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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1904
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- Deutsch
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11504 Nichtamtlicher Teil. — Sprechfaul. 296, 21. Dezember 1904. Es soll dagegen gestattet sein, in Fabriken, Schulen und sonstigen öffentlichen größeren Anstalten Partien von Büchern und Kalendern, wenn dieselben an einer Stelle zusammen ab- (Red.) Remittenden-Faktur O.-M. 1905. — Als ein besonders frühes Vorzeichen der kommenden Ostermesse ist am 17. d. M. der Vordruck der Rcmittenden- und Disponendenfaktur O.-M. 1905 der Helwingschen Verlagsbuchhandlung in Hannover ver sandt worden. Kaufmannsgericht der Stadt Leipzig. -- In Leipzig fand am 15. Dezember seitens der selbständigen Kaufleute und am 16. Dezember seitens der Handlungsgehilfen die Wahl der Beisitzer und Ersatzmänner für das am 1. Januar 1905 ins Leben tretende Kaufmannsgericht der Stadt Leipzig statt. Zu wählen waren aus den Kreisen der selbst ständigen Kaufmannschaft 30 Beisitzer und 10 Ersatzmänner und ebenso aus den Kreisen der Gehilfen gleichfalls 30 Beisitzer und 10 Ersatzmänner. Dem Buchhandel ist hierbei eine seiner Bedeutung für Leipzig angemessene Vertretung zuteil geworden. Aus den Reihen der Prinzipale vom Buchhandel wurden aufgestellt und als Richter gewählt die Herren Richard Schulze (i. Fa. G. E. Schulze), Kurt Fernau (i. Fa. L. Fernau), Eugen Bielefeld (i. Fa. G. Senf Nf.), Richard Goldacker (i. Fa. Serig'sche Buchhandlung), Johannes Dürr (i. Fa. Dürr'sche Buchhandlung) und Wilhelm Klinkhardt (i. Fa. Julius Klinkhardt. Die Aufstellung der Kandidaten aus den Kreisen der Leipziger Buchhandlungsgehilfen wie die Wahlagitation hierfür lag dem Ortsausschuß des Buchhandlungsgehilfen-Vereins zu Leipzig ob, der sich zu diesem Zweck mit dem Deutschnationalen Handlungs- gehilfen-Verband zu einer gemeinsamen Liste geeinigt hatte, aus der durch die Wahlen fünf Buchhandlungsgehilfen als künf tige Richter hervorgingen, nämlich die Herren Georg Korczewski (i/H. Bibliographisches Institut), Arno Richter (Prokurist i/H. Paul de Wit), Paul Pöhlitz (i/H. Friedrich Brandstetter), Ernst Münz (i/H. S. Hirzel) und Albert Mosel (i/H. F. Volckmar). Da sich das Wahlverfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahlen mit gebundenen Listen regelt, so gingen auch aus einer, von sozialdemokratischer Seite eingereichten Vorschlagsliste einige (4) Beisitzer als gewählt hervor, darunter auch wieder speziell 2 Buchhandlungsgehilfen, die Herren Gustav Gohlke (i/H.Bernhard Meyer) und Gustav Hennig (i/H. Leipziger Volksbuchhandlung), so daß die Leipziger Buchhandlungsgehilfenschaft also im ganzen 7 Beisitzer aus ihren Kreisen aufweist. Unter den 10 als Ersatz männer aus der Wahl hervorgegangenen Gehilfen befinden sich auch noch 2 Buchhandlungsgehilfen, bürgerlicher Richtung, die Herren Bernhard Straubing (i. H. K. F. Koehler) und Albert Arnold (i. H. Seemann L Co.). Es kann somit behauptet werden, daß der Leipziger Buchhandel eine mehr als hinreichende Berück sichtigung bei Besetzung der Beisitzerposten zum Kaufmannsgericht erfahren hat. -6-. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. NitttzilunA6n über llatur^i886nsebg.tt1iebe Uibkmittel aller ^rt. u. 4, Oktober 1904. (Loblu88 cke8 1. 1abrAanA68.) Uex.-L". 12 8. No. 1461—1908. 8ebl6ieber kreres L Oie., eäiteure. Usx.-8". ?. 433 a 480. Schutz deutscher Kunstwerke in den Vereinigten Staaten N.-A. — Eine bemerkenswerte Entscheidung des New- Dorker Appell-Gerichtshofes, die geeignet ist, dem bisher in Amerika noch sehr problematischen Schutz deutscher Kunstwerke .4w6riean 1-itbo^rapbie ^o. (der lithographische Trust) hatte das im Verlag der Photographischen Gesellschaft in Berlin erschienene Bild »Chorus» des englischen Malers Sadler nachgebildet und im Vertrauen darauf, daß die Photographische Gesellschaft die hohen Kosten eines Rechtsstreits in Amerika (im vorliegenden Falle auf etwa vierzigtausend Mark veranschlagt) scheuen würde, eine gütliche Einigung abgelehnt. Nachdem die erste Instanz zu nngunsten der Photographischen Gesellschaft entschieden hatte, ist n^ch beinahe dreijähriger Dauer ^ des Rechtsstreits vor kurzem (Leipziger Ztg). (Sprechsaal.) Unverlangte Neuigkeiten. hat der Sortimenter auch viel unnütze Arbeit, denn 1. ist alles in Rechnung 1904, 2. darf bekanntlich Ostermesse 1905 das wirk lich Brauchbare nicht disponiert werden. — Der Verleger hat den Warum wird nicht mehr wie in frühern Jahren von Okto ber bis Dezember das Wichtigste seitens der Verleger in Rech nung des nächsten Jahres versandt? Oder warum warten die Herren Verleger nicht bis Februar des nächsten Jahres mit der Versendung der verspätet fertiggestellten Neuigkeiten? Das Publikum ist nicht empfänglich für Neuigkeiten im De zember, vor Weihnachten, und im Januar auch noch nicht wieder. Wenn diese Flut der Neuigkeiten so weiter anwächst, so muß der Sortimenter immer mehr eindämmen und immer sorg fältiger wählen; denn sonst setzt er bei den Neuigkeiten an Spesen mehr zu, als er verdient. Höxter, im Dezember 1904. Ernst Ummen Fa. Otto Buchholtz' Buchhandlung Rezensionsbelcge. In Heft 6 des laufenden Jahrganges der Zeitschrift »Das humanistische Gymnasium« wird von der Redaktion an die Ver leger die Bitte gerichtet, der genannten Zeitschrift »in Zukunft solche Bücher und Broschüren nicht zugehen zu lassen, die in gar keiner Beziehung zu Unterricht und Erziehung auf Gymnasien oder zu den Fragen der Organisation des gesamten höheren Schul wesens oder zu den Standesangelegenheiten der akademisch ge bildeten Lehrer stehen« (s. Seite 244 . Ich stelle dieser Bitte die andre gegenüber, daß alle an den trauten Redaktionsgehilfen deutlich gekennzeichnet werden. Aus den bei mir eingehenden Belegen allein kann ich schließen, daß dies Verfahren allgemein nicht sorgfältig genug gehandhabt hefte rc. ein, ohne daß an irgend einer Stelle ein Hinweis auf den zur Kenntnisnahme bestimmten Beleg enthalten ist. Auf ver ändern Seite ist es unangenehm, wenn solche unter Umständen wichtigen Belege aus Mangel an Zeit übersehen werden. Es scheint also, daß auf beiden Seiten Bitten und Wünsche ausgesprochen und gewährt werden müssen. Ich würde die Bitte nicht gerade an das -humanistische Gymnasium« gerichtet haben, wenn ich nicht auch aus dieser Zeitschrift erst nach sorgfältiger Lektüre den Beleg für mein »Zentralorgan für Lehrmittel« herausgefunden hätte. Leipzig. K G. Th. Scheffer. Beschädigtes Buch. (Vgl. Nr. 28t, 291 d. Bl.) Meines Wissens ist es im Sortiment allgemeiner Gebrauch, bei Bestellungen vom Verleger tadellos neue Exemplare zu versprechen und die Lieferung solcher zu erwarten. Hat der Ver leger ohne vorherige Benachrichtigung ein beschädigtes Buch ge liefert, z. B. das übliche »letzte Exemplar«, so tat er es auf sein Risiko und hat das Werk auch wieder zurückzunehmen. Ob der Sortimenter dem Vörsenverein angehört oder nicht, ändert an dem bestehenden Usus nichts. Derartige Ausnahmefälle sollten vom Verleger ohne Schwierigkeiten geregelt werden, da er sein letztes Exemplar später wohl noch leicht verkaufen kann, während der Sortimenter ohnedies schon genug Ladenhüter bekommt. Nizza. L. Groß.
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