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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1900
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- Deutsch
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2562 Nichtamtlicher Teil. 75, 31. März 1900. Die Fürstin Jussupow. Episode a. d. Zeit d. Kaiserin Anna. Maurier, Erinnerungen an Turgenjew. (Neue Welt.) Winiarskii, Anthropo-Soziologie. Sassodimskij, Aus d. Ur geschichte d. Menschheit. Simmel, Die Rolle des Geldes in d. gegenseitigen Beziehungen der Geschlechter. Filippow, Kritik d. neuesten wirthschastl. Lehren. Tratschewskij, Die moskowischen Wirren d. 17. Jahrh. u. die Grundlage der Soziologie. Dawr>- dow, Zur Frage von d. Produktivität u. Unproduktivität d. Arbeit. (Wissenschaft!. Rundschau^ Feldmarschall Fürst F. Sacken, Biographie u. Aufzeichnungen. Wojejkom, Von der Donau bis Zargrad. Jesimow, Aus d. Leben der Zuchthäusler in Ostsibirien. (Rufs. Archiv.) Galitzyn, Fürst, Dre Babylonier. Roman. Koshewnikow, Die Cintagstempel im alten Rußland. Alexejew, Längs den sibrischen Flüssen. I. Schifffahrt auf der Lena. (Rutzk. Wjestnik.) D. Grigorowitschs Nekrolog. Schemewskij, Die Bergwerks- Bauern in d. 2. Hälfte d. 18. Jahrhdts. Jeropkin, Die Revision d. Bauern-Gcsetzgebung. Mcnsbier, Die Hauptrepräsentanten des Darwinismus in Westeuropa. Kamarowskij, Die Frage d. Ver mittelung u. des internationalen Schiedsgerichts in der Haager Konferenz. Bronowskij, Die Stiefkinder d. ruff. Gesetzgebung. (Rußk. Myssl.) Maikow, L., Der Streit Zwischen I. Gontscharow u. I. Tur genjew 1859 u. 1860. Dubrowin, Memorandum d. Gr. Speranskij. Die Wahrscheinlichkeit des Krieges gegen Frankreich nach dem Til siter Frieden. Dubrowin, Graf Araktschejew als zärtlicher Sohn, Ritter der Damen u. Vertheidiger der Artillerie. Schljäpkin, Graf Araktschejew u. Fürst S. Galitzyn. Parenffon, In Bulgarien. (Ruß kaja Starina.) Stern, Der Vater. Erzählg. Awssejenko, Ritas Ehe, Erzählg. Schubinskij, Aus d. Häuslichkeit d. Kaiserin Katharina II. Lit- terarische Rundschau. Ssergejenko, Sokrates. Dramat. Szenen. Römer, Das Dorff so wie es ist. Litinskij, Ewige Jugend. Schpa- kowskij, Die Expedition nach Spitzbergen u. ihre Aufgaben. Mit 9 Jllustr. Frey, Die Petersburger elektrotechnische Ausstellg., m. 3 Jllustr. Alexandrowsk, eine neue Stadt a. d. Murmanschen Halbinsel, m. 2 Jllustr. Monkewitz, Die Restauration einer alten Kirche in Wladimir-Wolynsk. Die Pariser Weltausstellung im Jahre 1900. (Niwa.) Linden, In den hohen Alpen, Kurorttypen. Wl. Ssolowjow, Unter Palmen. Krasnow, Die russische -Riviera». Liffowskij, Eine große Entdeckung. Schtschukin, Pariser Aquarellen. Krasnow, L. Tolstojs neuer Roman. Die Ungleichmäßigkeit d. Gesetzgebung. Twerskoj, Die amerikanischen Trusts. Selenkowa, Von d. Woh nungen der hauptstädtischen Armuth. IT U., Deutschland in Ruß land. Brot oder Geld. Die Parias d. landwirthschaftl. Kapitals. Ein mittelalterliches Überbleibsel. Ein schlimmer Erfolg. Zum Gedächtniß eines verbrannten Philosophen. Neuigkeiten vom Getreideexport. (Nedelja.) Kleine Mitteilungen. Telephon. — Die hier schon erwähnten, im Reichsanzeiger Nr. 77 vom 28. März veröffentlichten Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren-Ordnung treten am 1. April 1900 in Kraft, finden aber auf den inneren Verkehr von Bayern und Württem berg keine Anwendung. Wir entnehmen ihnen folgende Gebühren sätze: II. Gebühren. 9. Bei Fernsprechanschlüssen, die in der Luftlinie weiter als 5 üw von der (Haupt-) Vermittelungsanstalt entfernt sind, wird eine jährliche Zuschlaggebühr erhoben, die bei einfachen Leitungen 3 bei Doppelleitungen 5 für jede angefangenen 100 m der überschießenden Leitungslänge beträgt. Diese ist nach dem nächsten ohne Aufwendung besonderer Kosten für die Herstellung der Leitung benutzbaren Wege zu messen, auch wenn die Leitung thatsächlich auf einem Umwege geführt wird. Bei Fernsprechanschlüssen, die in der Luftlinie weiter als 10 km von der (Haupt-) Vermittelungsanstalt entfernt sind, wird für die überschießende Leitungslänge außerdem ein Baukostenzuschuß erhoben, der bei einfachen Leitungen 10 ^ bei Doppelleitungen 15 für jede angesangenen 100 w der nach der wirklichen Länge gemessenen Leitungsstrecke beträgt. 10. Für die Benutzung besonders kostspieliger Leitungen wird neben den sonst fälligen Gebühren eine auf volle Mark aufwärts abzu rundende jährliche Zuschlaggebühr von 10 Prozent der Mehrkosten erhoben. 11. Die jährliche Zuschlaggebühr für die Anbringung und Instand haltung eines zweiten oder mehrerer Wecker auf demselben Grund stücke wie die Sprechstelle beträgt für jeden Wecker 3 Für die Anbringung und Instandhaltung eines zweiten Mikrovhons werden jährlich 5 ^ erhoben. Für besondere Wecker anderer als der in der Telegraphen- Verwaltung gebräuchlichen Art sind neben einer Jahresgebühr von 3 ^ die Selbstkosten der Beschaffung, Anbringung und In standhaltung zu erstatten. Für die auf Verlangen der Teilnehmer angebrachten zweiten Fernhörer sind ebenfalls die Selbstkosten zu erstatten. Diese besonderen Wecker und Fernhörer gehen in das Eigentum der Teilnehmer über. 12. Die Gebühr für eine Verbindung zur Nachtzeit innerhalb des selben Fernsprechnetzes beträgt 20 H. In Fernsprechnetzen ohne Nachtdienst beträgt die Bausch gebühr für vorher angemeldete Verbindungen zwischen denselben Teilnehmern monatlich 1 ^ vierteljährlich 2 50 <ß 13. Bei Benutzung der öffentlichen Fernsprechstellen beträgt die Gebühr für eine Verbindung von nicht mehr als drei Minuten Dauer im Ortsverkehre 10 H, im Nachbarorts- und Vorortsverkehre 20 Für Gespräche im Fernverkehre werden die im Z 7 der Fern- sprechgebühren-Ordnung festgesetzten Gebühren erhoben. 14. Die Gebühr für die Aufnahme von Nachrichten durch die Ver mittelungsanstalt zum Zwecke der Weiterbeförderung beträgt 1 H für das Wort, mindestens 20 Ueberschießende Beträge sind aus die nächste höhere durch 10 teilbare Summe abzurunden. Für die Weiterbeförderung durch die Post, durch Eilboten oder Telegraph werden außerdem die tarifmäßigen Gebühren erhoben; Stundungs gebühren kommen nicht zum Ansätze. Die Gebühr für das Zusprechen eines angekommenen Tele gramms an den Teilnehmer beträgt ohne Rücksicht auf die Wort zahl 10 H. 15. Bei der Verlegung von Fernsprechstellen werden erhoben für Verlegungen innerhalb desselben Raumes bei einfachen Leitungen 4 bei Doppelleitungen 6 für Verlegungen innerhalb desselben Grundstücks bei einfachen Leitungen 6 bei Doppelleitungen 10 für Verlegungen nach anderen Grundstücken bei einfachen Leitungen 15 bei Doppelleitungen 25 Ist die neue Stelle weiter als 10 üm von der (Haupt-) Ver mittelungsanstalt entfernt, so ist für die außerhalb der Cnt- fernungsgrenze von 10 km herzustellende neue Leitung der Bau kostenzuschuß nach Nr. 9 auch dann zu zahlen, wenn die frühere Stelle ebenfalls außerhalb jener Entfernungsgrenze lag. 16. Die Gebühr für die Aufhebung von Fernsprechanschlüssen vor Ablauf der Ueberlassungsdauer beträgt für jede Fernsprech stelle 15 Daneben ist für abzubrechende Gestänge und Leitungen der der nicht abgelausenen Ueberlassungsdauer entsprechende Teil der Herstellungs- und Abbruchskosten zu erstatten. Diese Beträge bleiben unerhoben, wenn die Ueberlassungs dauer zu dem Zeitpunkte, bis zu welchem die fortlaufenden Ge bühren für den Fernsprechanschluß im voraus entrichtet sind, ab gelaufen ist. Post. — Vom 1. April ab werden die Beförderungsgebühren für diejenigen Pakete bis 10 üg nach Großbritannien und Irland herabgesetzt, die vom Absender für die Leitung über Belgien mit dem Vermerk -durch Vermittelung der englischen Continental-Agentur», für die Leitung über die Niederlande mit dem Vermerk -über Kaldenkirchen—Vlissingen- versehen sind. Bei Paketen dieser Art bis 1 üg tritt eine besondere Taxerniäßigung ein. Die Postanstalten erteilen auf Wunsch nähereMuskunft. Papierfabrik-Dividenden. — Die München-Dachauer Aktiengesellschaft für Maschinenpapierfabrikation in München er zielte im Geschäftsjahr 1899 nach Abschreibung von 79127 ^ ein schließlich eines Gewinnvortrags von 32925 einen Gesamt gewinn von 548909 (1898: 422399 ^it). Der Aufsichtsrat wird der Generalversammlung außerordentliche Abschreibungen im Be trage von 110000 ^ (1898: 80000 ^), die Ueberweisung von 50000 (1898: 25000 -F) an den Spezialreservefonds, die Ver-
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