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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1900
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- Deutsch
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85, 7. März 1900. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaas. 1869 schäftsbücher-Fabrikate einzuführen, was hierdurch zur Kenntnis ihrer Kundschaft gebracht wird.» Böhmische graphische Gesellschaft -Unis» in Prag. — In Prag wurde durch Vereinigung der Druckereien von I. Otto, F. Simaeek und I. R. Villmek mit der Reproduktionsanstalt I. Bili'm unter dem Namen »Unis» ein großes graphisches Unternehmen ins Leben gerufen, das über 37 Schnellpressen und eine Rotationspresse verfügt und mehr als 400 Arbeiter beschäftigt. Die Leitung besorgt ein Direktorium, das aus den Herren I. Otto, I. R. Vilimek, I. Vilim und I. Bursik besteht. Klaus Groth-Museum. Berichtigung. — In unserer Mitteilung unter diesem Stichwort in Nr. 51 d. Bl. werden wir von geschätzter Seite darauf aufmerksam gemacht und berichtigen hiermit, daß Klaus Groth erst zu seinem achtzigsten Geburtstage zum Ehrenbürger der Stadt Kiel ernannt worden, es also kaum einen Monat lang gewesen ist (nicht -ein volles Jahrzehnt-); dagegen hat er ein Jahrzehnt länger, als wir angegeben haben, in Kiel gelebt, nämlich seit 1858, also über vierzig Jahre. Kunstausstellung. — Die freie Bereinigung Düssel dorfer Künstler veranstaltet ihre neunte Jahresausstellung in der Zeit vom 11. März bis 18. April in den Räumen des Kunst gewerbemuseums zu Düsseldorf und giebt einen reich illustrierten Katalog mit Originalbeiträgen der Künstler heraus. Die Ge schäftsführung der Ausstellung ist der dortigen Hofkunsthandlung Bismeyer L KrauS übertragen worden. Annahme an hoher Stelle. — Ihre Majestät die Kaiserin geruhte, ein Exemplar D. Martin Luthers Deutsche Briefe, aus gewählt und erläutert von Pfarrer D. Buchwald in Leipzig, anzunehmen und dem Verleger, Herrn Bernhard Richter in Leipzig, den Allerhöchsten Dank aussprechen zu lassen. Jubelfeier der königlichen Akademie der Wissen schaften zu Berlin. — Zur Jubelfeier des zweihundertjährigen Bestehens der königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin hat der Kaiser bestimmt, daß der eigentliche Festakt am 19. März im Weißen Saale des königlichen Schlosses abgehalten werden soll. Es erinnert das daran, daß auch nach der Reorganisation durch Friedrich den Großen die feierliche Eröffnungssitzung im Schlosse stattfand. Von dem Kurfürsten Friedrich III. im Jahre 1700 als -Sozietät der Wissenschaften- begründet, wurde sie durch Friedrich den Großen, ihren zweiten Stifter, aus neue Grundlagen gestellt und zu einer Akademie der Wissenschaften erhoben. Die preußischen Könige haben dieser Schöpfung, die in die Tage des branden- burgischen Kurstaats zurückreicht und mit der preußischen Monarchie zusammen emporgeblüht ist, stets ihre besondere Huld zugewandt. Der Reichs-Anzeiger schreibt: -Indem der Kaiser, der, wie seine Vorfahren, unmittelbar Protektor der Akademie ist, die Akademiker und ihre Gäste an ihrem Ehrentage zu sich in das Schloß ent bietet, giebt er seiner Akademie ein neues Zeichen seiner könig lichen Huld, das zugleich als eine besondere Ehrung der wissen schaftlichen Arbeit allerwärts dankbar empfunden werden wird.- Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: 8prs.ebvisssnzobs.kk. Int.tsro.tur dsr Völlrsr dss Ooeidsoks null Orients mit ^usns-bins cksr s.lte1s.ssisebsn null dsaksebsn 8praobsn. Ls.ts.Iox IV (sntbs.1t u. s.. die Dibliokbsb äss t Obsrsebulrsts Dcok. I)r. Danob-Ootbs) ckss 8üddsnt»ebsn ^.ntigus-riats in Nünebsn. OsUsrisstr. 20. 1900. 8". 49 8. 1362 kirn. Vbs Dibrs-rz- lournsl. Oküoisl orxan ok tbs ^.msrisan Inbrsrv ilssooiakion, einstig dsvotsd to Library Deonomz' and Dibiio- xrspb)'. Vol. 25. kio. 2. Dsbrusrzg 1900. kisv,' Vorb: Dubli- es-tion OILas, 59 IMs.no 8trsst. Oonksnks: Osrvsxis Library ok Atlanta.. (Dronkispises.) Ldikorisls: Nontrss.1 Oonksrsnos Dlans. Dublio Dooumsnts Dsxislskion. Dbs Dropossd Dooumsnts Dill. Iloprint ok Larl^ Dooumsnts. Dbs Dibrsr^ Dost Dill. Oommunioations: lloport ok tbs Inbra.ris.n ok Oonxrsss. 'Ibo 0Is.8si6os.tion Droblsm. Os-rnsZis Oikt to Lris Dublio Dibrs.rz'. IVbat sbould Dibrsrisns rss.d? .1. D. Dostviob, VI. -1. Dsrdvsll, IVilbsrkoros Lsmss. Dbs Otbsr 8ic!s ok "Ds.tsrns.1ism". D. IV. Dsnnoob. Nr. Dutnsm on tbs Inbrsr)' ok Oonxrsss. Dublio Dooumsnts Dill. Dill to rsckuos Dosts.1 Rskss kor Didrs.rz' Doobs. 8unc1s/-8oboo1 Dibrariss. Dbs Impsrksot Inbrs,ris,n. 'Ibo Dubllo Dibrsr)' in tbs Duturs. IV. II. Drstt. Osrnsxis bibrsrx ok Atlanta. Dublio Dibrsriss in kisv Isrss^. Olosinx ok tbs 8ors.nton Dublio Dibrarx. llonr)' I. Os.rr. Intsrnstions.1 Dibrarx Oonksrsnos, 1897. tlmsriosn Dibrsr/ Ttssoeiskion: Nontrss.1 Oonksrsnos, luns 7—12, 1900. M D. V. Dublisbinx 8sotion. 8ts.ts Dibrsrz' Oommissions. — 8ts.ts lnbrsrv .-Issooistions. — Inbrsr/ Olubs. bibrsr)' 8oboo1s and Drsininx OIsssss: kisv Vorb 8ts.ts Dibrsr^ 8oboo1. Drstt Instituts Inbrsr^ 8oboo1. Dnivorsit^ ok Illinois. Ilnivsrsitx ok Ninnssots.. IVisoonsin 8ummsr 8oboo1. Dsvisvs: Ds-vlsr. Doob Lmotions in Luxland. Dibrsrz- Loonomzs and Dlistorzo — Oikts and Dsgussts. — Dibrsrians. — Oatsloxinx and OlsssiLostion. — Diblioxrs.pbz-. — ^.non^ms and Dsvudonznns. Sprechsaal. Kreditgewährung an Studenten. Antwort auf die Anfrage von ll. W. in Nr. 48, Seite 1640 d. Bl. Der Vater ist nicht verpflichtet, Bücher, die der Sohn gegen seinen (des Vaters) Willen) gekauft hat, zu bezahlen. Dagegen würde eine Klage gegen den Sohn, trotzdem dieser noch minder jährig ist, den Erfolg haben, daß er zur Zahlung des schuldigen Betrages verurteilt wird, sobald er erwerbsfähig ist. Aller dings darf von dem geschädigten Lieferanten nur der Selbst kostenpreis der Bücher eingeklagt werden. L. D. N. Spesenforderung für unverlangte Sendung. »Traurig, aber wahr!» Für die Vergeblichkeit von Bemühungen, ein gegenseitig nutz bringendes Geschäft zwischen Sortiment und Verlag zu gestalten, möge nachstehender Fall dem gesamten deutschen Buchhandel als Beispiel dienen. Er möge aber gleichzeitig eine Warnung für das Sortiment sein, sich nicht in kleinlichen Interessen zu verlieren, und eine Warnung für den Verlag, in analogen Fälleu, die ja nicht selten sind, die Vermittelung des Sortiments zu beanspruchen. Der Thatbestand ist kurz folgender: Eine Buchhandlung im Elsaß -wählt- und läßt (laut Adreßbuch) -Unverlangte Zusendungen mit Spesennachnahme zurückgehen-. Nun liefern wir ja regulär nie unverlangt; aber im Dezember v. I. schrieb ein Herr aus der Stadt des betreffenden Sortimenters an uns und Siebenmidsechzigsier Jahrgang. erbat durch diesen Sortimenter 1 -Beauvais, Phraseologie- zur Ansicht. Ich nahm natürlich an, das sei ein Kunde und Freund des Sortimenters, da er sogar dessen Namen und nicht die Firma angab, lieferte an den Sortimenter 1 Beauvais durch Kommissionär s condition und ersuchte ihn, das Exemplar dem Herrn zur Ansicht zu senden. Der hat ihm das Buch offenbar nicht abqenommen, und nun schrieb der Sortimenter schon vor einigen Wochen, wir sollten ihm 2 ^ einsenden, sonst bekämen wir das Buch nicht wieder (!). Darauf habe ich ihm sehr höflich den Sachverhalt auseinandergesetzt und ihn gebeten, das Exemplar doch dort zu behalten und anderweit anzubieten. Darauf folgte Postkarte nachstehenden Inhalts: ,24. Febr. 1900. -In Erwiderung Ihrer Karte vom 1. Febr. ds. Jahres teile ich Ihnen nochmals mit, daß ich mit dem mir gesandten Expl. Beauvais, Phraseologie nichts anfangen kann. Ich stelle Ihnen nun frei, mir innert 8 Tagen, also bis zum 2. März ds. Jahres, den Betrag meiner effectiven Spesen von 1.50 einzusenden (gegen Frankorücksendung) oder auf das Buch zu verzichten. Im letzlern Fall würde ich es zur Makulatur werfen. -Achtungsvoll Was ich nun thue? Sehr einfach. Wenn das Buch zur dies jährigen Ostermesse nicht zurückkommt oder bezahlt wird, wird der Betrag dafür eingeklagt, und ich bin der Ueberzeugung, daß der Gerichtshof am Platze des Sortimenters eine andere Auffassung von einem -ordentlichen Geschäftsmann- (D. H.-G.-B.) hat als dieser selbst. Frankfurt a/M. Jaeger'sche Verlagsbuchhandlung. 251
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