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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1900
- Sprache
- Deutsch
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279, 1. Dezember 1900. Nichtamtlicher Teil. 9573 ihm bis zu seinem am 20. Juli 1855 erfolgten Tode Vorstand. Durch eine von Böhme testamentarisch verfügte Bestimmung, daß die Handlung -durch Verkauf kapitalisiert und der daraus ent nommene Erlös auf die Errichtung einer Wohlthätigkeitsstiftung verwendet werden solle-, die Verwaltung dieser Stiftung aber einem aus fünf Personen bestehenden Ausschuß übertragen werden sollte, über den dem Rat der Stadt Leipzig die Oberaufsicht zu gestanden wurde, machte es sich nötig, da der Verkauf nicht übereilt zu werden brauchte, daß der Ausschuß die Handlung vor läufig als Eigentum übernahm und dem damaligen Geschäfts führer A Th. Whistling besondere Prokura erteilte. Erst am 21. April 1860 ging die Handlung wieder an einen alleinigen Besitzer, und zwar an den Buch- und Musikalienhändler Julius Fricdländer aus Berlin über. Drei Jahre später trat Or. Max Abraham aus Danzig als Teilnehmer in den Verlag ein, um am 1. April 1880 alleiniger Besitzer der Handlung zu werden. Am 1. Januar 1894 nahm er seinen Neffen Henri Hinrichsen aus Hamburg als Sozius auf. Vom Beginn des Bestehens der Firma an war es das Be streben ihrer Leiter, Werke von ersten Meistern der Tonkunst in ihren Verlag zu nehmen, und so .ist denn bereits hinter den Verlagsnummern 1, 2, 5, 7 und 9 kein geringerer Name als der Mozarts zu finden. Sebastian Bach, Beethoven, Händel, Haydn, Gluck, Kreutzer, Maurer, Rode und Viotti folgen. Jedoch erst in den sechziger Jahren erfolgte der ungeahnte Aufschwung des Verlages durch die Herausgabe der wohlfeilen Ausgaben der großen Meisterwerke unter dem Gesamttitcl -Lckition kstsrb-. Ermöglicht wurde dieses Unternehmen durch die Erfindung der Schnellpresse, mit deren Hilfe man die großen Auflagen erheblich billiger und nicht minder gut herzustcllcn vermochte. Die ersten lithographischen Schnelldruckpressen sind unseres Wissens von G.Sigl in Wien und Berlin gebaut und zuerst von dem Begründer der größten bestehenden Offizin für Notenstich und Notendruck, C. G. Röder in Leipzig, für den Notendruck eingerichtet worden. Den Ausgaben der klassischen Instrumental- und Vokalwerke folgten die Veröffentlichungen von Opernpartituren zu: Orpheus, Josef in Aegypten, Weiße Dame, Jessonda, Genoveva, Lustige Weiber, Hans Helling und Zar und Zimmermann. Hat die Läition Ustors es von jeher für ihre besondere Aufgabe angesehen, die Werke der älteren Meister in möglichst vollständiger Zahl und in korrekten Ausgaben zu veröffentlichen, so betrachtete sie es auch als ihre Pflicht, sich nicht gegen das moderne Schaffen zu ver schließen. Die Werke des größten nordischen Komponisten Edvard Grieg liegen vollständig vor. Ferner sind u. a. in dem Verlage vertreten: Brahms, Wagner, Liszt, Jensen, Raff, Franz, Rubin stein, Reinecke, Scharwenka, Loewe, d'Albert, Vieuxtemps, Sitt, Säuret und Sinding. Ein weiteres hochzuschätzendes Verdienst hat sich die Firma durch die Errichtung der »Musikbibliothek Peters- erworben, die am 2. Januar 1894 eröffnet wurde und viele theoretische und praktische Werke der Musiklittcratur, sowie in- und ausländische Partituren der freien Benutzung darbietet. Mit aufrichtiger Genugthuung darf der jetzige kunstsinnige Besitzer der weltbekannten Firma C. F. Peters aus das von ihm zu so schöner Blüte gelangte Unternehmen blicken. Möge es ihm vergönnt sein, noch viele hervorragende musikalische Werke in seinen Verlag aufzunehmen. Ernst Kiesling. Verkaufsbedingungcn des Vereins d e ui sch. e r Papi ersa brikanten. Die -Papicrzeitung- Nr. 9b vom 29. November veröffentlicht den -endgiltigen amtlichen Wortlaut- der -Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten, festgesetzt im Benehmen mit Vertretern der Papierverarbeiter und Papierhändler.- Nachstehende, 1900 vereinbarte Verkaufsbedingungen gelten als rechtsverbindliche Norm für alle Geschäfte in Papieren. 1. Papier wird entweder nach 1000 Vogen oder nach Gewicht gehandelt oder berechnet. 2. Das Papiergewicht ist anzugeben: a) bei auf Format geschnittenen Papieren in Kilogramm für 1000 Bogen; d) bei Rollcnpapieren in Gramm für das Quadratmeter. 3. Das Format und die Breite der Rollen ist in Centimetern anzugeben, Bruchteile sind auf halbe Centimenter abzurunden. Andere Maße werden umgerechnet und ebenso abgerundet. 4. Als normales Höchstgewicht für einblättrigen Karton gilt eine Schwere von 250 Gramm für das Quadratmeter. 5. Bei Preisstellung gilt als Mindestgewicht für Schreibpapier 60 ^ für das Quadratmeter „ Hanfpostpapier 50 „ „ „ sat. Druckpapier in Formaten 50 „ „ „ „ „ unsat. Druckpap. in Formaten 48 „ „ „ „ „ Rotationsdruck 50 „ „ „ „ „ satiniert Rotationsdruck 55 „ „ „ „ „ unsat. Affichen 30 „ „ „ „ „ Scidenpapier 18 „ „ „ „ „ unsat. Papier aller Art zu Streichzwecken 50 „ „ „ „ „ Tapeten weiß und farbig 62 „ „ „ „ „ ord. Packpapier aus Spelt und Schrenz 85 „ „ „ „ „ Packpapier aus braunem Holzstoff 50 „ „ „ besseres Packpapier 70 „ „ „ geringes Strohpapier aus ungebleichtem Stroh 70 „ „ „ „ Pergamentrohstoff 55 „ „ „ „ „ eins. Couvert 50 „ „ „ „ „ satiniert. Couvert 55 „ „ ,, „ „ Pergamyn 42 „ „ „ Pergamentersatz 42 „ „ „ sat. Pergament 42 „ „ „ „ 6. Bei Papieren von normalem Gewicht ist ein Mehr- oder Mindergewicht bis zu 20g Prozent, bei Pack- und Rollenpapieren unter 25 für 100 bis zu 6 Prozent, über 25 für 100 leg- bis zu 4 Prozent gegenüber dem bei Bestellung aufgegebenen mittleren Gewicht zulässig, und zwar in allen Fällen unter Berechnung dieses llebergewichtes. Wird Sollgewicht bedungen, so erfolgt höhere Preis festsetzung. Bei Schreib- und denjenigen Packpapieren, die nach Bogenzahl gehandelt werden, wird llebergewicht nicht berechne!, dagegen aber ein Gcwichtsspielraum von drei resp. fünf Pro zent nach oben und unten bedungen. Einzelne stärker vom Durchschnitt abweichende Bogen oder Rollcnteile dürfen zur Beurteilung einer ganzen Sen dung nicht dienen. 7. Wegen geringer (üblicher) Abweichungen in Farbe, Reinheit und Festigkeit darf die Lieferung nicht beanstandet werden. Für die Festigkeit gelten Abweichungen bis zu 10 Prozent als zulässig. Für Normalpapier bewendet es bei den amtlichen Be stimmungen. 8. Der Aschengehalt darf bei unbeschwert (mineralfrei) zu lie fernden Papieren 3 Prozent nicht übersteigen. Bei anderen besseren Papieren ist eine Abweichung des Aschengehalts bis zu 5 Prozent des Papiergewichts zulässig. Unter surrogatfreien Papieren sind solche zu verstehen, welche unbeschwert, nur aus Hadern hergestcllt sind. Holzfreie Papiere dürfen je nach Bestellung zwar Bast und Baumwollfasern, Zellstoff von Holz und Stroh, Esparto u. s. w., aber keinen geschliffenen Holzstoff enthalten, doch soll bei Anwesenheit von Spuren verholzter Fasern das Papier dennoch als holz frei gelten. 10. Druck- und Affichcnpapiere gelangen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, stets halbgeleimt zur Lieferung. Die Ausgabe einer besonders anzufertigendcn Sorte muß mindestens 500 in gleichem Format und Stoff, sowie gleicher Stärke und Farbe umfassen. Auch gilt es als üblich, daß der Besteller ein Mehr- oder Minderergebnis bis zu 10 Prozent annimmt, unter 1000 lr§ bis zu 30 Prozent. Ferner hat er von der Gesamtmenge bis zu 15 Prozent zweite Wahl (kstirö) zu genehmigen. Für zweite Wahl (Rstiro) wird ein Preisabzug bis zu 10 Prozent gewährt. Für Papiere mit Wasserzeichen werden entsprechend höhere Preise gestellt. 14. Bei allen Papieren, welche paket- oder riesweise, oder in Rollen cingcklebt oder eingcschlagen bestellt werden, gelangt das Geivicht des Umschlages mit zur Berechnung. Packpapiere werden brutto für netto berechnet, jedoch wird das Gewicht der Holzrahmen in Abzug gebracht. 15. Kisten werden mit 2.^, seemäßige Vallenpackung mit l ^ 50 o), seemäßige Killen mit 3 ^ für 100 AZ brutto berechnet. Die Preise verstehen sich für verlustfreie Kasse innerhalb 30 Tagen mit 2 Prozent Skonto oder 3 Monats-Accept vom Tage der Faktur an gerechnet netto. Wechsel auf Nebenplätze werden nur unter Vergütung des jeweiligen Bankdiskonts in Zahlung genommen, unter Vor behalt der Inkasso-Berechnung und ohne Verbindlichkeit für 1275* 9. ll. 12 13. 16
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