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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-09-28
- Erscheinungsdatum
- 28.09.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030928
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190309286
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Msciilillitt für i>c» Iciitsllie» Üililliliiiiidel. Eigentum des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 225. Leipzig, Montag den 28. September 1903. 70. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Herr vr. Karl Bücher, Professor der Nationalökonomie an der Universität Leipzig, hat im Verlage von B. G. Teubner in Leipzig eine »Denkschrift im Aufträge des akademische» Schutzvereins« erscheinen lassen unter dem Titel: »Der deutsche Buchhandel und die Wissenschaft«. Von einem hochgebildeten Manne, einem ernsten Gelehrte», durfte man, wenn er sich mit dem Buche als Ware, mit dem deutschen Buchhandel und dessen genossenschaftlichem Ver treter, dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, überhaupt nud eingehend beschäftigte, eine sachliche Arbeit, eine nutzbringende Kritik, für die auch der Buchhandel dankbar gewesen wäre, erwarten. Statt dessen ist eine Streitschrift entstanden, so heftig, wie sie seit Jahrzehnten Wohl auf keinem literarischen Gebiete veröffentlicht worden ist, ein auf falschen Voraussetzungen, mißverstandenen Unterlagen, selbst ans tatsächlichen Unrichtigkeiten beruhender und sogar mit Anwendung von Gewalt (Seite 240) drohender Angriff auf einen ganzen ehrenwerten Stand, mit dem offen eingcstandenen Zwecke, Mißtrauen gegen den Buchhandel in weiten Kreisen des deutschen Volkes zn erregen (239) und an die Stelle des zu zertrümmernden deutschen Buchhandels (232) einen Verein zu setzen, der auf fachgcnossenschaftlicher Grundlage den Verlag zunächst von wissenschaftlichen Zeitschriften (241) übernehmen und den wissen schaftlichen Bücherbedarf konzentrieren (240), also auch Sortimentsgeschäfte betreiben soll. Verlag und Sortiment könnten der Begründung dieser zukünftigen Gelehrtenbuchhandlung ruhig zusehen, wäre nicht die Gefahr vorhanden, daß die Verquickung von Wahrem und Falschem, das Operieren mit »trügerisch dunkeln Durch schnittszahlen« (168) und hinkenden Vergleichen, auch in den Reihen unsrer Mitglieder eine Verwirrung anstiften könnte, zu deren Beseitigung es vielleicht vieler Bemühungen unsrerseits bedürfen würde. Wir halten es für ausgeschlossen, durch Veröffentlichung ausführlicher Richtigstellungen der Tatsachen die Gründling der Ortsvcreine des gegen die sogenannten »Ausschreitungen des Buchhändlerringes« (2. 232.) gerichteten Vereins mit dem agitatorischen Namen eines »Schutzvereins« verhindern oder aufhalteu zu können. Wir halten es ferner nicht für unsre Aufgabe, den Verfasser des genannten Buches über seine Jrrtümer und Un gerechtigkeiten gegen die Gesamtheit der Verleger, die er »Ausbeuter« nennt (239) und gegen die Gesamtheit der Sortimenter und Kommissionäre, die er »Parasiten« nennt (240) aufznklärcu, nachdem dies von einer Anzahl unserer Mitglieder in dankenswerter Weise geschehen ist und seitens der hierzu berufenen Vereine noch geschehen wird. Zur Abwehr der gegen den Börsenvereiu aber gerichteten Vorwürfe »demagogischer Agitation« (170) rufen wir unfern Mitgliedern in die Erinnerung, daß es seit 1825 der Börsenverein der Deutschen Bnchhändlcr gewesen ist, der zu gunsten der Autoren und der Buchhändler den Kampf gegen den Nachdruck führte, der den Schntz des deutschen Urheberrechts anbahntc, der die Gründung der Berner Konvention hervorrief, der in seiner Verlagsordnung, in gleicher Weise die Rechte der Autoren wie der Verleger wahrend, die Grundlagen eines für die ganze Welt vorbildlichen deutschen Verlagsrechts schuf, der auch heute noch unausgesetzt tätig ist zur Erreichung von Schutzgesctzen für die Urheber von Werken der bildenden Kunst, von Photographien usw. — Und das soll nach dem Verfasser (231. 232) ein Verein sein, »der seine Aufgabe im Wirtschaftsleben unsres Volkes nur ungenügend erfüllt«? Das ist die »in ihren Grundlagen veraltete, in quictistischcr Selbstgenügsamkeit erstarrte Organisation«? — Der Börsenvereiu hat weiter auf einem ausgedehnten Gebiete durch einen hundertjährigen Kamps gegen berufliche Unlauterkeit, durch Kodifizierung der Handelsgebräuchc in seiner Verkehrsordnung und Restbuchhandclsordnung, durch Festsetzung allgemein gültiger Verkaufsnormen in seinen Satzungen und den Satzungen der Kreis- und Orts vereine, durch Einsetzung eines Schiedsgerichts, das wir Vercinsausschnß nennen, Ordnung und Sicherheit geschaffen, die selbst den Buchhändlern zugute kommen, die dem Verein nicht angehören! — Und das nennt der Verfasser (231. 83. 87): Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. ggg Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen.
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