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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050102
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190501022
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19050102
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- Public Domain Mark 1.0
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Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. für Nichlmitglieder 20 Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.: Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 1. Leipzig. Montag den 2. Januar 1905. 72. Jahrgang. Amtlich Bestimmungen Uber die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen ülkWktitkii !>tS Blich- Iliili LaMarltchickls. 8 i Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind an die I. C. Hen ri chs'sche Buchhandlung (Katalogs-Konto) in Leipzig, Blumen gasse 2, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Ver zeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels- im Börsenblatte für den Deutschen Buch handel mit der Bezeichnung »Für das Ncuigkciten-Verzeichnis« in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. 8 2. Jedes auszunchmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegend einfache Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 S> Die Werke sind berechnet zu senden und werden berechnet zurückgcsandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonat lich. Auf besondern, auf der Begleitfaktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 4. Die Ausnahme in das Verzeichnis erfolgt unmittelbar nach Empfang seitens der I. C. Hinrichs'sche» Buchhandlung; in der Regel erfolgt der Abdruck im Börsenblatte (nach dem Alphabete der Verleger geordnet) zwei Tage später, als die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in den Besitz des Werkes gelangt ist. 8 5. In das Verzeichnis werden die eingesandten Werke dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. Der Abdruck erfolgt in der Schriftgattung (Fraktur, Antiqua, Griechisch u. s. w.), die zum Texte des betreffenden Werkes verwendet worden ist. 8 «- Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in lausender Rechnung enthalten. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. er Teil. Gibt der Einsender ein Werk nur bar, so wird »bar« vor den Preis gesetzt. Artikel, die mit wenigstens 33>/z°/„ vom Ladenpreise in lausender Rechnung abgegeben werden, sind mit keiner Bezeichnung, Artikel, bei denen 25 — 30°/^ Rabatt in Rechnung gewährt wird, mit n. vor dem Preise zu versehen; den Preisen von Artikeln, die mit weniger als 25°/, rabattiert werden, sind v.n. vorzusetzen, Artikel, die ohne Rabatt an Buchhändler geliefert werden, sind mit v.o.a. zu bezeichnen. Bei Artikeln, die ohne Angabe eines Ladenpreises cingehen, ist ein Ladenpreis zu bilden, der durch ein ff zu kennzeichnen ist; in der Regel soll der Ausschlag rund den dritten Teil des Nettopreises betragen, dem Ermessen der I C. Hinrichs'sche» Buchhandlung aber solleil Ausnahmen davon anheimstehcn. Bücher, auf denen die Firma des Ein senders nicht gedruckt angegeben ist, werden mit ° bezeichnet. Bei Werken, die außer in geheftetem Zustande auch kartoniert oder gebunden abgegeben werden, sind die Preise für Kartonnage oder Einband, falls sie auf den Begleitfaktnren vermerkt sind, ebenfalls anzugeben. Der Beifügung kartonierter oder gebundener Exemplare bedarf es nicht. Bereits verzeichnete Artikel, die mit unverändertem Texte, aber mit anderm Titel oder Vorwort von neuem aus gegeben werden, sogenannte Titelauflagen, werden mit „(Titel)" nach der Zahl der Auflage bezeichnet. 8 ?. Von Zeitschriften, die ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird nur das erste Heft oder die erste Nummer eines Bandes, Quartals, Semesters oder Jahrgangs ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band re. bildenden Nummern oder Hefte; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie öfter oder einzeln berechnet werden. 8 Zur Ausnahme berechtigt sind: ») sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der deutschen Schweiz erscheinenden buchhändlerischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel in welcher Sprache sie versaßt sind, ausgenommen die slavische und ungarische Literatur, welche in der Oesterreich-ungarischen Buchhändlcr-Corrc- spondenz zum Abdruck gelangt, b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher oder einer toten Sprache. 8 s. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: -r) alle Artikel, die nicht innerhalb eines halben Jahres t
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