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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1905
- Strukturtyp
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- 1905-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1905
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- Deutsch
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4, S. Januar 1S05. Nichtamtlicher Teil. 138 bchelfs zur Herbeiführung des Aufhörens des Eingriffs be dienen könnte. Es besteht keinerlei Grund zu der An nahme, daß der Gesetzgeber einen solchen anomalen Rechts zustand gewollt hätte; wohl aber kann aus den amtlichen Auslegungsmaterialien ein nicht zu unterschätzendes Argu ment zugunsten der Zulassung der negatorischen Unterlassungs klage auch auf diesem Sondergebiet entnommen werden. In den Motiven zu dem Urheberrechts-Gesetz H 36 wird näm lich betont, es bedürfe keiner weitern Ausführung, daß gegen über jedem Eingriffe in das Urheberrecht dem Verletzten, wie im Falle der Störung des Eigentümers, ein klag bares Recht auf Unterlassung der weitern Beeinträchtigung der Autorrechte durch unberechtigte Vervielfältigung, Ver breitung oder Mitteilung zusteht. Damit dürfte sich der Gesetzgeber ebenfalls für die Zulässigkeit der negatorischen Eigentumsklage der unberechtigten Vervielfältigung und Ver breitung gegenüber ausgesprochen haben. Wenn von mancher Seite auf den exklusiven Charakter des Urheberrcchtsgesetzes hingewiesen und behauptet wird, daß für die ergänzende Heranziehung des Bürgerlichen Gesetz buchs dem K 36 gegenüber kein Platz sei, so ist das voll ständig falsch und beruht auf einer Verkennung des Verhältnisses zwischen beiden Gesetzen. Es ist ganz zweifel los, daß das Bürgerliche Gesetzbuch auch dem H 36 gegen über zur Ergänzung herangezogen werden muß. Das Spczialgesetz äußert sich auch nicht über die Frage, ob der Gewinn, der von demjenigen, der sich einer nicht schuld haften Verletzung des Urheberrechts schuldig gemacht hat, von dem Berechtigten beansprucht werden kann; die Frage ist eben nach Maßgabe der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz buchs über die grundlose Bereicherung zu entscheiden. Es besteht also neben dem Unterlassungsanspruch nach S 36 des Urheberrechtsgesetzes auch ein Unterlassungsauspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, bei dem die subjektive Ver schuldung des Beklagten nicht in Betracht kommt. Justus. Was in der Schwei; gedruckt wird. Plauderei von Karl Geisers- Wenn einer der alten vornehmen Basler Verleger aus dem 16. Jahrhundert, Frobenius, Amerbach oder Petri, mit ansehen könnte, was alles heute in der Schweiz gedruckt wird, müßte seine Verwunderung und sein Entsetzen ungefähr gleich groß sein. Ver wundern würde er sich über die ungeheure Quantität des Ge druckten, entsetzen über die Qualität des Inhalts. Er würde es als eine Entweihung der Presse ansehen, daß man sie heute für Dinge in Anspruch nimmt, die man zu seiner Zeit nie und nimmer des Druckes würdig erachtet hätte. Versöhnen mit dieser Profanation könnte ihn etwa die Vergänglichkeit des heutigen Papiers, das sich gegen das frühere ungefähr verhält wie Zunder zu Sohlleder. Ein Trost wäre für ihn auch die nach seiner An sicht höchst armselige Magerkeit der meisten heutigen Publikationen, von denen Hunderte auf einen der alten stattlichen Folianten gehen. Eine Vergleichung der Einbände würde ihn ausrufen lassen: »Schönheit vergeht, Aber Schweinsleder besteht.« Der üppigsten modernen typographischen Ausstattung dürfte er kühn eins seiner Werke mit Initialen und Holzschnitten von Holbein oder andern Künstlern entgegenhalten. Alle diese Trost gründe würden den alten Herrn vielleicht etwas milder stimmen und wenigstens anerkennen lassen, daß heute, wenn auch nicht schöner, so doch mehr gedruckt wird als vor vier hundert Jahren, daß die Welt also wenigstens in dieser Be ziehung Fortschritte gemacht hat. Ein Blick in eine moderne Buchdruckerei müßte ihn belehren, daß es zudem auch noch *) Mit gütig erteilter Erlaubnis abgedruckt aus einem uns vorliegenden Sonderdruck aus dem »Schweizer Graphischen Jahr buch« 1905 (Druck und Verlag: Karl Vaumann, Bern). Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. etwas schneller geht als früher. In der Tat, wollte man heute noch mit den alten primitiven Holzpressen arbeiten, würden die Jahresberichte nicht schon im nächsten Herbst, sondern zum Leidwesen manches Präsidenten oder Sekretärs ein Dutzend Jahre später oder gar nicht erscheinen. Wird denn aber wirklich heute in der Schweiz so viel ge druckt? Auf diese Frage dürfen wir ohne Übertreibung ant worten: Ja, im Verhältnis zur Vevölkerungszahl mehr als in irgend einem Lande der ganzen We7t, was die einen mit Stolz, andre mit Wehmut erfüllen wird. Der Schreiber dieser Zeilen, der durch sein Amt gezwungen ist, Tag für Tag in diesem Makulaturgau zu wandern, gehört eher zu den letztern, hält sich aber dieser Erscheinung gegenüber an daS Wort: »ll'out oow- prsvckrs, o'est tout pg-räonnsr.« Rücken wir daher den Tatsachen auf den Leib und suchen wir sie zu erklären: Der Zuwacks der schweizerischen Landesbibliothek betrug an Werken, die 1903 in der Schweiz gedruckt sind oder die Schweiz inhaltlich betreffen, 2452 Bände, d. h. Publikationen über 100 Seiten, und 5364 Broschüren von 4—100 Seiten. Davon machen die im Ausland gedruckten aber nur einen kleinen Prozentsatz aus, und auf jeden Fall ist ihre Anzahl weit geringer als die jenige der Drucksachen, von denen die Landcsbibliothek keine Kenntnis erhält. Wir dürfen als Minimum der in der Schweiz gedruckten Bücher und Broschüren 8000 annehmen. Dabei sind nicht gerechnet die vielen Tausende von 1—4seitigen Drucksachen, deren Zahl sich wohl schwerlich jemals ermitteln lassen wird, wenn nicht die Buchdrucker selbst genaue Erhebungen veranstalten. Ebenso sind nicht inbegriffen die Zeitungen, wohl aber ungefähr 700 Zeitschriften, Fachblätter rc.. von denen jeweilen der Jahr gang als ein Band oder eine Broschüre gezählt wurde. Auf das Zeitungswesen können wir jedoch hier nicht näher eintreten, da uns dies viel zu weit führen würde und diese Seite unsers Kulturlebens eine besondere Bearbeitung verdient. Halten wir uns also vorderhand an die 8000 Bände und Broschüren. Diese Zahl übersteigt alle Angaben, die bis jetzt gemacht wurden, bei weitem, und dürfte noch immer zu niedrig sein, da die Landesbibliothek erst nach und nach dazu kommt, die schweizerischen Drucksachen in der vom Gesetz vor geschriebenen Vollständigkeit zu sammeln. Dies ist nämlich schwie riger, als man sich vorstellen möchte, indem höchstens der vierte Teil davon im Buchhandel zu haben ist und der Rest auf allerdings in ganz bescheidenen Auflagen, so daß in den schweize rischen Druckereien relativ sehr viel Setzer beschäftigt und wenig Pressen im Betrieb sind. Durch die angeführten hohen Zahlen, die im Verhältnis zur Bevölkerung die aller andern Länder um das Vierfache übertreffen, darf man sich auch nicht etwa zum Glauben verleiten lassen, daß die Eidgenossen ein Volk von Schriftstellern seien, und daß diese bei uns wild wachsen wie Brombeeren. Im Gegenteil, die Berufsschriftsteller sind in der Schweiz, wenn man die Zeitungsschreiber nicht dazu rechnet, ziemlich selten, wohl aus dem Grunde, weil das Schrift-stellen in der Regel noch weniger einbringt als das Schrist-setzen. Dafür sind aber die Gelegenheitssünder auf diesem Gebiet bei uns bei nahe noch häufiger zu finden als die Präsidenten, und die Zahl der »ungedruckten« über 20 Jahre alten Schweizerbürger ist in beständigem Abnehmen begriffen. Vielleicht werden sie endlich ganz aussterben wie die Steinböcke. Gehen wir nun etwas auf die einzelnen Gebiete ein, wobei wir ausdrücklich bemerken, daß sich unsre Bemerkungen immer nur auf den großen Durchschnitt und nicht bloß auf die bessern Erscheinungen des Buchhandels beziehen. Wer nur diese zu Gesicht bekommt, muß notwendigerweise ein viel günstigeres Bild unsrer literarischen Produktion erhalten als derjenige, der sich mit der großen Masse zu befassen hat. In erster Linie betrachten wir die Werke der frei schaffenden Phantasie, die Gedichte, Dramen, Erzählungen, Novellen, Romane usw., also dasjenige, was gewöhnlich als »schöne Literatur« oder, wie der Deutsche sagt »Belletristik- bezeichnet wird. Hier stoßen wir auf die Tatsache, daß gerade unsre bedeutendsten Geister ihre Erzeugnisse nicht in der Schweiz, sondern im Ausland drucken und erscheinen lassen.' Die Gründe dafür wollen wir lieber 19
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