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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-09-11
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1903
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- Deutsch
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- Saxonica
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211, 11, September 1903, Nichtamtlicher Teil, 6955 Händler, der die ihm gestellten — nicht einmal immer billigen und häufig nicht im allgemeinen Interesse liegenden — Bedingungen nicht erfüllt, Kohlen zu liefern. Tatsächlich hat noch kein Buchhändler, den der Börsenverein gesperrt hat, sein Geschäft aufgeben müssen: wohl ein schlüssiger Beweis, daß diese Maßregeln nicht notwendig eine Vernichtung der ganzen buchhändlerischen Existenz bedeuten. »Wenn noch die so Angeklagten und Verfolgten sich des strafbaren Eigennutzes, illoyaler Konkurrenz oder niedriger Gesinnung schuldig gemacht hätten! Aber gerade das Gegenteil war der Fall, Sie hatten getan oder tun wollen, was jedem ordentlichen Kauf mann immer zur Ehre gereicht hat und gereichen wird: sie hatten sich mit niedrigerem Gewinn begnügt als andre. Sie beabsichtigten auch nicht, anderen Kunden zu entziehen oder sie zur Einräumung gleicher Vorteile zu nötigen.« (S. 86/87.) Ob die Konkurrenz eine illoyale war, wäre noch zu untersuchen und wird im Verlaufe dieser Arbeit noch gestreift werden: das aber glaubt doch Herr Professor Bücher selbst kaum, daß sie nicht beabsichtigte, anderen Kunden zu ent ziehen. Welchen andern Zweck können denn die Unter bieter gehabt haben? Neue Kunden, die noch bisher keine Bücher gekauft haben, können sie doch immer nur in geringer Zahl schaffen, es wird stets darauf hinauslaufen, die Kunden andrer zu bekommen? Und selbst wenn sie nicht den Zweck gehabt hätten, den Erfolg, andern die Kunden abspenstig zu machen, würde doch ihr Verfahren immer gezeitigt haben! Daß sie andre zur Einräumung gleicher Vorteile zu nötigen nicht die Absicht gehabt haben, ist schon eher möglich, denn der Erfolg ihrer Tätigkeit geht ihnen ja verloren, wenn andre die gleichen Vorteile einräumen,- aber auch diesen Effekt hat ihr Vorgehen doch gehabt: um nicht den Kunden zu ver lieren, waren die Konkurrenten genötigt, die gleichen Vorteile einzuräumen. Herr Professor Bücher stellt als Axiom hin, daß es jedem ordentlichen Kaufmann immer zur Ehre gereicht hat, sich mit geringerm Gewinn zu begnügen als andre. Auch dieser Satz ist falsch; jeder ordentliche Kaufmann sucht, hat gesucht und wird seine Ehre darin suchen, seinen Kunden besser zu bedienen als andre, ihm eine größere Auswahl, ein aufmerksameres Eingehen auf seine Wünsche, eine schnellere Besorgung nicht vorrätiger Waren, sachgemäßere Auskünfte zu bieten als andre: als schlechtestes Mittel hat aber allzeit gegolten das Unterbieten von Konkurrenten. Kann ein Kauf mann durch günstigen Einkauf, Benutzung von Konjunkturen — Dinge, die im Buchhandel nicht Vorkommen — imstande sein, seine Kunden billiger zu bedienen als andre, so wird er auch das tun; aber ein Anlocken lediglich durch billigere Preise ist niemals das Bestreben eines wirklichen Kaufmanns gewesen. Herr Professor Bücher scheint hier die Bemühung des Kaufmanns, auf seine Konkurrenten zu achten, um nicht teurer als sie zu sein, mit der Unterbietung von Konkurrenten zu verwechseln! Den Prozeß, den die Firma Mayer L Müller in Berlin gegen den Börsenverein geführt hat, erörtert Herr Professor Bücher; er druckt das Urteil des Berliner Kammergerichts ausführlich ab, muß aber zugeben, daß das Reichsgericht als Revisionsinstanz lediglich die »Aufforderung zur voll ständigen Lieferungssperre« für rechtswidrig erklärt hat. Herr Professor Bücher hätte hinzufügen können, daß auch diese Entscheidung bei einem großen Teil der Juristen keinen Beifall gefunden hat, wie ich schon oben erwähnt habe. Ob das Reichsgericht, falls eine ähnliche Sache es noch einmal beschäftigen sollte, ebenso entscheiden würde, erscheint mir mindestens zweifelhaft. Herr Bücher rügt (auf Seite 93), daß man für das »Boykottverfahren« die Bezeichnungen eines ordentlichen Ge richtsverfahrens »usurpiert« habe, ebenso wie man sich er kühne, die Regeln, die eine private Interessenvertretung für ihre Mitglieder beschlossen hat, Gesetze zu nennen. Eine Amtsanmaßung könnte es sein, wenn der Hauptausschuß sich die Titel Richter bezw. Staatsanwalt beilegen würde, der Ausdruck Gesetze ist aber ein auch fiir private Regelungen so üblicher, daß ich den Grimm des Herrn Professors nicht begreife. Aber auch dü »amtlichen Erlasse« im »amtlichen Teile« des Börsenblatts sind ihm ein Stein des Anstoßes; das »Amt« des Vorstehers ist ihm eine Usurpation. Hat nicht sogar jeder Rauchverein seinen Vorstand, der für die einzelnen »Ämter« gewählt wird oder diese »Ämter« unter sich verteilt? Warum also nicht der Börsenverein? Herr Bücher untersucht dann, welches Recht der Börsen verein habe, jeden unter seine »Gesetze« zu zwingen, der auf deutschem Boden das freie Gewerbe des Buchhandels aus übt, und findet ein starkes Mißverhältnis zwischen den 10 259 Firmen, die das offizielle Adreßbuch des deutschen Buchhandels aufführt, und dem Mitgliederbestände des Börsenvereins, der nur 2977 Mitglieder beträgt, während noch 1425 Nichtmitglieder die buchhändlerische Verkehrs ordnung für sich als bindend anerkennen. Gewiß ist das ein Mißverhältnis, nur sucht der Herr Verfasser den Grund nicht da, wo er zu suchen ist. Das Adreßbuch führt jede Firma auf, die mit dem Buchhandel durch einen Kommis sionär in Leipzig in Verbindung steht. Darunter befindet sich auch eine sehr große Anzahl, die den Buchhandel nur nebenbei betreiben, Expeditionen von Zeitungen und dergl., so daß der Börsenverein, wenn man vom wirklichen Buch handel spricht, eine erheblich größere Zahl der Buchhändler umfaßt als 250/g. Diese große Ziffer an Buchhandlungen hätte Herrn Professor Bücher stutzig machen sollen, und er hätte sich fragen sollen, ob denn wirklich dies alles Buch handlungen sind und nicht vielfach nur Firmen, die wohl gelegentlich mal ein Buch verkaufen, deren Schwerpunkt aber ganz wo anders liegt als im Buchhandel. Bei Gelegenheit der Besprechung der Lage des Sortimenters gedenke ich darauf zurückzukommen. Einen recht wunden Punkt berührt Bücher am Schlüsse dieses Kapitels: billigere Lieferung an das Ausland. Wenn es im Interesse von Großunternehmungen liegen kann, Lieferungen an das Ausland zu billigern Preisen als im Inland zu über nehmen, um ihren Arbeitern, die sie sonst entlassen müßten, Arbeit zu schaffen, so trifft das für den Buchhandel doch nur in geringem Maße zu. Freilich sind wir bei der Größe unsrer Produktion im Buchgewerbe gar sehr auf den Export angewiesen, und es kann zutreffen, daß ein billigeres Angebot einen erhöhten Absatz zeitigt; doch kann dies auch im In land der Fall sein. Will man konsequent sein, so muß man die Schleuderei, gleichviel ob im Inland oder nach dem Ausland verurteilen. Wenn Herr Professor Bücher den Satz der Verkaufsbestimmungen des Hamburg-Altonaer Buch händlervereins anführt: »Den Vermittlern überseeischer Bestellungen darf zwar ein größerer Preisnachlaß als 5 Prozent ge währt werden, aber nur für diese Bezüge, nicht auch für den Privatbedars«, und fortfährt: »Man kann auf diesem Wege deutsche Bücher in London, Paris oder New Uork billiger kaufen als in Hamburg, Bonn und Jena, zumal auch manche Verleger für den Export besondere Vorteile bewilligen«, so ist er auf einem vollkommenen Irrwege. Der Satz ge stattet lediglich dem Hamburger Buchhändler, Exporteuren einen höhern Satz als 5 Prozent Rabatt zu bewilligen, also 10 oder 15 Prozent; damit kann keine erhebliche 924'
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