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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.10.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-10-24
- Erscheinungsdatum
- 24.10.1904
- Sprache
- Deutsch
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9208 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 248, 24. Oktober 1904 hundert!« andeutet. Dem ernsten gediegenen Charakter der Festschrift wäre wohl mehr Rechnung getragen worden, wenn diese Kunstbeilage nicht als Eingangsbild neben dem Haupttitel ihren Platz gefunden hätte. Wie die gesamte Druck ausstattung, so sind auch die Einbanddecke und die Buchbinder arbeit einschließlich des Marmorierens des Vorsatzpapiers allein von der Jubelfirma hergestellt worden. Der Einband trägt dem modernen Geschmack, der Einfachheit und geringe Ornamentier- ung bevorzugt, Rechnung. Als Überzug der Einbanddecke wurde ein filzartiges graues Papier gewählt, das an den Ecken und dem auf die Deckel weit übergreifenden Rücken durch grünen Wollfilz ersetzt ist. Auf dem vordern Deckel ist als einziger Schmuck oben links in dem grünen Streifen, der Verbreiterung des Rückens, das Verlagssignet, in Gold auf Leder geprägt, eingesetzt. Hierdurch entsteht ein ruhiges, vornehmes Bild. Das bekannte Verlagssignet zeigt uns im Mittelbild einen Rittersmann, umgeben von Blattornamenten. Es sei hier eingeschaltet, daß sich die Firma kürzlich von dem schon oben erwähnten Kunstmaler E. M. Lilien, von dem Or. E. A. Regener eine Biographie herausgibt, ein Ex Libris hat zeichnen lassen. Auch dies zeigt den Rittersmann mit Speer und Schild in etwas veränderter Darstellung, vor einem Eichbaum mit knorrigen, offenliegenden Wurzeln stehend. Den Hintergrund bildet eine Harzlandschaft, am Fuße derselben zwei Ausschnitte aus dem alten Stadtbilde von Goslar mit mehreren Kirchen. An Sammler und Exlibris- Freunde wird dies Kunstbild in Tausch abgegeben. Die Festschrift schließt mit den Worten: In trinitate robui-. Hat sich dieser Wahlspruch bis jetzt für die drei Hauptzweige des Geschäfts, für die Buchdruckerei (seit 1604), die Spielkartenfabrik (seit 1841) und die Verlagsbuchhand lung (seit 1855 bezw. 1900) in glänzender Weise bewährt, so wünschen wir den Leitern der Firma auch fernerhin diesen Segen für alle ihre Unternehmungen, eine wohltuende Genugtuung und den verdienten Lohn für ihr ernstes, zielbewußtes Vorwärtsstreben. —i. Kleine Mitteilungen. Warenverkehr nach dem Ausland. Australischer Bund. — Das Handels- und Zoll-Departement des Australischen Bundes veröffentlichte unterm 1. Juli u. a. folgende Tarif entscheidung: Papiere in ganzen Vogen sind als fertige Schreibwaren — Tarifnummer 123 — mit 25 Prozent vom Wert zu verzollen. (Papier-Zeitg.) Zum Verbot der Wiener Ausgabe vonBilse, »Aus einer kleinen Garnison«. (Vgl. Nr. 6, 7, 24, 43, 47, 88, 94, 156, 247 d. Bl.) — Die Papierzeitung berichtet folgendes: »Der Buchhändler Leberecht Moritz Ratze, sein Sohn, der Buchhandlungs gehilfe Alfred Oswald Ratze, der Kolporteur Johann Pokorni, sämt lich in Dresden wohnhaft, und der Kaufmann Hugo Munkelt in Riesa waren beschuldigt, den konfiszierten Roman des vormaligen Leutnants Bilse, betitelt »Aus einer kleinen Garnison«, unter anderm Titel verbreitet zu haben. Nachdem das Metzer Kriegsgericht die Beschlagnahme des Bilseschen Romans, der im Sattlerschen Verlag in Braunschweig erschienen war, ausgesprochen hatte, wurde das Verlagsrecht an eine Wiener Firma verkauft, die den Roman in gleicher Fassung, nur unter anderm Titel, erscheinen ließ. Das frühere Titelblatt war jedem Exemplar, das unter falscherBenennung in den Verkehr gelangte, beigelegt. Die Wiener Auflage wurde durch Urteil des Berliner Landgerichts vom 11. Januar 1904 beschlagnahmt. Der Beschluß gelangte am 13. Januar durch das »Fahndungsblatt«, das in der Regel nur Behörden zugänglich ist, zur Veröffentlichung. — Die Angeklagten stützten vor dem Amtsgericht in Dresden ihre Verteidigung darauf, daß sie von der Beschlagnahme der Wiener Auflage durch das Berliner Gericht keine Kenntnis hatten, und um so weniger an der Zulässigkeit des Ver triebs zweifelten, als die Steuerbehörde die Bücher un beanstandet ausgeliefert hatte. Die Kenntnis von der Be schlagnahme des im Wiener Verlage erschienenen Bilse- Romans ließ sich den Verklagten nicht Nachweisen; sie wurden daher gemäß § 28 des Preßgesetzes freigesprochen. Da das Schöffengericht der Meinung war, daß der unter dem Decktitel erschienene Roman identisch ist mit dem vom Metzer Kriegsgericht beschlagnahmten, so wurde die Beschlagnahme dieses Buchs, sowie die Unbrauchbarmachung der zu dessen Herstellung benötigten Platten ausgesprochen. Post. — Das Reichspostamt teilt mit: Auf Grund eines Telegramms des Postamts Windhuk ist der gesamte Paketverkehr mit Gibeon eingestellt. Die Postanstalten werden daher bis Der literarische Nachlaß Disraelis. — Für das Zentenarium von Benjamin Disraeli, Lord Beaconsfield, dessen 100. Geburtstag am 21. Dezember 1904 gefeiert wird, war ur sprünglich die Veröffentlichung einer umfangreichen Biographie, sowie seines Briefwechsels in Aussicht genommen worden. Nun mehr verlautet, daß es noch fast drei Jahre dauern wird, bis dieses wichtige und interessante Stück Zeitgeschichte zur Ver öffentlichung reif sein wird. Nachdem der bervorragende englische Staatsmann Lord Curzon, ferner Sir Michael Hicks-Beach, der noch Disraelis Ministerkollege war, sowie George Wyndham die Abfassung der Biographie und die Herausgabe der Beacons- fieldschen Briese wegen andrer vorher übernommener literarischer Arbeiten abschlagen mußten, wurde ein Journalist, Mr. Mony- penny, früherer Herausgeber des Johannisburg Star, damit be traut, was zuerst einiges Aufsehen erregte, da man glaubte, daß nur ein mit jedem Detail des politischen und parlamentarischen Lebens durchaus bekannter Schriftsteller dieser Arbeit gewachsen sein könne. Doch scheint sich der Kapjournalist in sein großes Werk eingearbeitet zu haben, so daß die Veröffentlichung dieser hochinteressanten diplomatischen und politischen Enthüllungen, wenn sie auch noch einige Zeit auf sich warten lassen werden, doch noch in die richtigen Hände kam. (-s. in der Allgem. Ztg. sMünchenj.) Senefelder-Denkmal. —In Solnhofen (Mittelfranken), dem ergiebigen Fundort vorzüglicher Lithographiesteine, hat, wie die Deutsche Tageszeitung (Berlin) meldet, vor einigen Tagen die feierliche Enthüllung eines Denkmals für den Erfinder des Steindrucks, Aloys Senefelder stattgefunden. Reformationsfest. — Auf das in Sachsen als hoher kirch licher Festtag bei vollem Schluß der Geschäfte zu feiernde Refor- mationsfest, Montag den 31. Oktober, sei für den Verkehr mit Leipzig wiederholt aufmerksam gemacht. Pers onalnachrichten. f I. B. Wallishausser. — Wie wir in der Wiener Zeitung vom 19. Oktober lesen, ist der frühere Vuchdruckereibesitzer Herr Kaiserlicher Rat Johann B. Wallishausser (Wien) am 14. d. M. in Düsseldorf gestorben. Die Beisetzung fand am 19. Oktober auf dem Zentralsriedhof in Wien statt. Zur Trauerfeier hatten sich außer den Familienmitgliedern eingefunden: Se. Exzellenz General der Kavallerie Erich Ritter von Engel, der Präsident der Handels- und Gewerbekammer Ritter von Kink mit dem Sekretär Regierungsrat vr. Maresch und mehreren Kammermitgliedern, der Präsident des Journalisten- und Schciftstellervereins -Con- cordia« von Spiegl, viele Buchdruckereibesitzer, sowie persönliche Freunde und Bekannte des Verblichenen. Die Einsegnung in der Friedhofskapelle vollzog der hochwürdige Herr Pfarrverweser Piaristen-Pater Hersan. f Paul von Kügelgen. — Der Herausgeber und Chef redakteur der -St. Petersburger Zeitung- Paul von Kügelgen ist am 18. d. M. nach längerer Krankheit gestorben. (Sprechsaal.) Abbestellte Zeitschrift. Eine zu rechter Zeit abbestellte, barbezogene Zeitschrift wird aus Versehen in Rechnung zurückgeschickt. Der Verleger weigert sich jetzt, den Betrag hierfür mit 4 ^ 50 o) herauszuzahlen vor der Ostermesse 1905, indem er sich auf die Verkehrsordnung beruft! Ich bitte um gef. Aussprache. Offenburg. Johannes Trübe. Bemerkung der Redaktion. — Wir glauben nicht, daß sich der Verleger im vorliegenden Fall mit Erfolg auf die Verkehrsordnung berufen kann. Deren Z 10, Absatz b ist nach unsrer Meinung so auszulegen, daß (die Einhaltung der Termine vorausgesetzt) fest zur Fortsetzung gesandte Zeitschriften in Rech nung, bar zur Fortsetzung gesandte Zeitschriften aber bar zurückzunehmen sind. — Aussprache erbeten.
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