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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1903
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- Ausgabe
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- 1903-11-11
- Erscheinungsdatum
- 11.11.1903
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- Deutsch
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262, 11. November 1903. Fertige Bücher. 9177 BerrVtesLierrs -SV Sehrrbertseheir Ltirtev^iehtsSr^refe. Der „Hannoversche Courier" brachte im Handelsteil der Nummer vom 6. November 1903 folgende Besprechung: Kaufmännisches llnterrichtsrvesen. Als Gustav Frey tag seinen Roman „Soll und Haben" schrieb, war das kauf männische Unterrichtswesen in theoretischer Beziehung noch nicht so ausgebildet wie heute. Der Urquell alles kaufmännischen Wissens war für jeden in ein Geschäft eintretcnden Handlungs beflissenen einzig und allein der Chef des Hauses, unter dessen persönlicher Leitung er in alle Fächer seines Berufes eingeweiht wurde. Die weitere Lehrmeisterin war dann die Praxis, die be kanntlich auch heute noch das Rückgrat eines jeden Geschäftes sein muß. Zwar gab es auch damals schon kaufmännische Lehr- und Unterrichtsbüchcr sowie Schulen, in denen sich der angehende Kaufmann theoretisch in einzelnen Fächern seines Berufes ver vollkommnen konnte, der Hauptanteil an der Ausbildung blieb aber doch dem Prinzipal und der geschäftlichen Praxis überlassen. Leider scheint heute, wo Handelshochschulen staatliche oder städtische Handelsschulen, kaufmännische Fort bildungsschulen, amtliche Handelskurse usw. den j'ungen Kaufleuten zur Verfügung stehen, in einzelnen Kreisen der praktischen Ausbildung nicht mehr das Gewicht bei gelegt zu werden, das ihr unstreitig zukommt. Freilich ist jenes patriarchalische Verhältnis zwischen Chef und Angestellten, wie es früher selbst in großen kaufmännischen Geschäften gepflegt wurde, heute geradezu zur Unmöglichkeit geworden, da die meisten Geschäfte einen derartigen Umfang angenommen haben, daß es dem Prinzipal auch bei dem besten Willen nicht mehr möglich ist, sich selbst um die Ausbildung jedes einzelnen seiner Untergebenen bekümmern zu können. Die Einführung in die verschiedenen Zweige des kaufmännischen Wissens bleibt vielmehr den Chefs der einzelnen Ressorts überlassen, wobei heute allerdings leider nur zu oft der Fehler begangen wird, daß die Ausbildung weniger gründlich als schnell erfolgt, um für das Geschäft so bald als möglich eine billige Arbeitslast heranzuziehen. In derartigen Lehrlings- Züchtereicn herangebildete junge Kaufleute können sich dann durch die Praxis immerhin eine gewisse kaufmännische Routine aneignen, aber das tiefe kaufmännische Wissen, bei dem Geist und Herz in gleicher Weise beteiligt sind, wird diesen Leuten stets fehlen. Auch auf den Handelshochschulen werden sie sich dasselbe nicht anzueignen vermögen, es liegt vielmehr die Gefahr nahe, daß der Besuch der Handelshochschule einen jungen Mann mit nur oberflächlicher kaufmännischer Vorbildung zur Selbstüberhebung verleitet, wodurch in kaufmännischer Beziehung ein gleiches Proletariat herangebildet wird, wie es ein solches in jedem wissenschaftlichen Berufe gibt. Wie kann nun ein junger Mann, der eine gründliche Schulbildung genossen hat, und in ein großes kaufmännisches Geschäft eintritt, um dort seine Lehrzeit durch zumachen, selbst mit dazu beitragen, daß diese Zeit zu einer für ihn ersprießlichen wird? Der Chef selbst hat keine Zeit, den neu Eingetretenen persönlich auszubilden; der Leiter des Ressorts, dem der junge Mann überwiesen wird, gibt ihm nur in großen Zügen und Umrissen die erforderlichen Anweisungen; die älteren Angestellten sehen in dem Ankömmling nicht den menschlich gleichberechtigten Kollegen, dem sie freundschaftlich an die Hand zu gehen haben, sondern nur den „Stift", der ihnen so bald als möglich jede unangenehme oder lästige Arbeit abzunehmen hat. Gesellschaftlich wird der junge Mann noch nicht für voll angesehen, sondern er bleibt, sobald abends die Pforten des Geschäfts sich hinter ihm geschlossen haben, sich selbst überlassen und kann tun, was er will. Hier müßte die erzieherische Tätigkeit des Chefs oder des unmittelbaren Vorgesetzten oder der älteren Kollegen einsetzen, und es würde ein gutes Stück der sozialen Frage ohne Mit wirkung des Staates mit der größten Leichtigkeit gelöst werden. Statt dessen glaubt man, sich einen Gotteslohn zu verdienen, wenn man den jungen Mann, der froh ist, die Schulzeit hinter sich zu haben, sofort wieder in die Fortbildungsschule kaserniert, während Börienblalt iür den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgano. die älteren Kollegen Wirtshausstudien machen. Der Kaufmanns- lchrling muß sich stetig weiter fortbildcn, aber diese Fortbildung darf von ihm nicht als Zwang empfunden werden. Nun gibt es ja, »um einem vielseitig empfundenen Bedürfnis abzuhelfen«, eine ganze Anzahl sogenannter kaufmännischer Unterrichtsbücher und Unterrichtsbriefe, welche für den Selbstunterricht des jungen Kauf manns bestimmt sind. Die meisten derselben sind jedoch in einem dozierenden Kathederton geschrieben, erläutern zwar theoretisch ganz richtig die einzelnen Gegenstände des kaufmännischen Wissens, vermögen aber nicht dem jungen Autodidakten die Praxis zu er setzen resp. zu ergänzen. Das letztere versucht nun Bruno Schubert, Görlitz, mit seinen im Verlage von Gebrüder Jänecke, Hannover, soeben erschienenen »Kaufmännischen Unterrichtsbriefen«. In diesen Briefen will der Verfasser jeden: vorwärtsstrebendcn jungen Kauf mann auf brieflichem Wege eine gründliche, alles um fassende praktische Ausbildung geben, so wie sie das praktische Leben verlangt, und wie sie für sein ganzes Fortkommen ausschlaggebend ist. Um dieses Ziel zu er reichen, hat Schubert eine besondere, sich genau an die Praxis anlehnende Lehrmethode geschaffen, bei der sich der Lernende speziell in ein Geschäft einzuarbeiten hat, und dieses von A bis Z keunen lernt, wobei aber auch gleichzeitig auf die Allgemeinheit Bedacht genommen wird. Der ganze Unterricht wird an einem größeren Fabrikgeschäft, und zwar an einem Zigarrengeschäft, dargestellt, in welchem der Lernende alles, was in die kaufmännische Tätigkeit eingreift, selbst zu bearbeiten hat. Cr erhält dabei gleichsam von dem auf allen Gebieten routinierten Kaufmann in durchaus gründ licher Weise die erforderlichen praktischen Unter weisungen, mit denen entsprechende theoretische Belehrungen Hand in Hand gehen, so daß auch die Theorie die ihr zu kommende Bedeutung erlangt, nur daß sie hier mit der Praxis eng verschmolzen wird. Die verschiedenen Fächer werdens nicht, wie es sonst gewöhnlich der Fall ist, jedes einzeln für sich durchgenommen, sondern treten alle in ihrem Zusammenwirken auf, wodurch ein lebenswahres, von jeder sogenannten Schul- und Bücherweisheit freies Bild geschaffen wird. Der praktische Unterricht erstreckt sich über doppelte Buch führung, Korrespondenz, Wechsellchre, Kredit- und Avskunfts- wesen, Verkehr mit der Reichsbank, kaufmännisches Rechnen, Kal kulation, Geld- und Effcktenverkehr, sonstige Kontorarbeiten, Lohn wesen, Steuereinschätzungen, Rechtskunde, Führung einer Betriebs krankenkasse und der damit verbundenen Arbeiten zur Jnvaliden- und Unfallversicherung, und ist in sieben Briefe eingeteilt, die einzeln in Abständen von vier Wochen geliefert werden. Die Briefe sind in einfacher und jedermann verständlicher Form verfaßt und so eingerichtet, daß sie bei täglich 1—Lstllndiger Arbeitszeit in vier Wochen bequem durchgearbeitet werden können. Der Preis des ganzen Kursus beträgt nur 14 „E (7 Briefe ä 2 es handelt sich also dabei 7 Monate lang um eine monatliche Ausgabe von nur 2 „E. Wenn wir unser Urteil über die vorstehend besprochenen Schubertschen Unterrichtsbriefe kurz noch einmal zusammenfassen sollen, so möchten wir sie das gewissenhafteTagebuch eines erfahrenen, praktischen Kaufmannes nennen, der von dem ersten Tage seines Eintritts in das Geschäft an alle ihm übertragenen Arbeiten verzeichnet und die Art der Ausführung derselben in interessanter, all gemein verständlicher Weise erläutert hat. Möchten diese Unterrichtsbriefe sich recht viele Freunde erwerben, unter denen, welche tüchtige Kaufleute werden wollen, und unter denen, welche das verantwortungsvolle Amt übernommen haben, tüchtige Kauf leute heranzubildcn, denn die Berufsbildung des Kaufmannes ist unserer Ansicht nach die ureigenste Sache des Kaufmannes, nicht die fürsorglicher Pädagogen und Juristen. 1217
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