Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19041221
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190412219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19041221
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1904
- Monat1904-12
- Tag1904-12-21
- Monat1904-12
- Jahr1904
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 296, 21. Dezember 1904. Nichtamtlicher Teil. 11503 ein Sachregister, ein sehr ausführliches Autorenverzeichnis, sowie zahlreiche Hinweise innerhalb der einzelnen Fächer zu einer leichten Übersichtlichkeit des umfangreichen Stoffs wesentlich bei. Dem Sortimenter wird der Katalog bei dem Bezug von 1 bis 10 Exemplaren mit 20 H, bis 50 zu 18 H, bis zu 100 Exemplaren zu 15 H bar abgegeben und so weiter bis zu 10 H herab, für Sortimente mit viel juristischer Kundschaft ein sehr dankenswertes Angebot. Ein Wegweiser durch die neuere Literatur auf dem Gebiet der Pädagogik und deren Hilfswissenschaften verspricht der »Pädagogische Handkatalog« der Firma A. W. Zickfeldts Verlagsbuchhandlung in Osterwieck a/H. zu sein. Der unter Mitwirkung namhafter Schulmänner herausgegebene Katalog, der auf 84 Seilen, in etwa 80 Fächer eingeteilt, alles Wissenswerte der Erziehungswissenschaft nach Titel, Einband, Verlag, Erscheinungsjahr und Preis anführt, zeugt von großer Sorgfalt der Bearbeitung. Ein eingehendes, 28 Spalten füllendes Sachregister ergänzt das Verzeichnis zu einem vorzüglichen Handbuch ebenso für die Hand des Sortimenters, wie für die des Fachmanns. In ihrem »Polytechnischen Katalog« bietet die Firma Ludwig Fritsch in München ihrer Kundschaft eine Aus wahl von empfehlenswerten Büchern aus allen Gebieten der technischen und Kunstliteratur. Das Verzeichnis stellt sich im bequemsten Taschenformat mit rosafarbenem Umschlag vor und gibt in 32 Haupt- und vielen Unterabteilungen eine Übersicht der bedeutendsten Werke aus dem Gebiete der Naturwissenschaften, der Mathematik und Mechanik, des Hochbaus, der Kunst und des Kunstgewerbes, der Ingenieur- Wissenschaften und der Technologie. Das mit einem An zeigenteil auf farbigem Papier abschließende Werkchen wird von der Fachwelt als Führer auf literarischem Gebiet sehr begrüßt werden. Einer weitverbreiteten Liebhaberkunst dient der »Illustrierte Malvorlagen-Katalog« der Firma Walter Möschke in Leipzig, der dieses Jahr in mattgrünem Umschlag als Nr. V erschienen ist. Dem eigentlichen Inhalt geht ein Verzeichnis von Fachliteratur für Kunst- und Dekorationsmaler und Liebhaberkünste voraus. Der Katalog ist mit gegen 300 meist wohl gelungenen Probebildern aus den empfohlenen Malvorlagen geschmückt und bietet eine reiche Auswahl von Vorlagenserien in allen Gattungen der Malerei. Stilleben-, Blumen-, Tier-, Landschafts-, Porträtvorlagen wechseln bunt miteinander ab, durch Vor lagen für Glasmalerei ergänzt. Das Verzeichnis ist an sich ein anregendes Bilderbuch. Es wird gegen 75 H versandt. Kunstliebhabern wird es willkommen sein. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Beschlagnahme. — Durch Beschluß des Amtsgerichts zu Ostromo vom 8. Dezember 1904 ist folgende Druckschrift: kobieta i fej Wü^ixki. IV. 2k82)ck. Üoälug- Ur. Lra.u8ss. opra.- g.r82g.^va., Nalrlackaw ll'Iuwa.eaa,. 66113. 40 kop Übersetzung: Das Weib und seine Reize. Heft 4. Nach vr. Fr. Krauß, bearbeitet von Walery Klosomski. Vollständig in 10 Heften. Warschau, Verlag des Dolmetschers. Preis 40 Kopeken, soweit sie sich im Besitze des Verfassers, Druckers, Verlegers oder im Handel befinden oder öffentlich ausgelegt oder angeboten sind, mit Rücksicht auf § 184 des Strafgesetzbuchs beschlagnahmt morden. Verbotenes Buch. — Durch rechtskräftiges Urteil vom 7. September 1904 hat die 1. Ferienstrafkammer des Land gerichts I zu Berlin angeordnet: Alle Exemplare der Druckschrift »Caviarkalender 1905«, Budapest, H. Grimms Verlag, sowie sämtliche zu ihrer Herstellung verwandten Platten und Formen sind unbrauchbar zu machen. Verbotenes Buch. (Vgl. Nr. 165 d. Bl. vom 19. Juli 1904).— Bekanntmachung. Durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts! Berlin, Straf kammer 1 vom 24. Oktober 1904 ist gemäß ß 184 Strafgesetzbuchs die Unbrauchbarmachung des Buches »Dolorosa, Fräulein Don Juan. Ein Roman. Verlag: M. Lilienthal, Berlin« angeordnet. Berlin, den 15. Dezember 1904. Der Erste Staatsanwalt am Königlichen Landgericht I. Zentralverein Deutscher Kolportage-Buchhändler. — In der »Deutschen Colportage-Zeitung«, dem Organ des Zentralvereins Deutscher Kolportage-Buchhändler, veröffentlicht der Vorstand dieses Vereins folgende Bekanntmachung. Nachdem der Zentralvercin Deutscher Kolportage-Buchhändler die neuen nebenstehenden Nabattbestimmungen des Börsenvereins im Verkehr mit dem Publikum für seine Mitglieder als bindend anerkannt hat, suspendieren wir die W 13 und 14 der Berkehrs ordnung des Zentralvereins als nicht mehr in Geltung befindlich. Der Vorstand. (gez.) C. Lchöps. W. Müller. C. Pröhl. §1. Auf Zeitschriften, Schulbücher im Einzelverkauf und Lehrmittel, sowie auf alle Verkäufe bis zum Gesamtbeträge von 10 ^ darf keinerlei Skonto gewährt werden, zu 3 ^ Ladenpreis« skontofrei; in Brandenburg und Schlesien »Verkäufe bis zum Gesamtbeträge von 5^«; in Berlin und Leipzig »Verkäufe bis zu^ einem Laden werden. §2. Bei Verkäufen, die nicht unter § 1 fallen, darf bei Bar zahlung oder längstens halbjährlicher Begleichung ein Skonto von 2A gewährt werden. Anmerkung: In Brandenburg, Berlin und Leipzig darf bei solchen Verkäufen ein Skonto bis zu 5A, im Gebiet des Bayerischen Buchhändler-Vereins über haupt kein Skonto gewährt werden. nähme der unter tz 1 fallenden Verkäufe. Einzelne besondere Ausnahmen können übergangsweise zwischen dem Orts- und Kreisvereine und dem Vorstande ^es Börsenvereins verein- Ausnahme der unter ß 1 fallenden Verkäufe, an Be hörden, öffentliche und Anstalts-Bibliotheken, in Leipzig an solche Behörden, öffentliche und Anstalts-Bibliotheken, deren Rechnungen aus staatlichen oder städtischen Kassen bezahlt werden, mit 10A geliefert werden. Im Gebiet des Badisch-Pfälzischen Buchhändler-Verbandes dürfen vom 1. Oktober 1903 ab an Vereins-Bibliotheken nur 2A Skonto auf Bücher gewährt werden. Im Gebiet des Bayerischen Buchhändler-Vereins darf auf »Zeit schriften und Artikel unter 3 ^ Einzelpreis« über haupt kein Skonto gewährt werden. Die in Österreich-Ungarn und in der Schweiz geltenden Ver kaufsbestimmungen sind noch günstiger für den Buchhandel. Auch für Musika lien sind vom 1. Januar 1903 an neue wesent lich vorteilhaftere, vom Verein der Deutschen Musikalien händler beschlossene und von allen Orts- und Kreisvcreinen einzuhaltende Verkaufsbestimmungen in Kraft getreten. Alle Verkaussbestimmungen, die von Orts- und Kreisvereinen Bemerkung der Redaktion des Börsenblatts: Die jetzt aufgehobenen 13 und 14 der Verkehrsordnung des Zentralvereins der deutschen Kolportagebuchhändler hatten fol genden Wortlaut: 8 13. Nicht periodisch erscheinende Werke dürfen an Private mit nicht mehr als 10A Rabatt abgegeben werden. D s Ankündigen von Rabatt in Zeitungen Journalen oder das Aushängen der Werke in den Schaufenstern zu billigeren Preisen ist ganz untersagt; hierbei ist auch ein Unterbieten von 10A nicht gestattet. 1505'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder