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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.09.1903
- Strukturtyp
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- Band
- 1903-09-14
- Erscheinungsdatum
- 14.09.1903
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- Deutsch
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7026 Nichtamtlicher Teil. 213, 14. September 1903. Hähern Posten berufen hätte, über den dritten würde man sich schon zu trösten wissen; sein Hoch galt dem neuen Verbands vorstand. In dessen Namen dankte Herr Otto Meißner; es sei Pflicht des Buchhändlers, sich auf deu Posten zu stellen, auf deu man berufen würde, und ihn treu zu verwalten nach besten Kräften; darum sollten wir jetzt des deutschen Buchhandels alter Art gedenken. Herr Haeseler erinnerte daran, daß er zuletzt in Hamburg im Jahre 1897 an einer Festtafel des Kreises Norden gesessen habe. Damals hätte ein erlesener Kranz edler Frauen und lieblicher junger Mädchen die Tafel geziert; ihnen, die heute fehlten, brächte er sein Glas dar. Ein andrer Redner wies darauf hin, daß uns nur noch zwei Tage vom Sedantag trennten; auf dieser cimbrischen Halbinsel sei das Edelmetall zuerst ins Feuer geschoben, aus dem bei Sedan die deutsche Kaiserkrone geschmiedet worden wäre; angesichts der blanken Kieler Föhrde fordere er die Buchhändler auf, als besonders dazu berufen, in der Treue zum Vaterland nie nachzulassen. Es folgten dann die beiden Redner, die Herren Wolfhagen und Christiansen, deren un verwüstlicher und insinuanter Humor die Festtafeln des Kreises Norden zu verschönen und abzuschließen pflegt. Thema in diesem Jahre: die Rückständigkeit im Buchhandel, frei nach Bücher in Beispielen nachgewiesen an acht anwesenden Sortimentern. Schade, daß es unmöglich ist, davon etwas wiederzugeben. Aber den Teilnehmern an der Kieler Fest tafel werden sie unvergeßlich bleiben. Vorweg wurde, wie das gar nicht anders zu erwarten war, Herr Quitzow ab getan von wegen des dritten ausscheidenden Vorstands mitgliedes, über das man sich trösten könne. — Vor Aufhebung der Tafel trug noch Herr Seippel eine versäumte Dankesschuld ab, indem er der Verdienste unsers langjährigen Vorsitzenden gedachte. An Tischliedern fehlte es nicht. »Auf nach Kiel!« hieß das erste. Ein zweites war »Bücher-Lied« betitelt. Ein drittes nannte sich Sortimenter-Cantus, der erste Vers war nach Anweisung »kleinlaut, doch todesmutig« zu singen. Der zweite »mit Zurückhaltung, dumpf grollend« usw. Ein »Fröhlicher Liederkranz« schloß die Sache ab, dessen letzter Vers lautete: »Es liegt eine Krone in unserm Verein, Und die führt uns jährlich zum frohen Stelldichein. Zusammenhang und Einigkeit, so sei sie benannt, Und beide sind gebunden in haltbar Leinenband. Von Bremen bis nach Hadersleben, Von Lübeck, Flensburg, Kiel, Von allen Seiten strömen wir Zum jährlichen Konzil.« Neben den Postkarten mit Kieler Ansichten, die frei- gebigst zur Verfügung gestellt waren, wurde auch eine besondere Fest-Postkarte ausgegeben, mit der Bezeichnung »Wie ein hamburgischer Buchhändler »Bücher« bearbeitet«. Das Porträt des verdienten Kollegen war darunter photo graphiert, mit der Erläuterung, daß das Original der Samm lung der Buchhändler-Bildnisse des Börsenvereins eingereiht werden würde, aber in Photogravüre, denn gegen Stahlstich sei der Kopf unempfindlich. — Was sich am Abend noch in Kiel zugetragen hat, da von weiß der Chronist nichts zu melden; magenverstimmt und mürrisch, wie er war, eilte er von dannen. Deshalb kann er auch nichts von der Wanderung im Schwentine- Tal berichten, die am Montag stattfinden sollte und statt gefunden hat. Die untrüglichen Zeugen dafür, die Ansichts postkarten, haben sich von dort zahlreich eingestellt. Im nächsten Jahr gedenkt Kreis Norden sein fünf undzwanzigjähriges Bestehen in Hamburg zu feiern. Hoffent lich wird diesem Tag die Gunst des Wetters zu teil werden, die uns in den letzten Jahren stark gefehlt hat. Im Bremen 1901 regnete cs in Strömen; in Eutin 1902 regnete es womöglich noch stärker, und die Öfen mußten geheizt werden. In Kiel war es, abgesehen vom Sonntag-Nachmittag, auch nicht trocken zu nennen. Aber schön war es doch, und des halb sei den Kieler Kollegen nochmals Dank gesagt für alle Mühewaltung und Aufmerksamkeit, die sie uns erwiesen haben. Hamburg, 10. September 1903. Justus Pape. Kleine Mitteilungen. Noch einige Worte »Zur Frage des Urheberrechts schutzes ausländischer Werke in Rußland«. (Vgl. Börsen blatt 1903, Nr. 194.) — Zu dieser Angelegenheit empfingen wir die nachfolgende Mitteilung unsers Berichterstatters aus Rußland: IV. II. Marcel Prsvost und Alfred Capus haben sich durch ihre Bemühungen, französische Geisteswerke gegen die russische Ausbeutung zu schützen, unleugbare Verdienste erworben. Die Be dingungen, unter denen ausländische Autoren und Verleger in Rußland ihre Werke vor unberechtigter Übersetzung und Bearbei tung schützen können, wären annehmbar und könnten, wenn auch nicht immer, so doch in manchen Fällen ihren Zweck erreichen. Sehr anerkennenswert und erfreulich sind auch die Versicherungen der Minister von Plehwe und Murawjew, ihren moralischen Ein fluß eventuell geltend machen zu wollen, um die Rechte ausländi scher Autoren und Verleger zu schützen. Vis sich Rußland herbei läßt, ausländische Werke gegen die russische Ausbeutung durch geeignete Gesetze zu schützen, können vielleicht noch viele Jahre vergehen; man mutz daher jede Gelegenheit dankbar begrüßen und willkommen heißen, durch welche dieser Schutz auf Umwegen und ohne gesetzliche Garantie zu erreichen ist. Die Meinung, ein internationaler Staatsvertrag über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte sei für Rußland nützlich und notwendig, hat unter den intelligenten Kreisen des Zaren reichs seit einer Reihe von Jahren immer mehr Anhänger ge wonnen; aber die gegenteilige Meinung ist gegenwärtig doch noch weitaus stärker verbreitet, so daß, wenn sich die russische Regie rung nach dem Gutachten der in Betracht kommenden Beteiligten richten müßte, das Ausland auf einen solchen internationalen Vertrag noch lange warten kann. Man darf nicht vergessen, daß ein deutscher oder französischer Roman auch dann, wenn er zuerst in russischer Sprache veröffent licht wird, wie die Herren Prsvost und Capus es Vorschlägen, durchaus noch nicht gegen eine nachträgliche Neu Übersetzung geschützt ist. denn nach den bestehenden russischen Gesetzen kann eine solche Übersetzung nicht beanstandet und der betreffende Über setzer und Verleger nicht bestraft werden, wenn ihnen nicht nach gewiesen wird, daß sie die erste, autorisierte Übersetzung nach gedruckt oder mehr als zulässig benutzt haben. Ebenso verhält es sich auch mit den dramatischen Werken, die in Rußland großen teils nicht übersetzt, sondern umgearbeitet, d. h. für das russische Publikum zurechtgestutzt werden. Solange also noch keine inter nationalen Verträge über das Urheberrecht mit Rußland abge schlossen sind, kann man, trotz der Bemühungen der Herren Prsvost und Capus und der Versprechungen der Minister v. Plehwe und Murawjew, die Rechte der ausländischen Autoren und Verleger nur als mangelhaft geschützt betrachten. Vor einigen Jahrzehnten kam in Rußland ein Fall vor, der das soeben Gesagte bestätigt. Iwan Turgenjew wollte sich für einen seiner noch nicht veröffentlichten Romane das ausschließliche Übersetzungsrecht in Frankreich reservieren und ließ ihn zuerst in französischer Sprache in einer Pariser Zeitschrift erscheinen. Kaum aber war ein Teil dieses Romans in Frankreich erschienen, so ließ eine russische Zeitung den »französischen« Roman des berühmten russischen Verfassers sofort übersetzen und veröffentlichen. Dies Verfahren wurde zwar von allen anständigen Leuten verurteilt, aber der Verfasser konnte weder gegen den Übersetzer noch gegen den Zeitungsverleger etwas ausrichten, denn sie hatten nur den Anstand, aber kein russisches Gesetz verletzt. Ähnliche Fälle werden also höchst wahrscheinlich auch dann Vorkommen können, wenn ausländische Autoren ihre Werke zuerst in russischer Sprache er scheinen lassen und das wird wohl weder Herr v. Plehwe noch Herr Murawjew verhindern können, solange das russische Gesetz solche Manipulationen ermöglicht. Was aber wissenschaftliche Werke betrifft, die bekanntlich in Rußland ohne Autorisation der Verfasser in sehr großer Anzahl übersetzt werden, so ist wohl kaum anzunehmen, daß ein nichtrussischer Gelehrter sich entschließen wird, sein Geistesprodukt zuerst in russischer Sprache zu veröffent lichen, um es gegen eine nichtautorisierte Übersetzung zu schützen; und wenn kürzlich berichtet wurde, daß ein russischer Gelehrter in Paris sein neuestes Werk zuerst in französischer Sprache erscheinen lassen will, so riskiert er, daß es, bevor er es selbst in russischer Sprache veröffentlicht, in nichtautorisierter Übersetzung erscheint. Die russische Belletristik hat im Auslande seit etwa 20 Jahren
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