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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-09-08
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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6850 Nichtamtlicher Teil. 208, 8. September 1903. gemütlicher Frühschoppen im Restaurant Schloßgarten. Um 1 Uhr fand ein gemeinsames Mittagsmahl im Museum statt. Der Vor stand, Kollege Sautter, begrüßte die Anwesenden, besonders die alten Herren der »Insel» mit herzlichen Worten. Von seiten der »alten Herren- der »Insel- wurde mit Begeisterung der alten Zeiten gedacht und der Freude Ausdruck gegeben, daß es ihnen vergönnt sei, das dreißigste Stiftungsfest mitzufeiern. Zur Verlesung kamen hier die zahlreich eingelaufenen Telegramme und Glückwunsch schreiben von früheren Mitgliedern, Kollegen-Vereinen und sonstigen Jnselfreunden, für die wir an dieser Stelle nochmals herzlich danken. — Nachmittags fand unter zahlreicher Beteiligung eine Jagdwagenfahrt nach Schloß Hohenentringen statt, wo ein recht fröhlicher Nachmittag verlebt wurde. Nach der Rückkehr fand noch ein gemütliches Zusammensein im Hotel zum Ochsen in Tübingen statt. Jeder, der die beiden schönen Festtage mit erlebte, wird sic gewiß in schönster Erinnerung behalten. — Nicht unerwähnt sollen die erheblichen Geldspenden von früheren Jnselmitgliedern bleiben, die uns dieses Fest in der erweiterten Form feiern ließen. Man sieht, daß der alte »Korpsgeist- der -Insel- noch lebt; möge das immer so bleiben! Neue Setzmaschine. — Eine elektrische Setzmaschine neuer Erfindung ist von Tavernier vor der Pariser Akademie der Wissenschaften beschrieben worden. Sie gleicht im Prinzip der jetzt bereits überall eingebürgerten Linotype-Maschine, aber die Verrichtungen des Setzers und des Gusses geschehen besonders. Der Setzer arbeitet an einer Art elektrischer Schreibmaschine, die einen durchlochten Streifen herstellt und gleichzeitig eine gewöhnlich geschriebene Kopie des Manuskripts, die Ver besserungen auf dem Streifen ermöglicht, bevor die Typen eingesetzt werden. Das durchlochte Band wird selbsttätig durcy die elektrisch betriebene Setzmaschine hindurchgeführt. Der Vorteil der Tren nung beider Teile der Arbeit beruht darin, daß die Gutzmaschine mit gleichförmiger Höchstgeschwindigkeit tätig sein kann und von der Geschicklichkeit des Setzers unabhängig arbeitet. Eine weitere Abänderung der Maschine erlaubt eine telegraphische Benutzung, indem die Schrift an einem entfernten Empfangsapparat gleich zeitig ausgenommen werden kann. Beschreibungen der einzelnen Teile der Maschine sind bisher noch nicht veröffentlicht worden. (Lpzgr.^ Tgbl.) Türkische Preßvorschriften.— Ein Jungtürke sandte dem »Rappel« eine Reihe von Artikeln über die Zustände im osmani- schen Reiche. Eine dieser Schilderungen enthält ein obrigkeitliches Dekret über die türkische Presse, das dem Verfasser durch ein türki sches Blatt mitgeteilt zu sein scheint. Es lautet: »»Generalsekretariat Midis-Kiosk. 1. In erster Linie Mitteilungen über das Befinden des Herrschers, den Stand der Ernten und die Fortschritte des Han dels und der Industrie in der Türkei geben. 8. Keine Artikel unter dem Strich und keine Romane ver öffentlichen, die nicht zuvor in Hinsicht auf die Moral von Seiner Exzellenz, dem Minister des öffentlichen Unterrichts und dem Hüter der guten Sitten gebilligt sind. 3. Keine literarischen oder wissenschaftlichen Artikel bringen, die nicht in eine einzige Nummer hineingehen. Die Worte »Fort setzung folgt« zu vermeiden. 4. Sorgfältig Auslassungen in den Artikeln und Punktreihen vermeiden, weil diese und die weißen Stellen zu höchst verdächtigen Voraussetzungen Veranlassung geben und die Ruhe der Gemüter stören könnten. 5. Mit peinlichster Sorgfalt alle persönlichen Anspielungen vermeiden, und wenn man Ihnen mitteilt, daß ein Gouverneur oder Untergouverneur des Diebstahls, der Bestechlichkeit, des Mordes oder irgend einer andern rügenswerten Tat überführt worden sei, die Tatsache für nicht erwiesen zu halten und sie sorg fältig zu verschweigen. 6. Strengstes Verbot, Petitionen von Privatleuten oder Provinzialverbänden, die sich über Amtsausschreitungen beklagen und sie dem Herrscher denunzieren, wiederzugeben. 7. Jede Erwähnung historischer und geographischer Namen, das Wort »Armenien- inbegriffen, ist untersagt. 8. Es ist strengstens verboten, Nachrichten über die Mord versuche gegen auswärtige Herrscher, unter welcher Form auch immer, oder über aufrührerische Kundgebungen, die in andern Ländern stattfinden, mitzuteilen; denn es ist nicht ersprießlich für unsre loyalen und friedfertigen Bevölkerungen, solche Sachen kennen zu lernen. 9. Es ist strengstens verboten, dieses neue Reglement in den Spalten Ihrer Zeitung zu erwähnen, weil es Kritiken oder un angebrachte Bemerkungen seitens mißgünstiger und unruhiger Leute Hervorrufen könnte.» — Das Leipziger Tageblatt, dem wir diese Mitteilung entnehmen, bemerkt dazu: Wenn diese Übersetzung der türkischen Preßvor schriften auch nicht ganz und wörtlich dem Original entsprechen sollte, so gibt sie doch jedenfalls ein treues Bild der Situation. Man wird sich z. V. aus jüngster Zeit erinnern, daß die türkischen Blätter den Tod des Königs und der Königin von Serbien nicht melden durften. Personalnachrichten. Gestorben: am 5. September der Verlagsbuch- und Kunsthändler Herr Friedrich Adolf Ackermann in München. Der Verstorbene übernahm, nachdem er seit 1865 stiller und seit 1872 offener Teilhaber der Firma E. A. Fleischmanns König liche Hof-Buch- und Kunsthandlung in München gewesen war, nach dem Ausscheiden von Albert Riegner und Gustav Sontheimcr diese angesehene Handlung am 1. Januar 1874 in seinen Allein besitz und führte sie bis 1. November 1883, wo er das Sortiment an die Herren Karl Cludius und Franz Cederholm verkaufte und sich auf den Weiterbetrieb und den Ausbau seines Kunstverlages beschränkte. Diesem hat er aus der Künstlerwelt zahlreiche Namen von Klang und Bedeutung zugeführt und ihm mit anerkennens wertem Geschick Ausdehnung und inneren Wert gegeben. Er war eine ungewöhnlich lebhafte, arbeits- »und schaffensfrohe Natur und stellte seine Tatkraft auch gern in den Dienst öffent licher Interessen. Für den deutschen Kunsthandel und die deutsche Kunst überhaupt war sein kräftiges und erfolgreiches Eintreten im Jahre 1890 für den Schutz der künstlerischen Urheberrechte in Amerika von großem Nutzen. Vielen aufstrebenden Talenten war er mit Rat und Tat ein uneigennütziger, hilfbereiter Förderer. Sein Andenken wird in weiten Kreisen der Kollegen und insbesondere der Künstlerwelt gern und dankbar bewahrt werden. (Sprechsaal.) Anfrage. Eine Verlagsfirma gab für ein buchhändlerisches Unternehmen ein Inserat im Betrag von 7 auf unter der Bedingung, daß für diesen Betrag Bücher in gleicher Höhe bezogen würden. Gelten nun hierbei die Ordinär- oder Nettopreise? Meines Er achtens die letzteren, da die Bücher doch zum Wiederverkauf be stimmt sind. — Für freundliche Auskunft würde dankbar sein Minden i/W. C. Marowsky. Antwort der Redaktion. — Wir zweifeln nicht, daß nur die Nettopreise in Ansatz kommen dürfen, würden aber gern weitere Meinungsäußerungen hören. Der deutsche Buchhandel und die Wissenschaft. Aus Wien wird der Redaktion des Börsenblatts geschrieben: Die »Neue Freie Presse« (Wien) bringt jetzt täglich ausführ liche Berichte über die Ferialhochschulkurse, die von österreichischen und deutschen Gelehrten in Salzburg vor ca. 700 Hörern ge halten werden. In der Nummer vom 4. September findet sich ein Bericht über den Vortrag von Professor vr. Eulenburg über die Mittel der Handelspolitik, wie Einfuhrverbote, Ausfuhr prämien, Zölle, die Maßnahmen des Verkehrswesens und oie Tarifpolitik und schließlich den Inhalt und die Struktur der Handelsverträge. Es heißt sodann: »Besonders klar und anschaulich stellte er das Wesen der aller- neuesten Ausfuhrprämien, der von den Kartellen gewährten, dar. Ein von ihm gewähltes Beispiel verdient besonders der Erwähnung, weil es nicht allgemein bekannt sein dürfte. Das Kartell der Verlagsbuchhändler gewährt nämlich außerhalb Deutschlands und Österreichs größere Rabatte, als es den Sortimenten in diesen Ländern zugesteht! Also eine Exportförderung der deutschen Wissenschaft ganz eigener Art, deren Kosten das deutsche Lesepublikum trägt!» Es scheint, daß dem Buchhandel die lange innegehabte Rolle der besten Frau, von der man nicht spricht, nicht mehr gegönnt wird. Unsre Gelehrten haben die Diskussion eröffnet, und da der Buchhandel das Licht nicht zu scheuen hat, so wird er »die Flucht in die Öffentlichkeit« ergreifen müssen. Eulenburg hat vermutlich jene vereinzelten Fälle im Auge, in denen von einigen Verlegern an überseeische Firmen, um dieselben für die großen Frachtkosten zu entschädigen, mit erhöhtem Rabatt geliefert wird. Sollte es unfern Gelehrten lieber sein, wenn ihre Werke in Amerika hono rarfrei nachgedruckt werden? Wenn der Wortlaut der Rede vor- lieqen wird, so wird es sich empfehlen, sie in diesem Blatte zur Diskussion zu stellen. Wien. l?. 8ob.
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