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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-12-12
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 288, 12. Dezember 1904. Amtlicher Teil. 11253 WocrI's Rcisebncher-Verlag in Leipzig. ,42 s"^. ^-^50 vorr /irr;/'«>'rt«r/.»'«'on/,'ö>i reirck ^erksc/e» N. G. Elwcrt'sche Vc, lagsbnÄih. in Marburg. 94. L4. Inbr^. 1905. 3—5 Lette. ,1. liest. 212 8. IU. 50 tilg, n. 2 Ink.) Ar. 8°. bar 20. — Carl Jügcl's Verlag, Scp.-Eto., in Frankfurt a. M. gehender. Joh Knsp.: Ansichten v. Frankfurt an, Main im 18. Jahr». -Flut u. User. Land u. Höhen- zur Zeit des jungen Goethe. Nach Handzeichngn. o. Z. Mit erläut. Text v. vr. A. Hamnieran. 3. Lfg. (10 Bl. m. 6 S. Text.) 33X44,5 am. '04. bar 12. — Fr. Junge in Erlangen. latein, Hrsg. v. Huri Vollmöller. XVI. 114. 3. (8ol,lnss-) liest. (Ill u. s. 641 958.) Usr.-8°. '04. 10. — Nicolaische Verlags-Bnchh. in Berlin. I. liiluerxlois. Lrsg. V. Onst. Orot. Or. IV. IVeltner. 67. labrg. II. llä. 2. Lett. 2. Litlkte. 1. I-kA. (S. 289—944.) Ar. 8°. '01 ('04). 48. — B. <S. Tenbner in Leipzig. LlolUsr, Lite.: ä-lt-oeltisoirer Lpraeireobate. 16.1.sA. (8p. 1793—2026.) bsx.-8». '04. 8. — Verzeichnis künftig erfcheinen-cr Sucher, welche in dieser Nummer ;nm erltenmale angekündigt sind Zusammengestellt von der Redaktion des Börsenblattes. 17 ---- Umschlag. Giesecke L Devrient in Leipzig. 11269 Uobön^ollsrn-^alirbuoli 1904. 20 ^eb. 24 M. Lilienthal Verlag in Berlin. . 11272 Moritz Perles Verlag in Wien. 17 2 Schuster är Locffler in Berlin. 11271 Oie Nu8ilc. IV. 7alir§. Uekt 7. Julius Springer in Berlin. 11273 LleIrtroteobviZolie 2eit8ebrikt. 1905. ssLürl. 20 Oärber-2eitunF. 1905. 7Lln1. 16 Der Seifenfabrikant. 1905. Vierteljährl. 3 ll'beiap6uti8ebe Nonat8bekte. 1905. ^äbrl. 12 Veröffentlichungen des kaiserlichen Gesundheitsamtes. 1905. Halbjahr!. 6 ^ 25 H. Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen. 1905. Halbjährl. 8 1905. 7äbr1. 12 Vierteljä-bri. 4 Bernhard Tauchuitz in Leipzig. 11268 ^Vbite, ^ Oa,83ionate OilAriw. (1". Lä. 3783.) Verlag der Dentschen Alpenzeitung Gustav'Lammers in München. 11265 W. Wnnderling's Hofdnchhandlr»ng in Regensbnrg. 11273 Friedrich von Zezschwit; in (Sera. 11272 Nichtamtlicher Teil. Zum Rücktriltsrecht des Verfassers. Nach Abschluß eines Verlagsvertrags und nach Beginn der Vervielfältigung des Manuskripts erfährt der Verfasser, daß die Vermögensverhältnisse des Verlegers nicht besonders günstige seien, dieser schon vorher sich mit seinen Gläubigern abgefunden habe, und daß gegen ihn Zwangsvollstreckungen betätigt worden seien, er erklärt dem Verleger, daß er von dem Vertrag zurücktrete. Letzterer verlangt Ersatz der Auf wendungen. die für die Vervielfältigung bereits gemacht worden sind, ferner erheblichen Schadenersatz für den Fall der Unterlassung der Herausgabe. Es entsteht die Frage, ob der Verfasser zu dem Rück tritt auf Grund des Gesetzes berechtigt ist. oder ob er sich zu diesem Behufe mit dem Verleger einigen muß. Nach 8 35 des Verlagsgesetzes ist dein Verfasser ein Rücktrittsrecht vom Verlagsvertrage eingeräumt, sofern sich Umstände ergeben, die bei dem Abschluß nicht vorauszusehen waren und den Verfasser bei Kenntnis der Sachlage und richtiger Würdigung des Falles von der Herausgabe des Werks würden abgehalten haben. Allein auf diese Bestim mung kann sich in dem unterstellten Fall der Verfasser nicht berufen, einmal um deswillen nicht, weil die Verviel fältigung in dem unterstellten Fall schon begonnen war. sodann aber, weil dieses Rücktrittsrecht sich überhaupt nicht auf Momente bezieht, die in der Person des Verlegers eingetreten bezw. vorhanden sind. Wenn hierüber inhaltlich des Wortlauts der Bestim mung ein Zweifel obwalten könnte, so müßte er durch die Entstehungsgeschichte derselben beseitigt werden. Es war nämlich im Verlauf der Beratungen beantragt worden, die Worte einzuschalten, »oder von dem Abschluß des Ver trags-. Wenn dieser Antrag angenommen worden wäre, so würde damit allerdings die Möglichkeit gegeben gewesen sein, auch wegen des Eintritts von Umständen, die sich auf die Person des Verlegers beziehen, zurückzutreten, der An trag wurde indessen abgelehnt. In den Motiven wird be merkt. die Fassung lasse zur Genüge erkennen, daß zur Geltendmachung des Rücktrittsrechts nicht der Umstand ge nüge. daß etwa für die Person des Verlegers sich Verhält nisse ergeben, die den Verfasser davon würden abgehalten haben, den Vertrag gerade mit diesem Verleger abzuschließen; vielmehr müßten zureichende Gründe dargetan werden, die es rechtfertigen, daß der Verfasser von der Herausgabe des Werks überhaupt Abstand nimmt. Damit ist deutlich gesagt, daß der oben erwähnte Fall von der Anwendung des Z 35 überhaupt ausscheidet. 1472
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