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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-11-19
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1903
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- Deutsch
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9456 Nichtamtlicher Teil. ^ 268, 19 November 1903, zweites nicht minder mächtiges Gewölbe, das des Eingangs saales, gedeckt und geborgen. Nur für den Arbeitssaal, der nicht durch ein solches zweites Gewölbe geschützt war, lag eine ferne Gefahr vor, jedoch mehr durch das Wasser als durch das Feuer. Daher übertrug ich bald die wenigen hier für die Be sucher des Arbeitssaals hinterlegten Handschriften nach dem an stoßenden, gegen Wasser und Feuer gleich sichern Eingangssaal. »Zur richtigen Beurteilung der ganzen Brandgefahr muß wohl beachtet werden, daß an Isolierung und Sicherung ihrer Lxhätze die Vatikana weitaus alle übrigen römischen und überhaupt die meisten andern mir bekannten Bibliotheken übertrifft. Diesen hohen Vorzug verdankt sie zunächst ihren steinernen Fußböden und der Mächtigkeit ihrer Gewölbe, sodann dem Umstand, daß ihre kleineq, niedrigen Handschriftenschränke durch große Strecken sich weit hinziehen und überdies die wenigen Reihen dieser Schränke durch weite Zwischenräume voneinander getrennt sind. Cs kann also niemals viel auf einmal brennen, niemals an einem Punkte ein größeres Feuer entstehen, da der im Verhältnisse zu den so ausgedehnten Räumen so geringe Brandstoff weithin verteilt ist. Trotzdem wird ohne Zweifel der in seinem Ursprung so rätselhafte Brand das eine Gute bewirken, daß die bestehenden Vorsichtsmaßregeln verdoppelt werden, um noch wirksamer jede fernere Gefahr auszuschließen und diese gegebenenfalls mit Sicherheit auf einen möglichst engen Raum zu beschränken. In dieser Richtung hat der Verwaltungsrat der Vatikana bereits ain 3. November in einer Sitzung die geeigneten Vorschläge formuliert. »Noch bleiben einige Rätsel zu lösen, die mir die Berichte einiger Journalisten aufgegeben haben. Wie steht es mit dem kostbaren Ooäsx LlarosIIianus, den die Vatikanische Bibliothek eingebüßt haben soll? Erst nach längeren Nachforschungen konnte ich die Tiefe dieses Geheimnisses ergründen. Herr Marre hatte mit Schmerzen einem wißbegierigen Journalisten den Verlust seines 6oäsx NarosIIiauus geklagt. Vor mehreren Jahren war eine phototypische Ausgabe des berühmten Ooäex NaroüalianuZ der Vatikana veranstaltet worden. Es ist dies eine den grie chischen Text der Propheten enthaltende Handschrift des sechsten Jahrhunderts. Als Bücherfreund im vollsten Sinne des Wortes hatte Herr Marre sich von dem Verleger die gedruckte Vorrede dieser Ausgabe nebst einigen wenigen phototypischen Tafeln er beten. Dies war sein 6oäsx NaresIIianus. Er war in dem ausgebrannten Dachraum zu Grunde gegangen, während der wirkliche 6ockex NareluUianus sich wohlbehalten in der Vatikana befindet. -Und was enthielt der kostbare Papyrus, dessen Verlust ich gleichfalls beklagen soll? Vor längerer Zeit wurde in Ercolano eine alte römische Bibliothek ausgegraben, die selbstverständlich aus Papyrusrollen bestand. Diese waren beim Ausbruch des Vesuvs im Jahre 79 unter Kaiser Titus fast alle völlig verkohlt. Unter andern Künstlern erhielt nun auch Herr Marre von der italienischen Regierung eine dieser Kohlen zum Geschenk mit der Bitte, Versuche anzustellen, ob die verkohlten Blätter noch auf zurollen seien. Leider führten, wie die meisten andern, so auch Marres Versuche zu keinem Ergebnis. So kam es, daß diese allerdings merkwürdige Kohle unter der übrigen Habe Marres in dem Dachraum ihren Platz erhalten hatte und nun zer trümmert ist. »Ein völlig unlösbares Rätsel gibt mir die Times auf. Nach ihr soll die in der Vatikana niedergelegte Privatbibliothek Leos XIII. durch Wasser sehr gelitten haben, und doch war diese in dem großen Saale Sixtus V. durch drei mächtige Gewölbe gegen jegliche Feuers- und Wassersgefahr gesichert. »Die wirklich romantische und politisch interessante Zusammen setzung der arbeitenden und ratenden Löschmannschaft hat Ihr Berichterstatter bereits trefflich geschildert. Ähnlich war auch die Wache gestaltet, welche ich, nachdem nach Mitternacht der größte Teil der arbeitenden und ratenden Löschmannschaft sich zurück gezogen hatte, im Eingangssaal zur Bibliothek bis Tages anbruch hielt. Da saß neben Msgr. Wenzel, dem Hüter des an die Bibliothek anstoßenden Geheimarchivs, der treffliche Leutnant der städtischen Feuerwehr in seiner dem italienischen Militär sehr ähnlichen Uniform, und an seiner Seite der Ingenieur des päpst lichen Palastes. »Bald riefen mich die ersten Aveglockcn der ewigen Stadt in meine kleine Hauskapelle zur heiligen Messe, und da konnte ich dcni lieben Gott für die so glücklich überstandene Gefahr das schuldige Dankesopfer darbringen.« Aufhebung eines Zengniszwangsverfahrens. - Die »Pankower Zeitung« hatte eine Mitteilung gebracht, wonach die Gemeinde Pankow bei Berlin aus Versehen um 15500 Kreis steuern zuviel an den Kreis Niederbarnim abgeliefert hätte. In folge dieser Indiskretion wurde ein Disziplinarverfahren gegen -Unbekannt« eingeleitet, um den Einsender der Nachricht zu er mitteln; gegen den Redakteur Salis der Pankower Zeitung aber wurde, da er seinen Gewährsmann nicht nannte, der Zeugnis- zwang nngewendet. Das Gericht I. Instanz verurteilte Salis zu 300 Geldstrafe und drohte ihm für weitere Verweigerung des Zeugnisses Haftstrafe an. In eiuer ihrer jüngsten Nummern gibt die Pankower Zeitung nun folgenden Beschluß des Landge richts II, Strafkammer IV, bekannt: »Beschluß. In der Disziplinarsache gegen Unbekannt wird auf Beschwerde des Herausgebers der »Pankower Zeitung», Friedrich Salis, vom 23. v. M. der Beschluß des Königlichen Amgerichts II Berlin, Abteilung 18, vom 20. v. M. aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt. »Gründe: In dem angefochtenen Beschlüsse ist zur Be gründung desselben lediglich angeführt, daß der Beschwerde führer »ohne gesetzlichen Grund« sein Zeugnis verweigert habe. Es geht also aus jenem Beschlüsse nicht hervor, daß der amtierende Richter vor der Vernehmung des Beschwerdeführers sich darüber informiert hat, ob derselbe zu demjenigen der Person nach unbekannten Beamten, der das Dienstgeheimnis verletzt hat, oder gegen den sich das Disziplinarverfahren richtet, in einem ^Verhältnis steht, das ihn nach H 51 der Strafprozeßordnung be rechtigt, das Zeugnis zu verweigern. Ebensowenig enthält das Protokoll über die Vernehmung des Beschwerdeführers einen Ver merk des Inhalts, daß der amtierende Richter den Beschwerde führer danach befragt habe, ob er zu den im Z 51 der Straf prozeßordnung bezeichneten Personen gehöre. Eine solche Frage wäre erforderlich gewesen, da nach K 51 der Strafprozeßordnung die daselbst bezeichneten Personen von jeder Vernehmung über ihr Recht zur Verweigerung des Zeugnisses zu belehren sind. Da nun weder der angefochtene Beschluß noch die Vernehmung des Be schwerdeführers ergibt, daß der amtierende Richter der Pflicht zur Information darüber, ob der Beschwerdeführer zu den Personen im Z 51 der Strafprozeßordnung gehöre, genügt hat, so ist das Beschwerdegericht außer stände gewesen, die Frage, ob der Be schwerdeführer zur Zeugnisverweigerung berechtigt gewesen ist oder nicht, zu beantworten. Infolgedessen hat cs den angefochtenen Beschluß aufgehoben. Die Kostenentscheidung beruht auf 8 505 der Strafprozeßordnung. Berlin, den 6. November 1903.« Die Herstellung des Buchs. jVorträge, veranstaltet von der Korporation der Berliner Buchhändler. (Vergl. Nr. 245, 252, 256, 264 d. Bl.) V. — (Das Papier und seine Bereitung. II. Von Direktor L. Kayser.) Am 13. November bot Herr Direktor L. Kayser Fortsetzung und Schluß seiner Mit teilungen über Papier-Fabrikation. Nachdem der Redner in Ergänzung seines ersten Vortrags erwähnt hatte, daß die Holländer, die das Zermalmungsgeschäst der Hadern besorgen, mit hölzernen Deckeln geschloffen seien, erwähnte er noch, der Stoff werde, da der Boden des Holländers vom Grundwerk an eine schiefe Ebene bilde, durch seine natürliche Schwere nach unten gedrückt, wodurch die kreisende Bewegung desselben begünstigt werde. Aus den Holländern gelangt der Stoff in zwei gemauerte Bassins, die mit Rührvorrichtungen versehen sind, aus diesen durch Röhren mit Abschlußventilen, die genau reguliert werden, in eine Vorbütte. Von hier aus wandert die Papiermasse durch einen Schöpfrad-Regulator, genau im Quantum kontrolliert, in den sogenannten Sandfang, wo sich Sand, Eisenteile und andre Unreinigkeiten absetzen. Am Ende desselben befindet sich ein zweites Schöpfrad, durch das der Stoff in eine Kupferrinne be fördert wird, von der aus er in den Knotenfänger gelangt. Nun erst tritt unter Wasserzufluß die dünnflüssige Masse in breitem, flachem Strom in genau abgemessenen Mengen in die eigentliche Papiermaschine ein. Diese enorm lange Maschine besteht aus zwei Hälften, einer Naßparlie und einer Trockenpartic. Ein endloses, von rotierenden Walzen getragenes Drahtsieb, bezw. ein Messing-Metalltuch von etwa 60 Maschen auf den Quadratzentimeter und 16 Meter Länge, das auf etwa 8 Meter Länge, vor- und rückwärts über Walzen läuft, nimmt den Stoff auf. An den Kanten verhindern Schutz vorrichtungen das seitliche Hinabrinnen des Stoffs. Unter der laufenden Form aber sind Saugwannen angebracht zur Aufnahme des Wassers. Alle zur Form gehörigen Teile ruhen auf einem Rahmen, der durch den einen Exzenter bewegt wird und damit bewirkt, daß das entstehende Papier fortwährend seitlich geschüttelt ivird, wodurch eine vollkommene Verfilzung der Fasern erzielt wird. Eine mit Filz bezogene Walze nimmt die Papierbahn auf und führt sie dem endlosen Naßfilz zu. Auf und mit diesem ge langt sie in die erste Naßpresse, von dort auf ein zweites Filztuch und mit diesem in die zweite Naßpresse. Redner flocht hier ein, daß die Papierfabrikation natürlicher weise nicht von jeher in dieser vollkommnen Weise betrieben worden sei. Nur sehr langsam habe sie sich entwickelt. Vom Handbetrieb zum Maschinenpapier führte uns zuerst ein Franzose,
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