A? 260, 9. November 1903. Künftig erscheinende Bücher. 9093 Auf Reichhaltigkeit und Abe.sichtlichkeit des alphabetischen Sachregisters ist besondere Sorgfalt verwendet worden, es ist 483 Seiten stark und bildet einen besonderen Band. Pie Jortsehung des Werkes für 1903 «ud die folgenden Jahre erscheint in zwanglosen Heften je nach der Fülle vorliegenden Materials. Für ihre Bearbeitung gelten die für die Bearbeitung des Hauptwerkes zur Anwendung gebrachten Grundsätze. Behörden und Beamte, denen das Werk ;u dienen bestimmt ist: Gutsvorkehrr, deren Stellvertreter und Angestellte; Gemeindevorsteher, Gemeindrschöffen und Landgemeindebeainte; Amtsvorstrher, Amtsvorstcher-Ltellvertreter, Amtssekretäre; öürgerinrister, Leigeordnrte, Stndträtr, statsherren, statmänner, Mitglieder der Stadtansschüste, der Gewrrbe- grrichte, Standesbeamte; Stadtverordneten-Vorsteher und Stadtverordnete; Mitglieder -er Schuldepntationen, Kreis- und Ortsschnlinspektorr»; Mitglieder der Gesundheitskoininissionrii, Kreisärzte und Kreisarstasli stellten; Amtmänner, Landbürgermeister; polyeiverwaltrr, vistriktskoministarr, Polyeiiuspektoren, polijeikoinmistarr »nd polijeisekretäre; Stadtsekretäre, Stadtimsten- und Stadthiarknlsenbeamte; Landräte, die denselben beigeordnetrn Negiernngsastefforen, kreisdeputiertc, Kreisausschuk- und Kreistags- Mitglieder sowie dir Mitglieder der Linschähungskommislionrn; Kreislekretäre, Strnrrsrkretäre und Strnrrsupernnmrrarr, kreisansschnksekretärr und üreislmminnnal- Imlsenbramte. Den provinzial- und Nezirksvehörden: Gberprälidenten, provinstalräten, stegiernngsprälidenten, Lezirks- rrgirrnngrn und ihren Mitgliedern, sowie den öezirksangschüsten dürfte das Werk für die Kaudhabnng ihrer Ausstchts- nnd sonstigen Amtsbrfngnilse eine willkommene tlnterstühung bieten. Richtern, Rechtsanwälten, Meamten der Staatsanwaltschaft gewährt das Werk gegebenenfalls die Möglichkeit schnellster Orientierung über Gegenstände aus den ihre Tätigkeit seltener in Anspruch nehmenden und ihnen daher ferner liegenden Gebieten des Verwaltungsrechts. Pen in der Vorbereitung für den Staats- bezw. Kommunaldienll befindlichen höheren sowie Subaltern- beamten, insbesondere den Regierungsreferendaren sowie den Supernumeraren, dürfte die Sammlung ein wertvolles Rüstzeug für ihre praktische Ausbildung sein. Außerdem ist das Werk aber auch allen größeren kaufmännischen, gewerblichen und industriellen Netrieben, Verbänden, Vereinen, Innungen, Kandels- und Handwerkskammern rc. rc. von großem Nutzen, da dieselben darin alle Vorschriften, deren Befolgung die Verwaltungsbehörden von ihnen verlangen, finden. ' Diese Sammlung der „Verwattungsvorschriften" ist das Ergebnis einer jahrelangen, mühsamen Arbeit des Herausgebers, der durch seine langjährige Tätigkeit in den verschiedensten Verwaltungsämtern und durch seine weiteren schriftstellerischen Arbeiten voll und ganz für eine solche Bearbeitung geeignet ist. Mit peinlicher Sorg falt und Genauigkeit ist jeder Satz daraufhin geprüft worden, ob sein Inhalt noch Gültigkeit und Interesse hat. Größte Zuverlässigkeit und Vollständigkeit kann zugesichert werden, die Sammlung dürfte schwerlich in den durch ihre Zweckbestimmung gezogenen Grenzen jemals versagen. Ausführliche Prospekte stellen wir allen Sortimentsbuchhandlungen, die sich für dies hochbedeutende Werk ver wenden wollen, zur Verfügung. In Kommission können wir bei dem großen Umfang des Werkes nur beschränkt liefern und nur broschierte Exemplare. Ein gebundenes Exemplar liefern wir bar mit Remissionsrecht auf 2 Monate. Pas vorliegende Werk entbürdet Mehörden und Neamte nicht nur von den erheblichen Anschaffungskosten mancher amtlichen Sammlung, sondern stellt ihnen, was für die Praxis von großem Werte ist, die in den verschiedenen Sammlungen zerstreuten Vorschriften an einer Stelle zur Benutzung bereit. Die vorliegende Sammlung bildet endlich eine Ergänzung zu sämtlichen kommentierten Ausgaben von Werwaltungsgesetzen, denn die in den Kommentaren nur kurz dem Inhalte nach bezeichnten behördlichen Erlasse können hier dem Wortlaute nach nachgelesen werden. Die Fortsetzung dieses Werkes für 1903 und die folgenden Jahre erscheint in zwanglosen Heften je nach der Fülle vorliegenden Materials. Für ihre Bearbeitung gelten die für die Bearbeitung des Hauptwerkes zur Anwendung gebrachten Grundsätze. Berlin VV. 57. Vruer H Co., Verlagsbuchhandlung.