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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.10.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-10-29
- Erscheinungsdatum
- 29.10.1903
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- Deutsch
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8640 Nichtamtlicher Teil. ^ 252, 29. Oktober 1903. HaoUstts L Ois. iv Daris ksrnsr: Dstsri st Ritter, Dsttrss iusäitss äs Naäams äs 8tasl -l Henri ülsistsr. 16". 3 kr. 50 s. tVs.ääinxton, Dbilosopbis ansisnvs st la eritigns bistoricins. 16". 3 kr. 50 e. äouvs in Daris. ^.Auillon, Dsebsavos äu äroit ä'erploitsr Iss ininss. 8". 5 kr. 6asati, iiv^iino st 1'art äav8 1a eonstruetion. 8". 3 kr. 50 o. Dibrairis äs 1» Oonstrustion moäsrns in Daris. klangt, Olroix äs xortss ä'sntrss äs ingisons krgnsgisss inoäsrnss 8°. 30 kr. Masson L düs. in Daris. Lorsl, Lbolsra st xssts äans 1s xslsring^s innsulingn. 1860—1903. 8°. 4 kr. IsLnssIws, Dermatologie exotic^us. 8". 10 kr. Ug^grisr, Oonsnltations äs nourrissons. 8". 1 kr. 25 o. Dlsrours äs Dranss in Daris. klox, äsrnitzrss oolonnss äs l^egliss. (Ooppes, Lrunstisrs, llu^s- rnan8, Dourgst sto.) 18". 3 kr. 50 e. Oourmont, kli)'8igus äs kainonr. 18". 3 kr. 50 o. ^.. IVlssssin. in Daris. De Dgolos, käucation äss ksmmss. 18°. 3 kr. 50 o. 6. Nauä in Daris. 1'syssier, Nannsl-gniäs äs lg kabrioatioa än snors. 8". 9 kr. Okrsnstaät L 61s. in Daris. Ognks^non, ^vgnt, xsnäant, aprss. 18". 3 kr. 50 e. k. OllsnäorS' in Daris. Ds ko)', 1'gnbs äu tbeatrs romanticius. 18". 3 kr. 50 e. Ilontegut, Dpsss äs ksr. 18". 3 kr. 50 o. Looists xarisisnns ä'säition in Daris. Nsinoirss äs M>o klors. 8". 4 kr. Arbeitszeit der Gehilfen und Lehrlinge , in Leipziger Handelskontoren. Die Handelskammer zu Leipzig hat über die Lage der Arbeitszeit der Gehilfen und Lehrlinge in den Kontoren des Handelsgewerbes und derjenigen kaufmännischen Betriebe, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind, auf Veranlassung des Kaiserlichen Statistischen Amtes zu Berlin Erhebungen angestellt, deren Ergebnis die Kammer in fol gendem Bericht an das Kaiserliche Statistische Amt nieder gelegt hat. Wir entnehmen diesen Bericht der Veröffent lichung im Leipziger Tageblatt Nr. 544 vom 25. d. M. (Red.): I. Irgend welche Tatsachen, aus denen zu schließen wäre, daß die gegenwärtig übliche Arbeitszeit der Handlungs gehilfen und Lehrlinge nachteilige Folgen habe, haben sich nicht ergeben. Solche Folgen erscheinen auch schon mit Rücksicht darauf ausgeschlossen, daß gegenwärtig die Arbeits zeit 8 bis 10 Stunden durchschnittlich beträgt. Dies gilt für alle befragten Geschäftszweige. Soweit Lehrlinge und weibliche Personen beschäftigt werden — das ist in den einzelnen Branchen ganz ver schieden —, haben diese dieselbe Arbeitszeit wie das männ liche bezw. erwachsene Personal. Zu beachten ist hierbei, daß sowohl Lehrlinge wie weibliches Personal meist mit weniger anstrengenden Arbeiten beschäftigt werden. Ein Hindernis für den Besuch der Fortbildungsschule ist die Arbeitszeit nirgends gewesen. Es ist dies schon aus dem Grunde ausgeschlossen, weil die Fortbildungsschule nach dem sächsischen Gesetz über das Volksschulwesen vom 25. April 1873 obligatorisch ist. Nur muß allerdings an erkannt werden, daß die den Lehrlingen aufgegebenen häus lichen Arbeiten wohl hier und da unter der Inanspruchnahme für die geschäftliche Tätigkeit etwas leiden mögen, insofern die Lehrlinge wohl nach Schluß der Geschäftszeit — meist abends nach 7 oder 8 Uhr — kaum imstande sein werden, ihre Schularbeiten mit der wünschenswerten Sorgfalt und Arbeitsfähigkeit zu erledigen. In manchen Geschäften ist es den Lehrlingen auch erlaubt, ihre Schularbeiten während der Geschäftszeit zu machen; dies ist jedoch nicht die Regel. Ebensowenig wie aus der durchschnittlichen Arbeitszeit haben sich im allgemeinen aus einzelnen Beschäftigungsarten bei den kaufmännischen Berufsarbeiten irgend welche Nachteile ergeben. Nur bei der Beschäftigung an der Schreibmaschine scheint sich bei den weiblichen Angestellten mit der Zeit große Ab spannung und Nervosität einzustellen. Dies wird in vielen Geschäften dadurch gemildert, daß man die betreffenden An gestellten nicht lediglich mit Maschinenschreiben beschäftigt, sondern mit Abschreiben von Briefen, mit Stenographieren und einfachen Schreibarbeiten oder Nachschreiben nach Diktat. Anlangend die Regelung der Mittagspause, so ist bei den meisten Betrieben eine l'/z- bis 2ständige Pause eingeführt; vereinzelt kommt eine nur einstündige Pause vor. Die Mittagspause liegt in der Zeit zwischen 12 und 3 Uhr. Auch dies ist in den einzelnen Betrieben ganz verschieden. Mißstände irgendwelcher Art sind bezüglich Gewährung der Mittagspause nirgends hervorgetreten. In einer Anzahl von Geschäften ist die durchgehende Geschäfts zeit eingeführt, so in einigen Betrieben des Warengroß handels und der Konseroenfabrikation; jedoch sind das nur ganz vereinzelte Fälle. Die Regel ist die geteilte Arbeits zeit. Allerdings hat sich mehr eingebürgert die durchgehende Geschäftszeit an Sonnabenden. Diese gilt hier hauptsächlich für Bankgeschäfte, Rauchwarenfirmen und die Vereinigung der Wollhändler. Für die durchgehende Geschäftszeit wird geltend gemacht, daß die Mittagspausen gerade für Warenprüfungen die besten sind, weil sie das hellste Licht gewähren. Ferner werden die Leute besonders im Sommer durch den heißen, staubigen Hin- und Rückweg zur Wohnung ermüdet und sind angeblich nachmittags nicht mehr so arbeitsfähig. Im Winter würde viel Beleuchtung gespart. Dagegen glaubt man hinwiederum, daß gerade das Arbeiten über Mittag die Leute schlapp mache; es gehöre eine außerordentliche Konstitution und Willenskraft dazu, ununterbrochen acht Stunden zu arbeiten. In den letzten Stunden würden die Angestellten gewiß nicht mehr mit ganzer Kraft arbeiten können. Gerade die Unterbrechung zu Mittag, die die Leute an die frische Lust bringt, sei geeignet, das Personal für die Nachmittagstätigkeit wieder zu stärken. Gegen die durchgehende Geschäftszeit erklären sich auch alle Verheirateten wegen ihrer schulpflichtigen Kinder. Viele würden infolgedessen mit ihren Kindern nicht vor abend Zusammenkommen können, die Hausfrau müßte doppelt kochen, usw. Man müßte dann auch den Schulunterricht vollständig anders legen. Im allgemeinen ist wenig Meinung für die durch- > gehende Geschäftszeit vorhanden. Dieselbe würde übrigens ^ den Wegfall der spätem Nachmittagsposten erfordern, die ' regelmäßig eine große Anzahl sofort zu erledigender Auf- . träge bringen; eine solche Maßregel würde aber mit den ge- : schäftlichen Interessen des deutschen Handels und der deutschen l Industrie durchaus unvereinbar sein und eine schwere . Schädigung des deutschen Geschäfts gegenüber dem Ausland > bedeuten. - Jedenfalls hat die geteilte Arbeitszeit Übelstände nicht i ergeben, und es besteht daher unsers Erachtens kein Grund - zu einer gesetzlichen Festlegung der bisherigen Gepflogen- , heiten. Nur ist zu erwähnen, daß die Mittagspause etwas r beeinträchtigt wird, wenn die Angestellten, wie dies meist . der Fall ist, außerhalb der innern Stadt oder entfernt von
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