Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahreSprcis slir Mllglieder des BiirsenvcreinS ein Exemplar io siir Nichtmitgliedcr so >r — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dretgespaltene Petitzeile ob« deren Raum SV Psg., ntchtbuchhändlerische Anzeigen SO Psg.; Mitglieder der Börsen- vcreinS zahlen für eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stelle- gesuchc. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzigs 51. Leipzig, Freitag den 2. März. 1900. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Von der r Centralstelle für Vorbereitung von Handelsverträgen in Berlin« ist an den Unterzeichneten Vor stand das Ersuchen gerichtet worden, sich zu dem „Entwurf einer neuen Anordnung des Deutschen Zolltarifs" über diejenigen Branchen gutachtlich zu äußern, die für den Buchhandel von besonderem Interesse sind. In dem vorliegenden Entwurf kommen darnach die in dem 11. Abschnitt: Papier, Pappe und Waren daraus und dem 12. Abschnitt: Bücher, Bilder, Gemälde aufgeführten Nr. 917/958 in Betracht, die nachstehende Artikel T enthalten. Der Vorstand erläßt hiermit die Aufforderung, etwaige Wünsche und Vorschläge, die Berücksichtigung stnden sollen, ihm möglichst bald durch dis Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig (Deutsches Buchhändlerhaus) zu übermitteln. Leipzig, den 28. Februar 1900. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Carl Engelhorn. vr. Wilhelm Ruprecht. Otto Nauhardt. Johannes Stettner. Emanuel Reinicke. Wilhelm Müller. D Elfter Abschnitt. Geltender Zollsatz. , (vulkanisierte Faser); alle diese auch Geltender Zollsatz. Papier, Pappe und Waren (Die Zollsätze bedeuten Mark ftir 100 Icx) in der Masse gefärbt 6 daraus. 921 andere Pappen auch in der Masse (917/9) Halbzeug (Halbstoff zur frei gefärbt; ferner Pappen, mit As- Papier- und Pappenberei- phalt, Theer oder dergleichen über- tung), breiartig oder in fester zogen, getränkt oder bestrichen, Form, auch gebleicht oder ge- sowie Röhren aus solcher Pappe; färbt oder mit mineralischen Steinpappe 1 Stoffen, Leim u. s. w. versetzt: 922 äußerlich farbig oder gefärbt; mit 917 aus Abfällen von Gespinnstwaren Gebrauchsanweisungen, Mustern, oder dergleichen Warenanpreisungen oder der- (*918/9) aus Holz, Stroh, Esparto- gleichen einseitig oder beiderseitig s io j zum Teil. . . gras oder anderen Pflanzen- bedruckt . .6 918 fasern: 923 geleimt (aus zusammengeleimten Holzmasse (geschliffenerHolzstoff, Holz- Papierbogen) oder mit Papier 919 schliff) chemisch bereiteter Holzstoff (Zellstoff, 1 überzogen, auch gefärbt oder mit Gebrauchsanweisungen u. s. w. be- Cellulose, Strohstoff, Esparto- und druckt, Malerpappe 10 anderer Faserstoff) 1 924 Pappeu aller Art, lackiert oder mit i- (920/4) Pappen (Pappdeckel): Wollstaub oder detgleichett über- (*920/2) geformt (geschöpft) oder zogen; durch Pressen geknisterte 920 gekautscht: Pappen 12 Glanzpappe (Preßpappe; Lederpappe, (925/9) Packpapier: u auch nachgeahmte, Preßspäne und (*925/6) ungeglättet: >> andere feine Pappen; Vulkanfiber 925 gelbes Strohpapier 1