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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1903
- Sprache
- Deutsch
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^ 255, 3. November 1903. Nichtamtlicher Teil. 8797 zum Erwerb der Bücher abgehen? Und da möchte ich darauf Hinweisen, daß nicht die absolute Billigkeit einer Ware den Ausschlag gibt, daß es viel wichtiger ist, die Konsumenten . zahlungsfähiger zu machen, als die Waren ein paar Pfennige billiger abzugeben. Darin liegt der Kernpunkt der Sache, daß weite Schichten der Bevölkerung, gerade in den gebilde ten und den gelehrten Kreisen, kein Geld zum Bücherkaufen übrig haben. Es sind dies nicht die schlechtesten Elemente und gerade die, die gute Bücherkäufer werden könnten. Bücher führt dies selbst an und weist auf das Publikum hin, »das sich an den Ständen der Altbücherhändler auf der Leipziger Messe sammelt (und das erkennen läßt), daß bis tief in die untersten Schichten hinein ein wahrer Bücherhunger besteht.« (S. 261.) Also diese Schichten besser stellen, diesen Schichten die Möglichkeit verschaffen, für geistige Genüsse Mittel aufzuwenden, das ist der Weg, auch der buchhändlerischen Produktion einen Aufschwung zu geben, nicht aber die Frage weniger Pfennige Rabatt oder direkter Bezug vom Produzenten, der dem Volk doch stets unerreich bar bliebe. Gerade derjenige, der für eine größere Ver breitung und dadurch größere Wohlfeilheit des Buchs ein- tritt, müßte sich freuen, daß in jedem Ort des weiten deut schen Vaterlandes der Buchhandel vertreten ist, der imstande ist, literarische Bedürfnisse zu wecken und zu befriedigen. Betont möge auch noch ein weiteres Moment sein, das der ungemessenen Vermehrung des Buchabsatzes Schranken setzt. Fast jede andere Ware kann unmittelbar und von jedem anderen vewendet werden. Seidene Kleider, kostbare Spitzen kann jeder tragen, wenn nur der Preis für seinen Gelbeutel erschwingbar ist. Könnte man den Preis der Seide also auf ein Zehntel seines jetzigen Preises herabsetzen, so würde der Verkauf sich erheblich vergrößern lassen. Nicht so bei Büchern. Ganz abgesehen von der fachwissenschaftlichen Literatur, die eine höhere Bildung voraussetzt, erfordern auch schönwissenschaftliche, ja Volksbücher eine Aufnahmefähigkeit, die bei weiten Schichten der Bevölkerung noch nicht vorhanden ist. Hier heißt es den Hebel ansetzen: geistige Verbreiterung und Vertiefung der Volksbildung — dann wird die Ver- breitungsfähigkeit des Buches ein wirkliches Steigen auf weisen, und auch sein Preis würde erheblich niedriger gestellt werden können. Der »Zukunft des Sortiments« ist das 16. Kapitel gewidmet. »Das Ergebnis unsrer Untersuchungen ist für das bestehende Sortiment nicht günstig« (S. 266). Bücher führt die Schädigungen an, denen das Sortiment ausgesetzt ist: den Reise- und Kolportagebuchhandel, die direkte Lieferung durch den Verlag, namentlich bei teureren Werken durch Angebote an Privatinteressenten vor dem Erscheinen, die Buchhändlerkommissionäre, den Restbuchhandel, Vereine, den Zeitungsbuchhandel, Volksbibliotheken und Lesehallen. Die Schädigungen gibt der Verfasser zu, behauptet aber, daß die Maßregeln, die der Börsenverein zur Sanierung der Ver hältnisse in Anwendung gebracht hat, das Übel nur ver schlimmern. Bücher führt die verschiednen Heilmittel an, die empfohlen sind, die aber nach seiner Meinung alle nur darauf hinauslaufen, die Spesen der Sortimenter um einige Prozent zu vermindern und dadurch wieder den Anstoß zu einer Vermehrung der Betriebe zu geben. Bücher behauptet, daß ein großer Teil der letzteren (der schwachen Betriebe) ohne das Kartell nicht aufgekommen oder in der scharfen Luft des freien Wettbewerbs wieder eingegangen wäre. »Um sie am Leben zu erhalten, hat man den Bücherkäufern ein Stück des Kundenrabatts nach dem andern entzogen. Erhöhen läßt sich der Sortimentergewinn jetzt nur auf Kosten der Verleger. . . .« (S. 277.) Im Gegenteil bin ich der Meinung, daß jetzt eher der Verleger daran gehen kann, ungemessene Rabattbewilligungen an das Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. Sortiment zu unterlassen, und daß die größeren Betriebe nunmehr zu gesunden Verhältnissen kommen. Es erscheint doch nicht zulässig, das ganze Sortiment oder seinen größten Teil als Zwergbetriebe zu betrachten oder die Zerfaserung des ganzen Berufszweigs in Kleinbetriebe (S. 274) zu weissagen. Daß die tatsächlich stattgehabte Vermehrung gerade der kleinen Betriebe, wenn man lediglich die Statistik zu grunde legt, zu ganz übertriebenen und unrichtigen Folge rungen führt, glaube ich nachgewiesen zu haben. Ich betone noch einmal, daß ein großer Teil der jetzt als Buchhand lungen geführten Betriebe auch früher vorhanden war und nur unter einer andern Bezeichnung registriert wurde, daß also für einen großenTeil lediglich eine Verschiebung behauptet werden kann. Vorläufig haben wir im Börsenverein einmal den Versuch gemacht, durch eine Regelung, die auch der wirtschaftlichen Berechtigung nicht entbehrt, dem Sortiment ein Rückgrat zu geben; hoffentlich zeigt das Sortiment, daß es die Kraft hat, seine Stellung zu bewahren und zu befestigen, zu seinem Heil und zum Heil der deutschen Literatur und Wissenschaft. »Untergehen kann das Sortiment als Betriebsform des Buchhandels nicht; aber es ist . . . an vielen Stellen ersetzbar, und darum ist der weitere allgemeine Niedergang desselben, wenn man auf dem bisherigen Wege, beharrt, nicht aufzu halten«. (S. 282). Andere Wege wenigstens solche, die begehbar erscheinen, hat uns auch Bücher nicht gezeigt, wir wollen deshalb einmal versuchen, ob auf dem von uns ein geschlagenen Wege das Ziel der Gesundung des Sortiments nicht erreicht werden kann, indem wir uns an das oben angeführte Wort Büchers halten: »Üntergehen kann das Sortiment als Betriebsform des Buchhandels nicht.« Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Keine Wahrnehmung berech tigter Interessen. (Nachdruck verboten.) — Der Reichstags abgeordnete Fritz Herbert in Stettin beschäftigte am 30. Ok tober d. I. das Reichsgericht. Als damaliger verantwortlicher Redakteur des »Volksboten- hat er im Juni 1902 aus der »Leip ziger Volkszeitung« einen Artikel über oberschlcsische Rechts zustände abgedruckt, in dem Uber die Verfolgungen des Agenten des Vergarbeitervcrbandes, Schiwek, berichtet wurde. Durch diesen Artikel fühlte sich der Amtsvorsteher Schröder und ein andrer Beamter beleidigt. Das Landgericht Stettin hat den Redakteur Herbert am 15. April wegen Beleidigung durch die Form zu 100 Geldstrafe verurteilt. Als tatsächlich erwiesen wurde aber angesehen, daß Schiwek zu unrecht aus die Liste der arbeitsscheuen Individuen, denen der Aufenthalt in Wirtshäusern zu untersagen ist, gesetzt worden sei. — In seiner Revision rügte Herbert Verkennung des § 193; es habe vollständig den Tatsachen ent sprochen, daß Schiwek »gehetzt- worden sei: ein andrer Ausdruck sei da nicht am Platz gewesen. — Das Reichsgericht verwarf die Revision, da festgestellt sei, daß der Angeklagte gar keine berech tigten Interessen habe wahrnehmen wollen. Lentze. Vom Reichsgericht. Die Presse und die Gummi- Artikel-Anzeigen. (Nachdruck verboten.) — Von der Anklage des Vergehens gegen 8 184,3 Str.-G.-B. sind am 4. April d.J. vom Landgericht I Berlin der Redakteur des »Kleinen Witzblatts« und des »Satyr«, Elias Romano, sowie drei Geschäftsleute freigesprochen worden. Cs handelte sich um Inserate, in denen Preislisten sür «Hygieia-Gummi-Waren« empfohlen wurden. In den Preislisten werden Gegenstände zum unzüchtigen Gebrauch empfohlen; aus den Inseraten kann man dies aber nicht ersehen. — Die Revision des Staatsanwalts wurde am 30. Oktober d. I. vom Reichsgericht verworfen, da bei einer solchen Sachlage der objektive Tatbestand mit Recht verneint worden sei. Lentze. Vom Reichsgericht. Unzüchtige Schrift. (Nachdruck verboten.) — Zum dritten Male hatte sich am 30. Oktober d. I. das Reichsgericht mit der in der »Welt am Montag- erschienenen Novelle »Der Mörder« von Or. msä. Huldschiner, Hamburg, zu beschäftigen. Der Redakteur jenes Blattes, Max Ludwig und der Verfasser waren vom Landgericht I zu Berlin von der An klage, mit jener Novelle eine unzüchtige Schrift veröffentlicht zu haben, freigesprochen worden, ebenso später vom Landgericht II zu Berlin. Schließlich hat das Landgericht Neuruppin, an das die 1168
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