Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-03-13
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050313
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190503137
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19050313
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1905
- Monat1905-03
- Tag1905-03-13
- Monat1905-03
- Jahr1905
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^k6y, 18 März 1905. Nichtamtlicher Teir. 2467 Markenartikeln nicht der Fall. Sie sind Monopolartikel, wenigstens insoweit, als ein nnd dieselbe Marke nur von ein und demselben Artikel geführt werden darf; die Regelung ihres Absatzes liegt ferner in den Händen der Fabri kanten selbst. Der Fabrikant gibt seinen Artikel zu einem in den seltensten Fällen veränderlichen Preis an den Händler ab und trägt die Spezialunkosten, die auf dem Vertrieb des Artikels ruhen, vor allem, indem er eine ein heitliche große Reklame veranstaltet. Da er also die Regelung des Absatzes völlig selbst in die Hand nimmt, so ist es schon dadurch nicht ungerechtfertigt, wenn er auch den Detailverkaufspreis normiert. Aber diese Normierung ist noch durch einen andern Umstand begründet. Das Publikum, das sich an einen Markenartikel gewöhnt hat, wünscht, daß es diesen Artikel möglichst gleichmäßig bezahlt, woher es ihn auch beziehe: es will ihn keinesfalls in einem Geschäft teurer bezahlen als in einem andern. Wohl aber wird es, sobald ein ein heitlicher Preis eingeführt und bei ihm bekannt ist, ein Geschäft bevorzugen, in dem es die beliebte Ware zu einem billigem als dem gewöhnlichen Preise erhält. Diesen Umstand machten sich auch spekulative Köpfe unter den Detaillisten zunutze. Sie kehrten sich nicht an die Vorschrift der Fabrikanten, sondern verkauften die Markenartikel einfach billiger. Damit erreichten sie ein doppeltes Ziel. Einmal einen großen Umsatz in den betreffenden Markenartikeln, zum andern aber einen noch großem in ihren andern Waren. Das Publikum glaubte nämlich, daß cs nun in solchen Geschäften alles billiger er halte, während nicht selten das Gegenteil der Fall war. Durch ein derartiges Geschäftsgebaren verursachten diese spekulativen Detaillisten nach drei Richtungen hin schwere wirtschaftliche Störungen. Einmal schädigten sie das Publikum, das, wie gesagt, andre Artikel, die es ebenfalls billig zu erhalten glaubte, teurer kaufte. Ferner die De taillisten, denen die Kundschaft wegblieb, und drittens die Fabrikanten. Das letztere scheint auf den ersten Blick sonder bar, da dem Fabrikanten der große Umsatz, der ihm durch die billigen Geschäfte bereitet wird, doch nur angenehm sein könnte. Aber die Sache verhält sich etwas anders. Die Detaillisten verloren nämlich das Interesse an den betreffenden Artikeln, teilweise deshalb, weil sie überhaupt nicht mehr bei ihnen gekauft wurden, zum Teil auch des halb, weil sie eventuell, um sich die Kundschaft zu erhalten, nun selbst billiger verkaufen mußten und nicht mehr ge nügend verdienten. Sie führten deshalb Ersatzpräparate ein und poussierten diese, bis sich seitens der billigen Konkurrenz dasselbe Spiel mit den Ersatzpräparaten wiederholte. Auf diese Weise traten unhaltbare Zustände auf dem Markenartikelmarkte ein, der die Fabrikanten zwang, sich nach Schutzmitteln umzusehen. Sie halfen sich zu Anfang durch das kostspielige und komplizierte System der Reverse, d. h. sie verkauften ihre Ware nur gegen einen Verpflichtungsschein, den vorgeschriebenen Detailverkaufspreis innezuhalten. Bald erkannten sie jedoch, daß auf die Dauer dieses System auch nicht imstande sein werde, den Mißbräuchen ausreichend zu steuern, und traten deshalb zu einem Syndikat zusammen, dem Verband der Fabrikanten von Markenartikeln, der nach dem eingangs erwähnten System arbeitet. Über die Orga nisation des Verbandes soll späterhin, wenn sie vollständig abgeschlossen ist, näheres berichtet werden. Kleine Mitteilungen. Erde.- — Wegen Betruges sind am 21. Dezember v. I. vom Landgericht Düsseldorf der Kaufmann Ernst Hediger sowie die Mitangeklagten Mathilde Latki und Anton Simon verurteilt worden. Die Angeklagten Latki und Hediger gründeten in Frankfurt a. M. die illustrierte Zeitung »Rund um die Erde-. Das Geschäft führte den Namen der Latki. Infolge Zwistes trat Hediger aus, blieb aber Geschäftsführer mit unbe schränkter Vollmacht. Die Angeklagten sandten Kolporteure aus zur Gewinnung von Abonnenten. Bald stellte cS sich heraus, daß die Zeitschrift bei Gebildeten nicht untergubringen war und bei andern nur durch besondrs Überredung. Um noch einen Ge winn herauszubekommen, gründeten die beiden-Genannten Filialen in Düsseldorf und Köln. In Köln wurde der Mitangeklagte Handlungsgehilfe Simon Vorsteher der Filiale. Simon richtete nach und nach alle Filialen ein. Die Angeklagten suchten nun die Filialen zu verlaufen. Dem H., der sich zum Kaufe der Frankfurter Filiale meldete, spiegelte Hediger vor, er werde beim Vertrieb der Zeitung fast gar keine Arbeit haben und den Kundenkreis mit Leichtigkeit ver größern können. Simon war dabei und versicherte, die Zeitung bringe monatlich mindestens Zoo ein. H. ging daraus ein, zahlte 2SOO an und erhielt eine Liste von 180 Kunden aus gehändigt. Aber nur 20 von diesen nahmen das Blatt wirklich ab. Hediger und Simon verkauften dann unter ähnlichen Vor spiegelungen und mit derselben Wirkung die Kölner Filiale. Für die Düsseldorfer Filiale wurde ein Teilhaber mit 3000 gesucht. Es meldete sich ein gewisser St., den Simon zur Hergabe von 1000 bewog, die als Kaution angesehen wurden. Als St. merkte, daß das Geschäft nicht gut sei, verlangte er seine ein gezahlten 1000 zurück und ließ Hediger und dle Latki in Elberfeld verhaften. H. hatte gerade die für die Kölner Filiale erhaltenen 1S00 bei sich und wurde durch die Polizei veran laßt, an St. 1000 ^ zurückzuzahlen. Hediger, der vorbestraft ist, wurde zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt, die beiden Mitangeklagten zu je 6 Monaten Ge fängnis. Änderung der Konkursordnung. — Bereits Ende 1903 hatte der Verbandsvorstand der Vereine Krcditreform zu Leipzig sich an den Reichstag mit einer Petition gewendet, er möge im Interesse des Geschäftsverkehrs und namentlich auch aus Billigkeitsgründen eine Änderung der Konkursordnung in dem Sinne veranlassen, daß auch in denjenigen Fällen von Überschuldung, wo eine zur Durchfüh rung des Konkursverfahrens genügende Masse nicht oorliege, dies auf Staatskosten öffentlich bekannt zu geben sei. Diesem Wunsch hatten sich zahlreiche Handelskammern und andere gewerb liche Korporationen angeschlossen, eine mit dem Anheim- ausgefiihrt, daß die Notwendigkeit der allgemeinen Bekanntgabe der Zahlungseinstellung sich daraus ergebe, daß in der Regel erst im Laufe des Konkursverfahrens oder nach gehöriger Veröffent- sie vor dem Konkursverfahren schützt. Der Kommissar der verbündeten Regierungen wies bei Be ratung der Petitionen in der Reichstagskommission daraus hin, daß bereits bei Beratung der Konkursordnungs-Nooelle von 1898 Konkursordnungs-Novelle bereits dadurch Rechnung getragen, daß jeder Gläubiger nach Z 107, Absatz 1 Satz 2, eine Abweisung des Konkursantrags wegen mangelnder Masse durch Vorschußleistung verhindern könne, übrigens werde einem vielbeschäftigten Ge- Die Mehrheit der Kommission schloß sich dieser Anschauung an und vereinigte sich zu dem Vorschläge, über die Petitionen zur Tagesordnung übcrzugehen. Dagegen beschloß sie, einige ihr 326»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder