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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1903
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 216, 17. September 1903. Nichtamtlicher Teil. 7143 es war deshalb das Bestreben, unsere Verhandlungen zu führen, ohne die Presse um ihre Mitwirkung anzugehen oder ihre Mitwirkung über uns ergehen lassen zu müssen. Nicht vergessen ist im Buchhandel jener Artikel, der am Vorabend der Frankfurter Hauptversammlung in der Frankfurter Zeitung erschien und, wie die Redaktion beifügte, von einem »bekannten- Juristen herrührend, eine eingehende Erörterung des Zwecks jener Versammlung, nicht sowohl vom Standpunkt des Publikums und der Schriftstellerwelt, als vom Standpunkt der nicht-reformfreundlichen Mitglieder des Börsenvereins brachte.*) Der »bekannte Jurist« behauptete, daß diese Statutenrevision alle Rechte, die dabei in Frage kommen könnten, schwer verletze, nämlich erstens das bis herige Vereinsrecht, zweitens das für den Zentralsitz des Vereins maßgebende sächsische Landes- und Genossenschafts recht, drittens das Rcichsgewerbcrecht. Wie in diesem Artikel Wahres mit Falschem gemengt war, wie in ihm gar nicht die Statutenrevision von 1880 Berücksichtigung gefunden hat, wie der Schreiber des Artikels dem ältern Statut Be stimmungen zuschreibt, die erst in dem jüngeren von 1880 sich finden, mag man bei Schürmann selbst Nachlesen. Jedenfalls ist die Absicht der Reformer, dieses Mal ähnliche Dienste der Presse zu vermeiden, erreicht worden — und ich freue mich dessen. Wie denkt sich Herr Bücher übrigens eine Überrumpe lung des Publikums? Es ist ja denkbar, daß man das Publikum erst vorbereitet hätte auf die ihn: bevorstehende Maßregel. Welchen Zweck sollte dies aber haben? Sollte der Buchhandel diskutieren mit dem Publikum, ob diese Maßregel ihm genehm sei oder nicht? Sollte vielleicht unter den Universitätsprofessoren eine Abstimmung veranlaßt werden über den Nutzen oder Schaden des Rabatts im allgemeinen und des Rabatts auf Bücher im be- sondern? Zuerst mußte der Buchhandel sich geeinigt haben auf Normen, und diese Normen allein konnten dem Publikum mitgeteilt werden als von jetzt an geltende Grundlage des Geschäftsverkehrs. Als ich in den neunziger Jahren als Vorsitzender des Berliner Sortimentervereins den Berliner Magistrat anging, sich mit einer Herabsetzung des ihm gewährten übermäßigen Rabatts einverstanden zu er klären, wurde mir das Zugeständnis, daß der Rabatt in der Tat ein übermäßiger sei, daß der Magistrat als Verwalter- öffentlicher Gelder aber nicht imstande sei, einen ihm zu gestandenen Rabatt abzulehnen. Täten sich aber die Inter essenten, so heißt es weiter, zusammen und beschlössen, von nun an den Rabatt nicht zu gewähren, so würde der Magistrat nichts dagegen haben, da ja auch er das Interesse habe, die Mitbürger, die das buchhüudlerische Gewerbe be treiben, steuerkräftig zu erhalten. Dieses Rezept hat nun der Gesamtbuchhandel befolgt. Nach Feststellung der Normen, die nunmehr zwischen dein Sortiment und den Bücherkäufern zu gelten haben, haben die einzelnen Kreis- und Ortsvereine den Bücherkäufern ihrer Bezirke die nötige Mitteilung gemacht, die, zur Ehre des deutschen Publikums sei es gesagt, fast durchgängig mit vollem Ver ständnis für die gedrückte Lage des deutschen Sortiments wohlwollend ausgenommen morden ist. Nicht »lediglich, damit-, wie Herr Bücher so geschmackvoll sich ausdrückt, »der kleine Sortimenter draußen im Reiche von Stallupönen bis Friedrichshafen sein schläfriges Dasein ohne Besorgnis vor fremder Konkurrenz weiter führen könne- (S. 121), hat die Rabattregelung stattgefunden, sondern weil auch die großen Firmen in Berlin und Leipzig eingesehen haben, daß der Nutzen, der ihnen bei einem Rabatt von 10 Prozent *) Frankfurter Zeitung vom 24. Scpt. 1887: »Die Statuten revision des Börsenvcreins der deutschen Buchhändler.» Schür mann, a. a. O. S. 150. bleibt, angesichts der gewachsenen Spesen und der Erhöhung aller Lebensbedürfnisse, ein solcher ist, mit dem ein ordentlicher Professor sich schwerlich zufriedengeben würde. Nennt Herr Bücher die Forderung der Zahlung des Ladenpreises seitens des Buchhandels Auflegung einer Steuer zugunsten eines einzelnen Standes, wie nennt er dann die Erhöhung der Beamtengehälter, der Gehälter der Professoren? Wenn Herr Professor Bücher die mißverständliche Auffassung des Begriffs »Mittelstand- seitens einzelner Mitglieder des Börsenvereins ausmünzt zu einem Vorwurf gegen den ganzen Stand, »dessen Mitglieder gegen die Annahme protestierten, daß sie zum Mittelstände gehörten- (S. 121, siehe auch S. 111), so könnte ein solcher Vorwurf bald hinfällig werden: ohne die stattgefundene Regelung des Kundenrabatts würde das ganze Sortiment bald nicht mehr zum Mittelstand gehören, sondern ins Proletariat hinabsinken — seinem Einkommen nach ist ein großer Teil der Sortimenter heute schon nichts mehr als Proletarier! Ob ein solches Herabsinken erwünscht ist für die deutsche Volkswirtschaft, die deutsche Literatur, die deutsche Wissenschaft? Eine solche Frage anfwerfen, heißt sie ver neinen! Einen wunden Punkt berührt Bücher auf Seite 122 u. folg.: die Sekretierung des Börsenblatts. Ich habe von Anfang an kein Hehl daraus gemacht, daß ich die Maßregel für falsch und außerdem ihren Zweck verfehlend angesehen habe. Ich habe auch meinerseits für Aufhebung dieser Maßregel ge wirkt. Diese Aufhebung hat nun stattgefunden, und damit könnte die Sache für erledigt gelten. Ich möchte deshalb nur erwähnen, daß die Vorwürfe, die dem Vorstand des Börsen vereins in Ansehung der Sekretierung gemacht werden, nicht ganz begründet sind. Der Vorstand hat lediglich die Be schlüsse der Hauptversammlung ausgeführt, die die Sekre tierung beschlossen hat. Ob er sich dieser Maßregel nicht hätte etwas entschlossener entgegenstellen sollen, ist eine andre Frage, die heute zu erörtern zwecklos ist. Nachdem aber einmal der Beschluß gefaßt war, mußte er ausgesührt werden: ein Vorwurf, der dem Vorstand wegen der energischen Durch führung eines Vereinsbeschluffes gemacht wird, ist nicht stich haltig. Nun ist ja das Börsenblatt wenigstens einer be schränkten Öffentlichkeit wieder freigegebeu, meiner Ansicht nach mit Recht. Hätte Herr Bücher aber sein Buch vor der Freigabe geschrieben, — wer weiß, ob sie beschlossen worden wäre! Scheint der Inhalt und die Art der Ab fassung seines Buches doch manchen Einwendungen gegen die Freigabe recht zu geben! Den Schluß dieses Kapitels bildet ein Abdruck der von dem Vorstand des Börsenvereins genehmigten Ausnahme bestimmungen für Bibliotheken. Man kann Bücher recht geben, daß diese Buntheit der Bestimmungen ein recht unerfreuliches Bild bietet. Es ist in der Tat wünschenswert, daß eine größere Übereinstimmung der Bedingungen für die Lieferung hergestellt wird. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Ein Fortschritt in der Illustrierung der Moden zeitungen. (Vgl. Nr. 2lO d. Bl.) — In Nr. 210 des Börsen blatts bespricht Herr ?. H. die Herstellung der Abbildungen eines Pariser Modenblatts, photographischer Aufnahmen bekannter Schauspielerinnen, — dieses Wort im liberalsten Sinne angewandt. Er bezeichnet diese Herstellungsart als einen wesentlichen Fort schritt, weil diese Bilder die Fehler der gezeichneten Modenbilder vermeiden, die er in krassen, vielleicht sogar etwas übertriebenen Farben schildert. Man gestatte dazu einige Bemerkungen aus einer vieljährigen Praxis. Vor allem — der Gedanke ist durchaus nicht neu. Als ich im Jahre 1886 mit dem verstorbenen Ernst Ziegler die -Wiener- Mode« ins Leben rief, bildete er einen Teil unsers Programms; die ersten Hefte dieses Blattes zeigen, wie er verwirklicht wurde, aber auch warum wir bald davon abstehen mußten. Folgendes wurde uns bald klar, nicht ohne daß diese Erkenntnis uns viel Lehrgeld gekostet hätte. 949*
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