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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1905
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- Erscheinungsdatum
- 16.03.1905
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- Deutsch
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blieben liegen; in Weimar wurde es noch schlimmer. Der Dichter hatte im Gegensatz zu der Meinung Körners den »Beruf des Historikers in sich gefühlt und sich mit Eifer auf M>as Studium der Geschichte geworfen. Schon 1786 hatte »er sich mit der Geschichte der niederländischen Erhebung be schäftigt und trat in Verbindung mit dem Buchhändler Crusius in Leipzig. Er übernahm es für diesen, eine deutsche Ausgabe des Werks: »Listoiro gsnsrais äss coojn- rations, oonspirations et rovolutions ooldbros taut anoisnnos gus moäernos. st'ur N. Deport 6n Poriro. Daris 1763, oder richtiger, eine Auswahl aus diesem mehrbändigen Werk zu liefern; Huber und Reinwald unterstützten ihn bei der Arbeit. Schiller hatte für sich die Geschichte des Abfalls der Niederlande gewählt; seine Arbeit schritt jedoch so langsam vor, daß schließlich das Bändchen gar nicht in der Sammlung, sondern als Separatausgabe erschien. Man darf etwas erstaunt sein, daß Schiller sich einem teuen Verleger zuwandte, und man hat daraus geschlossen, oaß damals Differenzen mit Göschen bestanden hätten und der Dichter aus Ärger und Verdruß sich von ihm abge wandt hätte. Dies scheint nicht der Fall gewesen zu sein. S. L. Crusius, einer der bedeutendsten Verleger jener Zeit, war der frühere Chef von Göschen und hatte sich viele Ver dienste um dessen Fortkommen erworben. Es ist nicht an zunehmen, daß er seinem frühern Schützling Konkurrenz machen wollte; vielmehr dürfte die Ansicht richtiger sein, daß Göschen mit Arbeit überhäuft war und das Unter nehmen ihm vielleicht nicht zusagte; denn vielfach hat er noch den Verkehr zwischen Schiller und Crusius vermittelt und auch diese und jene Gefälligkeit geleistet. Das dürste aber nicht der Fall gewesen sein, so wird in Göschens Lebensbild angeführt, wenn Schiller in irgendwelchem, Göschen nachteiligen und feindseligen Sinne sich einen andern Verleger gesucht hätte. Das Verhältnis Göschens zu Crusius ist immer ein herzliches geblieben. Es war von einer Art, die ihren Aus druck fand in der Widmung eines 1786 bei Göschen er schienenen Werks, worin Göschen an Crusius schreibt'): »Verzeihen Sie, verehrungswürdiger Mann, daß ich dem Triebe meines Herzens folge und Ihrer großen Güte gegen mich, Ihrer thätigen, und bei vielem Undank nie geschwächten Menschenliebe, Ihrer seltenen Rechtschaffenheit, ein kleines Denkmal in meiner Hand lung errichte und Ihnen dieses Verlagsbuch widme. Ihre väterliche Liebe und Ihr Beispiel hat mein Herz gebildet, Ihr väterlicher Rath und Ihr Unter richt hat mich zu meinem Berufe geführt. Die Fol gen davon werden sich durch mein ganzes Leben ver breiten, und meine Dankbarkeit kann nur mit der Fackel dieses Lebens zugleich auslöschen. - Ganz von der Hand zu weisen wäre die Annahme ja nicht, daß Huber, der, wie auch Körner, zeitweise gegen Göschen verstimmt, mit Crusius in Geschäftsverbindung ge treten war, nun auch den Freund bewogen hätte, zu dem geplanten Unternehmen seinen Namen mit herzugeben; aber von einer Verstimmung Schillers gegen Göschen in jener Zeit kann keine Rede sein, sprechen doch die Briefe das gerade Gegenteil. Die Verbindung Schillers mit Crusius datiert aus dem Jahre 1786. Unterm 28. Februar 1787 ist ein Schreiben von Crusius an Schiller erhalten, in dem er seinem Autor mitteilt, daß er ihm die ersten vier Aus hängebogen zu dem Werk übersendet und um weiteres Manuskript bittet, auch seinen Wünschen bezüglich einer Titelvignette entgegensteht. Den Bitten um baldigen Ab- *) Leben Göschens. I. 21. schluß des Bändchens trug Schiller indessen durchaus nicht Rechnung; immer und immer wieder vertröstet er den ge duldigen und zuvorkommenden Verleger, und schließlich mußte das dünne, nur 274 Seiten zählende Bändchen ohne Schillers Beitrag zu Neujahr 1788 erscheinen. Es führt den Titel: »Geschichte der merkwürdigsten Rebellionen und Ver schwörungen aus den Mittlern und neuen Zeiten. Bearbeitet von verschiedenen Verfassern, gesammelt und herausgegeben von Fr. Schiller.- Erster Band. Leipzig bey Siegfried Lebrecht Crusius 1788. (8 BI. u. 274 S. 8°) Das Heft enthält: 1. Revolution in Rom durch Niko laus Rienzi im Jahre 1347 (L. Feld. Huber). — 2. Ver schwörung des Marquis von Bedemar gegen Venedig im Jahre 1618. <Dieser Aufsatz wurde früher stets Schiller zugeschrieben; neuern Forschungen zufolge scheint er jedoch auch von Huber zu sein.) — 3. Die Verschwörung der Pazzi wider die Medici in Florenz im Jahre 1478 lReinwald). Vielleicht ist der zweite Aufsatz schließlich eingeschoben worden, als Schiller mit seinem Beitrag im Rückstand blieb. Als Crusius im Februar 1787 an Schiller schrieb und um sein Manuskript bat, antwortete ihm dieser unterm 6. März und bat um Aufschub: »Die Rebellion der Vereinigten Niederländer, welche ich für unser Werk bearbeite, wächßt mir unter den Händen und kann, wenn ich sie nicht übereilen will, un möglich auf die Ostermeße beschloßen werden. Da ich es nun nicht leiden kann, einen solchen Aufsatz zu trennen, besonders bei der ersten Erscheinung eines Buchs, das sich erst Ansehen erwerben soll, wo auf die erste Wirkung so viel ankömmt, so war meine Meinung, die Erscheinung selbst biß nach der Meße zurückzuschieben, wo dann das Buch in 2 kleine Bände getheilt herauskommen würde.- Aber Monate vergingen, bis Schiller seinen neuen Ver leger befriedigen konnte. Am 18. August schreibt er zwar aus Weimar an Körner: »Angenehm wird es Dir seyn, zu hören, daß ich arbeite, ja endlich habe ichs über mich genommen, aber nicht den Geisterseher, sondern die Niederländische Rebellion. Ich bin voll von meiner Materie und arbeite mit Lust. Es ist gleichsam mein Debüt in der Geschichte, und ich habe Hoffnung, etwas recht lesbares zu Stande zu bringen. - Dann aber blieb die Arbeit wieder liegen, und erst der Umstand, daß ihn neue Geldsorgen drückten, ließen den Dichter im Oktober an die Weiterführung seiner Arbeit denken. Kleine Mitteilungen. Urheberrecht an Katalogen und Preislisten. — Den »Mitteilungen der Handelskammer zu Leipzig«, heraus finden. daß eine nach ihrer Ansicht herrschende Unsicherheit in der Rechtsprechung über die Strafbarkeit des Nachdrucks von in dustriellen Preislisten und Katalogen beseitigt werde. Das Reichsgericht habe, so führt die Kammer aus, verschiedentlich ausgesprochen, daß Geschästsanzeigen sowohl als auch Adreß-, Kurs-, Kochbücher und Kauflisten als geschützte Werke der Literatur Gedanken zu bestehen brauche, sondern auch in der neuen Form gebung, Ausstattung usw. gefunden werden könne. Gleichwohl vertrete die Rechtsprechung häufig einen andern Standpunkt, wodurch Industrielle vielfach Nachteile erlitten.
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