926 927 928 929 930 931 932 933 934 935 936 937 938 939 mderes ungeglättetesPackpapier, auch in der Masse gefärbt (*927/8) geglättet: elbes Strohpapier; auch mit Asphalt, Graphit, Theer, einer Mischung von Kienruß und Leinölfirnis oder dergleichen überzogenes Packpapier, sowie Packpapier aus mehreren mittels Asphalt, Theer oder der gleichen zusammengeklebten Bogen mderes geglättetes Packpapier, auch in der Masse gefärbt ußerlich gefärbt, lackiert oder mit Gebrauchsanweisungen, Mustern, Warenanpreisungen oder der gleichen einseitig oder beiderseitig bedruckt (930/1)Löschpapier (Fließpapier), auch bedruckt: ;anz grobes graues mderes, einschließlich des Filter papiers, auch farbig Zeichen-, Noten- und Kupferdruck- Papier, auch farbig Druckpapier, vorstehend nicht genannt, auch farbig (934/6) Schreibpapier, auch farbig: iniiert (*935/6) unliniiert: firiefpapier mderes Schreibpapier . . ölumenmacher-, Cigaretten- und an deres Seidenpapier, auch farbig . Pergamentpapier, chinesisches Reis papier und anderes nicht besonders genanntes Papier, auch farbig. . Luntpapier (gefärbtes Papier) ein schließlich des mit Kreide, Blei weiß oder dergleichen überzogenen Papiers; lackiertes Papier; Gold- und Silberpapier; bronziertes oder mit Blattmetall belegtes sowie mit Gold- oder Silberschnitt versehenes Papier; gepreßtes Papier (mit Ausnahme des in Nr. 946 ge nannten) und durchschlagenes so wie durch Lochen gemustertes Pa pier, auch Papier mit spitzenartig durchbrochenen Rändern; mit Glim mer- oder Glasschuppen, Streu pulver oder Wollstaub überzogenes Papier Schreibpapier mit Malereien, Licht bildern oder anderen Bildern, mit gepreßten Naturblumen, mit Ver zierungen oder Mustern in Farben, in Gold, Silber, Bronze oder mit anderen ähnlichen Verzierungen zu Frachtbriefen, Rechnungen u. s. w vorgerichtetes Papier und alles andere zur Ausfüllung oder Er gänzung bestimmte bedruckte Pa pier, soweit es nicht nach seiner Beschaffenheit höheren Zollsätzen unterliegt; Papier mit aufgedruck Geltender Zollsatz. 4 verschieden: frei 1 4 6 10 1 10 10 10 10 942 943 10 10 10 10 10 944 945 teils teils 10 24 946 ten Mustern für Stickereien u.s.w.; mit Linien bedrucktes Papier zu Musterblättern; bedruckte Vorlagen zum Nachzeichnen; Ankündigungs- taseln aus bloß mit Schrift be drucktem Papier (Pappe); bloß mit Schrift bedrucktes Papier (Pappe) zum Aufkleben, Aufstecken oder Auflegen auf Waren oder Waren- umschließungen (942/3) Bilderpapier: chwarz oder einfarbig bedruckt . . . mit verschiedenen Farben bedruckt, bemalt, mit Gold- oder Silberdruck ausgestaltet, erhaben gepreßt, durch schlagen oder mit anderen Ver zierungen versehen Anmerkung zu Nr. 942 und 943. Unter Bilderpapier ist alles mit Bildern oder Figuren bedruckte Papier (Pappe) zu begreifen, das zur weiteren Verarbeitung, z. B. zur Aufmachung von Waren, zu Buchbinderarbeiten, Spielzeug, zur handschriftlichen u.s.w. Aus füllung oder Ergänzung, zum Auf kleben, Aufstecken oder Auflegen auf Waren oder Warenumschlie ßungen bestimmt ist. Ferner sind auch die ohne Kunstwert herge stellten Massenerzeugnisse des Schwarz- oder Farben-Bilddruck gewerbes, sowie alle mit Ver zierungen im Sinne der Nr. 939 und 940 versehenen Bilder aus Papier (Pappe), desgleichen die auf Papier der Nr. 939 und 940 ausgeklebten Bilder nach Nr. 942 oder 943 zu behandeln. Schieferpapier, auch Tafeln daraus ohne Verbindung mit anderen Stoffen; Bimsstein-, Glas-, Rost-, Sand-, Schmirgelpapier sowie an deres Schleif- und Polierpapier Albumin- und anderes photographi- schesPapier; Gelatinepapier; Paus papier (Paraffin-, Oel-, Wachs papier und dergleichen); Blau- (Ani lin- und Ultramarin-) Papier; ge fettetes Jndigopapier; Desinfek tionspapier; Schweißpapier; Flie gen- und Mottenpapier; Ozon papier; Reagenspapier und anderes chemisches Papier; mit Guttapercha lösung, Leim oder anderen Kleb stoffen bestrichenes Papier; Asthma papier, Gichtpapier, Salpeterpapier. Senfpapier, blasenziehendes und anderes Papier zu Heilzwecken. mit Kautschucklösung oder dergleichen überzogenes Papier, lederartig ge färbt und gepreßt (947/53) Waren aus Papier. Pappe, Steinpappe, Holz Masse, Zellstoff, Steinpapp maffe,anderweit nicht genannt (*947/8) ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder nur in Verbindung mit Holz oder Eisen: Geltender Zollsatz. teils teils . 10 frei frei teils teils . 24 frei ( teils ) teils wie Leder