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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1900
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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274, 26. November 1900. Nichtamtlicher Teil. 9355 Vereinigte Staaten N.-A. ferner: Geschützte Werke und Rechte Schutzfristen Bedingungen Förmlichkeiten Erteilung des Schutzes Bemerkungen Taxe für die Eintragung: 50 Cents. Der Eintragungs schein (dessen Bezug fakultativ ist und der50 Cents kostet nebst einein entwerteten Stempel) bildet einen präsumtiven Be weis für die erfolgte Eintra gung. Die Unterlassung der Hinterlegung von Exemplaren wird mit einer Buße von 25 Dollars bestraft. Die Ein tragungen werden in dem wöchentlich erscheinenden 6 a- talogus ok litis on- kriva veröffentlicht. 2 Anonhme und pseu donhme Werke. 28 Jahre für den In haber des eop^- riglit- Der Autor, der seinen Na men verbergen will, muß sich mit einem Dritten verständi gen, damit letzterer das Werk in seinem Namen und in der Eigenschaft als -Eigentümer eintragen läßt. 3. Periodiea 4. Uebersetzungsrecht. Wie unter do. Jede Nummer der Zeitung ist durch Einschreibung des Titels, welcher durch Angabe des Bandes, der Nummer und deS Eintragungstages genau zu bezeichnen ist, einzutragen. 5. Aufführungsrecht. do. 6. Photographiecu. do. — Förmlichkeiten siehe oben. r— Ln de. ?. 8. Um Mitteilung allfälliger Berichtigungen und Wünsche an die Redaktion oder den Verfasser wird höflich gebeten. Kleine Mitteilungen. Zum Entwurf eines deutschen Gesetzes über das Verlagsrecht. — Mit dem vom Reichsjustizamt im Juli d. I. veröffentlichten und jetzt dem Reichstage zugegangenen Entwurf eines Gesetzes über das Verlagsrecht hat sich auch der Verein deutscher Ingenieure eingehend beschäftigt. Veranlassung dazu gab ihm der Umstand, daß viele seiner Mitglieder schrift stellerisch thätig sind, und die Erwägung, daß eine gedeihliche Ent wickelung der technischen Litteratur von allergrößter Bedeutung für die deutsche Technik in Wissenschaft und Praxis ist. Der Verein hat seine Bedenken und Aenderungsvorschläge dem Reichs tage in einer Eingabe dargelegt. Seine Bedenken richten sich ins besondere gegen zwei Bestimmungen des Entwurfs: erstens da gegen, daß die Rechte aus dem Verlagsvertrage ohne Zustimmung des Verfassers übertragbar sein sollen, und zweitens dagegen, daß unter bestimmten Voraussetzungen der Verleger vom Ver trage zurücktreten darf, der Verfasser aber nicht. Postamtlicher Zeitungsverkehr Oesterreich-Ungarns mit dem Deutschen Reiche. — Die Wiener Zeitung meldet folgendes: Vom 1. Januar 1801 an werden die Versendungsgebühren für die im Postwege abonnierten Zeitungen im Verkehre zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem Deutschen Reiche auf Grund einer zwischen den beiderseitigen Postverwaltungen getroffenen Vereinbarung neu geregelt. An Stelle der bisher nach Prozenten des Ankaufspreises der Zeitungen bemessenen gemeinsamen Gebühr hebt jede Verwaltung für die von ihr bezogenen und gelieferten Zeitungen eine Versendungs gebühr ein, die nach dem Durchschnittsgewichte und der Häufig- ÄiLitillMrchMttt MiMM- keit des Erscheinens der Zeitungen berechnet wird. Die öster reichische Versendungsgebühr für die nach Deutschland zu liefernden und die durch Vermittelung der deutschen Postanstalten zu beziehenden Zeitungen beträgt, wie schon im Verkehr mit dem übrigen Ausland, für je 100 Gramm des Durchschnittsgewichts jeder Nummer einen Heller bei wöchentlich mehrmals, und zwei Heller bei wöchentlich einmal oder seltener erscheinenden Zeitungen mit der Mindestgebühr von jährlich 40 Heller für jedes Abonnement. Der Zweck dieser Reform ist die Beseitigung der Ungleichmäßig keiten, die sich aus der Bemessung der Versendungsgebühre» nach Prozenten des Ankaufspreises ergaben, indem einerseits für die Gattung der billigen Tages- und Wochenblätter eine unverhältnismäßig niedrige Gebühr entfiel und dagegen größere Publikationen, besonders solche wissenschaftlichen und künstlerischen Inhalts, übermäßig verteuert wurden. Der neue Zeitungstarif, der ein richtiges Verhältnis zwischen Leistung und Entlohnung der Postanstalt herzustellen sucht, trägt zugleich einem dringenden Wunsch der einheimischen Zeitungs- und Druckerei-Industrie Rechnung, die unter der wachsenden Konkurrenz der deutschen billigen Tagespresse zu leiden hatte, deren Beförderung die öster reichische Postanstalt durch die nunmehr abgeschafften Vertrags bestimmungen zu minimalen Preisen zu besorgen genötigt war. Eine österreichische Bibliotheksstatistik. — Die k. k. niederösterreichische Statthalter«» hat am 15. Oktober 1800, Z. 32 368, folgenden Erlaß an den Magistrat gerichtet, den die -Oesterreichisch - ungarische Buchhändler - Corrcspondenz« bckannl- giebt: -lieber Anregung des Centralverbandes der deutsch-öster reichischen Volksbildungsoereine beabsichtigt das arbcitsslatistische sAmt tm Handelsministerium, in der nächsten Zeit statistische 1246
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