Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-11-22
- Erscheinungsdatum
- 22.11.1900
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19001122
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190011223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19001122
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1900
- Monat1900-11
- Tag1900-11-22
- Monat1900-11
- Jahr1900
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
pU 271, 22. November 1900. Mchtamtlicher Teil. 9191 Delegierte zu beteiligen. Am 18. Juli wurden die Herren Reinicke-Leipzig, vr. Giesecke-Leipzig und Reimarus- Berlin vom Herrn Minister vr. Studt empfangen, worauf Herr Rein icke die Umstände darlegte, die im Verlagsbuch handel, besonders unter den Schulbücherverlegern große Be unruhigung hervorgerufen hätten. Der Herr Minister erwiderte, es läge durchaus nicht in seiner Absicht, die sogenannte Puttkamersche Rechtschreibung durch eine andere zu ersetzen. Wenn in derselben Aende- rungen vorgenommen werden sollten, so seien diese so unwesentlicher Natur, daß Schulbücher, in denen diese Aende- rungen noch nicht erfolgt seien, keinesfalls zurückgewiesen werden würden. Wie der ganze deutsche Buchhandel, so schuldet insbesondere der Berliner Buchhandel, in dem Schul- bücher-Verlag und -Handel bekanntlich eine sehr bedeutende Rolle spielen, dem Herrn Minister für die entgegenkommen den und beruhigenden Erklärungen aufrichtigen Dank. Größer noch war die Gefahr, die das gesamte geistige Leben Deutschlands, mithin auch die Quellen des Buchhan dels, durch das Gesetz, betreffend Aenderungen und Er gänzungen des Strafgesetzbuchs (die sogenannte lsx Heinze) bedrohte. Die gewaltigen Kämpfe der Parteien im Reichstage, die Annahme sehr verhängnisvoller Beschlüsse, die im letzten Augenblick einsetzende Obstruktion der Liberalen, von den Gemäßigten bis zum äußersten linken Flügel, end lich der geschlossene Kompromiß, der wenigstens die ärgsten Uebelstände beseitigte, sind noch in frischer Erinnerung. Selten ist die Erregung der Volksseele eine so heftige ge wesen, wie bei der Bekämpfung von Bestimmungen, die Kunst und Wissenschaft auf lange Jahre in Fesseln zu legen drohten, und diese Erregung war auch nicht spurlos an dem Vorstande der Korporation vorübergegangen. Mit Begeiste rung wurde ein Antrag aufgegriffen, den Hermann Suder mann im Namen eines Komitees stellte, die Korporation möge sich an einer Protestversammlung am 9. März im Saale der Philharmonie beteiligen, einen Abgeordneten in das Komitee entsenden und einen Redner erwählen, der die Folgen des unheilvollen Gesetzes für den deutschen Buchhandel klar legen solle. Der Vorstand bezeichnte den stellvertretenden Vorsteher, Herrn Ernst Vollert, als Mitglied des Komitees und als Redner für die Versammlung. Diese konnte indessen nicht stattfinden, weil der Andrang des Volkes ein so ge waltiger war, daß die Polizei aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht dulden konnte, daß die Saalthttren geöffnet wurden. So erfreulich an und für sich die Abwendung einer schweren Gefahr für die geistige Entwickelung unseres Vater landes begrüßt werden muß, so muß Ihr Vorstand doch dem Bedauern Ausdruck geben, daß in den Kompromiß vorschlag, der nunmehr Gesetz geworden ist, eine Bestimmung hineingelangt ist, die vom Standpunkte des Buchhändlers wie des Staatsbürgers gleich verwerflich erscheint. Der 8 184a des Strafgesetzbuches lautet nunmehr: --Wer Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welche, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzen, einer Person unter sechzehn Jahren gegen Entgelt überläßt oder anbietet, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark bestraft.« Der Buchhändler wird in den seltensten Fällen den Inhalt der von ihm verkauften Bücher genauer kennen und noch weniger das Alter seiner Kunden zu beurteilen ver mögen. Vom staatsbürgerlichen Standpunkt erscheint es unheilvoll, daß der nebelhafte Begriff des gröblich verletzten Schamgefühls vhne Unzüchtigkeit, gegen den sich das liberale Bürgertum unter lebhafter Unterstützung der hervorragend sten Männer der Kunst und Wissenschaft auf das äußerste lsiebenundiechzigstcr JcchiMNll. gewehrt hat, doch an dieser einen Stelle Aufnahme im Straf gesetzbuch gefunden hat, von der aus er fortwuchern und noch viel Unheil anrichten kann. Von den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin ist an den Vorstand der Korporation eine Anfrage gerichtet worden, mitzuteilen, welche Wünsche die Korporation der Berliner Buchhändler in Bezug auf den Zolltarif habe. Der Vorstand hat darauf geantwortet: Im Berliner Buchhandel — ja wir dürfen wohl sagen, im gesamten deutschen Buchhandel — dürfte wohl Uebereinstimmung darüber vorhanden sein, daß jeder Zoll auf die von deutschen Buchhandlungen geführten Artikel: Bücher und Zeitschriften, auf mechanischem Wege hergestellte Kunstwerke, Musikalien, schädlich und daher verwerflich ist. Der Unterzeichnete Vorstand ist der Meinung, daß jede Erweiterung des geistigen Gesichtskreises der Nation, wie solche unzweifelhaft durch den Import der Litteratur- Erzeugnisse des Auslandes günstig beeinflußt wird, gefördert werden muß. Ein Zoll ans die geistigen Erzeugnisse des Auslandes würde aber in entgegengesetztem Sinne wirken. Die deutschen Verleger brauchen und wünschen keinen Schutzzoll, den zu schaffen eine Möglichkeit auch nicht vor handen ist. Wer fremdländische Werke gebraucht — und dies sind in erster Reihe die deutschen Gelehrten und die öffentlichen Bibliotheken —- muß selbige anschaffen, auch wenn sie durch Zölle wesentlich verteuert werden sollten. Dagegen steht zu fürchten, daß die Einführung von Zöllen einen ungünstigen Einfluß auf den Absatz einheimischer wissenschaftlicher Litteratur ausüben könnte. Es ist eine offenkundige Thatsache, daß im allgemeinen die deutschen Männer der Wissenschaft mit Glücksgütern nicht allzureich gesegnet sind, und daß auch den wissen schaftlichen Bibliotheken die Mittel zum Ankauf nur spär lich zngemessen werden. Es steht daher zu befürchten, daß, wenn die Werke des Auslandes künstlich durch Zölle verteuert werden, um annähernd so viel, wie die Ver teuerung beträgt, deutsche Bücher weniger gekauft werden dürften. Auch gegen eine Verzollung von Einbänden, Sammel mappen u. dergl. spricht sich der Unterzeichnete Vorstand aus. Die Menge der eingeführten Artikel dieser Gattung ist so geringfügig, daß der Ertrag eines Zolles in keinem Verhältnis stehen würde zu der großen Belästigung, die dem Buchhandel durch eine solche Maßregel zugefügt werden würde. Wir werden Ihnen sehr dankbar sein, wenn Sie alles in Ihren Kräften stehende aufbieten wollen, um den Buch handel, der bisher für ausländische Ware keinen Zoll zu tragen hatte, auch in Zukunft vor jeder Verzollung zu bewahren. In dem Berichtsjahre hat der Tod, indem er die Korpo rationsgenossen Carl Regenhardt, vr. Paul Parey, Paul Hüttig und Wilhelm Rubenow aus unserer Mitte abrief, in unseren Reihen tief und schmerzlich empfundene Lücken hinterlassen. Carl Regenhardt, geboren am 6. März 1840 zu Stephanopel in Westfalen, besuchte das Gymnasium in Münster und trat im Jahre 1854 als Lehrling in die Coppenrath'sche Buchhandlung zu Münster ein Den Lehr jahren folgten indessen keine buchhändlerischen Gehilfenjahre. Getrieben von dem brennenden Wunsche, sich in der Welt umzusehen, bewarb sich Regenhardt mit Erfolg um die Stel lung eines Reisenden in einem Nähmaschinengeschäft, und so sehen wir ihn bald im äußersten Norden Europas, bald im Süden, im Osten und Westen mit großem Erfolge Singersche 1324
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder