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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-11-09
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19031109
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9064 Nichtamtlicher Teil. ^ 260, 9. November 1903. als Kunst- und Landkartenhandlung dort von ihm gegründeten, später beträchtlich erweiterten und den - gewachsenen Anforde rungen der Zeit entsprechend ausgebautcn angesehenen Sorti ments- und Verlagsbuchhandlung unter der jetzigen Firma Priebatsch's Buchhandlung. Er war ein überall hochgeachteter Kollege, arbeitsam und um sichtig im Beruf, wohlwollend und gefällig in seinen persönlichen Beziehungen. Bei allen, die ihm im Leben nahestanden, hat er sich ein dauerndes ehrendes Andenken gesichert. (Sprechsaal.) Die Ludwig Richter-Gabe und der Verlag von Alphons Dürr. Im Börsenblatt vom 25. September 1903 zeigte die Firma Alphons Dürr in Leipzig das Erscheinen einer, vom Leipziger Lehrerverein — »zunächst für Vereinszwecke« — herausge gebenen sogenannten »Ludwig Richter-Gabe« an; die Firma Dürr bezeichnete in ihrem Inserat das Buch in besonders hervorgehobener Weise als ein »echtes Volksbuch«, dem bei seinem »äußerst niedrig bemessenen Preise die denkbar größte Verbreitung in allen Kreisen« gesichert sei. Die Bezugsbedingungen lauteten: 1 ^ ord., 75 netto bar, Freiexemplare 13/12. Wir haben inzwischen festgestellt, daß die vom Leipziger Lehrerverein herausgegebene »Ludwig Richter-Gabe« in Dresd ner Bürgerschulen durch die Direktoren, bezw. Lehrer der Schule zum Preise von 40 bezogen werden kann und daß den Schü lern seitens der Lehrer die Anschaffung des Buchs zu diesem Preis durch die Vermittlung der Schule empfohlen worden ist. Da der Rat der Stadt Dresden den Verkauf irgend welcher Bücher durch die Direktoren, Lehrer und sonstigen Angestellten der Schule auf das strengste untersagt hat, so richtete der Dresdner Lehrerverein — um dieses Verbot hinsichtlich der Ludwig Richter-Gabe wirkungs los zu machen — eine entsprechende Eingabe an das Königliche Kultusministerium; dieses hat dem Wunsch des Dresdner Lehrer vereins auch entsprochen und entsprechende Verfügung erlassen. Der Verlag von Alphons Dürr, an den wir unterm 24. Oktober d. I. die Anfrage richteten, ob dieses in den Dresdner Schulen erfolgte Angebot mit seinem Wissen und Willen geschehen sei, teilte uns daraufhin mit, »daß die Ludwig Richter-Gabe lediglich eine Publikation des Leipziger Lehrervereins sei« und daß genannter Verein mit der Firma Dürr das Abkommen getroffen habe, »an seine Mitglieder und an Lehrer und für Schüler überhaupt die Ludwig Richter-Gabe zu einem Preise von 40, resp. 50 verkaufen zu dürfen«. Wir stellen hiermit fest, daß in dem erwähnten Inserat (Börsenblatt vom 25. September 1903) die Firma Dürr von diesem für den Absatz des Buches außerordentlich wichtigen Abkommen dem Sortimentsbuchhandel keine Kenntnis ge geben hat. Die Firma Dürr schreibt uns weiserhin: »Ich habe auf besonderes Verlangen eine kleine Zahl für den Buchhandel reserviert.« In ihrem Börsenblattinserat vom 25. September 1903 aber ladet die Firma den Sortimentsbuchhandel zum Bezug des Buches, dem die »denkbar größte Verbreitung in allen Kreisen ge sichert sei«, ein. Wie kann dies wohl geschehen, wenn die Firma nur »eine kleine Zahl- für den Buchhandel «reserviert« hat? Dachte die Firma Dürr in diesem für das Sortiment bestimmten Inserat etwa an die denkbar größte Verbreitung des Buches durch andre (etwa Lehrer-) Kreise? Es erscheint uns not wendig, daß die Firma Dürr diesen klaffenden Widerspruch in ihren Äußerungen klarstellt. Mit welchen Worten kennzeichnet die Firma Dürr überdies wohl den Preis von 40 -ß für ein Buch, wenn sie den Preis von 1 als »äußerst niedrig- ansieht? Trotzdem nun der Firma Dürr genau bekannt war, daß durch die Agitation der Lehrerkreise einem sehr großen Teil des Publi kums das Buch für den halben Ladenpreis und für noch weniger offeriert worden war und zu diesem selben Preise noch jetzt weiterhin angeboten wird, zeigt sie im Börsenblatt vom 29. Ok tober d. I. die zweite Auflage der Ludwig Richter-Gabe mit dem Bemerken an, daß das Buch »auch weit über die Tage der Gedenk feier hinaus eine unveränderte Absatzfähigkeit behalten wird«; sie bittet das Sortiment gleichzeitig um fernere tätige Verwendung für das »überall leicht verkäufliche Buch«. Wir wissen nicht, ob diese Bitte der Firma Dürr unter den geschilderten eigenartigen Begleiterscheinungen ganz von dem ge wünschten Erfolge sein wird; interessant aber wäre es zu er fahren, ob auch diese zweite Auflage der Ludwig Richter-Gabe -lediglich eine Publikation des Leipziger Lehrervereins« ist, und ob überhaupt die Erträgnisse aus dem zum Ladenpreis von 1 verkauften Exemplaren in die Kasse des Leipziger Lehrer vereins fließen. Ist dies der Fall — und ein Zweifel hieran scheint uns ausgeschlossen —, so arbeitet der Sortimenter beim Verkauf der Ludwig Richter-Gabe also indirekt in die Tasche jener Körperschaft, die dem Sortiment durch ihre Preisunter bietung beim Verkauf der Ludwig Richter-Gabe schwersten Schaden bereitet hat. Jedenfalls ist in derartig ausgeprägter Form und unter Benutzung eines so gewichtigen Apparats, wie ihn die deutsche Lehrerschaft darstellt, noch selten dem Sortimentsbuch handel in gleich unverhüllter und skrupelloser Weise Konkurrenz bereitet worden. Es darf, nach Vorkommnissen solcher Art, in der Tat kaum wuudernehmen, wenn die deutschen Bücherkäufer vollends kopsscheu werden und den Ladenpreis eines Buches über haupt nur noch als durchaus imaginär betrachten; — wenn sie unter solchen Umständen, wie auch Professor Bücher verkehrter weise behauptet, -den Bruttogewinn des Sortimenters als einen unverhältnismäßig hohen« bezeichnen, da kein Laie es für denkbar und möglich halten wird, daß der Sortimenter als Ein käufer fast doppelt so viel für ein Buch bezahlen muß als der Schüler, der es — und zwar post- und spesenfrei — in die Hand gedrückt bekommt. Wie sehr durch derartige Preisunter bietungen dem Bestreben des Verlagsbuchhandels, den Ladenpreis mit allen Kräften wieder zu Ehren zu bringen und zu schützen, entgegengearbeitet wird — wie viele Jugendschriftenverleger durch den hier geschilderten Vertrieb der Ludwig Richter-Gabe (die nun mehr als einzige Jugendschrift voraussichtlich auf den Weihnachts tischen sehr vieler Familien zu finden sein dürfte, obwohl sie in haltlich überhaupt gar nicht für die Hand der Kinder qualifiziert erscheint, was wir trotz der Empfehlung des Buches durch die Lehrerschaft zu behaupten wagen) auf das empfindlichste im Absatz ihrer Verlagswerke benachteiligt werden, das bedarf an dieser Stelle keiner besondern Hervorhebung. Es wäre dankenswert, wenn der Vorstand des Börsenvereins hier einmal energisch eingreifen und Wandel zu schaffen versuchen wollte; unserseits werden die Akten in dieser Angelegenheit, die. sich verschiedenen ähnlichen Vorkommnissen der letzten Zeit in be dauerlichster Form und Weise anschließt, jedenfalls nicht als ge schlossen betrachtet werden. Der Vorstand des Buchhändlerverbandes für das Königreich Sachsen Rudolf Heinz e, Franz Schuffenhauer, Vorsitzender. Schriftführer. Erwiderung. Es trifft nicht zu, daß dem Buchhandel keine Anzeige davon emacht wurde, daß die »Ludwig Richter-Gabe- dem Leipziger ehrerverein zu einem billigeren Preis von mir geliefert werde als dem Buchhandel. In meiner Anzeige vom 24. September d. I. — Börsenblatt Nr. 223 — heißt es in hervorgehobener Satz anordnung und fett gedruckter Schrift ausdrücklich: »Auf Wunsch stelle ich von der -Richter-Gabe- nun mehr auch dem Buchhandel Exemplare zur Verfügung, bemerke aber dabei, daß der Leipziger Lehrer-Verein, von dem diese Sammlung zunächst für Vereinszwecke herausgegeben wurde, sich vertraglich Vorbehalten hat, daß die für den Buchhandel bestimmten Exemplare nur zu einem höhern Ladenpreise und zwar von 1 ver kauft werden.- Der Leipziger Lehrervcrein ist der geistige Urheber der »Ludwig Richter-Gabe- und hat somit das Recht, die Verkaufs bedingungen sestzustellen, unter denen er seine Vereinspublikation in den Handel gebracht zu sehen wünscht. Über die Einzelheiten des Vertrages halte ich mich nichr für verpflichtet an dieser Stelle Mitteilungen zu machen, da ich es nicht als zulässig erachten kann, von dem Verleger zu verlangen, allgemein bekannt zu geben, unter welchen Bedingungen er den Verlag und Vertrieb eines Werks in die Hand genommen hat. Hiernach darf ich von einem weiteren Eingehen auf die vor stehenden Ausführungen im einzelnen Abstand nehmen. Nicht umhin aber kann ich, meiner Verwunderung darüber Ausdruck zu geben, mein Vorgehen als Verleger in einer Weise beurteilt zu sehen, wie es seitens des Vorstands des Buchhändleroerbandes für das Königreich Sachsen geschehen ist. Ich glaubte gerade einen Anspruch auf Dank mir dadurch er worben zu haben, daß ich, den Wünschen des Buchhandels Rech nung tragend, ausbedungcn habe, diese Vcreinspublikation" der Leipziger Lehrer dem allgemeinen Buchhandel zugänglich machen zu können. Wie die rege Nachfrage nach diesem echten und schönen Volksbuch beweist, habe ich mich in meiner Voraussicht nicht ge täuscht, daß es auch in den mit dem Leipziger Lehrerverein nicht in Fühlung stehenden Kreisen zu dem Ladenpreise von 1 die jenige freudige Aufnahme und eifrige Verbreitung finden werde, die der Hauptsache bei dem Unternehmen, dem darin durchgeführten Bestreben, Ludwig Richters Kunst in Wahrheit unter das Volk zu bringen, allenthalben zu teil werden mußte. Leipzig, den 6. November 1903. Alphons Dürr.
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