jahre lang mit größtem Erfolg arbeitete. Das Jahr 1866 brachte ihm die Anstellung als Professor an derselben Weimarer Kunstschule, die er wenige Jahre zuvor als Lernender bezogen hatte. 1872 wurde er nach Dresden, 1875 nach Berlin berufen, wo er neben Anton von Werner an der durch diesen zu neuem Leben erweckten Hochschule der bildenden Künste noch heute seines Lehramts waltet, nachdem er dessen Wahrnehmung von 1887 bis 1891 durch einen ausgedehnten Studienausflug nach dem Künstlerlande Italien unterbrochen hatte. Von seinen Gemälden seien hier folgende genannt: Der Ab schied vom Elternhause (1869) — Luthers Trauuna mit Katharina von Bora (1871) — Fünf Bilder aus dem Leben Luthers (für die Wartburg, 1872—73) — Die unaufmerksame Schülerin (1875) — Liebesfrühling (1883) — Heimkehr germanischer Sieger aus der Römerschlacht (1884) — Die Taufe Wittekinds (Minden, 1886) — Die Parzen (1887) — Psyche am Bach (1890) — Kunst bringt Gunst (1891) — Der Weihnachtsengel (1894) — Madonna (1895) — Amor und Psyche (1897). Außerordentlich zahlreich und bedeutend sind seine illustrierenden Bilder in Werken und Mappen. Folgende zum Teil oder auch ganz durch ihn illustrierte Werke seien hier genannt: Auerbachs Volkskalender — Gumperts Töchteralbum — v. Horns Spinnstube — Bodenstedt-Album — Scherers deutsche Volkslieder — Klassikerausgaben der G. Groteschen Verlagsbuch handlung, Berlin: — Voß' Luise — Schillers Don Carlos — Goethes Wahrheit und Dichtung — Goethes Wilhelm Meisters Lehrjahre — Goethes Tasso — Goethes Egmont — Goethes Stella — Goethes Geschwister — Shakespeare, Sommernachts- Chamissos Gedichte — Hauffs Lichtenstein — Walter Seotts Altertümler — v. Kleists Kohlhaas. Ferner: Scherers Kinderlieber — Storms Märchen — Lohmeyers Deutsche Jugend — Marlitts Goldelse — Sturms Märchen — Sturms Gedichte — Tennysons Enoch Arden — Vlüthgens Hesperiden — Chamissos Frauenliebe und Leben — Chamissos Lebenslieder und Bilder — Für Mutter und Kind — Hamerlings Amor und Psyche — Heines Buch der Lieder — Wolffs Rattenfänger von Hameln — Vater Unser in Bildern.
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