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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1903
- Strukturtyp
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- 1903-09-28
- Erscheinungsdatum
- 28.09.1903
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- Deutsch
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7524 Nichtamtlicher Teil. 225, 28. September 1903. gedacht worden, »wenn es sich um Mittel fragte, wie man am ungestörtesten aus ihrer Haut Riemen schneiden könne« (S. 139), die Ausführung, daß der Autor zum »bloßen Handlanger« (S. 157) oder zum »Lohnsklaven« (S. 234) durch gewisse Vorkommnisse heruntergedrückt werde, die Be merkung, daß die offiziellen Denkschriften zu Preisen ver trieben werden, die »ihre Anschaffung für Private fast un möglich machen- (S. 225) rc. Daß die jetzige Organisation des deutschen Buchhandels eine Verteuerung der Bücher be günstigt, kann zugegeben werden; daß sie aber in der »denk bar teuersten Weise« arbeitet (S. 231), trifft nicht zu. Es lassen sich jedenfalls noch viel teurere Arbeitsmethoden des Buchhandels denken. Zu dem mehrfach angeschlagenen spötti schen Ton über die Versuche, die Klassiker in Sammelwerken und gemeinverständliche Darstellungen wissenschaftlicher Ge biete ins Volk zu tragen, liegt kein Grund vor, wenn auch dabei manchmal gesündigt sein mag. — Auch in sachlicher Beziehung sind mehrfache Ausstellungen zu machen. Die Be weisführung ist nicht immer schlüssig. Mit den S. 62/63 durchgeführten Vergleichen der Rabattsätze auf Bücher und auf gangbare Artikel des Kolonialwarenhandels läßt sich eigentlich nichts beweisen, da ein so umfangreicher und regel mäßiger Absatz, wie er beim Fleischextrakl, Kakao, Malz kaffee usw. möglich ist, bei Büchern in der Regel nicht vor handen ist. Auch die Seite 219 angezogenen Durchschnitts preise für eine Druckschrift sind ohne Beweiskraft, weil eine Druckschrift eine sehr wandelbare und verschiedene Größe ist. Daß der Abfall dieser Durchschnittspreise zwischen 1890 und 1900 auf die vollständigere Berücksichtigung kleiner Druckschriften zurückgeführt werden »muß« (S. 220), ist eine Behauptung, für die der Beweis fehlt. Auch dafür ist ein ausreichender Beweis noch nicht erbracht, daß »nur ein relativ kleiner Teil der Verlagswerke streng wissenschaftlichen Charak ters auf das alleinige Risiko der Verleger erscheint« (S- 223). Es gibt so viele Fälle, in denen deutsche Verleger bei streng wissenschaftlichen Werken mit vollem Bewußtsein Opfer auf sich nehmen, daß es schwer ist, ohne einwandfreies Tatsachen material sich der vom Verfasser vertretenen Auffassung an zuschließen. In welchem Umfange die billigeren Preise für deutsche Bücher, die exportiert werden (S. 96 u. folg.), tatsäch lich Vorkommen, läßt sich nicht übersehen; eine genauere Fest stellung wäre erwünscht. Bei der Beurteilung dieser Er scheinung sind jedenfalls noch andre als die vom Verfasser angeführten Gesichtspunkte in Betracht zu ziehen. Ähnliche Vorgänge kommen überdies nicht nur bei deutschen Büchern vor. Die Marktverhältnisse bringen es oft dahin, daß Waren nach fremden Absatzgebieten billiger geliefert werden als im Ursprungslande. Aus allen Kulturländern lassen sich Beispiele dafür beschaffen. Die Absatzbedingungen auf dem internationalen Markt sind eben anders als im nahegelegenen natürlichen Absatzgebiet. Für den Kundenrabatt tritt der Verfasser wiederholt ein und findet, daß dieser Gebrauch an gesichts seines (trotz aller Anfechtungen) langen Bestandes »damit allein seine innere Berechtigung hinreichend bewiesen hat« (Seite 55). Bei andern Einrichtungen des deutschen Buchhandels läßt der Verfasser den langen Bestand nicht als Beweis der inneren Berechtigung gelten. Warum stellt er sich beim Kundenrabatt auf einen andern Standpunkt? Auffällig ist in diesem Zusammenhänge, daß der Verfasser meint (S- 79), »jeder ehrbare Kaufmann« weise es weit von sich, für das gleiche Warenquantum verschiedenen Käufern verschiedene Preise abzunehmen, je nachdem sie den Rabatt verlangen oder nicht. Im Warenhandel auch der solidesten Geschäfte kann es leicht dahin kommen, daß verschiedene Käufer für die gleiche Menge gleicher Ware verschiedene Preise zahlen. Neuerdings wird das Rabattsystem vielfach im Kleinhandel angewandt. Da man hierbei niemand den Rabatt aufdrängen kann, kaust oft genug der, der den Rabatt verlangt, billiger ein als der, der ihn nicht ver langt. Wird, wie es häufig vorkommt, der Rabatt nur den Mitgliedern bestimmter Vereine gewährt, so kaufen diese billiger ein als die Nichtmilglieder. Wer im Kleinverkehr »abhandelt« oder beim Abschluß im Großverkehr besonders geschickt vorgehl, kann ebenfalls günstigere Preise als andre erzielen. Mit der Ehrbarkeit des Kaufmanns hat das nichts zu tun. Ebensowenig haltbar ist die Ansicht, daß es »jedem ordentlichen Kaufmann immer zur Ehre gereicht hat und ge reichen wird«, sich mit niedrigerem Gewinn zu begnügen als andre (S. 87). Daß dies auch zur Schleuderei behufs Erdrückung der Konkurrenz führen kann, ist unbestreitbar, und in solchen Fällen wird man das Unterbieten dem Schleuderer auch in unbeteiligten Kreisen gewiß nicht »immer« zur Ehre anrechnen. Aus der Bemerkung des Verfassers über die »Schleuderei«, die nach ihm durch den Reisebuchhandel »auf weiten Gebieten des Büchervertriebs eingerissen« ist (S- 201), darf man schließen, daß der Verfasser das Vorstehende als zutreffend anerkennen wird. Dem Ratenbuchhandel, wie er sich mit dem Reisebuchhandel oft verknüpft, ist anscheinend der Verfasser nicht besonders günstig gesinnt. Seine Aus führungen S. 204/205 lassen das vermuten. Ist es aber wirklich vom allgemeinen Standpunkte aus nachteilig, daß mit Hilfe dieses Systems zahlreiche Studierende sich das »Handwörterbuch der Staatswissenschaften« haben anschaffen können? Als Beispiel für Verlagsverträge, die nicht zu billigen sind, druckt der Vers. S. 157 ein Vertragsformular einer bekannten alten Firma ab; er ergänzt es S. 160 durch den Brief eines Autors, wonach diesem die Verlagshand lung ein Vorwort gestrichen und es ihm dadurch unmöglich gemacht hat, den Dank für die Anlehnung an eine Schrift Büchers öffentlich auszusprechen. Man darf dabei aber folgendes nicht außer acht lassen. Daß gedruckte Vertrags formulare das Interesse der einen Partei bevorzugen, kommt nicht nur im Buchhandel vor. Es gibt z. B. gedruckte Miets vertragsformulare, die dem Verfasser noch merkwürdiger erscheinen werden. Aber der andre Teil braucht den Ver trag nicht ohne Änderung anzunehmen, und wer seine Stellung richtig zu wahren weiß, kann bei Miets- wie bei Verlagsverträgen die ihm bedenklich erscheinenden Stellen ändern oder beseitigen. Auch bei der betreffenden Verlags firma ist das tatsächlich wiederholt geschehen. Ein Vorwort ohne weiteres und gegen den ausdrücklichen und nachhaltigen Widerspruch des Verfassers zu streichen, ist an sich dem Ver leger nicht möglich, wenn es nicht im Vertrag vorgesehen ist. Ist es aber vorgesehen, oder ergeben sich aus Art und Zweckbestimmung der Publikation gewichtige Bedenken gegen den Abdruck eines Vorworts, so läßt sich der Dank auch im Text oder in einer Anmerkung aussprechen, und daß darüber eine Verständigung mit dem Verleger nicht möglich sein sollte, ist im allgemeinen nicht anzunehmen. Sind so in Einzelheiten manche sachliche Ausstellungen zu machen, so scheint auch in zwei grundlegenden Punkten die Stellungnahme des Verfassers nicht genügend begründet. Durch die ganze Arbeit zieht sich eine Überschätzung der Bedeutung der Bücherpreise für den Absatz und ein scharfer Gegensatz gegen das »Buchhändlerkartell«. Ohne Zweifel ist es zutreffend, daß beim Bücherabsatz, der Preis eine besondere Rolle spielt. Aber es wirkt doch auch noch manches andre mit, wie der Gegenstand, die Zeitumstände, der Name des Verfassers, der innere Wert, die Schreibweise u. dergl. Auf Seite 190 führt der Verfasser selbst das Beispiel eines großen Absatzes trotz eines für deutsche Verhältnisse hohen Preises an. Im ganzen wird auf die Bedeutung des Preises vom Verfasser ein zu großes Gewicht gelegt. Man gewinnt manchmal den Eindruck, als bedürfe es nur billigerer Bücher-
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