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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.09.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-09-18
- Erscheinungsdatum
- 18.09.1903
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 217, 18. September 1903. Nichtamtlicher Teil. 7187 oder den Professoren unserer Universität, je nach denen unter schiedlichen Materien der Bücher werden außersehen haben, wird approbirt worden sein, solle ander) die also gegebene und erhaltene Erlaubnuß mit und entweder zu Anfang oder zu End des Wercks aufgedruckt werden, bei Straff der Confiscation der Exemplaricn und 100 Pfundt Pfenning, ja in ereignendem Fall Leibes-Strnffe. Befehlen zugleich unseren Polizey-Richtern hier auf gebührende Hand zu haben. Gleichwohl wollen Wir zum Vierdten in denen im vor stehenden Articul enthaltenen Verordnungen nicht begriffen haben alle diejenigen Programmata, Disputationes und Berichte so von denen Professoren unserer Universität selbst werden verfertigt worden seyn. Wir verbieten Fünfftens allen Buchdruckeren, Buchführercn und Buchkrämcren künftighin einige Placards*) oder eintzele Blätter, worüber es auch seyn mag zu drucken, zu verkauffen, feyl zu haben, noch anzuheften ohne eine hierzu von unfern Polizey-Richteren schrifftlich erhaltene Erlaubnuß bey Straff der Jnterdiction und Beraubung der Meifterschafft gegen die Buch druckers, und Leibes-Straff gegen denenjenigen welche da der- gleiche Placards und eintzele Blätter, sie seyen gedruckt oder ge schrieben ohn mit dergleichen Erlaubnuß versehen zu seyn, werden angeschlagen haben. Sechstens sollen alle Buchdruckere, Buchführere uud andere unserer Stadt Bürge und Jnnwohnere, die sich eigenmächtig unterfangen werden, einig Buch, so da aufs die in dem 2. und 3. Articul gegenwärtiger Ordnung vorgeschriebene Weiß und Art zum Druck wird befürdert worden seyn, entweder hier oder anderswo nachzudrucken oder neuerdings auffzulegen, nicht allein gehalten seyn denen hierunter Schaden leidenden alle erweißliche Kästen, Schaden und Interesse zu vergüten, sondern annoch über dieses von den Richteren unseres Policeyes nach Gutdüncken und Ermäßigung der sich erzeigenden Umständen mit Strafe beleget werden, benebst der Confiscation der also nachgedruckten und neuerdings auffgelegten Exemplarien. Alle und jede Verlegere, Buchführere, Buchdruckere, so der eine schriftliche Erlaubnuß auf obbedittene Art werden erhalten haben, einig Werck oder Buch zum öffentlichen Druck zu befördern, sollen Siebendes gehalten seyn, ein Exemplar davon in unserer Stadt-Archiv zu lieffern, und dessenthalben einen glaubwürdigen Schein von einem unseren Archivarien denen Policey-Richtern beyzubringen, alles in Monaths-Frist, nachdem die Bücher der Werck werden vollendet sein, und bei 5 Pfundt Pfenning Straff gegen die Widerspänftige und Nach lässige, ja annoch höherer im Fall sie sich neuerdings werden hierinn betretten lassen. Solle Achtens der 8. Articul Unserer den 27. Januarii 1738 publicirten Policey-Ordnung über die Kinder-Zucht nach seiner Form und Jnnhalt vollzogen werden, deme zufolg neuer dings allen Vuchhändleren, Buchdruckeren und Buchkrämcren dieser Unserer Stadt verbotten seye, der Jugend einige der jenigen Vüchere, so da mit Gottlos- und Außgelassenheit an- gefüllet, oder deren Autoren sich dahin beflissen, in denen Augen ihrer Leser, die Laster zu Schmälerung der Tugend angenehm und lieblich zu machen, zu verkauffen, noch feyl zu bieten, alles bey der darinn enthaltenen und angedroheten Straff. Wir verbieten über dieses und zu dem Neundten auf das allernachdrücklichste allen Vuchführeren, Buchdruckeren, Bücher- krämeren, Buchbinderen, wie auch allen anderen Persohnen, einig Buch oder Papier denen Kindern, Schühleren, Bedienten, Domestiquen oder andern ihnen ohnbekanndten Persohnen abzukauffen, es seye dann, daß man ihnen eine schrifftliche Einwilligung der Eiteren oder Meisterschafft disfalls beibrächte, oder daß sie hierüber durch seßhafte Persohnen die im Stand davor jederzeit Red und Antwort zu geben, genügsam Versicherung hätten, alles bey Straff wegen derer Bücher und Papier so da werden gestohlen, entwendet oder sonsten unge bührender Weise veräußert worden seyn, civiliter belanget und angehalten zu werden, bey 15 Pfundt Pfenning Straff, Ersetzung aller daraus entstehenden Kästen, Schaden und Inter essen, Niederlegung der Vuchdruckerey und je nach denen sich er gebenden Fällen annoch exemplarischerer Abstraffung. Befehlen ebenmäßig Unseren Policey-Richteren allen ihren Eyfer, Wach samkeit und Strenge hierüber außzuüben. Usetum L Usorstum bey Gnädigen Herren Räth und XLl. den löten Januarii 1740. Diese Verordnung ist unstreitig eins der bemerkenswertesten Dokumente für die Geschichte des Buchdrucks und des Buchhandels überhaupt. Sie zeigt uns recht, welche einengenden Bestim mungen früher jeder Tätigkeit auf diesem Gebiet auferlegt wurden. (Schluß folgt.) *) Flugschriften. Kleine Mitteilungen. »Sphynx-, Verein jüngerer Buchhändler Hamburg- Altonas. 40. Stiftungsfest am b./6. September 1903. — In der »Erholung« am Holstenplatz in Hamburg versammelte sich zum Festkommers am Sonnabend, den 5. September, eine stattliche An zahl von Mitgliedern, Kollegen und Gönnern des Vereins. Eine ganz besondere Freude war es für den Verein, die Prinzipalität stark vertreten zu sehen. Der Vorsitzende, Herr Otto Dorn, er- Lffnete den Kommers, indem er in seiner Begrüßungsrede die Gäste feierte. Nach verschiedenen musikalischen Darbietungen er griff sodann der Vorsitzende das Wort zur Festrede. In knappen, wohldurchdachten Worten entwarf er ein Geschichtsbild der »Sphynx«. Besonders wurden die Gründer und ehemaligen Vorstandsmitglieder gepriesen. Von letzteren waren die Herren Mansch, Christiansen, Pape und Scriba persönlich an wesend. Auch die jetzt noch bestehende Unterstützungskasse des Vereins, unter gegenwärtiger Verwaltung des Herrn H. Boysen i. Fa. C. Boysen, wurde entsprechend gewürdigt. Zum Schluß ermahnte Redner die Mitglieder, auch in Zukunft die Fahne der »Sphynx- hochzuhalten, und bat die Gäste, ihr Interesse auch ferner dem Verein zu bewahren. Sein »Hoch« galt dem fernern Wachsen, Blühen und Gedeihen der »Sphynx«. Nach Absingen des schönen Liedes »Sphynx, Hamburg re. soll leben», überbrachte Herr Otto Meißner im Namen des Ortsvereins der Hamburg- Altonaer Buchhändler dessen Glückwünsche. Gleichzeitig über reichte er im Namen der Herren Chefs eine größere Geldsumme zur Verfügung für humanitäre Zwecke des Vereins. Herr Meißner toastete auf die -Sphynx«, welches Hoch begeistert ausgenommen wurde. Zahlreiche Telegramme und Zuschriften liefen aus aller Herren Länder zum Feste ein und kamen zur Verlesung. Hieran schloß sich ein meisterhaft vorgetragenes Couplet des Herrn O. von Cocllen, das großen Beifall fand. Außer diesem brachte uns Kollege von Coellen noch mehrere Vorträge, die alle stürmisch ausgenommen wurden und den stets zu Lust und Scherz aufgelegten Rheinländer kennzeichneten. Auch Herr Architekt Hoff mann bot als Schnellmaler Bewunderungswürdiges. Auch als Humorist zeichnete sich Herr Hoffmann hervorragend aus. Kollege Scriba dankte dem Hamburg-Altonaer Buchhändler verein für die schöne Spende und gab seiner Freude über das zahl reiche Erscheinen der Herren Chefs beredten Ausdruck. Nunmehr erteilte der Vorsitzende Herrn Justus Pape das Wort, dessen Rede wir, des allgemeinen Interesses wegen, nach einem Stenogramm hier folgen lassen: »Herr Scriba hatte die Freundlichkeit, dem Hamburg-Altonaer Buchhändler-Verein zu danken für eine kleine Spende, die wir Ihnen zu einem Humanitären Zweck stifteten, und hat gleich zeitig den Wunsch daran geknüpft, die Prinzipale recht oft in Ihrer Mitte zu sehen. Es war dies immer unser Wunsch, und im besondern mein persönlicher. Ich bedauere deshalb, daß ich seit 1897 keine Einladung mehr bekommen habe, sei es zu einer regelmäßigen Versammlung, sei es zu einem festlichen Abend, wie wir ihn heute in Ihrem schönen und trauten Verein verleben. Ich spreche die Überzeugung aus, daß aus der heutigen Vereinigung ein Baum erwachsen wird, kräftiger als dieses zarte Pälmchen vor mir, das seine Heimat am Nil oder sonstwo haben mag. Meine sehr geehrten Herren! Eins habe ich vor den meisten von Ihnen voraus: das ist die längere Erinnerung! Es wird nicht viele in diesem Kreise geben, die schon früher als ich Mit glieder der »Sphynx« gewesen sind. Und man ist doch gern jung gewesen, das können Sie mir glauben. Mir fallen die Verse Cichendorffs ein: -Alte Zeiten, linde Trauer, Und es ziehen leise Schauer Wetterleuchtend durch die Brust.« Ich freue mich über die Fortschritte, die Sie gemacht haben. Soweit ich mich erinnern kann, haben wir künstlerische Leistungen, wie sie uns heute abend geboten wurden, seinerzeit nicht bieten können. Sie sind damit dem Zug der Zeit gefolgt. Die Kunst hält überall ihren Einzug, und sie ist immer will kommen, wenn sie erfreuen will. Ich höre eben das Wort: Lehrlingsprüfung! Das ist eigentlich ein heikles Thema in Buchhändlerkreisen, aber gehen wir darauf ein. Meine Herren! Ich habe es jetzt gedruckt ge lesen, daß ich eigentlich gar nicht so schlimm bin, wie ich zu sein scheine, und wenn ich auch gerade grau geworden bin, so ist das nicht aus Bösigkeit geschehen, es sind auch nicht die Jahre allein gewesen, sondern die Arbeit hat es gemacht und die Sorgen, die man getragen hat und forttragen muß, seit man aus dem fröhlichen Jugendkreise hat scheiden und der »Sphynx« Valet sagen müssen. Was ich in dem verlesenen Bericht Ihres Herrn Vorsitzenden vermißte, war eine Lehrlingsprüfung in der »Sphynx., richtiger: ein »Zum Gehilsenschlagen-. Das war 955*
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