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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.10.1903
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- 1903-10-20
- Erscheinungsdatum
- 20.10.1903
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- Deutsch
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8304 Nichtamtlicher Teil. 244, 20. Oktober 1903 in die Berner Union zurückgekehrt, der es als spanische Kolonie seit 1888 angehört hatte. Nach dem Pariser Friedensvertrag sollen die von Spanien auf der Insel er worbenen Eigentumsrechte an literarischen und künstlerischen Werken fortan noch anerkannt bleiben. Auch wurde die spanische Gesetzgebung, weil eine solche für Cuba allein noch nicht besteht, sogar zugunsten von Autoren fremder in Cuba eingetragener Werke durch einige Verordnungen aufrecht er halten, die der Militärgouverneur während der amerikanischen Besetzung der Insel erlassen hat. Es ist zu wünschen, daß die »Perle der Antillen« sich bald unter die Verbandsstaaten einreihe. Porto-Rico und die Philippinen sind dagegen durch die Eroberung der Vereinigten Staaten dem Verband entzogen worden. Am 10. Juni 1895 war es Spanien gelungen, mit Mexiko eine eingehende Literarkonvention abzuschließen, die die von letzterm Lande andern Staaten, namentlich Belgien, Frankreich und Italien, auf Grund eines Meistbegünstigungs vertrags abgeschlossenen Abkommen befestigt hatte. Dieser spanisch-mexikanische Vertrag wurde aber von Mexiko aus unbekannten Gründen gekündigt und verschwand am 8. Fe bruar 1903. Dies übte hinwiederum einen ungünstigen Rückschlag auf die Beziehungen zu den genannten europäischen Staaten aus, da die Behandlung auf dem Fuß der meist begünstigten Nation deshalb zu Streitigkeiten und Verwick lungen führen mußte, weil keine Nation mehr begünstigt war als die andere und mehr beanspruchen durfte als die Gleichstellung ihrer Angehörigen mit den Einheimischen. Glücklicherweise hat sich die Lage seit kurzem wieder gebessert. Es wurde nämlich am 27. April 1903 in Mexiko eine neue Konvention zwischen den Vertretern Spaniens und Mexikos unterzeichnet, und diese ist am Tage der Ausstellung der Ratifikationsurkunden, am 12. September d. I., in Kraft getreten. Sie unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von dem frühem Abkommen ls. Droit ä'^utsur, 1903, Nummer vom 15. Oktober), sodaß gar nicht recht ersichtlich wird, wes halb man nicht überhaupt den alten Vertrag weiterbestehen ließ, und was denn eigentlich die Zielpunkte der mexikanischen Republik in dieser Materie sind. Sicher ist, daß Mexiko dank seiner sehr weitherzigen Gesetzgebung und seiner ver traglichen Beziehungen zu den meisten romanischen Verbands staaten der Berner Union zum Eintritt in letztere wie prä destiniert erscheint. Nichk-Verbandslünder. Ägypten. Griechenland. Die Aufmerksamkeit der Musikverleger wurde vor etwa einem Jahr auf eine große Gefahr hingelenkt, die sie in der außerchristlichen Welt bedroht. In Athen wurde nämlich ein großer Herd durch die modernsten Verfahren hergestellter musikalischer Nachdrucke entdeckt. Solche Nachdrucke wurden sogar nach Belgien und Frankreich eingeführt; sie sind aber hauptsächlich zur Ver breitung auf dem Musikmarkte der orientalischen Länder be stimmt, ja sie sollen die rechtmäßigen Ausgaben, die bis dahin von den Musikalienhändlern bei den deutschen, eng lischen und französischen Kollegen erworben worden waren, verdrängen. Besonders fühlbar machte sich dieser unlautere Wettbewerb in Ägypten, das den Verkehr zwischen Abend- und Morgenland vermittelt. Die großen Verleger-Vereini gungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens sind nun aber bei den Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten vorstellig geworden und haben auf diese Nachdrucksindustrie in Griechenland und Rumänien, sowie auf ihre Verbreitung in Ägypten hingewiesen, und bereits ist den Konsularagenten in letzterm Lande der gemessene Befehl erteilt worden, ein wachsames Auge auf die bedrohten Interessen zu richten. Dieser vereinte Kampf scheint seine guten Früchte getragen zu haben, denn die Klagen über Unfug sind verstummt. Niederlande. Eine systematische Veröffentlichung aller Vorgänge, in denen die zerstörende Wirkung des Nachdrucks in diesem Lande zu Tage tritt, bildet die wirksamste Waffe, mit der gegen den jetzigen Zustand angekämpft und die wenigstens scheinbare Lethargie der Anhänger des Beitritts Hollands zur Berner Union bezwungen werden kann. In dieser Hinsicht hat die in Amsterdam erfolgte Aufführung des Wagnerschen Parstfal in Oratorienform als ein Angriff auf die Unverletzlichkeit des Werks und auf das Persönlichkeitsrecht des Autors überall im Ausland ein peinliches Aufsehen erregt, das seinen Aus druck in einem energischen Protest einiger deutschen Künstler und Musikschriftsteller fand. Eine Anzahl bedeutender holländischer Autoren haben im klanäslsblLä ebenfalls gegen das Fernbleiben vom internationalen Verband Verwahrung eingelegt, und das bekannte Uieuv8blsä van äso Dag hat dieser Verwahrung Gehör geliehen; es hat dabei aber auch eine kluge Offensive ergriffen und durch Beispiele bewiesen, daß der Mangel an jedem internationalen Urheberrechtsschutz einen direkten Schaden für die holländischen Äutoren bildet. Entgegen der allgemeinen Annahme, wonach man deren Werke nie übersetze oder aufführe, ist festzustellen, daß kein einheimischer Schriftsteller von etwelcher Bedeutung irgend einen Roman veröffentlichen kann, ohne daß man ihn nicht um die Erlaubnis zur Übersetzung bittet. Oft aber wird diese Erlaubnis auch umgangen, und dann wird das Werk sogar ohne Angabe seiner holländischen Herkunft und des Autornamens herausgegeben. Angesichts solcher Tatsachen sollte man höhernorts die Autoren nicht mehr als gusntitö nsAligekttls betrachten. Österreich-Ungarn. Außer einer im Jahre 1901 im Reichstage gehaltenen Rede des Herrn von Roskowsky zugunsten eines bessern internationalen Schutzes und namentlich des Anschlusses Österreichs an die Berner Union, und außer einigen Klagen über den schlechten Geschäftsgang des Musikalienhandels, die sich in den Berichten der Handelskammern finden, in denen auf die zunehmende Veröffentlichung von Musik im Ge biete des Deutschen Reichs hingewiesen wird, ist keinerlei Kundgebung für die Berner Union zu verzeichnen, und die Bewegung für den Beitritt zu dieser hat auch keine nennenswerten Fortschritte gemacht. Eine Neubelebung der Frage ist von dem nunmehr von den Behörden anerkannten österreichischen Verein für Urheberrecht zu erwarten, der den Zweck verfolgt, die Ausbildung und den Schutz des Urheber rechts auf dem Gebiet der Literatur, der Kunst und der Photographie, sowie des Verlagsrechts zu fördern. Der Sitz des Vereins ist Wien; allein durch eine weite Dezentrali sation (Gründung von zehn nationalen Sektionen) wird er in der ganzen Monarchie zur Aufklärung beitragen und eine bessere Regelung der internationalen urheberrechtlichen Be ziehungen Österreichs anbahnen können (s. den Bericht Carl Junkers an den Kongreß von Weimar; österr.-ungar. Buch händlerkorrespondenz Nr. 40 v. 30. Sept. 1903). In Österreich ist übrigens die volle Aufmerksamkeit der Beteiligten gegenwärtig der Bekämpfung des projektierten Zolls auf gebundene Bücher zugewandt, während in Ungarn die Regierung unter dem Einfluß gewisser einflußreicher Kreise und der Presse sich einer Annäherung an die Union gegenüber ablehnend zu verhalten scheint. Der Rat, den Herr Junker den deutschen Buchhändlern gab, ihre Werke gleichzeitig in Deutschland und Ungarn herauszugeben, und dadurch sich trotz des eng begrenzten Übersetzungsrechts den
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