Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-11-12
- Erscheinungsdatum
- 12.11.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19031112
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190311124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19031112
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-11
- Tag1903-11-12
- Monat1903-11
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
9212 Nichtamtlicher Teil. ^ 263, 12 November 1903. sein kann. Die Entwicklung der Rechtsprechung im Sinne einer kräftigen Anwendung des Schutzes auch gegenüber Ab bildungen zu technischen Zwecken — technisch im weitesten Sinne — ist beifällig zu begrüßen. Sie enthält keineswegs eine übermäßige Anspannung des Schutzgedankens, wie wohl behauptet worden ist, sondern vielmehr die folgerechte Anwendung des Grundgedankens, auf dem die moderne Urheberrechtsgesetzgebung überhaupt beruht. vr. Fuld. Kleine Mitteilungen Schweden und die Berner Literar-Union. — Sogar der schwedische Zeitungsherausgebcr-Verein hat sich jetzt für Schwedens Anschluß an die Berner Literar-Union ausgesprochen, wie aus Stockholm der »OötsborAs Uaväsls-MänivA« gemeldet wird, gleichzeitig aber auf die mit dem Beitritt verbundenen Kosten und Unbequemlichkeiten für die Redaktionen hingewiesen. — übrigens wird im ersten Novemberheft des »Literarischen Scho ber Hauptinhalt der vom Schwedischen Autorenklub an den König gerichteten Eingabe (in einem Valsyr Unterzeichneten »Schwedischen Brief») wiedergegeben. Er sei auch hier mitgeteilt: Das von Norwegen und neuerdings auch von Dänemark gegebene Beispiel biete den handgreiflichen Beweis für die Un entbehrlichkeit des in der Berner Akte gewährleisteten Ur heberrechts, und der von der schwedischen Regierung unter nommene Versuch, den förmlichen Beitritt zur Konvention durch Errichtung literarischer Spezialverträge mit einzelnen Nachbarstaaten zu umgehen, sei praktisch ohne allen Wert. Zum Schluß beschäftigt sich die Eingabe mit den Einwendungen, mit denen von interessierter Seite immer von neuem auf die an geblichen Wohltaten des »freien- Literaturverkehrs hingewiesen wird. Der vornehmste Einwand, daß die schwedische Literatur eine so geringfügige Ausbreitung im Auslande habe, daß ein Rechtsschutz nur mit ganz geringen ökonomischen Vorteilen ver knüpft sein würde, sei angesichts des Ansehens, dessen sich die mo derne schwedische Belletristik im Auslande erfreue, ebenso absurd wie oberflächlich. Allein der literarische Verkehr mit Deutsch land sei so groß, daß die Anerkennung der in der Berner Kon vention gegebenen Schutzgarantie für die beteiligten Autoren einen großen materiellen Gewinn bedeuten würde. Die Cin- abe nennt besonders die Dichtungen von Per Hallström, Selma agerlöf, Werner von Heidenstam und Gustav af Geijerstam, dessen vorletzter Roman »Das Buch vom Brüderchen« nach stati stischer Feststellung deutscher Organe (zitiert wird das Ergebnis der vom »Literarischen Echo« veranstalteten vorjährigen Leih- bibliotheken-Umfrage) zu den am meisten gelesenen Arbeiten der gesamten ins Deutsche übertragenen Auslandsliteratur gehöre. Bekannt sei die Popularität, die Strindberg und Hedenstjerna, jener als Dramatiker, dieser als Novellist, im deutschen Publikum enössen. Das gleiche gelte von der wissenschaftlichen Literatur, ie besonders in Nordenskjöld und Sven Hedin zwei Namen auf zuweisen habe, die den breiten Schichten der gebildeten Deutschen mindestens ebenso geläufig seien wie denen der Schweden. — Der Autoren-Klub saßt die Quintessenz seiner Ausführungen in dem Hinweis zusammen, daß Schwedens literarische Wortführer bei fortdauernder Vorenthaltung ihres guten Rechts künftighin ihre Werke im Auslände, vor allem in Kopenhagen, erscheinen zu lassen gedächten, um sich wenigstens auf indirektem Wege die Wohl taten der Berner Konvention zu sichern, — eine Maßnahme, die der schwedischen Nationalehre indessen kaum zum Vorteil gereichen dürfte. 8. Vom nordischen und russischen Buchhandel. — Nach dem zuletzt ausgeaebenen Verzeichnis der dänischen »LoAllanäler- koronivAsu- befinden sich an Mitgliedern und rabattberechtigten Kommissionären in Kopenhagen 100 Firmen (wovon 11 reine Verleger) und 185 in der Provinz. Dazu kommen von aus ländischen Firmen, die durch Kommissionäre in Kopenhagen ver treten sind: 3 in Island, 42 in Norwegen, 18 in Schweden, 3 in Finland, 12 in Deutschland und 1 in Amerika. Die Vcrlagswirksamkeit in Dänemark wird am besten da durch bezeichnet, daß die Firma -Ost noräisüs Lorlg-A« im Jahre 1902 nahezu 200 Erscheinungen (neuer Werke, neuer Auflagen, Fortsetzungshcfte, Karten usw.) herausgab, während die Firma »Oftläenäalslrs Lo^üaväsl« nahezu 250 Druckschriften veröffentlichte, so daß die Produktion dieser beiden Firmen allein über ein Drittel der Gesamtproduktion Dänemarks ausmachte. Werden die kleinen Gelegenheitsschriften, die in großer Anzahl Aufnahme in die dänischen Bücherverzeichnisse finden, ausgcschieden, so entfällt auf vorgenannte zwei Firmen etwa die Hälfte der eigentlichen Buch erzeugnisse Dänemarks. Der Verleger G. W. Edlund in Helsingsors beschwerte sich im Laufe dieses Jahres bei dem finnischen Senat über die Schwierig keiten, die der Ausgabe der gedruckt vorliegenden 10. Auflage des Werkes von Z. Topelius, »Lolrsn ow värt Oauck» (»Das Buch über unser Land») von seiten der Oberpreß-Direktion entgegen gesetzt würden. Der Senat hat die Beschwerde mit dem Bedauern abgewiesen, daß die Klage bei dem Chef der Zivilexpedition ein zureichen sei. Anläßlich des mit 1. Juli dieses Jahres erfolgten Anschlusses Dänemarks an die Berner Literar-Union wuroen in Kopen hagen zwei Literatur-Bureaus errichtet, und zwar »Lursau kor Oitteratur o^ Luvst» (S. Prahl) und »Zursau kor Oittsratur oZ illusilr« (Wilh. Holm), als Vermittler zwischen Verleger und Ver fasser im In- und Auslande, sowie für den Kauf und Verkauf von Übersetzungen, Theaterstücken, Clichss usw. — Nach der von Cherenin veröffentlichten Statistik beträgt die Anzahl der Händler von Büchern und populären Schriften in allen Provinzen Rußlands nicht 2000, von denen 327 auf die beiden Hauptstädte entfallen, während sich der Rest aus 460 Städte und Orte verteilt. Zwei Drittelte dieser Buch händler haben keine feste Niederlassung und keinen offnen Laden. In den sechs zentralen Gouvernements Wladimir, Kostroma, Jaroslav, Tver, Kaluga und Nisjni-Novgorod, die bedeutende Industrie-Zentren sind, gibt es 120 Buch- und Druckschriftenhänd ler, im Durchschnitt eine Buchhandlung aus 72000 Köpfe. Der Stillstand im russischen Buchhandel, besonders in dem der Provinz, ist andauernd. In sämtlichen Provinzen befinden sich kaum 30 Geschäfte, die die Bezeichnung »Buchhandlung« verdienen; zum großen Teil sind es nur Antiquariate, und diese gewöhnlich nur Nebengeschäfte von Krämereien, deren einzige Geschäftszeit in die zwei ersten Monate des Jahres fällt, wo mit Schulanfang latei nische und griechische Klassiker verkauft werden, während sich in den andern Monaten der Verkauf auf Kalender, populäre Klein schriften, billige Theaterstücke beschränkt. Der Papierhandel ist dabei der wichtigste Bestandteil. Wirkliche bedeutende Buchhand lungen, deren Verbindungen sich über das ganze Reich erstrecken, gebe es überhaupt nur 5 bis 6 in Rußland. Cherenin bemerkt noch, daß für den Russen das Buch ein großer Luxus ist, und daß er im Verhältnis höchstens 8 Kopeken dafür ausgibt, während seine Ausgaben für Kleider und Kram waren das Hundertfache — 8 Rubel — ausmachen und er für Spirituosen im Verhältnis sogar 10 Rubel opfert. Eine Ursache dieses bedauernswerten Umstandes ist auch der hohe Preis der guten Literatur, die dadurch der großen Masse unzugänglich bleibt und wodurch das Volk veranlaßt wird, seine Aufmerksamkeit den aus geheimen Druckereien hervorgehenden Schriften zuzuwenden. Gegenseitigkeit der Schutzlosigkeit von holländi schen und deutschen Schriftstellern. — Das »Algemeen Handelsblad« tritt wiederholt für den Anschluß der Niederlande an die Berner Literar-Union ein. Es schreibt: »Vor einigen Monaten erschien in Deutschland zum Preise von 2 eine autorisierte Übersetzung von »Ghetto«, Drama von Hermann Heyermans jr. Nunmehr bringt ein andrer deutscher Verleger eine nicht autorisierte Übersetzung zum Preise von 20 -H. Dadurch ist die autorisierte Übersetzung natürlich unverkäuflich ge worden. Der benachteiligte niederländische Autor ist völlig macht los. Aug' um Auge, Zahn um Zahn!» — (Nach: »Deutsche Wochenzeitung in den Niederlanden.«) —vlrs. Von der japanischen Zeitungspresse. — Über dieses, auch für die Angehörigen des Buchhandels interessante Thema bringt die Pariser »Illustration» einen längern Artikel, dem wir nachstehende Ausführungen entnehmen: Wenn der Reisende in Japan den Fuß ans Land setzt, auf den Bahnhöfen und überall da, wo das Leben lebhafter pulsiert, wird er den Ruf »Lüiwban va ilraZa?« vernehmen, mit dem halb wüchsige Burschen die Zeitungen, die sie in großen Paketen in den Armen tragen, an den Mann zu bringen suchen. Diese Rufe verfolgen ihn bis in das Abteil seines Zuges, wo er, einerlei ob er die erste oder zweite Klasse benutzt, wenig Mitreisende finden wird, die nicht durch die Lektüre ihres Lieblingsblatts die Ein tönigkeit der Fahrt zu verkürzen suchten. In den Teehäusern und Herbergen, in der Stadt wie auf dem Land, wird man niemals eine Anzahl der beliebtesten Blätter vergebens suchen. Kurzum, jedermann in Japan liest seine Zeitung mit Interesse. Und diese Presse, die einen solchen weitgehenden Einfluß auf das öffentliche Leben in Japan gewonnen hat, blickt nicht etwa auf eine Geschichte von Jahrhunderten zurück, sondern hat sich diese hervorragende Stellung später als ihre europäischen Vor bilder, die sie allenthalben zu kopieren sucht, innerhalb weniger Jahrzehnte errungen. Die erste Zeitung in japanischer Sprache, die den Titel Laiji Lvancliin trug, erschien im Jahre 1854, unmittelbar nach der Landung des nordamerikanischen Obersten Perrq, mit der die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder