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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 269, 20. November 1903. Nichtamtlicher Teil. 9499 wegen Unzüchtigkeit gerichtlich bestraft wäre, so dürften dessen Ankündigungen gewiß nicht mehr durch die Bestell anstalt verbreitet werden. Vielleicht könnten Eingaben an den Verein der Buchhändler zu Leipzig, oder an den Kom missionär-Verein etwas Wandel schaffen. Ein Mittel wisse Redner zwar: Vor Jahren hätten drei hamburgische Sorti mentsfirmen ihrem Leipziger Kommissionär erklärt, wenn er nicht die Kommission für eine gewisse Firma niederlege, würden sie sich sofort einen andern Kommissionär nehmen. Das hätte gründlich geholfen. Ob sich aber aus diesem Anlaß genügend Buchhändler fänden, die es sich verbäten, mit Firmen so anrüchiger Erzeugnisse in einer Kommittenten liste zu stehen, müsse dahingestellt bleiben. Wir als deutsche Buchhändler dürften unsre Verantwortlichkeit auf diesem Ge biete nicht so leicht nehmen. Die Geschichte beweise, daß mit der Erschlaffung der sittlichen Kraft auch die physische Kraft aller Völker dahin schwände. Die völlige Niederlage der Franzosen 1870/71 sei im tiefsten Grunde auf den Mangel an sittlicher Kraft und Tüchtigkeit zurückzuführen. Vor solchem Schicksal unser deutsches Vaterland zu bewahren, sei heilige Pflicht des Buchhandels. (Anhaltendes Bravo.) Der Vorsitzende bittet Herrn Pape um die Abfassung eines entsprechenden Artikels zum Abdruck im Börsenblatt. Ferner meint er, der Sortimenter hätte das Recht und die Pflicht, sich und das Publikum gegen derartige Literatur dadurch zu schützen, daß er Verleger derselben kalt stelle. Herr Frentzel kann den Worten des Herrn Pape eigentlich nichts mehr hinzufügen. Seit langer Zeit hätte er die ankommenden Zettelpakete genau auf die Schmutzliteratur angesehen und sich einige Sammlungen von Bildern und Anzeigen angelegt. Durch Anlegung einer solchen Samm lung überkäme einen ein wahrer Ekel vor unsrer heutigen Schmutzliteratur. Meistens sei der Inhalt der Bücher nicht ganz so schlimm, wie die Anzeigen der Verleger und die Umschlagzeichnungen vermuten ließen; aber diese bewiesen ja gerade, daß die Verleger nur auf den Sinnenkitzel ihre Spekulation machten. Herr Weftp Halen hat vor einiger Zeit einen der be kannten Budapester Kataloge direkt per Post zugesandt er halten und ist dann damit zum Oberbürgermeister gegangen, um den zur Anstrengung einer Beleidigungsklage zu bitten. Der Oberbürgermeister wäre sehr gern auf seine Bitte ein gegangen, habe sich an das deutsche Generalkonsulat in Pest gewandt und habe ihm hinterher die Meldung zugehen lassen, daß der Budapester Verkäufer in 100 ü. Strafe ge nommen worden sei. Herr Halle meint, daß der Börsenverein laut seinen Satzungen die Pflicht hätte, gegen diesen Krebsschaden ein zuschreiten, und bittet um Überweisung des Antrags an diesen. Herr Maasch ist nicht der Meinung, daß die Bestell anstalt Vermittlerin solcher Ankündigungen sei; sondern seines Erinnerns gingen derartige Sachen immer nur verschlossen von einem Kommissionär zum andern, und diesen die Rechte eines Zensoren zuzubilligen, halte er doch nicht für richtig. Herr Toeche sen. will diese Angelegenheit dem Ver- bands-Vorstande zur Erledigung überwiesen wissen, wogegen der Vorsitzende aber dringend warnt mit der Begründung, daß dieser schon ohnehin genügend Arbeit zu bewältigen hätte; hier möge nur jeder an seinem Teile zur Besserung der bestehenden Schäden Mitarbeiten, und anderseits bitte er nochmals Herrn Pape um Abfassung eines Artikels für das Börsenblatt. Herr Halle tritt nochmals für die Überweisung der Frage an den Börsenverein ein. Herr Pape bemerkt noch, daß er absichtlich gar keinen Antrag gestellt habe. Nur Anregung habe er geben wollen. Der Bitte des Herrn Vorsitzenden wolle er gern entsprechen, ob dann sein Artikel aber auch zum Abdruck gelangen könne, tehe sehr dahin.*) Die Versammlung schließt sich dem Wunsche des Vor- itzenden an. Punkt 8. Bestimmung des Orts der nächsten Kreisvereins-Versammlung. Der Vorsitzende bringt dafür Hamburg in Vorschlag, die Versammlung erklärt sich damit einverstanden. Herr Pape dankt den ausscheidenden Vorstands-Mit gliedern im Namen des Verbands für treu geleistete Dienste. Schluß der Versammlung 4 Uhr. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Reichtagsmandat und Preß- verjährung. (Nachdruck verboten.) — Durch einen Artikel im Volksblatt für Halle vom 24. Juni 1902 fühlte sich der Ober- polizeiinspcktor W. beleidigt. Er stellte deshalb gegen den ver antwortlichen Redakteur, den Reichstagsabgeordneten Adolf Thiele, Strafantrag. Der Staatsanwalt leitete das Verfahren ein; aber eine richterliche Handlung gegen den Angeklagten erfolgte nicht, weil dieser damals Reichstagsabgeordneter war. Während der Sitzungsperiode von Oktober 1902 bis Anfang Mai 1903 war eine Strafverfolgung nicht möglich. Am 14. Mai 1903 erfolgte die erste richterliche Handlung gegen den Angeklagten. In dieser Zeit war aber, wie das Landgericht angenommen hat, die Ver jährung bereits eingetreten. Das Gericht hat deshalb durch Urteil vom 23. Juni d. I. das Verfahren gegen Thiele eingestellt. Gegen dieses Urteil hatte der Staatsanwalt Revision ein gelegt. In der Verhandlung vor dem Reichsgericht am 16. d. M. wies der Reichsanwalt nach, daß das Landgericht sich insofern in einem Irrtum befunden habe, als es angenommen habe, im Juni 1902 habe der Reichstag nicht getagt. Die Session sei keineswegs geschlossen, sondern nur vertagt gewesen. Mithin habe nach dem Gesetz für die ganze Zeit vom Juni 1902 bis Anfang Mai 1903 die Verjährung geruht. Das Delikt sei also am 14. Mai 1903 noch nicht verjährt gewesen. Der Angeklagte trat diesen Ausführungen entgegen; aber das Reichsgericht erkannte doch im Einverständnis mit dem Reichsanwalt auf Aufhebung des Urteils und Zurückoerweisung der Sache an das Landgericht. (Lentze.) Vom Reichsgericht. Begriff der Verbreitung von Druckschriften. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht Glogau hat am 14. Mai den Postkartenhändler Böhm und den Reisenden Harry Rothenberg in Breslau wegen Verbreitung unzüchtiger Ansichtspostkarten verurteilt, den letztern zu einer Geldstrafe von 100 Ende 1902 waren bei Böhm eine Anzahl Postkarten und andre Gegenstände als unzüchtig mit Beschlag belegt worden. Da Böhm die Karten von Rothenberg erhalten zu haben be hauptete, fand auch bei diesem eine Haussuchung statt, die zur Beschlagnahme weiterer Karten führte. Böhm hatte Karten bei Rothenberg bestellt und sie erhalten, einen Teil aber auch ohne Bestellung. Rothenberg hat angegeben, für Böhm zehn Serien Postkarten mit pikanten Bildern bei der Pariser Firma Merz be stellt zu haben; gelegentlich eines Aufenthalts in Neusalz habe er von Böhm den Auftrag erhalten. Er bestreitet aber, persönlich dem Böhm irgend etwas verkauft zu haben, da seine Tätigkeit sich lediglich auf die Vermittlung beschränkt habe. Das Landgericht hat diesen Einwand als unerheblich zurück gewiesen, da tz 184, 1 sich ebenso gegen den Vermittler wie gegen den Verkäufer richte, denn er bedrohe mit Strafe jedes Verbreiten, und dieses könne auch vom Vermittler bewirkt werden. Rothenberg habe auch gewußt, daß Böhm die Karten weiter veräußern werde. Was die Karten selbst betrifft, so sagt das Urteil, daß es sich um Abbildungen von nackten und halbnackten Frauenspersonen in wollüstigen Stellungen handle, die offenbar dazu bestimmt seien, auf die sexuelle Sinneslust einzuwirken, und die jedes künst lerischen Wertes entbehrten. Gegen das Urteil hatte nur Rothenberg Revision eingelegt. — Der Reichsanwalt erklärte sie für begründet. Durch den vom Gericht abgelehnten Veweisantrag habe der Angeklagte offenbar bezweckt gehabt, den subjektiven Tatbestand zu widerlegen, und *) Ein bezüglicher Artikel Herrn Papes ist uns seitdem nicht zugekommen. Er wäre uns willkommen gewesen. Sein früherer Artikel über die bedenkliche Vermehrung unzüchtiger Bücher steht in Nr. 172 des Börsenblatts vom 28. Juli 1903. Red. 1257'
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