Notwendigkeit der Rechtskenntnis. Bisherige Unmöglichkeit sie zu erwerben. Ermöglichung durch Kürschners Rechts-Lexikon. Form und Anordnung. Reichhaltigkeit des Inhalts. Formulare und Schlüssel. Ausstattung und Preis. Unentbehrlichkeit sür alle Welt und jede Gelegenheit. Die Aenntnis der Gesetze ist für Jeden, wess' Berufs, welcher Stellung, welchen Alters er sei, eine unabweisbare, lange noch nicht genug anerkannte Notwendigkeit. Er mag seinen Familien- oder staatsbürgerlichen Pflichten Nachkommen, Handel treiben oder Gewerbe, Geschäftsmann oder Landwirt, Unternehmer oder Arbeiter, Beamter oder Militär oder was sonst sein — stets leitet, schirmt, wahrt ihn das Recht. Diese Aenntnis zu erwerben auf dem Grunde der einzelnen zahlreichen Ge setze, Verordnungen rc. war dem Laien bisher verwehrt. Denn selbst wenn er die Hunderte von Ausgaben oder größere Sammelwerke sich hätte beschaffen wollen, würde er doch nur in wenigen Fällen in der Lage gewesen sein, in die Einzelheiten einzudringen, da derselbe Gegenstand oder Begriff an den verschiedensten Stellen im einzelnen Gesetze und außerdem oft in vielen verschiedenen Gesetzen zugleich auftritt. Die Möglichkeit gegeben zu haben, jeden Laien schnell, ohne langes studieren und öuchen über jede Rechtsfrage zu unterrichten, ist das Verdienst des Werkes Lexikon ües üeuttchen stechtr. Unter Mitwirkung äer Rechtsanwälte Löhm, Laro, Tdomse, sulch von hoitzenUarft, Olterrietb, Schmlch Seiigtoh», üer Amtsrichter Mensch unü psnnier, üer keterenaare 6uno una Hering, aes Sed. Aostratr König, <ie; Zchlschldot- airektors Schwarz, iles Lsnkbeamten Obst, ae; kisenbalnibeamten kodäe, von Algermissen u. Schroot bearbeitet von Mph Kürschner. In alphabetischer Anordnung, je unter dem entsprechenden ^chlagworte, ist hier alles an einer ötelle zusammengetragen, was sich aus einen Gegenstand oder Begriff bezieht, und dabei so gegliedert, daß der buchende sofort das Rechte finden muß. Mit Recht ist Kürschners Lexikon des deutschen Rechts bezeichnet worden als das ingeniös ein gerichtete, Jedermann verständliche Archiv cler deutschen Kelchs-Lesrtzgrbung. Wie an praktischer Nutzbarkeit übertrifft das Werk auch an Reichhaltigkeit alles Ähnliche. Nicht nur das Bürgerliche Recht, das Straf-, Handels- und lvechselrecht, die sozial politische Gesetzgebung, das Gewerberecht, Verfassung und Staatsbürgerrecht in allen ihren Teilen sind behandelt, auch Zoll-, Steuer- und Stempel-Gesetzgebung, Maß-, Münz- und Gewichts-, Bank- und Börsenwesen, Patente, Marken, Modelle, Gebrauchsmuster, Marenschutz, geistiges Eigentum, die Gesetzgebung betr. Schiffahrt, Seerecht, Verfälschungen, Pflanzenbau, Viehseuchen, Auswanderung, Verkehrswesen rc. fanden Aufnahme und nicht minder die Gesetze auf den heute so besonders wichtigen Gebieten: MNitäir irird Meririire, die Reichsbeamten-Gesetzgebung rc., sowie endlich die Organisation der Reichsbehörden. Kürschners Deutsches Rechtslexikon überschreitet dabei seinen Rahmen noch, indem es auch wichtige landes- gesetzliche Bestimmungen, Kabinetts-Grdres, Kriegsministerielle Verfügungen und dergl. mehr verwertet. Lin reichhaltiges Formularmagaxin erhöht den praktischen Wert des Buches, ebenso wie die sehr glückliche Neuerung der vom Verfasser als Schlüssel bezeichnten Zusammenstellungen, in denen nach Gesetzen und Gesetzgruppen nochmals alle Stichworte des Buches zusammengefaßt werden, so daß auch Der, der nicht weiß, welches Stichwort er suchen soll, beim Ueberfliegen dieser Reihen auf den rechten N)eg gebracht wird. Der eminenten inneren Bedeutung des Werkes entsprechend ist die würdige Ausstattung: bestes holzfreies Papier, klarer großer Druck, solider geschmackvoller Einband, bei einem im Verhältnis zum Gebotenen billigen Preise. Äenn irgenü ein Werk vei jeüem Deutschem einen Platz verüient. so ist es üoseptz Kürschners Lexikon aes Deutschen stecht;, üenn es gievt in latzllosen sällen wertvolle Auskünfte unü swar in viel größerer Menge unü viel beäeuienaerem Umfange, als üer Laie nach clem Litel- schlagworie „stecht" vermuten wir«. Hochachtungsvoll Dermann Dillger Verlag. Berlin s Leipzig s Ltsenach.