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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-06-07
- Erscheinungsdatum
- 07.06.1882
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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2458 Vermischte Anzeigen. ^ 129, 7. Juni. Vermischte Anzeige». H. 4,« 8»u(tl«i in I'nris, 6ollllliis8lOll8A68etiM tun Export. l2S1S14 li-vgelwirssiAtz ckireete I^ilsenclunASll rnroü: Loilin, öuckup68t, b'rnnlct'urb a/ül., HamduiK, KopsnsiaZen, ?ra^, Ltutt^art, Wien. ^.etitunAsvoll 11. Ii6 8ou«Ii6r, in kari8, öck. 8t. Oerwain 174 u. 176, s26l82Z Zu wirksamsten Anzeigen empfehlen wir den 4 5. Jahrgang des Bolksliotc (Bolkskalender) 1883. Ausl. 20,000. Jnsertionsgebühren billigst: für die durchgehende Petitzeile (ca. 70 Buchst.) oder deren Raum nur 50 H, f. 1 Seite (56 Zei len) 19 50 ^ (Preis nach Zeilen 28 </L), f. Vs Seite 10 ^ 50 L.. Letzter Annahmetermin: 3. Juli. Oldenburg. Schulze'sche Hof-Buchhandlung >.C. Berudt L A. Schwartz). I^okir kür äis Horrsu VsrloAsr! pierss.s „?sstvör1nngk«s ststs bs.nr, ks-lls min- ässl«n8 7A> dökor" Ora-L. l'i t'ei'stt'seüs Lued1iäl§. (kra-u/, kooüel). s26184.^ Lin tüotitiAer ^ün^erei' Lorreotor, 6et'. Ots. sul) N. 1'. 118. p08t1. öerlin 8. ^V., Allgem. Buchh.-Gehilfenverband. ftNISS.s Tagcsardiiiing der 14. ordentlichen Generalversammlung des Allgemeinen Buchh.-Gehilfenvcrbandeö am Sonntag den 10. Juli 1882 prcicise 9 Uhr in der Buchhändlerbörse. 1. Bericht des Vorsitzenden. 2. Bericht des Schriftführers. 3. Bericht des Rechnungsrevisors über das Jahr 1881 ev. Dechargeertheilung an den Vorstand. 4. Antrag des Vorstandes: in §. 1. heißt es wieder Allgemeiner Deutscher Buchhaudlungs- Gehilfenverband. 5. Anträge zu 8- 2. 1) Antrag des Kreises Sachsen: in 8- 2. fällt fort: Das Stellenvermitte- 2) Antrag des Vorstandes: 8- 2. lautet ferner unter e) Die Alters- und Jnvalidenversorgungs- Casse. ck) Die Wittwen- und Waisen-Casse. s) Sonstige rc. (wie bisher). Zu Punkt e. beantragt der Vorstand ferner, den versandten Entwurf einer Commission von 9 Mitgliedern zu überreichen, welche das Resultat der betr. Berathungen einer im October mit 8tägiger Frist einzuberufen den außerordentlichen Generalversammlung zur Durchberathung vorzulegen hat. 6. Anträge zu §. 3. a) Antrag des Vorstandes: tz. 3. lautet: 1) Mitglied kann jeder Buchhändler wer den, der sich als solcher auf Verlangen des Vorstandes ausweist und unbeschol ten ist. 2) Ehrenmitglieder können solche Mit glieder und Prinzipale werden, welche sich besondere Verdienste um den Ver band erworben haben. Die Ernennung 1») Antrag des Herrn Klingebeil: 8. 3. lautet: Aufnahmefähig ist jeder Buchhändler und jede den Buchhandel selbständig betrei bende oder für die Arbeiten eines Buch handlungs-Gehilfen oder Lehrlings an- gestellte Dame (sog. weibl. Commis), welcher resp. welche unbescholten ist. o) Antrag des Herrn Mansch und Ge nossen: §. 3. lautet: Aufnahmefähig ist Jeder, welcher den Buch handel ordnungsmäßig erlernt hat und unbescholten ist. 7. Antrag des Kreises Ost- und West preußen: Abänderung des 8 5. Absatz b. dahin lautend: Wer zu einem notorisch lebensgefährlichen oder gesundheitsschädlichen Berufe über geht, jedoch kann derselbe, wenn er einen solchen Beruf aufgibt, wieder Mitglied werden. Demselben 8- am Schlüsse anzufügen: Die jenigen früheren Verbandsmitglieder, welche ihre Mitgliedschaft auf Grund des 8- 5. Absatz d. der bisherigen Statuten ver loren haben, können wieder Mitglieder werden, auch wenn sie nicht wieder zum Buchhandel zurückkehren, sofern sie nicht einem notorisch lebensgefährlichen oder ge suudheitsschädlichen Berufe angehören. Die selben haben bei der Wiederaufnahme weder den einmaligen Beitrag von 3 (8 7. der Statuten) nochmals zu entrichten, noch — falls sie der Kranken- und Sterbekassc wieder beitreten wollen — wiederum ein Jahr zu warten, bevor sic Anspruch auf Krankengeld erheben dürfen. 8. Antrag des Vorstandes: Zu 8- 7. nach dem ersten Absatz: Von den Beiträgen fließen 5 ^ in den Wittwen- und Warenfonds. 9. Anträge zu 8- 8. a.) Antrag des Herrn Maasch und Ge nossen: Absatz 3 Zusatz: ausgenommen davon sind diejenigen Mitglieder, welche nicht direct im Buchhandel beschäftigt sind, aä 4. Streichung der Worte: und sonstigen Ehrenämter. b) Antrag des Herrn Wollermann: Zeile 17 lautet: Prinzipale, welche während ihres Gehilfen standes dem Verbände beigetreten sind, behalten ihre vollen Rechte. Lehrlingen kommen die Rechte unter 2. und 3. nicht zu. Ehrenmitglieder, sobald sie nicht außerdem zahlende Verbandsmitglieder sind, haben keine Rechte. (Zusatz des Vorstands.) o) Antrag des Herrn Klingebeil: Den Satz „Prinzipalen und Lehrlingen kommen die Rechte unter 2. und 3. nicht zu" ent weder ganz zu streichen oder denselben wie folgt abzuändern: Prinzipalen, Lehrlingen u. Damen kommen u. s. w. 10. Anträge zu 8- 9. n) Antrag des Herrn Werther und Ge nossen: anstatt: deren Vororte je einen Vertrauensmann rc. wählen — zu setzen — deren Angehörige rc. wählen. b) Antrag des Kreises Schwaben. Nach dem ersten Absatz zu setzen: 1) Jeder Vertrauensmann ist berechtigt, Verwaltungskosten für seinen Kreis bis zur Höhe von 20 Mark aus der Ver bandskasse zu beziehen. Im Fall ein Vertrauensmann die interimistische Ver waltung eines oder mehrerer anderer Kreise übernimmt, hat er Anspruch auf weitere 10 Mark Verwaltungskosten für jeden interimistisch verwalteten Kreis, also auf die Hälfte des pro Kreis fest gesetzten Betrages. Wählt ein bisher interimistisch verwalteter Kreis in dem selben Verwaltnngsjahre noch einen eige neu Vertrauensmann, so hat letzterer nur Anspruch auf 10 Mark Verwal- tungskosteu, im Fall der bisherige inter imistische Vertrauensmann sein ihm An stehendes Recht auf die Hälfte der Ver waltungskosten des betr. Kreises voll in Anspruch nimmt. Die Prüfung und Anweisung der Rech nungen der Vertrauensmänner liegen dem Vorstande ob. 2) Dieser Beschluß tritt erstmals für das Verwaltungsjahr 1882 in Kraft. o) Antrag des Herrn Lemke und Ge nossen: Die Generalversammlung wolle beschließen: Der bisherige Kreis Sachsen wird in zwei Kreise getheilt und zwar in einen
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