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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.12.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-12-31
- Erscheinungsdatum
- 31.12.1904
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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11694 Nichtamtlicher Teil. 304, 31. Dezember 1904 Geschäftsjubiläum. — Das 30jährige Geschäftsjubiläum feiert mit Beginn des neuen Jahres die Buchhandlung Göbel L Scherer in Würzburg, Kürschnerhof 4 (Filiale in Schwein- furt). Gleichzeitig begeht der Mitbesitzer der Firma, Herr Andreas Göbel, ein geborener Würzburger, sein 25 jähriges Berufsjubiläum, wovon er 20 Jahre im Würzburger Buchhandel tätig war. Herr Göbel ist seit vielen Jahren 1. Vorsitzender des Lokalvereins der Würzburger Buchhändler, auch Schatzmeister des Verbotenes Buch. — Durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts I Berlin vom 25. November 1904 d. I. ist die Unbrauchbarmachung des Werkes: li.68 nonnots luLuriouL äo I'Lrötin^sl sonotti ^lussurioni ^6i (mit Ausnahme der buch^ändlerischen Anzeigen auf Seite IX, der Mitteilung des Herausgebers auf Seite IX bis XII und der Ab handlung auf Seite 1 bis 96) im Sinn des § 41 des Reichsstraf- Beschlagnahme. — Nachdem die Nummern 7 und 8 der in Leipzig erscheinenden periodischen Druckschrift »Funken« be schlagnahmt worden sind, ist nunmehr auch die Nummer 9 dieser Zeitschrift auf Anordnung der Leipziger Staatsanwaltschaft beschlag nahmt worden, da ihr Inhalt gegen § 184 des Reichsstrafgesetz buchs verstoßen soll. Beschlagnahme. — Durch Beschluß des Amtsgerichts zu Nicolai vom 20. Dezember 1904 ist die Beschlagnahme des im für 1905 »Llrard vomcnv^ Uoermilc ckla, rockrin I'olslriob«, wegen seines nach § 130 Strafgesetzbuchs strafbaren Inhalts angeordnet worden. Remittendenfakturen O.-M. 1905. (Vgl. Nr. 296, 301, Brockhc^us und Amthor'sche Verlagsbuchhandlung vor. Nachahmenswert ist die Gewohnheit der letzter» Firma, stets beide Exemplare des Vordrucks, also auch das, das vom Sorti menter zurückbehalten wird, mit der Adresse der Sortimentsfirma zu versehen, ein Verfahren, das übrigens auch von andern Ver legern geübt wird und dem leidigen Eintreffen von Remittenden, andern, der die gleiche oder eine ähnliche Firma führt, Schaden zuzufügen, oder wenn derselbe in einer illoyalen, auf Täuschung berechneten Weise erfolgt. — »Das Oberlandesgcricht hat bei Beurteilung des nur allein noch in Frage stehenden, auf § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gestützten Eventualantrags des Beklagten zu dessen Gunsten an genommen, ^die Be^ründer^ der^ Nagenden Firma in Berlin deren Umhüllungen nicht als eine gegen die guten Sitten ver stoßende Handlung anzuschen sei, da eine Konkurrenz unter An wendung von gesetzlich zulässigen Mitteln nur dann als ein solcher Verstoß seitens der Klägerin angesehen werden könne, wenn dieses ausschließlich zu dem Zweck geschehe, dem Beklagten Schaden zuzufügen, oder wenn es in einer illoyalen, auf Täuschung geschehen sei. — Diese Begründung läßt eine Verletzung deS § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht ersehen. Wie in dieselbe daher auch an ihren Waren und deren Verpackungen und Umhüllungen anbringen (§ 13 des Gesetzes zum Schutze der Waren bezeichnungen) und damit im gewerblichen und geschäftlichen Ver kehr dem Beklagten Konkurrenz machen, sollte derselbe auch dadurch Schaden erleiden, sofern solches nur nicht in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise geschieht. Von diesem rechtlichen Gesichtspunkt ist auch der Berufungsrichter ausgegangen. Er hat nicht verkannt, daß auch die Ausübung eines formalen Rechts von § 826 betroffen werden kann, und hat dessen Vorschrift nicht auf den nicht vorliegenden Fall des ß 226 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beschränkt, sondern ausdrücklich ausgesprochen, es sei nicht bewiesen und durch den von dem Beklagten angebotenen Beweis nicht beweisbar, daß die Klägerin ihre Firma in einer illoyalen, auf Täuschung berechneten Weise gebraucht habe Das Oberlandesgcricht hat also in Betracht gezogen, wie die Klägerin ihre Firma, nämlich in Verbindung mit dem groß gedruckten Zusatz »Berlin«, auf ihren Waren usw. anbringt, und hat dieses Verhalten in Hinsicht des tz 826 beurteilt aus der An schauung des ehrbaren Geschäftsmannes in dem betreffenden Handelsverkehr; es hat nicht verkannt, daß dieses anders liegen könnte, wenn die klägerischen Agenten bei dem Anbieten der Waren mit Wissen und Willen der Klägerin zur Täuschung ge eignete Erklärungen abgäben, hat aber festgestellt, daß der Beklagte nicht behauptet habe, daß solches auf Anweisung oder mit Wissen der Klägerin geschehen sein. War letzteres aber nicht der Fall — und die Klägerin hatte entschieden bestritten, daß ihr solches Verhalten ihrer Agenten bekannt geworden sei —, so kann ihr dieses nicht gemäß ß 826 zur Last fallen.« (Reichsgericht II, 14. Oktober 1904. 165/04. Aus der Fachzeitschrift »Das Recht« sHannover, Hel- wingsche Verlagsbuchh.j VIII. Nr. 24 v. 25. XII. 04.) Pers onalnachrichten. W. Bessel L Cie in St. Petersburg, die Herren Wilhelm Ehrenmitgliedern (als die ersten des Vereins) ernannt worden. Die Firma, deren Verlag zahlreiche hervorragende Werke russischer Komponisten anvertraut sind, blickt am 8. Januar 1905 auf ein fünfunddreißigjähriges erfolgreiches Bestehen zurück. Abschied vom Beruf. — Am 31. Dezember 1904 scheidet ein verdienter und allgemein hochgeachteter Kollege aus dem Buch handel, Herr Gustav Haessel in Leipzig, der mit dem neuen Jahre sein unter der Firma Voß' Sortiment (G. Haessel) seit langen Jahren betriebenes Geschäft an seinen Neffen Herrn Georg Walter Sorgenfrey, den Inhaber der Firma H. Haessel Commissions-Geschäft in Leipzig, übergibt. Hohes Alter — Herr Gustav Haessel steht im dreiundachtzigsten Lebensjahre — und leider auch andauernde Kränklichkeit zwingen den hochverehrten Kollegen wider seinen Willen zur Ruhe. Er hat sie durch seine unermüdliche treue Arbeit wohl ver dient, und mit uns wünschen^ gewiß recht viele Kollegen dem aus Arbeit, der Bedürfnislosigkeit und Sparsamkeit hat sich ihnen beiden in frühen Jahren offenbart, und der Ernst des Lebens, der mit seiner vollen Schwere an die jungen Gemüter herantrat, hat Männer gemacht. Herr Gustav Haessel eröffnete am 1. (13.) Mai 1859 eine Buchhandlung in St. Petersburg und hat diese unter der Firma seines Namens in langjähriger, umsichtiger Arbeit zu achtungs werten Erfolgen geführt. Rücksichten auf die leidende Gesundheit seiner Gattin bestimmten ihn 1873 zur Rückkehr nach Deutschland, wo er zunächst (am 1. Januar 1874) die Akademische Buchhandlung von Vandenhocck L Ruprecht in Göttingen übernahm und bis die Sortiments- und Kommissionsäbtcilung der Firma Leopold Voß, die er unter der Firma Voß' Sortiment (G. Haessel), als Kom missionär der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften und der
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