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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.03.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-03-28
- Erscheinungsdatum
- 28.03.1905
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- Deutsch
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^ 72, 28 März 1908. Nichtamtlicher Teil. 3018 Nichtamtlicher Teil. Wissenschaft und Buchhandel. Schriften, Zeitschriftenaufsätze, die kontradiktorischen Verhandlungen, die Verhandlungen zwischen dem Akademischen Schutzverein und dem Börsenverein. Gewürdigt von K. L. Prager. (Schluß aus 1804, Nr. 170, 181, 193, SIS, 249, 275 und 1808, Nr. 3 d. Bl.) Vorerst seien noch einige Bücher und Artikel besprochen, die mir inzwischen zugegangen find. Der fleißige junge Kollege und Volkswirt vr. W. Köhler- Gera hat wiederum eine Schrift erscheinen lassen, die den Titel: »Das Buch im Strom des Verkehrs«") führt. Köhler präzisiert seinen Standpunkt im Vorwort wie folgt: »Das Kardinalproblem der ganzen Vereinsbewegung im deutschen Buchgewerbe ist und bleibt: Festigung der buchwirt schaftlichen Existenzsicherheit gegenüber der parallel der Differenzierung der Einzelwirtschaften zu nehmenden ökonomischen Unsicherheit, und der gerechten Würdigung der Interessen der nationalen Geistes pflege.« Nun kann aber diese Entwicklung von zwei Gesichts punkten aus betrachtet werden, — der eine Standpunkt, auf dem Bücher steht, »der auf Beseitigung der geschaffenen buchwirtschaftlichen Disziplin abzielende, mehr radikale, sozial ökonomische, der andre, mehr konservativ-fortbildende, natio nalökonomische Standpunkt». Mit andern Worten: Köhler ist für Evolution, für Fortbildung des Vorhandenen, er will ruhige Weiterentwicklung gegenüber dem revolutionären Ansturm der Gegner, die durch eine Beseitigung der Schranken, die der Gesamtbuchhandel dem Egoismus des einzelnen gesteckt hat, eine Verbesserung des Buchwesens glauben herbeifllhren zu können. Die Berechtigung dieser seiner Ansicht zu er weisen, ist das ganze Buch geschrieben, die historischen Daten sollen die Richtigkeit seiner Anschauung dartun, die ökono mischen Daten sollen sie stützen. So geht geschichtliche und ökonomische Entwicklung Hand in Hand. Der Verfasser prüft die einzelnen buchgewerblichen Betriebssormen auf ihre ökonomische Bedeutung, den Buch oer lag, dem »die führende Rolle im Buchgewerbe zufällt», insofern der Verleger der »eigentliche Unternehmer und Arbeitgeber im Buchgewerbe« ist (S. 10), das Buchsorti ment, das »zwischen dem Buchverlag und dem Buchverbrauch die Vermittlung übernimmt, die Aufgabe hat, den zerstreuten Buchbedarf zu erkunden, wachzurufen, zu sammeln« (S. 14), das Kommissionsgeschäft, das »den vielgestaltigen Ge schäftsverkehr des deutschen Buchhandels vereinfacht und er leichtert, wenn auch nicht verbilligt« (S. 18). Der buchhändlerische Unternehmergewinn, wenn man ihn auf seine ökonomische Zusammensetzung hin prüft, muß eine viel höhere Risikoprämie in sich schließen als die meisten andern Wirtschaftsgebilde verwandten Charakters, da die Gewinnchancen höchst unsicher sind. (S. 18.) Daraus folgt die Erkenntnis, -daß die Bestimmungsgründe für die Bemessung des Bücherpreises mit denen der übrigen Waren gattungen unmöglich übereinstimmen können.« (S. 16.) In den Buchpreisen ist häufig eine Art -Rückversicherungsquote gegen die Unbeständigkeit der Gewinnchancen» enthalten. (S. 17). Der Verfasser stellt drei Postulats für den rationellen Büchervertrieb auf (S. 17), die ich wörtlich anführen möchte: 1. Treffsicherheit der Erkenntnis der Gutseigenschaften der Buchware, nach denen sich die Vertriebstechnik richtet; *) Das Buch im Strom des Verkehrs. Eine national ökonomische Studie von vr. xöil. W. Köhler-Gera, Verlags buchhändler. Heidelberg 1805, Carl Winters Univ.-Bchhdlg. 8". II, .134 S. 2. Korrekte Bemessung des Kaufpreises, von dem die Tragweite des wirtschaftlichen Erfolgs, die Erhaltung und Vermehrung der Wirtschaftskraft abhängt; 3. Organisation der Wirtschaftsordnung im Sinn einer sichern und praktischen Finanzierung. Im zweiten Abschnitt gibt der Verfasser eine »Analyse des literarisch-ökonomischen Werts«. Als die drei Voraus setzungen dieser Wertbildung werden genannt: 1. das geistige Interesse; 2. die Begrenzung bzw. Eingeschränktheit des Vor rats desselben Wertobjekts; 3. die ökonomische Verfügungs gewalt. Die Eigenart der Nutznießung oder der »Gebrauchs- komsum« (S. 21) »eröffnet eine unübersteigbare Kluft zwischen literarischen Gütern und fast allen übrigen«. Der objektive Buchwert wird als »die anerkannte Brauchbarkeit eines Buchs zwecks Herbeiführung von . . . . Wohlfahrtserfolgen«, der subjektive Buchwert als »die prak tische Bedeutung, die ein Buch für den Jnteressenkreis eines bestimmten Subjekts durch Eintritt in dessen Nutzungsbcreich erlangt« präzisiert (S. 24). Der literarische Gebrauchswert wird durch den Nutzeffekt bestimmt, den »der Einzelne aus dem Gebrauch für sich selbst oder sein Interessen - Milieu zu schöpfen vermag« (S. 28). Der literarische Gebrauchskonsum kann nun den Besitz erwerb vollständig umgehen, und zwar durch mündliche Überlieferung des Objekts oder durch Entleihen, Miete. Die eigentliche Basis des Buchhandels bildet aber die Form, bei der das literarische Sachgut käuflich in den Besitz des Nutznießenden übergeht. Die erstere Form, die sich im Volks- und Leihbibliothekswesen »als organisierte Umgehung der Buchanschaffung, ohne zugleich in den Dienst des Buch vertriebs gestellt zu werden«, entwickelt hat, »bedroht die wirtschaftlichen Existenzbedingungen des Buchgewerbes in hohem Maße« (S. 35). »Der objektive Tauschwert der Güter ist die Mög lichkeit, für sie im Austausch eine Quantität anderer wirt schaftlicher Güter zu erlangen; der Wert dieser Quantität aber ist der Preis- (S. 35). Bei einer Verschiedenheit des Tausch- und Gebrauchswerts ist der höhere der beiden Wert arten der eigentliche oder wahre Wert (S. 36). Der Bogen als Schätzungsmittel des Preises entbehrt eines wichtigen Faktors, nämlich der auf den Bogen bemessenen literarischen Gebrauchsfähigkeit, der eigentlich der wichtigste Rentabilitäts faktor ist. Es ist daher unmöglich, »auf dieser Grundlage zu einer objektiv wahren Werterkenntnis durchzudringen« (S. 37). »Das lluvetuw salieus im Preiskalkül ist die Schätzung der Zugkraft des literarischen Motivs« (S. 88). Ein einheitlicher, für die literarischen Sachgüter schlecht hin geltender Maßstab zur Messung ihrer Gutsqualität ist aber wegen der . . . verschiedenen Verwendung?- resp. Ge brauchsfähigkeit unmöglich« (S. 39). Der Verfasser polemisiert gegen Z 5 des Verlagsgesetzes: -Der Verleger ist nur zu einer Auflage berechtigt. Ist die Zahl der Abzüge nicht bestimmt, so ist der Verleger berech tigt, tausend Abzüge herzustellen . . . .» Er findet es un verständlich, wie dieser Paragraph und namentlich der Schlußsatz Gesetzeskraft erlangen konnte, da die Absatzchancen in den einzelnen Literaturgattungen so verschieden seien, und dem Verleger derjenige Spielraum zu lassen sei, der ihm Deckung der Kosten und bescheidenen Gewinn gewährt. Köhler übersieht offenbar, daß diese Bestimmung, die übrigens bereits im Allgemeinen Preußischen Landrecht, sowie im sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuch in derselben Fassung zu finden ist, keine zwingende ist, vielmehr nur in Kraft tritt, wenn der Verlagsvertrag einer Bestimmung über die Höhe Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. 398
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