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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1900
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- 1900-03-24
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1900
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- Deutsch
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2852 Nichtamtlicher Teil. ^ 69, 24. März 1900. Mit Rücksicht auf das Angeführte entfällt die Beantwortung der 4. Frage. Das von der hohen Regierung in ihrem Exposs zum Abdruck gebrachte Bedenken, daß unser Urhebergesctz geändert werden müsse, ehe Oesterreich der Berner Konvention beitrete, können wir unter Verweisung auf das noch in Geltung befindliche Gesetz des Deutschen Reiches und den Seite 100 citierten Ausspruch des Professors H. Schuster nicht teilen. So wünschenswert auch in mancher Hinsicht eine Reform des geltenden Urheberrechts wäre, so wenig kann dieselbe als eine Bedingung des Anschlusses Oester reichs an die Konvention erscheinen. Eine Verbindung dieser beiden Angelegenheiten hätte gewiß nur zur Folge, daß der so überaus notwendige und sonst so leicht zu effektuierende Beitritt Oesterreichs wieder in unabsehbare Ferne gerückt werden würde. Die Unterzeichneten Körperschaften können aber nicht umhin, bei dieser Gelegenheit noch zwei Wünsche zum Ausdruck zu bringen. Wenn auch der Anschluß Oesterreichs an die Berner Konvention eine äußerst wichtige Ausdehnung unserer internationalen urheber rechtlichen Bestimmungen bedeutet, so kann damit die Ausgestaltung unseres Urheberrechtes noch keineswegs als beendet betrachtet werden. Wird auch der Beitritt Oesterreichs zur Berner Kon vention wahrscheinlich zur Folge haben, daß noch einzelne andere Staaten diesem Beispiel folgen, so werden immerhin noch wichtige Staaten übrig bleiben, die wenigstens in absehbarer Zeit der Union fernbleiben dürften und mit denen Spezialverträge ab geschlossen werden müßten. Hierbei lenken wir die Aufmerksamkeit der hohen Regierung insbesondere auf die Vereinigten Staaten von Nordamerika, auf Rußland und Rumänien. Es ist allerdings richtig, daß der Abschluß eines Reciprocitätsvertrages mit den Vereinigten Staaten mit Rücksicht auf die besonderen Bestim mungen des Urheberrechtes dieser Staaten für österreichische Ur heber litterarischer und künstlerischer Werke und ihre Rechtsnach folger von geringerer Bedeutung ist. Der Umstand aber, daß die Bestimmung der Herstellung in den Vereinigten Staaten selbst für Musikalien nicht gefordert wird, macht das Eingehen einer solchen Uebereinkunft für die Urheber und Verleger musikalischer Werke höchst notwendig, zumal gerade die österreichische Musik in Amerika sich einer besonderen Beliebtheit erfreut. Das hohe Ministerium hat in seiner an uns gerichteten, das Exposs betreffenden Zuschrift den Wunsch ausgedrückt, die Unter zeichneten Körperschaften mögen, womöglich unter Angabe ziffer mäßiger Daten, sich darüber äußern, ob, in welchem Maße und in welchen Sprachen ein Verlag an Uebersetzungswerken besteht, ferner, in welchem Verhältnis sich derselbe auf von Urhebern autorisierte und nicht autorisierte Uebersetzungen verteilt. Der Verfasser der beiliegenden Schrift hat mit großer Mühe diese Daten, soweit dies möglich war, gesammelt und seine Ergebnisse auf Seite 85 bis Seite 92 mitgetcilt. Hierbei machte sich aber der schon so häufig bedauerte Mangel einer Litteratur-Statistik in hohem Maße fühlbar, deren Schaffung auf Grund einer zu gründenden vollständigen offiziellen Bibliographie auch im Interesse unseres Ueheberrechtes dringend notwendig erscheint. Die Geneigtheit, die das hohe Ministerium dem von uns zum ersten Male ausgesprochenen Wunsch nach Anschluß Oesterreichs an die Berner Konvention durch die Einleitung einer Enquete cntgegengebracht hat, läßt uns die Hoffnung aussprechen, daß die hohe Regierung auch den beiden anderen hiermit zum Ausdruck gelangten, mit unserem Urheberrecht in naher Beziehung stehenden Wünschen eine wohlwollende Beachtung wird zu teil werden lassen. Kleine Mitteilungen. Mit Tintenstift unterschriebene Wechsel. — Eine ihr aus Württemberg zugckommene Anfrage, ob ein mit Tintenstift unterschriebener Wechsel bankfähig sei, hat die Papierzeitung dem Reichsbank-Direktorium vorgelegt. Sie erhielt folgende Antwort: -Reichsbank -Berlin, 13. März 1900 -Nr. 4357 »Auf das gefällige Schreiben vom 10. d. Mts. erwidern wir Ihnen ergebenst, daß im Geschäftsverkehr mit der Reichsbank Unterschriften, welche mit dem sogenannten Tintenstift vollzogen sind, grundsätzlich nicht zugelassen werden, weil es zu schwierig ist, in jedem einzelnen Falle zu prüfen, ob die Unterschrift un verwischbar ist. (gez.) Reichsbank-Direktorium. - Zum Aufhören der Privatposten. — Das Aufhören der Privatposten am 31. d. M. bringt eine Reihe von Erleichterungen im Postverkehr, die in der gestern hier mitgeteilten Bekannt machung näher angegeben sind. Bei diesem Anlaß wird ein Blick auf die Ausdehnung des Postregals in anderen Ländern lehrreich sein. In der Schweiz fallen unter den Postzwang: verschlossene Sendungen jeder Art bis zum Gewicht von 5 also auch Pakete, sowie das Recht auf den regelmäßigen und periodischen Transport von Personen und auf die Extrapostbeförderung; in Frankreich Schriftstücke bis 1 Irx; in England gedruckte Mit teilungen, die den Charakter einer persönlichen Korrespondenz tragen; in Rußland Briefe mit Wertangabe und Pakete von ge ringem Gewicht. Prioatpostanstalten sind fast überall verboten; in den Niederlanden kann die Königin, in Rußland die Regierung solche gestatten. In Rußland bestehen infolge der eigenartigen Verhältnisse Privatanstalten in großer Zahl, doch hauptsächlich mit der Aufgabe, die Postsendungen der Landbewohner bei den Staatspostanstalten abzuholen und nach den Ortschaften, wo die Staatspost keine Kontore besitzt, zu überbringen. Weitere Papierfabrik-Dividenden (vgl. Nr. 68 d. Bl.). Im Nachtrag zu den gestern hier mitgeteilten Dividenden von Papierfabriken aus dem letzten Geschäftsjahre sind wir heute in der Lage, den dortigen Angaben einige weitere folgen zu lassen: Albdruck (Baden) 8°/«) Altdamm 11°/«; Altenburg (Chromo) 8°/„; Cosel (Celluloscfabrik Fcldmiihlc) 10'/,"/«; Cunnersdorf 4°/«; Dorsten 4°/«; Dresden (Paul Süß) 12°/«; Dresden (Vereinigte Strohstoff-Fabriken) 5°/«; Hof (Cellulose-Fabrik) 8«/«; Hohenkrug b'/,«5>; Königsberg (Zellstofffabrik) 8°/«; Kostheim b/Mainz (Cellulosefabrik) 7°/«; Möckmühl 5°/«; Neuß (Papier- u. Pergamentpapier-Fabrik) 16°/«; Neuß (Rhein. A.-G. f. Papierfabrikation) 5"/«; Niederkaufungen-Hamburg 15ff,°/«; Niederschlema 8°/«; Penig (Patentpapierfabrik) 9°/«; Rixheim O/Els. (I. Zuber L Cie.) 7?/«°/«; Rixheim O/Els. (Zuber, Rieder L Cie.) 5°/«; Waldhof bei Mannheim (Zellstofffabrik) 15°/«; Wangen i/Allg. (Simonius) 12°/«; Wien (Steyrermühl) 8°/«. Die Nacktheit an Bildsäulen. — Recht zeitgemäß bringt der -Schwarzwälder Bote- einen Brief des Königs Wilhelm l. von Württemberg zum Abdruck, der lehrreich und nützlich zu lesen ist. Es hatten sich die -Stillen im Lande- durch den Prälaten Kapff an den König gewandt und Bedenken gegen die Aus schmückung des Schloßgartens mit klassisch-nackten Figuren ge äußert. Sie kamen indes an die unrichtige Adresse, wie aus der Antwort des Königs heroorgeht. In dieser heißt es nämlich am Schluß: -Der Zweck, den ich mir vornahm bei der Ausschmückung des Schloßgartens durch Bildsäulen, war, unsere Hauptstadt den anderen Hauptstädten Deutschlands, wo man der Kunst huldigt, näher zu bringen. Den Künstlern überließ ich die Wahl der Bildsäulen. So lange nun unsere Jugend in allen unseren gelehrten Anstalten die griechische Litteratur zu ihrem Studium macht und ihre Kenntnis beinahe ihre Hauptbildung ausmacht, glaubte ich wohl auch dem Volke den Anblick des plastisch-griechischen Kunstsinns gönnen zu können. So sehr ich auch gewohnt bin, die religiösen Ueberzeugungen, so wie sie auf wirkliche Wahrheit gegründet sind, zu ehren und ungestört walten zu lassen, auch wenn ich sie nicht teile, so kann ich doch einzelnen religiösen Ansichten keinen entschie denen Einfluß auf Andersdenkende einräumen; lassen wir also Diejenigen, die der Kunst huldigen, die Mitte des Schloß gartens betreten, da rechts und links bequeme Wege vorhanden sind, wo Andersdenkende ungestört ihren Betrachtungen nach gehen können. Mit Vertrauen und Wohlwollen bin ich, mein lieber Prälat .... Ihr ergebener Wilhelm.- Neuerung an Bucheinbänden. — Der Einbanddecken- Fabrikant Herr Adolf Bube in Leipzig, Dresdnerstraße 67, hat uns eine von ihm erfundene und zum Patent angemeldete Neuerung an Buch- und Mappen-Einbänden vorgelegt, die uns praktisch erscheint und der eine möglichst allgemeine Verwendung zu wünschen ist. Ein metallenes -Schutzkapital-, ein breiter Falz aus Nickel blech, ist oben und unten am Buchrücken vernietet und hängt durch leicht bewegliche metallene Doppelgelenke und metallene Eckstücke an den inneren Kanten der Buchdecken mit diesen letzteren in recht haltbarer, wohl gelenkiger Weise zusammen. Die augenscheinlichen Vorteile dieser Einrichtung, von denen wir uns an den Proben überzeugt haben, sind folgende: 1. es wird durch diese ungemein solide Verbindung von Rücken und Decken ein unzerreißbarer Einband geschaffen, der
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