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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-09-12
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1903
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- Deutsch
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^ 212, 12. September 1903. Nichtamtlicher Teil. 6985 Der Schutz deutscher Verlagswerke gegen öffentliche Auf führung ist in Österreich derselbe wie im Deutschen Reich; das trifft auch bei Toukunstwerken zu mit einzelnen Ab weichungen. Die für Österreich geltende Bestimmung, daß diejenigen erschienenen Tonwerke, die keine »Bühnenwerke« sind, auf jedem Exenrplar den »Aufführungsvorbehalt« an der Spitze tragen müssen, um in Österreich gegen öffent liche nicht bühnenmäßige Aufführung (Konzerte usw.) gesetzlich geschützt zu sein, äußert auch auf deutsche Verlagswerke der Tonkunst ihren Einfluß. Der Rechtsvorbehalt, obwohl in Deutschland hier nicht mehr erforderlich, ist daher, wenn an gebracht, gegenüber unbefugten, öffentlichen Aufführungen in Österreich eine notwendige Voraussetzung des Schutzes (siehe auch tztz 31—36 österr. Urheb.-Ges. vom 26. Dezember 1895). II. Schutz deutscher Kunst- und Kunstverlags werke in Österreich. Der Schutz ist hier so ziemlich der gleiche wie nach dem deutschen bereits veralteten Kunstbild werkeschutzgesetz vom 9. Januar 1876. Die Nachbildung deutscher an öffentlichen Straßen und Plätzen befindlicher Kunstbildwerke ist in Österreich auch in derselben Kunst form gestattet mit der einen Ausnahme, daß öffentlich auf gestellte deutsche Werke der Bildhauerei nicht plastisch in Österreich nachgebildet werden dürfen. Auch gelten Zeich nungen, Pläne und Entwürfe für architektonische Arbeiten in Österreich als Kunstbildwerke, genießen daher in Österreich, auch wenn sie von deutschen Urhebern gefertigt oder von deutschen Kunstverlagen herausgegeben sind, entsprechenden Schutz gegen Nachbildung und Verbreitung. Werden öffentliche Ausstellungen von deutschen Künstlern mit Werken beschickt, so muß, um die Vermutung der Autorschaft und den Schutz gegen Nachbildung für den Autor liquid zu stellen, dessen wahrer Name auf dem Werke selbst oder auf dem Karton angegeben sein. Bei gegen Honorar gefertigten Porträtbildern kann nur der Besteller des Bildes in Öster reich die aus dem Urheberschutz sich ergebenden Rechte geltend machen, bei photographischen Porträtbildern hängt die Verfolgung von Urheberrechten in Österreich von der Zustimmung des Porträtierten oder seiner Erben ab. III. Nur die gegen Entgelt geschehene wissentliche Verbreitung von ungesetzlich hergestellten Erzeugnissen nach einem Schrift-, Kunst- oder Verlagswerk wird der unbefugten strafbaren Herstellung gleich geachtet und genau wie diese in Österreich bestraft. In Österreich ist jedoch in beiden Fällen neben der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten wahlweise zugelassen, während in Deutschland der strafbare Eingriff in das Urheberrecht nur mit Geld gesühnt wird. Als Übertretungen mit geringer Geldstrafe (10 bis 200 Kronen) werden in Österreich bestraft die Unterlassung deutscher Urheber- oder Quellenangabe, da wo sie bei Ent nahmen aus deutschen Verlagswerken in Österreich vor geschrieben ist, die Nachbildung des Namens oder Mono gramms deutscher Künstler auf in Österreich verbreiteten Einzelkopien und die Weiterverwendung der Titel, Be zeichnung oder Erscheinungsform deutscher Verlagswerke nach gerichtlichem Verbot. Kleine Mitteilungen. Weltausstellung in St. Louis 1904. — Das Programm der Musikaufführungen, die zur Weltausstellung in St. Louis in dieser stattfinden werden, steht nunmehr in seinen Grundzügen fest. Man will eine goldne Mittelstraßc zwischen klassischer (schwerer) und populärer Musik finden und damit den Geschmack des großen Publikums treffen, ohne der Trivialität zu verfallen. Amerikanische Komponisten sollen von den Ausländern bevorzugt werden, ohne daß letztere vernachlässigt werden. Besonders sollen diejenigen guten amerikanischen Kompositionen zur Aufführung gelangen, die noch nicht im Druck erschienen sind. Für die ihnen bewilligte Summe von 1800 000 ^ wollen die Leiter Börl'enblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. der Abteilung für Ausstellungsmusik möglichst viel und Vielseitiges leisten. Der amerikanische, auch in Deutschland wohlbekannte Komponist Sousa wird mit seiner Kapelle eine größere Anzahl von Konzerten geben. Einer der Leiter der Musikabteilung ist jetzt unterwegs nach Europa, um die berühmtesten Militärkapellen für die Ausstellungskonzerte zu gewinnen. Verhandlungen sind bereits mit der Kapelle oer 6aräs rspubliea-ins in Paris und mit der englischen »Grenadier-Vand« angebahnt, aber auch eine deutsche, eine österreichische und eine italienische, erstklassige Militärkapelle sollen für die Ausstellung verpflichtet werden. Die Festhalle, in der die Konzerte stattfinden, ist im Bau. Sie erhält eine Kuppel, die 260 Fuß (amerikanisch» hoch ist und die der Peterskirche in Rom an Größe noch übertrifft. Das Padium, auf dem die Musikaufführungen stattfinden, ist mehr als 94 Fuß lang und 54 Fuß tief. Die Höhe der Musikhalle, vom Boden bis zur Unterkante der Kuppel, be trägt 112 Fuß. Jeden Nachmittag 4 Uhr sollen in dieser Halle Orgelkonzerte stattfinden. Die mit 140 Registern versehene Orgel ist ein Ausstellungsstück und die größte der Welt. Ein berühmter Orgelspieler, ein Franzose, ist für diese Kon zerte gewonnen. Außer den Jnstrumentalkonzerten werden auch Gesangsaufführungen veranstaltet, in denen in- und aus ländische Solisten von Ruf Mitwirken. Auch amerikanische Ge sangvereine aus allen Städten der Union sollen aufgefordert werden, sich in St. Louis hören zu lassen und sich an musikalischen Wettstreiten zu beteiligen. Auch für die ausländischen Militär kapellen findet ein solcher Wettbewerb statt. Zweihunderttausend Mark sollen als Preise bei den musikalischen Wettbewerben zur Verteilung kommen. Intime Konzerte von Solisten finden in einem kleinern Festsaal desselben Gebäudes statt, der nur fünf hundert Sitzplätze enthält. (Nach »Mitteilungen-, auf Grund des vom Reichskommissariat übermittelten Materials herausgeg. von I. I. Weber, Leipzig.) Weltausstellung in St. Louis 1904. — Eine große Erleichterung für die Aussteller, die auf der Weltausstellung in St. Louis 1904 ihre Waren in Schränken, Vitrinen oder Glas kästen ausstcllen wollen, ist durch ein Abkommen geschafft worden, das der Reichskommissar mit der amerikanischen »Vdo kittsburAÜ Llats 6Is.s 6c>.« in St. Louis getroffen hat. Um die großen Kosten zu vermeiden, die durch Bruch der Glasscheiben in den oben er wähnten Ausstellungsbehältern während des langwierigen Trans ports von Europa nach Amerika, entstehen würden, hat sich die obengenannte Gesellschaft erboten, das Glas in die Schränke an Ort und Stelle einzusetzen und es nach Schluß der Ausstellung wieder zurückzunehmen, und zwar zu den nachstehend angegebenen Preisen. Es werden berechnet für Lieferung und Einsetzen von Glasscheiben in Größe von für den Quadratfuß Dollar Cts. 1. 5 bis 10 Quadratfuß (0,46 bis 0,92 gm) 62 2. 10 bis 20 (0,92 bis 1,85 gm) 74», 3. 20 bis 45 (1,85 bis 4,18 gm) 7,8'/, 4. 45 bis 100 (4,18 bis 9,29 gm) 82-/ 5. 100 bis 120 (9,29 bis 11,1 gm) 92 6. 45 bis 100 „ bei einer Breite von 110 Zoll (2,794 w) oder 180 Zoll Länge (4 ,572 m) 92 7. 100 bis 120 Quadratfuß bei einer Breite von 120 Zoll (3,048 w) oder 180 Zoll Läng e (4 572 m) 1 02 8. 100 bis 120 Quadratfuß bei einer länge von über 190 Zoll (4,826 w) l 38 Unbeschädigtes Glas wird zurückgenommen und von der Gesellschaft wieder entfernt; diese vergütet im Falle 1 für den Quadratfutz den Betrag von 34 Cts. „ „ 2 „ „ „ „ 46'/- „ „ „ 3 „ „ „ „ „ 49-/. „ „ „ 4 „ „ „ „ „ 54'/. „ „ „ 5 „ „ „ „ „ 63 „ „ „ 6 „ „ „ „ „ 63 „ „ „ 7 „ „ „ „ „ 70 „ „ „ 8 „ „ „ „ „ 96 Die Scherben werden von den Arbeitern der Gesellschaft ein- gesetzt und wieder herausgenommen ohne jeden Zuschlag zu obigen Preisen. Anfragen und Bestellungen können an den europäischen Agenten der Gesellschaft Herrn R. Melchers, 3 Place Royale in Brüssel, gerichtet werden. (Nach »Mitteilungen« auf Grund des vom Reichskommissariat übermittelten Materials, Hrsg. v. I. I. Weber, Leipzig.) Preisausschreiben. — Der Verlag der »Schweiz«, Aktien gesellschaft in Zürich, erläßt an Künstler des In- und Auslandes die Einladung, sich mit Zeichnungen für ein Titelblatt der illu strierten Zeitschrift »Die Schweiz« auf das Jahr 1904 zu beteiligen. Es sind drei Preise von 300, 200 und 100 Frcs. ausgesetzt. Den 928
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