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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-03-02
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1900
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- Deutsch
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1738 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 51, 2. März 1900. die nötigen Recherchen zu pflegen, ob nicht etwa eine Verschickung oder ein Versehen platzgcgriffen hat. Ist durch diese Recherchen das Fehlende nicht zu stände gebracht worden, so ist unter ehren- wortlicher Versicherung der Richtigkeit des Verlustes der Schaden ersatz durch die Vorstehung bei der Versicherungsanstalt anzu sprechen. 7. Alle Schadenbeträge werden von der -Providentia- an die Korporationsvorstehung zur Ausfolgung an das betreffende Mitglied gezahlt. 8. Die in obigem Versicherungsvertrag nicht inbegriffenen Sendungen per Schiff, sowie Sendungen außerhalb Oesterreich- Ungarns und Deutschlands von Büchern, Musikalien re., wie auch von Gemälden und Kunstgegenständen mit vorherrschendem Liebhaber- werte übernimmt die -Providentia- (Allgemeine Versicherungs gesellschaft) unter billigster Berechnung, und sind bei deren Direktion in Wien, I., Dominikanerbastei 31, Formulare und Tarife stets erhältlich. Gegen -Lehrlingszüchterei-. — Das Tarifamt der deutschen Buchdrucker hat im Kampfe gegen unverhältnismäßig zahlreiche Verwendung von Lehrlingen zur Gehilfenarbeit Erfolg gehabt, indem ein Buchdruckereibesitzer, der neben einem bis drei Gehilfen meist neun und mehr Lehrlinge beschäftigte, durch Erlaß des preußischen Ministers für Handel und Gewerbe auf Grund § 128 Absatz 1 der Gewerbeordnung dazu verhalten wurde, künftig nicht mehr als drei Lehrlinge gleichzeitig auszubilden; auch wurde die Aufsichtsbehörde angewiesen, auf weitere Herabsetzung dieser Zahl Bedacht zu nehmen, falls sie sich späterhin immer noch als zu groß erweisen sollte, um eine genügende Ausbildung der Lehrlinge zu ermöglichen. Tierschutz-Litteratur. — Herr Max Rabe in Leipzig, Hospitalstraße 21, Schriftführer des Leipziger Tierschutzvereins, teilt uns mit, daß er den öfters an ihn gekommenen Ersuchen Leipziger Buchhändler um Auskunft über Tierschutz-Litteratur stets bereitwillig entsprochen habe und auch weiter dazu bereit sei. Wir machen gern auf dieses dankenswerte Anerbieten aufmerksam. Oesterreich und die Berner Litterar-Konvention. — Der Vorstand der Corporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler empfing vom Justizministerium die Aufforderung, sich über die Frage des Anschlusses Oesterreichs an die auf Grund der Berner Uebereinkunft zum Schutze der Urheberrechte an Werken der Litteratur und Kunst vereinigten Staaten zu äußern. Der Vorstand beschloß, die Frage dahin zu beantworten, daß die großen Vorteile, die der Beitritt Oesterreichs zur Berner Litterar-Union für die Urheber und insbesondere für die Verlagsindustrie der Monarchie haben würde, durch keinerlei Nachteile in Frage gestellt würden, daß vielmehr diese Ausgestaltung des österreichischen Ur heberrechts im Interesse aller beteiligten Faktoren liegen würde. Klaus Groth-Museum. — Klaus Groths Nachlaß soll der Stadt Kiel, deren Ehrenbürger er ein volles Jahrzehnt gewesen ist und wo er mehr als dreißig Jahre gewohnt hat, erhalten bleiben. Es verlautet, daß, nachdem die Stadt Kiel und der Provinziallandtag, sowie auch Privatpersonen erhebliche Mittel be willigt haben, man nunmehr auch auf eine Unterstützung der Staatsregierung hoffe. Es handelt sich um den Erwerb der Bibliothek Klaus Groths, die alle für die Entwickelung der nieder deutschen Litteratur und Sprache wichtigen Werke umfaßt, sowie der Widmungen von Zeitgenossen Klaus Groths, einer wertvollen Handschristensammlung, des gesamten Briefwechsels Klaus Groths mit seinen Zeitgenossen und sämtliche Geschenke, die Groth zu seinem achtzigsten Geburtstage, dem letzten, erhalten hat. Die ganze Sammlung soll in einem besonderen Raume des Thaulow-Museums als -Klaus Groth-Zimmer- untergebracht werden. Comeniusstiftung. — Die Pädagogische Central-Bibliothek (Comenius-Stiftung) in Leipzig verfügte Ende 1889 über 90 495 Nummern. Der Zuwachs im Jahre 1899 betrug 4291 Nummern. Ausgeliehen wurden im Jahre 1899 14 575 Schriften an 3685 Entleiher (gegen 1898 272 Entleihungen und 479 Bände mehr). Die Mehrzahl der Schriften wurden nach auswärts verliehen. Die Einnahmen und Ausnahmen der Bibliothek schließen mit 9994 ^ 66 ab. Unter den Einnahmen befinden sich u. a. 1000 als Beitrag der Stadt Leipzig, 400 vom sächsischen Kultusministerium, 500 ^ vom preußischen Kultusministerium, 400 vom Leipziger Lehrerverein und 250 ^ vom Allgemeinen Sächsischen Lehreroerein. An Schenkungen kamen der Bibliothek ferner 1497 Bücher zu. Von den Ausgaben sind zu erwähnen 1550 für Miete, 2162 ^ 50 H für Gehalt an 7 Bibliothekare, 1704 für Ankauf von Büchern. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler: III. Orssdasr Lüoüsr-L.uktion vom 20.—22. Xlürü 1900. — Laialox msürsrsr 8üoüsr-kls,ekls,8ss, rsioüüaltirc aut dsm Osbists dsr Ibsoloxis, kbilosopüis, ösllstristik, LuriositLtsn, Kunst, 6s- solüsüts u. Osograpbis sto., dis Oisnstag dsv 20. bis Oonnsrs- taZ cisa 22. Närr 1900 im Hnlctionslokals von II. Links's Antiquariat in Orssclsn, killnitnsrstr. 32, ASZsn bars LaüInnA vsrstsiAsrt vsrdsn sollsn. 8". 66 8. 1862 Mn. Annahme an hoher Stelle. — Seine Königliche Hoheit Prinz Heinrich von Preußen geruhte, ein Exemplar des Werkes Alt-Kiel in Wort und Bild (Verfasser und Verleger H. Eckardt) anzunehmen und seinen Dank für das Werk auszusprechen. Seine Majestät der Kaiser geruhte schon früher, das Werk für seine Privatbibliothek entgegenzunehmen und dem Verfasser den Aller höchsten Dank aussprechen zu lassen. Buchhandlungsgehilfenverein zu Leipzig. — Der vom Buchhandlungsgehilfenverein zu Leipzig geplante humoristische Gesellschaftsabend wird am Sonnabend den 17. März in den oberen Sälen des Krystallpalastes in Form eines Kostümfestes abgehalten werden, als dessen leitender Gedanke ein Volksfest in Neapel gewählt worden ist. Diesem Motiv entsprechend ist vor allem italienische, insbesondere neapolitanische Tracht erwünscht; lim übrigen können die Kostüme international sein, damit das Fest ein ebenso malerisches wie abwechselungsreiches Gepräge erhalte. Eintrittskarten sind bei Herrn Max Friedemann i/H. L. Staack- mann zu bestellen. Ohne Karte wird kein Zutritt gewährt. Jedem Mitglieds stehen auf Verlangen zwei (nicht übertragbare) Gratis karten, und zwar eine Herren- und eine Damenkarte, zur Ver fügung. Karten für Herrengäste kosten 1 für Damengäste 75 H. Schluß der Anmeldungen: 15. März. Zutritt nur im Kostüm oder im Gesellschastsanzug. — Der für Freitag den 2. März angekündigte Vortrag des Herrn K. Hetze! muß infolge Krankheit des Redners vertagt werden. Der spätere Termin der Abhaltung des Vortrags wird noch bekanntgegeben werden. Personalnachrichten. Hoftitel. — Dem Musikalienoerleger Herrn Ernst Eulen burg in Leipzig wurde vom König von Württemberg der Titel eines königlich württembergischen Hofmusikalienverlegers verliehen. Sprechsaai Auch eine Rabattfrage. Die Firma Kober C. F. Spittlers Nachfolger in Basel sendet ihren Osterkatalog direkt dem Buchhandel zu und druckt auf das Streifband mit deutlichen Buchstaben wörtlich: -Sämtliche in dem Verzeichnis aufgcnommenen Artikel liefere ich gegen bar: 7/6 Exemplare mit 33'/,"/,, 200 Exemplare von einem Titel mit 50°/, ohne Freiexemplare. Einbände mit 25°/, rc.» Jcde andere Branche hütet sich, ihren Verdienst dem Publikum kundzuthun. Nur im Buchhandel ist man so unvorsichtig, durch die Rabattfrage das Publikum in Bewegung zu halten und sogar, wie oben gezeigt, auch noch den Verdrenst zur Kenntnis der zahlreichen Personen zu bringen, durch deren Hände notwendiger weise Briefschaften gehen. Soll man sich dann noch wundern, wenn im Publikum so irrige Ansichten über den Verdienst im Buchhandel herrschen? Barmen. E. Biermann. Erwiderun g. Bei mir gehen fast täglich von den angesehensten Verlags handlungen geschriebene und gedruckte Offerten mit Nabattangabc auf Postkarten und Cirkularen ein; ich habe darin noch nie etwas Anstößiges gefunden und deshalb auch schon seit mehreren Jahren die von Herrn Biermann jetzt gerügte Art und Weise angewendet. Nach meiner Ansicht werden in jedem geordneten Geschäft die eingehenden Briefschaften entweder durch einen Gcschäftsangestellten vom Postamt abgeholt oder durch den Briefträger im Geschäfts lokal des Adressaten abgegeben. In beiden Fällen können also nicht -zahlreiche Personen- Kenntnis von dem angefochtenen Passus nehmen, sondern höchstens Postbeamte, die aber durch ihren Dienst eid zur Wahrung des Postgeheimnisses verpflichtet sind. Basel, den 27. Februar 1900. Kober C. F. Spittlers Nachfolger.
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