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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-11-19
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1903
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- Deutsch
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9484 Nichtamtlicher Teil. 268, 19. November 1908. zensionen, wie sie von Verlegern zu Reklamezwecken zusammen gestellt werden, sondern durchweg Urteile von anerkannten Schriftstellern und Kritikern. Schlagen wir z. B. Victor Hugo auf, so finden wir Urteile über ihn von 1821 bis 1901 und zwar sind darin fast alle klangvollen Namen französischer Literatur vertreten: Chateaubriand, Balzac, Sainte-Beuve, Janin, Theophile Gautier, Baudelaire, Daudet, Zola nsw. usw. Nicht weniger als 133 Urteile über Victor Hugo! Man könnte eigentlich ein Büchlein daraus machen: -Victor Hugo im Urteil seiner Zeitgenossen«. Auch andre Dichter, wie Müsset, Lecomte de Lisle, Catulle Mendez selbst u. a., sind eingehend berücksichtigt. Auch die aus ländischen Dichter, die in französischer Sprache schreiben, sind vertreten, so von den Belgiern Maeterlinck, Rodenbach, Verharren; dagegen fehlt Eekhoud, der doch gerade als Dichter in der Literatur debütierte. Bei Richard Ledent fehlen die drei Dramen -Vers 1a vis«. Auch sonst wird man vielleicht noch den einen oder andern Namen und Titel vermissen. Im ganzen aber ist dieses französische Dichterlexikon jedenfalls das vollständigste und genaueste, das wir haben. Deshalb wird es gerade den Buchhändlern und Bibliothekaren zum Nachschlagen sehr nützlich sein. Biographische Angaben enthält das Lexikon nicht. Nur bei den verstorbenen Dichtern sind Geburts- und Todesjahr angegeben. Weshalb bei den noch lebenden Dichtern das Geburtsjahr nicht mitgeteilt ist, ist mir nicht verständlich. Dieses bibliographisch-kritische Lexikon stellt jedenfalls eine gewaltige Summe von Arbeit dar. Nicht bloß war die Zusammenstellung der Titel eine mühevolle Arbeit, son dern es war auch eine außerordentliche Belesenheit er forderlich, um charakteristische Kritiken, die vielfach in längst vergessenen Zeitschriften und Zeitungen vergraben sind, auszusuchen. Leichter war es schon, Citate aus den in Bandform gesammelten Kritiken — eine Spezialität, die in Frankreich vielleicht noch mehr ge pflegt wird als in Deutschland — zu entnehmen. Da aber dem Umfang des Buchs immerhin gewisse Grenzen gezogen waren, so mußten die gesammelten Urteile natürlich sorg fältig gesichtet werden, einerseits um Wiederholungen zu vermeiden, anderseits um möglichst verschiedenartige Auf fassungen zu Worte kommen zu lassen. Den Schluß des Werks bildet ein Verzeichnis der Dichter nach den Jahren geordnet, in denen ihr erstes Werk er schienen ist Man wird der französischen Regierung dankbar seia, daß sie für die Bearbeitung und Drucklegung eines solchen Werks die nötigen Mittel bewilligt hat. Der Auftrag war von Georges Lepgues, dem Minister des öffentlichen Unterrichts und der Kunst, ausgegangen, der selbst zwei Bände Gedichte: -Us ookkrst Krise« und »Ua Izws ck'airain« herausgegeben hat. In Deutschland sind die Minister, die zwei Bände Gedichte ausweisen können, jedenfalls selten. Kleine Mitteilungen. Weltausstellung in St. Louis 1904. — Zwischen dem Reichskommissar für die Weltausstellung in St. Louis 1904 und den Speditionsfirmen Julius Rudert in Hamburg, Joh. Heckemann in Bremen und Hamburg, I. H. Bachmann in Bremen. Hugo Daniels, G. m. b. H., i» Düsseldorf sind über die Beförderung der für die Weltausstellung bestimmten deutschen Güter von den Häfen Hamburg, Bremen, Rotterdam, Amsterdam und Antwerpen nach St. Louis, Ausstellungs gelände, Verträge geschlossen worden, deren wesentlicher Inhalt in nachstehendem veröffentlicht wird: I. Allgemeine Bestimmungen. 1. Die Beförderung auf dem Seewege erfolgt nach den zwischen dem Reichskommissar einerseits und der Hamburg-Amerika- Linie, der Sloman-llnion-Linie, dem Norddeutschen Lloyd, der Holland-Amerika-Linie und der Red Star Line anderseits für Ausstellungsgüter deutschen Ursprungs vereinbarten und schon früher veröffentlichten ermäßigten Frachtsätzen. 2. Für die Beförderung auf den amerikanischen Bahnen kommen die regulären Frachtsätze mit der Maßgabe zur An wendung, daß die Rückbeförderung der Güter, sofern sie auf denselben Linien stattsindet, frachtfrei erfolgt. 3. Für die Erledigung der zollamtlichen Abfertigung in den amerikanischen Häfen wird eine Gebühr von 1,40 Doll, für die auf einein Zertifikat aufgeführte Sendung erhoben. 4. Für die Besorgung der Konnossemente und statistischen Deklarationen, sowie für Porti ist eine Gebühr von 1 ^ zu entrichten. Ferner koinmen für jede Konnossementsendung je 1 ^ Reichsstempel zur Verwendung. 5. Kosten und Spesen sind im Abgangshafen voraus zu bezahlen. 6. Die genannten Firmen haben für Jnnehaltung der über nommenen Verpflichtungen Sicherheit bis zum 1. Mai 1906 geleistet. II. Besondere Bestimmungen a. aus dem Vertrage mit der Firma Julius Rudert, Hamburg. Die Transportkosten von den Staatsbahnhöfen B. und H. in Hamburg bis zum Ladekai der Hamburg-Amerika-Linie betragen, sofern der Transport per Hafenbahn erfolgt: 24 ^ für 100 IrA für Stückgutsendungen, einschließlich des Einladens am Bahnhof,' 15 H pro 100 LZ für vollständige Wagenladungen, die schlank transitieren. Die Dampfer der Sloman-llnion-Linie haben in Hamburg keinen Ladekai, und müssen demnach die zur Verladung mit diesen Dampfern bestimmten Sendungen mittels Schuten von den Bahn höfen an die Uniondampfer gebracht werden: die Transportkosten betragen hierfür: 25 für 100 leg- für Stückgutsendungen, 20 „ ,, 100 ,, ,, vollständige Wagenladungen, einschließlich Ausladens an den Bahnhöfen. Die Krangebühren in Hamburg sind für Kolli bis 5000 ÜA Schwere bezw. 5 cbw Raumgehalt in den seitens des Reichskom- miffars mit der Hamburg-Amerika-Linie/Sloman-Union-Linie ver einbarten Frachtsätzen eingeschlossen. Für Kolli über 5000 üZ Schwere oder mehr als 5 ebw Raumgehalt bleibt eine besondere Vereinbarung sowohl für die Fracht, als auch für die entstehenden Kosten, wie Kaigebührcn und Krangelder, Vorbehalten. Für die auf dem Wasserwege in Hamburg eintreffenden Sen dungen kommen die Lieferungsbedingungen der jeweiligen Fluß- schiffahrtsgesellschast zur Anwendung. Die Speditionsgebühr der Firma Julius Rudert beträgt 20 ^ für 100 ÜA, mindestens 1 — b) Aus dem Vertrage mit der Firma I. H. Vachmann, Breme n. An Speditionsgebühr ist zu zahlen: 1. ab Waggon Bremen Weserbahnhöf bis frei an Bord der Lloydschlepper: für Postdampfersendungen 25 für 100 kA, ,, Schnelldampfersendungen 15 ^ für 100 ÜA, mindestens jedoch 1 ^ für jede Sendung. 2. ab Waggon Bremerhaven Freihafen bis an Bord der Lloyddampfer, einerlei ob mit Postdampfer oder Schnelldampfer, 25 ä für 100 ÜA, mindestens jedoch 1 für jede Sendung. Bei Kolli Uber 1500 tritt in Bremen und bei Kolli über 2000 k» in Bremerhaven eine durch Extratransportkosten, Krankosten re. ent stehende Spesenerhöhung ein, und hat die Firma I. H. Bachmann solche billigst zu berechnen. Behufs Ansammlung von Gütern stellt die Firma, soweit er forderlich, ihre eigenen großen massiven Lagerhäuser unentgeltlich zur Verfügung der Aussteller. Die Kosten für Ein- und Aus lagern und für Feuerversicherung der auf Lager befindlichen Güter kommen besonders zur Berechnung. Die einzelnen Verschiffungsgelegenheiten werden durch die Firma I. H. Bachmann den Ausstellern unter genauer Bekannt gabe der etwa sonst noch erforderlich werdenden Versandvorschriften mitgeteilt werden. o. aus dem Vertrage mit der Firma Joh. Heckemann, Bremen. An Speditionsgebühr ist für Beförderung ab Bahnhof Bremen, Bremerhaven oder Hamburg bis an Bord der Dampfer 1 bis 2 für das odw oder 20 bis 40 für 100 lrx, je nach Art der Güter, zu zahlen. Frachten und Spesen für Kolli über 3000 Irx Gewicht oder 5 obw Größe bleiben besonderer Vereinbarung Vorbehalten. Für den Rücktransport gelten die gleichen Speditionssätze.
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