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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1900
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- 1900-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1900
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- Deutsch
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1868 Nichtamtlicher Teil. 55, 7. März 1900. daß das auf der Bühne unschicklich sei. (Ruf: Na na! Heiterkeit.) Damit will ich sagen, wie wenig der bloße Stoff in einem Bühnen werk bedeutet und wieviel auf die künstlerische Bearbeitung an kommt. Stände die »Walküre- zur ersten Aufführung noch bevor, die Welt würde um ein Kunstwerk ersten Ranges kommen. Die desinfizierte offizielle Kunst nack dem Herzen des Herrn Roeren, wie wurde sie aussehen? Von dem Rasseln der Kettenpanzer und dem sinnigen Lächeln der blumenpflückenden Maid ganz abgesehen, würde das dramatische AhnenHemälde auf der Bildfläche erscheinen. (Ruf: Laufs! Heiterkeit.) Wir haben eine große Zahl deutscher Fürstengeschlechter. Malen wir es uns einmal aus, wenn die Dichter in Berlin, München, Dresden, Reuß-Schleiz re. die Fürsten geschlechter beschreiben würden und müßten (Große Heiterkeit). Wie oft würden streikende Arbeiter durch die sanften Mahnungen des freundlichen Ortsgeistlichen zu ihrer natürlichen Pflicht zurück- gesührt werden! (Stürmische Heiterkeit.) Wie oft würde Minchen, das blonde Minchen, den tüchtigen Referendar bekommen, der es noch einmal zum Landrat bringen wird (Erneute stürmische Heiter keit). Das wird sich dann wieder -Idealismus- nennen. — Warum das alles? Deutschland soll sich in einem sittlichen Niedergang befinden. Die Sittlichkeitsvergehcn sollen gestiegen sein. Von einer juristischen Autorität ist das schon widerlegt worden. (Steng- lein.) Für uns bedarf es nicht dieser Widerlegung. Ein Volk, das so arbeitet, wie das deutsche, kann nicht untergehen. (Stürmi scher Beifall.) Mit jeder Verlotterung hängt Trägheit zusammen. Vergleichen Sie das fleißige Deutschland von heute mit dem öden Bierphilistertum vor 30 Jahren. (Beifall.) Einst sagte Goethe, man solle das deutsche Volk bei der Arbeit aufsuchen. Heute würde man es nirgend anders finden. (Beifall.) Weil in Deutschland die Sittlichkeitsvergehen um 7000 gestiegen sind, sollen die Dichter und Künstler es büßen. In der lsx Heinze, zusammen mit Dirnen und Zuhältern, sollen sie untergebracht werden. Bei der ersten Ausführung der größten dichterischen That des 19. Jahrhunderts, des -Ring des Nibelungen-, trat Richard Wagner vor das be geisterte Publikum und sagte: -Wenn Sie wollen, dann haben wir auch eine Kunst». Auch wir wollen eine echte deutsche, wohl anständige Kunst. Aber Herr Roeren und Genossen und Staats anwälte und Strafrichter erlauben es nicht. Dagegen wollen wir unsere Stimme erheben. Wir haben zu lange stillgeschwiegen. So konnte uns der Boden unter den Füßen entzogen werden. Jetzt sind wir aus unseren Werkstätten auf den Markt des Lebens getrieben und zu politischen Agitatoren gemacht worden. Es regt sich bei uns spät. Dem deutschen Volk sind wir aber schuldig, nicht eher zu rasten und abzutreten, bis wir uns die Freiheit und den Frieden unserer Werkstatt erobert haben, bis die Schmach, mit den Dirnen und Zuhältern in einen Topf geworfen zu werden, von uns genommen ist. Ich, meine Herren, verspreche es Ihnen. — Es folgte hierauf die Annahme der schon mitgeteilten Reso lution (vgl. Nr. 54 d. Bl.). Kleine Mitteilungen. Post. — Der seit Oktober vorigen Jahres bestehende deutsch amerikanische Paketpostverkehr hat sich gleich von Beginn an recht lebhaft gestaltet. In den ersten drei Monaten sind von Deutsch land nach den Vereinigten Staaten 10257^Postpakete (5 Irx-Pakete) und 1183 Postfrachtstücke (über 5 ü^) gesandt worden. Aus den Vereinigten Staaten gingen rund 7000 Pakete ein. Bei den Paketen aus Amerika ist nach den Ermittelungen der -Deutschen Verkehrs-Zeitung- die Zahl der kleinen Pakete (bis 2 Pfd. engl.) überwiegend (62,5 Prozent der Gesamtzahl). Von Deutschland abgesandt, betrug dagegen die Zahl der kleinen Pakete nur 15,5 Prozent der Gesamtzahl. Vom Reichsgericht. — Das Landgericht Heilbronn hat am 19. Dezember v. I. den Hausierer Leopold Molt wegen Rücksallsbetruges, Urkundenfälschung und Anstiftung dazu ver urteilt. Als erwiesen ist angesehen worden, daß er verschiedene Leute veranlaßt hat, Haussegen u. s. w. zu kaufen, für die sie Anzahlungen zu leisten hatten. Die Haussegen kamen dann auch mit der Post an, aber mit Nachnahme. Der Angeklagte gab dabei eine nicht existierende Firma an, für die er reise, und quittierte mit falschem Namen. — In seiner Revision behauptete er wie in der Hauptverhandlung, er sei gar nicht der Reisende gewesen, der die Bestellungen ausgenommen habe. Er habe hierfür Zeugen benannt, die sein Alibi hätten Nachweisen können, das Gericht habe aber seinen Antrag abgelehnt, -da die Feststellungen nicht erschüttert werden könnten-. DaS Reichsgericht hob am 5. d. M. das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Die Begründung der Ablehnung des Beweisantrages, so wurde angeführt, sei ungenügend, sie enthalte eine unzulässige Vorweg nahme des zu erwartenden Beweisergebnisses. Konkurs Joh. Schuhmann in Tetschen a. E. — Wir haben schon in No. 48 d. Bl. vom 27. Februar die Eröffnung des Konkurses über die Firma Joh. Schuhmann in Tetschen a. E. an dieser Stelle gemeldet. Soeben empfingen wir dazu folgendes Schreiben: -9. II. vr. Emil Rössel Advocat -Tetschen a. d. Elbe, den 5. März 1900. Tetschen a. d. Elbe. -Löbliche Redaktion! -Am 12. Feber d. I. wurde vom k. k. Kreisgerichte Leit- meritz über das Vermögen des Herrn Joh. Schutzmann, Inhabers der prot. Firma Johann Schuhmann L Co. in Tetschen, der Konkurs eröffnet. Als einstweiliger Masseverwalter bestellt, wurde ich bei der Tagfahrt am 26. Feber d. I. von den Gläu bigern als definitiver Masseverwalter bestätigt. Inhaltlich des Konkurseröffnungsbeschlusses haben diejenigen, die einen Anspruch als Konkursgläubiger gegen die Konkursmasse erheben wollen, ihre Forderungen nach Vorschrift der Konkursordnung zur Ver meidung der in derselben angedrohten Rechtsnachteile längstens bis 26. März 1900 bei dem k. k. Kreisgerichte Leitmeritz oder bei dem k. k. Bezirksgericht Tetschen zur Anmeldung zu bringen. Die Liquidierung der angemeldeten Forderungen findet am 9. April 1900, um 9 llhr vorm., bei dem k. k. Bezirksgerichte in Tetschen statt. -Einerseits im Interesse der Konkursmasse, anderseits auch im Interesse des Kridatars, der Wert darauf legt, daß ihm sein Geschäft erhalten wird und er seine Abonnenten nickt verliert, führe ich mit Zustimmung des Konkurs-Kommissärs das Geschäft des Herrn Schuhmann insofern für Rechnung der Konkursmasse fort, als ich in die Ablieferung von Zeitschriften und sonstiger Lieferungswerke eintrete. Was daher der Konkursmasse zur Fortführung des Geschäftes von den Verlagsfirmen geliefert wird, ist also Masseschuld und muß zur Gänze von der Masse bezahlt werden. -Allein die bis zur Konkurseröffnung entstandenen Forde rungen der Verlagsfirmen sind einfache Konkursforderungen, welche nicht voll bezahlt werden können, sondern nur mit der all fälligen Konkurs- oder Ausgleichsquote zur Bezahlung gelangen. -Bei der Inventur des Warenlagers des Kridatars habe ich darauf Bedacht genommen, daß die Bücher und sonstigen Werke, welche derselbe in Kommission hat, von den von ihm auf feste Rechnung gekauften abgesondert wurden, um die Eigentums ansprüche der Verlagsfirmen, deren Prüfung ich mir Vorbehalte, sestzustellen. Aus letzterem Grunde würde es sich sehr empfehlen, daß die verschiedenen Verlagsfirmen mir genaue Aufstellung dar über geben würden, was Herrn Schuhmann in Kommission ge geben und was ihm auf feste Rechnung verkauft wurde. -Die Forderungsanmeldungen, welche schriftlich erfolgen können, müssen nach Vorschrift der Konkursordnung in zweifacher Aus fertigung beim Bezirksgerichte Tetschen überreicht werden und haben den Namen, Stand und Wohnort des Anmeldenden, den Betrag und den Rechtsgrund der Forderung, sowie die anzusprechende Rang ordnung (Geschäftsforderungen gehören in die dritte Gläubiger- Klasse) anzugeben. Die Anmeldungen müssen gestempelt sein, und zwar bei Forderungsbeträgen bis zu 100 Kronen mit je 24 Hellern, über 100 Kronen mit je 1 Krone. Etwaige Beilagen sind in doppelter Ausfertigung vorzulegen und mit 30 Hellern, bezw. 20 Hellern zu stempeln. -Die vorstehenden Mitteilungen mache ich Ihnen hauptsächlich im Interesse der deutschen Verlagsfirmen, damit diese durch Be kanntgabe derselben in dem Börsenblatte für den deutschen Buch handel Kenntnis von dem Konkurse Schuhmanns erhalten und sich über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und thatsächlichen Verhältnisse orientieren können, womit ich auch einem vielfach aus Buchhändlerkreisen geäußerten Wunsche entspreche. Ich überlasse es Ihnen, in welcher Form Sie meine Mitteilungen in Ihrem geschätzten Blatte veröffentlichen wollen. -Hochachtungsvoll Or. Rössel.» Preiserhöhung für Geschäftsbücher. — Der Erhöhung der Papierpreise, Löhne rc. folgend, haben 28 Geschäftsbücher fabriken aus allen Teilen- Deutschlands, darunter die größten Betriebe dieser Art, an ihre Geschäftsfreunde folgende Mitteilung gelangen lassen: -Leipzig, 7. Februar 1900. -Um einen annähernden Ausgleich für die sehr bedeutenden Mehraufwendungen zu finden, welche die Geschäftsbücher-Jndustrie seit Jahren infolge von Lohnerhöhungen, verkürzter Arbeitszeit, sozialen Steuern, sowie durch die noch ständig im Steigen be griffenen Materialpreise empfindlichst belasten, mußten sich die Unterzeichneten Geschäftsbücher - Fabrikanten entschließen, vom 1. März d. I. ab einen Preisausschlag von 10"/o auf ihre Ge-
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